Bebauungsplan Nr. 889 - An der Sandelmühle Vortrag des Magistrats vom 10.02.2012, M 49
Vorlagentyp: OA
Inhalt
Anregung vom 22.03.2012, OA 173 entstanden aus Vorlage: OF 169/8 vom 16.03.2012
Betreff: Bebauungsplan Nr. 889 - An der Sandelmühle Vortrag des Magistrats vom 10.02.2012, M 49 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 889 - An der Sandelmühle folgende Punkte zu beachten:
- Vor Beginn der Baumaßnahmen wird schnellstmöglich ein schlüssiges Verkehrskonzept für die Anbindung des im Bebauungsplan Nr. 889 - An der Sandelmühle vorgestellten Neubaugebiets an das bestehende Straßennetz vorgelegt.
- Der Fußweg am Urselbach wird nicht durch das Biotop zwischen dem Bebauungsplangebiet und dem Campingplatz sowie durch die Kleingartenanlage "Brühlwiese" angelegt.
- Für den Hol- und Bringverkehr für die geplante Kinderbetreuungseinrichtung wird ausreichende Haltefläche auf dem Gelände eingeplant.
- Die Verkehrszählung für die Straße "An der Sandelmühle" ist zu wiederholen, wenn die bereits durchgeführte Zählung während der Umbaumaßnahme der Brücke zwischen Heddernheim und Eschersheim erfolgte.
- In die Planungen wird eine ausreichende Anzahl von allgemein zugänglichen Parkplätzen eingearbeitet. Begründung: Zu
- Die Vorstellung des Bebauungsplans Nr. 889 - An der Sandelmühle hat gezeigt, dass das Verkehrskonzept lediglich das Neubaugebiet und die Anknüpfungspunkte an das bestehende Straßennetz beinhaltet. Die Verkehrsanbindung des Neubaugebiets soll über zwei Querungen (Bahnübergänge "An der Sandelmühle" und "Kaltmühle" - jeweils am Ende der Haltestelle Sandelmühle) der in kurzen Abständen fahrenden Stadtbahn erfolgen. Separate Abbiegespuren, welche den fließenden Verkehr von dem ggf. auf Freigabe der Stadtbahnquerung wartenden trennen, sind bisher nicht vorgesehen. Aufgrund des -insbesondere in den Stoßzeiten - bereits sehr hohen Verkehrsaufkommens auf den Straßen Hessestraße/Olof-Palme-Straße/An der Sandelmühle wird dies vom Ortsbeirat 8 als Schwachstelle im Verkehrskonzept eingeschätzt. Daher ist dringender Handlungsbedarf gegeben. In den vergangenen Jahren wurde in verschiedenen Anträgen vom Ortsbeirat immer wieder ein Verkehrskonzept für die Straße "An der Sandelmühle" gefordert. Unter anderem wurde eine Einbahn- bzw. wechselseitige Einbahnstraßenverkehrsführung gefordert. Die Veränderung der derzeitigen Verkehrsführung und damit eine Verkehrsberuhigung ist auch deshalb notwendig, weil im Bereich "An der Sandelmühle" von der Kleingartenanlage "Brühlwiese" (etwa Hausnr. 48) bis zum Gelände des Bebauungsplangebiets (Hausnr. 34) die Straße für Fußgänger nicht verkehrssicher ausgebaut ist. In weiten Bereichen des genannten Streckenabschnitts fehlen Bürgersteige und bei den vorhandenen Bürgersteigen ist die Bordsteinkante nur geringfügig höher als die Fahrbahn. Aufgrund der teilweise begrenzten Fläche ist die Fahrbahn eingeengt und es kann auch kein ausreichend verkehrssicherer Fußweg angelegt werden. Die derzeitige Straße in dem genannten Bereich ist als "Provisorium" zu bezeichnen. Neben der Einbahnstraßenregelung wäre als weitere Variante der Verkehrsberuhigung eine Sperrung des Durchgangsverkehrs von Kraftfahrzeugen denkbar (z. B. im Bereich der Hausnr. 34 durch Poller), wie sie bereits in der Vergangenheit bestand. Zu
- Der durchgängige Fußweg am Urselbach von der Olof-Palme-Straße bis zur Mündung des Urselbachs in die Nidda würde unter anderem durch ein Biotop und durch die Kleingartenanlage "Brühlwiese" führen. Im Bereich der Kleingartenanlage würden einige Gärten wegfallen bzw. verkleinert. Ferner würden in weiten Bereichen des Fußweges "dunkle Bereiche" entstehen. Im Bericht vom 25.11.2002, B 1308, wird zwar der Fußweg befürwortet, die in dieser Vorlage genannten Schwierigkeiten gelten jedoch auch noch heute. Vielmehr sollte die Straße "An der Sandelmühle" für Fußgänger und Radfahrer verkehrssicher ausgebaut werden und der Kraftfahrzeugverkehr reduziert werden. Zu
- Die geplante Kinderbetreuungseinrichtung auf dem Gelände des Bebauungsplans Nr. 889 wird begrüßt. Für den Hol- und Bringverkehr mit Kraftfahrzeugen müssen auf dem Gebiet des Bebauungsplans entsprechende Flächen vorgesehen werden. Das Halten der Fahrzeuge auf der schmalen Straße "An der Sandelmühle" würde zu einer täglichen Verkehrsbeeinträchtigung führen. Zu
- In der Vorstellung der Bebauungsplanveränderung im Ortsbeirat wurde auf eine durchgeführte Verkehrszählung für die Straße "An der Sandelmühle" hingewiesen. In der Veranstaltung konnte nicht geklärt werden, ob die Zählung während der Baumaßnahme an der Brücke zwischen Eschersheim und Heddernheim (zwischen Heddernheimer Landstraße und Alt-Eschersheim bzw. Niedwiesenstraße) durchgeführt wurde. Während der Zeit der Baumaßnahme war der Durchgangsverkehr über die Straße "An der Sandelmühle" weitgehend unterbrochen. Zu
- Ausweislich der Darlegung im Ortsbeirat ist jeweils ein Parkplatz pro Haushalt vorgesehen. Dieser war im vorgestellten Entwurf - zumindest im Bereich der Einfamilienhäuser - den jeweiligen Gebäuden klar abgegrenzt zugeordnet. Für die Allgemeinheit zugängliche Parkplätze waren nicht Bestandteil dieser Ausarbeitung, was im Rahmen der Diskussion gleichfalls bestätigt wurde. Da nicht davon ausgegangen werden kann, dass die Beschäftigten der Kinderbetreuungseinrichtung, Besucher, Lieferanten etc. ausschließlich mit dem ÖPNV anreisen, ist zu erwarten, dass diese in den ohnehin geringen Parkraum angrenzender Wohngebiete ausweichen werden. Daher ist öffentlicher Parkraum vor Ort vorzuhalten und soweit notwendig entsprechend zu reglementieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 10.02.2012, M 49