Bebauungsplan Nr. 889 - An der Sandelmühle -
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 23.07.2012, B
328 Betreff:
Bebauungsplan Nr. 889 - An der Sandelmühle - Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 03.05.2012, §
1600 - OA 173/12 OBR 8 -
zu a. Aufgrund der Anregung des Ortsbeirates und der
Forderung nach einem Verkehrskonzept fand ein ämterübergreifendes
Abstimmungsgespräch statt, an dem das Straßenverkehrsamt, das Referat für
Mobilitäts- und Verkehrsplanung, das Amt für Straßenbau und Erschließung sowie
aufgrund der vorhandenen Stadtbahntrasse die VGF beteiligt wurden. Grundlage
der Diskussion waren die derzeitigen Nutzungen und mögliche Umbaumaßnahmen.
Da das Platzangebot im Bereich
der Hessestraße/ Olof-Palme-Straße eingeschränkt ist, sind separate
Abbiegespuren technisch nicht umsetzbar. Die westlich der Straße bestehende
Bebauung und die Stadtbahntrasse ermöglichen keine Aufweitung des Knotenpunktes
"An der Sandelmühle". Im
Bereich der Straße "An der Sandelmühle" südlich des Plangebietes fehlt bislang
der nördliche Gehweg. Durch die geplante Ausweisung von zusätzlicher
Verkehrsfläche am Rande des Plangebietes wird die Herstellung dieses fehlenden
Gehweges möglich. Eine
Veränderung bzw. Ausbau des weiteren Straßenverlaufes im Bereich der
Kleingartenanlage ist nicht geplant. Ein Ausbau ist auch aufgrund der Tatsache,
dass diese Flächen im festgesetzten Überschwemmungsgebiet liegen nicht
möglich. Für das Plangebiet
besteht derzeit der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 537, der die Fläche als
eingeschränktes Gewerbegebiet darstellt. Würde das Bebauungsplanverfahren Nr.
889 "An der Sandelmühle" nicht durchgeführt, würde ebenfalls zusätzlicher
Verkehr durch eine andere, derzeit bereits zulässige Nutzung, entstehen. Das
prognostizierte Verkehrsaufkommen ist bei einer gewerblichen Nutzung deutlich
höher als bei einer Nutzung für Wohnen. Bei den Berechnungen der potenziellen Zusatzbelastung
zum Bestand wurde auch geprüft, wie groß die Entlastung des
Verkehrsknotenpunktes "An der Sandelmühle" durch den geplanten nördlichen
Anschluss im Bereich der Kaltmühle wäre. Ergebnis war, dass die zu erwartende
Entlastung marginal ist und das Verkehrsaufkommen an dem Knotenpunkt "An der
Sandelmühle" sich nicht wesentlich verringern würde. Nach einem Vergleich der Vorteile dieser geplanten
nördlichen Zufahrt mit den Nachteilen, den wirtschaftlichen Folgekosten, die
durch das Brückenbauwerk und die erforderliche Neusignalisierung des
Bahnübergangs Kaltmühle entstehen und den naturschutzrechtlichen Eingriffen in
das vorhandene Landschaftsschutzgebiet und das bestehende Vogelschutzgehölz,
wurde ämterübergreifend die Entscheidung getroffen, auf diese zweite Zufahrt zu
verzichten. zu b. Bislang ist aus naturschutzrechtlichen Gründen
unklar, ob der Fußweg überhaupt hergestellt wird. Es ist jedoch nicht geplant,
dass der Fußweg am Urselbach durch das vorhandene Biotop oder durch die
Kleingartenanlage führt. Der angedachte Fußweg soll südlich des Urselbaches
verlaufen und östlich des Firmengeländes der Firma D.A. wieder auf die Straße
"An der Sandelmühle" führen.
Weder das Biotop, noch die
Kleingartenanlage sind von dem Fußweg betroffen, da sie außerhalb des
Geltungsbereiches des Bebauungsplanes liegen und die Planungen sich auf den
Geltungsbereich beschränken. zu c. Für den Hol- und Bringverkehr können sowohl auf dem
Gelände der Kindertagesstätte als auch durch eine entsprechende Gestaltung im
Straßenraum der Planstraße ausreichende Flächen hergestellt werden. zu d. Die erste Verkehrszählung fand an einem
durchschnittlichen, mittleren Werktag im September 2011 statt. Zu diesem
Zeitpunkt war aufgrund einer Baumaßnahme die Brücke über die Nidda zwischen
Eschersheim und Heddernheim gesperrt. Im April 2012 wurde nach Abschluss der Bauarbeiten
und Öffnung der Brücke eine stichprobenartige Wiederholung der Zählung im
Kreuzungsbereich am Bahnübergang Sandelmühle vorgenommen. Die Zählung erfolgte
wiederum an einem durchschnittlichen, mittleren Werktag, sodass ein Vergleich
beider Zählungen erfolgen konnte. Dabei konnten keine wesentlichen Abweichungen
festgestellt werden. Bei den Zu- und Abfahrten über den Bahnübergang im Bereich
der Straße "An der Sandelmühle, die eine direkte Verbindung zur Brücke
darstellt, gab es keine Unterschiede zwischen den beiden Zählungen. Der Vergleich beider Zählungen mit
früheren Verkehrszählungen bestätigte, dass die Brückensperrung an der Nidda
keinen erkennbaren Einfluss auf die Verkehrsmengen am Bahnübergang Sandelmühle
hatte. zu e. Zielsetzung der Stadt Frankfurt am Main ist eine
Reduzierung des Individualverkehrs. Die Berechnung der erforderlichen
Anwohnerparkplätze erfolgt auf Basis der jeweils rechtskräftigen
Stellplatzsatzung der Stadt Frankfurt am Main. Vorgesehen ist gemäß der
Stellplatzsatzung pro Wohneinheit die Herstellung eines Stellplatzes. Die
Parkplätze, die für die geplanten Wohneinheiten benötigt werden, sind in dem
vorgestellten Entwurf vom 10.02.2012 auf privaten Grundstücksflächen
nachgewiesen. Zusätzliche
Besucherparkplätze sind im öffentlichen Raum entlang der Straße geplant, auf
dafür ausgewiesenen Flächen. Die Anzahl der erforderlichen Besucherparkplätze
wird berechnet anhand der Anwohnerparkplätze und variiert zwischen 5 bis 15
Prozent des grundsätzlichen Bedarfs. Die geplanten Flächen für Besucherparkplätze
ermöglichen die Herstellung von weiteren 15 Prozent. Im Bereich der Haltestelle
und des geplanten Einzelhandels ist alleine die Herstellung von 18
Besucherstellplätzen möglich. Auf dem Grundstück der Kindertagesstätte werden für
die Beschäftigten separate Stellplätze vorgesehen, sodass den Mitarbeitern
grundsätzlich ausreichend Stellplätze zur Verfügung stehen. Für die Mitarbeiter des vorhandenen
Gewerbebetriebes werden auf betriebseigenen Flächen weitere 50 Stellplätze
geplant. Zielsetzung dabei ist eine Entlastung der angrenzenden Wohngebiete von
dem Parkverkehr durch die Mitarbeiter des Betriebes. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
22.03.2012, OA 173
Anregung vom
24.01.2013, OA 315
Anregung vom
29.08.2013, OA 415
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Ausschuss für
Wirtschaft und Frauen
Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket:
01.08.2012 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 8
am 23.08.2012, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage B 328 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 13. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 01.10.2012, TO I, TOP
43 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 328 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., Piraten und RÖMER
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
FDP und FREIE WÄHLER (= Kenntnis) 13. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 02.10.2012, TO I, TOP 27
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 328 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten und RÖMER
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
FREIE WÄHLER (= Kenntnis) 13. Sitzung des
Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 02.10.2012, TO I, TOP 13
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 328 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, FDP und RÖMER
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en):
§ 2112, 13. Sitzung
des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 01.10.2012 Aktenzeichen: 61 00