Bebauungsplan Nr. 876/Nördlich An der Wolfsweide
Begründung
Wolfsweide Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das Areal des Kleingartenvereines aus der im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 876 zu überplanenden Fläche heraus zu nehmen und den räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplans entsprechend zu ändern. Begründung: Selbstverständlich sollten möglichst viele neue Flächen für Wohnungsbau zur Verfügung gestellt werden. Die Ausweisung von Neubaugebieten sollte dort aber Grenzen haben, wo sie massiv in die Lebensqualität der Menschen eingreift. Kleingärten sind im Allgemeinen über Generationen gewachsen und somit nicht so einfach zu verlagern.
Inhalt
Antrag vom 25.03.2014, NR 853
Betreff: Bebauungsplan Nr. 876/Nördlich An der Wolfsweide Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das Areal des Kleingartenvereines aus der im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 876 zu überplanenden Fläche heraus zu nehmen und den räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplans entsprechend zu ändern. Begründung: Selbstverständlich sollten möglichst viele neue Flächen für Wohnungsbau zur Verfügung gestellt werden. Die Ausweisung von Neubaugebieten sollte dort aber Grenzen haben, wo sie massiv in die Lebensqualität der Menschen eingreift. Kleingärten sind im Allgemeinen über Generationen gewachsen und somit nicht so einfach zu verlagern.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 12 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 26.03.2014
Beratungsverlauf 9 Sitzungen
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