Bebauungsplan Sandelmühle
Vorlagentyp: OA
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung vom 29.08.2013, OA 415 entstanden aus Vorlage:
OF 353/8 vom
12.08.2013 Betreff: Bebauungsplan Sandelmühle Vorgang:
B 328/12; OA 315/13 OBR 8;
ST 803/13 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird mit Bezug auf den Bebauungsplan
Sandelmühle beauftragt, 1. den generellen Verzicht auf die zweite Zufahrt zum
Neubaugebiet gemäß Bericht des Magistrats vom 23.07.2012, B 328, Buchstabe
a), zurückzunehmen. Der Knotenpunkt "An der
Sandelmühle/Olof-Palme-Straße" muss entlastet werden; 2. die im oben genannten Bericht unter d) angeführten
beiden Verkehrszählungen (2011 und 2012) im Detail (Anzahl, Fahrtrichtung,
Zählpunkte, Zählzeitraum - Tagesdatum und Tageszeitraum) dem Ortsbeirat zur
Verfügung zu stellen; 3. bei den jeweiligen Bauanträgen, die mehr
Stellplätze pro Wohneinheit einplanen, als die Stellplatzsatzung vorsieht, bis
zu zwei Stellplätze pro Wohneinheit nicht zu verweigern; 4. bei den im Bebauungsgebiet als "sozialer
Wohnungsbau" vorgesehenen Wohnbauten nicht - wie derzeit geübte Praxis - auf 30
Prozent der vorgeschriebenen Stellplätze zu verzichten. Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2013,
ST 803, wird die Anregung vom 24.01.2013, OA 315, des Ortsbeirats zur
Schaffung einer zweiten Zuwegung zu dem in Planung befindlichen Neubaugebiet
"An der Sandelmühle" vollumfänglich abgelehnt. Zur Begründung wird im
Wesentlichen angeführt, dass der Bau einer zweiten Zufahrt teuer und "mit dem
Bau eines zweiten Anschlusses nördlich an die Olof-Palme-Straße (. .) keine
strukturelle Verbesserung der Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes An der
Sandelmühle zu erwarten" ist. Die Einschätzung des Magistrats hinsichtlich
fehlender struktureller Verbesserung durch die Schaffung einer zweiten Zuwegung
wird seitens des Ortsbeirats nicht geteilt. Bereits heute ist die
Leistungsfähigkeit des Knotenpunkts "An der Sandelmühle/Olof-Palme-Straße"
durch die Neugestaltung des Bahnübergangs erheblich gesunken, sodass inzwischen
"alternative" Fahrtrouten durch die Wohngebiete genutzt werden. Der Ortsbeirat bittet aufgrund der Wichtigkeit seines
Anliegens, die Anregung nicht im vereinfachten Verfahren erledigen zu lassen,
sondern in der vorgelegten Fassung zu beschließen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 8
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Bericht des
Magistrats vom 23.07.2012, B 328
Anregung vom
24.01.2013, OA 315
Stellungnahme
des Magistrats vom 10.06.2013, ST 803
Stellungnahme des
Magistrats vom 17.01.2014, ST 64
Anregung an den
Magistrat vom 09.03.2017, OM 1330
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 8
Versandpaket: 04.09.2013 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 30.09.2013, TO I, TOP
42 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage OA 415 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
Ziffern 1. und 2.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD,
LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie Piraten (= Prüfung und
Berichterstattung) Ziffern 3. und 4.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und
FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung) und Piraten (= Prüfung
und Berichterstattung) Sonstige
Voten/Protokollerklärung: RÖMER (= Annahme)
Beschlussausfertigung(en): § 3717, 23. Sitzung
des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 30.09.2013 Aktenzeichen: 61 00