Bebauungsplan Sandelmühle
Vorlagentyp: OF CDU, SPD
Begründung
Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, zu beschließen:
- Der generelle Verzicht auf die zweite Zufahrt zum Neubaugebiet (B 328 vom 23.07.2012 Abs. a)) wird zurückgenommen. Der Knotenpunkt "An der Sandelmühle/Olaf-Palme-Straße" muss entlastet werden.
- Die in der B328 Abs. d) angeführten beiden Verkehrszählungen (2011 und 2012) werden im Detail (Anzahl, Fahrtrichtung, Zählpunkte, Zählzeitraum (Tagesdatum und Tageszeitraum)) zur Verfügung gestellt.
- Werden bei den jeweiligen Bauanträgen mehr Stellplätze pro Wohneinheit eingeplant, als dies in der Stellplatzsatzung vorgesehen ist, werden bis zu zwei Stellplätze pro Wohneinheit nicht verweigert.
- Bei den im Bebauungsgebiet vorgesehenen Wohnbauten als "Sozialer Wohnungsbau" wird nicht - wie derzeit geübte Praxis - auf 30% der vorgeschriebenen Stellplätze verzichtet. Nach nur wenigen Jahrzehnten (z.B. 20 Jahre) läuft die Sozialbindung aus und die Stellplätze sind auf Dauer verloren. Daher sollen auch für die sozial geförderten Wohneinheiten bereits von Beginn an die für den privaten Wohnungsbau vorgeschriebenen Parkplätze in voller Zahl erstellt werden.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 09.01.2013, OF 278/8
Betreff: Bebauungsplan Sandelmühle Der Ortsbeirat wolle
beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird
gebeten, zu beschließen: 1. Der generelle Verzicht auf die zweite Zufahrt zum
Neubaugebiet (B 328 vom 23.07.2012 Abs. a)) wird zurückgenommen. Der
Knotenpunkt "An der Sandelmühle/Olaf-Palme-Straße" muss entlastet werden.
2. Die in der B328 Abs. d) angeführten beiden
Verkehrszählungen (2011 und 2012) werden im Detail (Anzahl, Fahrtrichtung,
Zählpunkte, Zählzeitraum (Tagesdatum und Tageszeitraum)) zur Verfügung
gestellt. 3. Werden bei den jeweiligen
Bauanträgen mehr Stellplätze pro Wohneinheit eingeplant, als dies in der
Stellplatzsatzung vorgesehen ist, werden bis zu zwei Stellplätze pro
Wohneinheit nicht verweigert. 4. Bei den im Bebauungsgebiet vorgesehenen
Wohnbauten als "Sozialer Wohnungsbau" wird nicht - wie derzeit geübte Praxis -
auf 30% der vorgeschriebenen Stellplätze verzichtet. Nach nur wenigen
Jahrzehnten (z.B. 20 Jahre) läuft die Sozialbindung aus und die Stellplätze
sind auf Dauer verloren. Daher sollen auch für die sozial geförderten
Wohneinheiten bereits von Beginn an die für den privaten Wohnungsbau
vorgeschriebenen Parkplätze in voller Zahl erstellt werden. Antragsteller:
CDU
SPD
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 8
am 24.01.2013, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung OA 315 2013
Die
Vorlage OF 278/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung)