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Bebauungsplan Sandelmühle

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2013, ST 803 Betreff: Bebauungsplan Sandelmühle zu 1. Die Gründe für den Verzicht auf die zweite Zufahrt haben sich nach aktuellem Sachstand nicht verändert. Mit dem Bau eines zweiten Anschlusses nördlich an die "Olof-Palme-Straße" ist keine strukturelle Verbesserung der Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes "An der Sandelmühle" zu erwarten. Die ungünstige Situation mit der Gleislage direkt an der "Olof-Palme-Straße" und der angrenzenden Brücke über den Urselbach führt bei der zweiten Zufahrt zu einer mit dem südlichen Knotenpunkt vergleichbaren Signalisierung und entsprechenden Sperrzeiten. Der Aufwand für eine zweite Zufahrt, der durch den Neubau eines Brückenbauwerkes und eine komplette Signalisierung des neuen Knotens entsteht, sowie die Eingriffe in Natur und Landschaft, die sich durch den Wegfall von Vogelgehölzen und Flächen des Landschaftsschutzgebietes ergeben, ist im Vergleich zum Nutzen nicht angemessen. Aus diesen Gründen behält der Magistrat die Planungen ohne einen weiteren Knotenpunkt bei. zu 2. Die Verkehrszählungen am Knotenpunkt "An der Sandelmühle/Olof-Palme-Straße" und im Bereich der ursprünglich geplanten nördlichen Zufahrt wurden im September 2011 sowie im März 2012 außerhalb der Schulferien durchgeführt. Aufgenommen wurden dabei jeweils sämtliche Fahrtrichtungen. Am 28.09.2011 erfolgte die Zählung in den Zeiträumen 6.00 bis 9.00 Uhr, 12.00 bis 14.30 Uhr sowie 15.30 bis 18.30 Uhr. Zählpunkte waren der Knotenpunkt "An der Sandelmühle/Olof-Palme-Straße" (Knotenpunktnummer 74583010), der Bereich der ursprünglich geplanten zweiten Zufahrt "Olof-Palme-Straße/Bahnübergang Kaltmühle" sowie im weiteren Verlauf dieser Zufahrt der Bereich "Bahnübergang Kaltmühle/Zufahrt Lurgi-Parkplatz". Aufgrund der erhaltenen Information aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplanverfahren sowie auf Wunsch des Ortsbeirates erfolgte eine ergänzende Zählung am Knotenpunkt "An der Sandelmühle/Olof-Palme-Straße" (Knotenpunktnummer 74583010). Dort wurde am 15.03.2012 vormittags in der Zeit von 7.30 bis 9.30 Uhr sowie am Nachmittag in der Zeit von 16.30 bis 18.30 Uhr erneut das Verkehrsaufkommen gezählt. Beide Tage waren aufgrund ähnlicher Witterungsbedingungen (mild, sonnig, trocken) vergleichbar. In der Anlage sind die Ergebnisse der aktuellen Zählung von dem Knotenpunkt 74583010 vom 15.03.2012 für die Spitzenstunde am Vormittag (7.45 bis 8.45 Uhr) sowie für die Spitzenstunde am Nachmittag (17.15 bis 18.15 Uhr)dargestellt. Für die geplante Nutzung Wohnen ist mit einem Zuwachs des Verkehrsaufkommens in Höhe von zehn Prozent zu rechnen. Bei der derzeit zulässigen Nutzung (Büro, Handwerk) kann hingegen mit einem Zuwachs des Verkehrsaufkommens in Höhe von 20 Prozent gerechnet werden. zu 3. In der aktuell gültigen Stellplatzsatzung ist ein Stellplatz pro Wohneinheit vorgesehen. Bei der Genehmigung von Bauanträgen ist der Magistrat an die Stellplatzsatzung gebunden. Abweichungen müssen im Einzelfall beantragt werden. Eine Erhöhung der Stellplätze geht gleichzeitig einher mit einer Reduzierung der Wohnflächen, da die Grundstücke derzeit so geplant sind, dass jeweils ein Stellplatz pro Wohneinheit realisiert werden kann. Aufgrund der sehr guten Anbindung an den ÖPNV durch die direkt an die Fläche angrenzende Haltestelle "Sandelmühle" der U-Bahnlinie 2 ist eine Erhöhung der Stellplätze nicht angemessen. Zu bedenken ist, dass sich das Verkehrsaufkommen durch eine höhere Anzahl von Stellplätzen im Gebiet ebenfalls erhöht. Eine Entlastung der ohnehin angespannten Verkehrslage ist damit nicht zu erzielen. zu 4. Es wird angestrebt im Rahmen der Umsetzung 30 Prozent der Bruttogeschossfläche für geförderten Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen. Die Wohnungsbauförderung in Frankfurt umfasst verschiedene Programme, ein Programm für den sozialen Mietwohnungsbau, ein Programm für den familien- und seniorengerechten Mietwohnungsbau, ein Programm zur Wohnraumförderung für Studierende sowie ein Programm für selbst genutztes Wohneigentum. Wie hoch der Anteil für den geförderten sozialen Wohnungsbau sein wird, steht noch nicht fest. Die dafür erforderliche Stellplatzzahl wird dann im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens festgelegt. Anlage 1 (ca. 108 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 24.01.2013, OA 315 Anregung vom 29.08.2013, OA 415