Bebauungsplan Sandelmühle
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2013, ST
803
Betreff: Bebauungsplan
Sandelmühle zu 1. Die Gründe für den Verzicht auf die zweite Zufahrt
haben sich nach aktuellem Sachstand nicht verändert. Mit dem Bau eines zweiten
Anschlusses nördlich an die "Olof-Palme-Straße" ist keine strukturelle
Verbesserung der Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes "An der Sandelmühle" zu
erwarten. Die ungünstige Situation mit der Gleislage direkt an der
"Olof-Palme-Straße" und der angrenzenden Brücke über den Urselbach führt bei
der zweiten Zufahrt zu einer mit dem südlichen Knotenpunkt vergleichbaren
Signalisierung und entsprechenden Sperrzeiten. Der Aufwand für eine zweite Zufahrt, der durch den
Neubau eines Brückenbauwerkes und eine komplette Signalisierung des neuen
Knotens entsteht, sowie die Eingriffe in Natur und Landschaft, die sich durch
den Wegfall von Vogelgehölzen und Flächen des Landschaftsschutzgebietes
ergeben, ist im Vergleich zum Nutzen nicht angemessen. Aus diesen Gründen behält der Magistrat die
Planungen ohne einen weiteren Knotenpunkt bei. zu 2. Die Verkehrszählungen am Knotenpunkt "An der
Sandelmühle/Olof-Palme-Straße" und im Bereich der ursprünglich geplanten
nördlichen Zufahrt wurden im September 2011 sowie im März 2012 außerhalb der
Schulferien durchgeführt. Aufgenommen wurden dabei jeweils sämtliche
Fahrtrichtungen. Am
28.09.2011 erfolgte die Zählung in den Zeiträumen 6.00 bis 9.00 Uhr, 12.00 bis
14.30 Uhr sowie 15.30 bis 18.30 Uhr. Zählpunkte waren der Knotenpunkt "An der
Sandelmühle/Olof-Palme-Straße" (Knotenpunktnummer 74583010), der Bereich der
ursprünglich geplanten zweiten Zufahrt "Olof-Palme-Straße/Bahnübergang
Kaltmühle" sowie im weiteren Verlauf dieser Zufahrt der Bereich "Bahnübergang
Kaltmühle/Zufahrt Lurgi-Parkplatz". Aufgrund der erhaltenen Information aus der
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplanverfahren sowie auf
Wunsch des Ortsbeirates erfolgte eine ergänzende Zählung am Knotenpunkt "An der
Sandelmühle/Olof-Palme-Straße" (Knotenpunktnummer 74583010). Dort wurde am
15.03.2012 vormittags in der Zeit von 7.30 bis 9.30 Uhr sowie am Nachmittag in
der Zeit von 16.30 bis 18.30 Uhr erneut das Verkehrsaufkommen gezählt. Beide Tage waren aufgrund ähnlicher
Witterungsbedingungen (mild, sonnig, trocken) vergleichbar. In der Anlage sind
die Ergebnisse der aktuellen Zählung von dem Knotenpunkt 74583010 vom
15.03.2012 für die Spitzenstunde am Vormittag (7.45 bis 8.45 Uhr) sowie für die
Spitzenstunde am Nachmittag (17.15 bis 18.15 Uhr)dargestellt. Für die geplante Nutzung Wohnen ist
mit einem Zuwachs des Verkehrsaufkommens in Höhe von zehn Prozent zu rechnen.
Bei der derzeit zulässigen Nutzung (Büro, Handwerk) kann hingegen mit einem
Zuwachs des Verkehrsaufkommens in Höhe von 20 Prozent gerechnet werden. zu 3. In der aktuell gültigen Stellplatzsatzung ist ein
Stellplatz pro Wohneinheit vorgesehen. Bei der Genehmigung von Bauanträgen ist
der Magistrat an die Stellplatzsatzung gebunden. Abweichungen müssen im
Einzelfall beantragt werden. Eine Erhöhung der Stellplätze geht gleichzeitig
einher mit einer Reduzierung der Wohnflächen, da die Grundstücke derzeit so
geplant sind, dass jeweils ein Stellplatz pro Wohneinheit realisiert werden
kann. Aufgrund der sehr guten Anbindung an den ÖPNV durch die direkt an die
Fläche angrenzende Haltestelle "Sandelmühle" der U-Bahnlinie 2 ist eine
Erhöhung der Stellplätze nicht angemessen. Zu bedenken ist, dass sich das Verkehrsaufkommen
durch eine höhere Anzahl von Stellplätzen im Gebiet ebenfalls erhöht. Eine
Entlastung der ohnehin angespannten Verkehrslage ist damit nicht zu
erzielen. zu 4. Es wird angestrebt im Rahmen der Umsetzung 30
Prozent der Bruttogeschossfläche für geförderten Wohnungsbau zur Verfügung zu
stellen. Die
Wohnungsbauförderung in Frankfurt umfasst verschiedene Programme, ein Programm
für den sozialen Mietwohnungsbau, ein Programm für den familien- und
seniorengerechten Mietwohnungsbau, ein Programm zur Wohnraumförderung für
Studierende sowie ein Programm für selbst genutztes Wohneigentum. Wie hoch der Anteil für den
geförderten sozialen Wohnungsbau sein wird, steht noch nicht fest. Die dafür
erforderliche Stellplatzzahl wird dann im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens
festgelegt. Anlage 1 (ca. 108 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
24.01.2013, OA 315
Anregung vom
29.08.2013, OA 415