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Erneute Befassung der OF 278/8 vom 09.01.2013 durch die Stadtverordnetenversammlung

Vorlagentyp: OF CDU SPD

Begründung

09.01.2013 durch die Stadtverordnetenversammlung In der Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2013 (ST 803) wird der Antrag des Ortsbeirats - zur Schaffung einer zweiten Zuwegung zu dem in Planung befindlichen Neubaugebiet "An der Sandelmühle" (OF 278/8 vom 09.01.2013) - vollumfänglich abgelehnt. Zur Begründung wird im Wesentlichen angeführt, dass der Bau einer zweiten Zufahrt teuer und "mit dem Bau eines zweiten Anschlusses nördlich an die "Olof-Palme-Straße" (. .) keine strukturelle Verbesserung der Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes "An der Sandelmühle" zu erwarten" ist.

Inhalt

Antrag vom 12.08.2013, OF 353/8

Betreff: Erneute Befassung der OF 278/8 vom 09.01.2013 durch die Stadtverordnetenversammlung In der Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2013 (ST 803) wird der Antrag des Ortsbeirats - zur Schaffung einer zweiten Zuwegung zu dem in Planung befindlichen Neubaugebiet "An der Sandelmühle" (OF 278/8 vom 09.01.2013) - vollumfänglich abgelehnt. Zur Begründung wird im Wesentlichen angeführt, dass der Bau einer zweiten Zufahrt teuer und "mit dem Bau eines zweiten Anschlusses nördlich an die "Olof-Palme-Straße" (. .) keine strukturelle Verbesserung der Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes "An der Sandelmühle" zu erwarten" ist. Dies vorausgeschickt wolle der Ortsbeirat beschließen: Die Einschätzung des Magistrats hinsichtlich fehlender struktureller Verbesserung durch die Schaffung einer zweiten Zuwegung wird seitens des Ortsbeirats nicht geteilt. Bereits heute ist die Leistungsfähigkeit des Knotenpunkts "An der Sandelmühle/Olof-Palme-Straße" durch die Neugestaltung des Bahnübergangs erheblich gesunken, sodass inzwischen "alternative" Fahrtrouten durch die Wohngebiete genutzt werden. Der Ortsbeirat bittet daher, aufgrund der Wichtigkeit seines Anliegens, dass der Antrag OF 278/8 vom 09.01.2013 nicht im vereinfachten Verwaltungsweg bearbeitet, sondern stattdessen - wie im Antrag beabsichtigt - der Stadtverordneten-versammlung zur Befassung vorgelegt wird. Hierzu erneuert der Ortsbeirat seinen Beschluss zur OF 278 / 8Beratung im Ortsbeirat: 8