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Bebauungsplan Sandelmühle

Vorlagentyp: OF CDU, SPD

Begründung

Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, zu beschließen:

  1. Der generelle Verzicht auf die zweite Zufahrt zum Neubaugebiet (B 328 vom 23.07.2012 Abs. a)) wird zurückgenommen. Der Knotenpunkt "An der Sandelmühle/Olaf-Palme-Straße" muss entlastet werden.
  2. Die in der B328 Abs. d) angeführten beiden Verkehrszählungen (2011 und 2012) werden im Detail (Anzahl, Fahrtrichtung, Zählpunkte, Zählzeitraum (Tagesdatum und Tageszeitraum)) zur Verfügung gestellt.
  3. Werden bei den jeweiligen Bauanträgen mehr Stellplätze pro Wohneinheit eingeplant, als dies in der Stellplatzsatzung vorgesehen ist, werden bis zu zwei Stellplätze pro Wohneinheit nicht verweigert.
  4. Bei den im Bebauungsgebiet vorgesehenen Wohnbauten als "Sozialer Wohnungsbau" wird nicht - wie derzeit geübte Praxis - auf 30% der vorgeschriebenen Stellplätze verzichtet. Nach nur wenigen Jahrzehnten (z.B. 20 Jahre) läuft die Sozialbindung aus und die Stellplätze sind auf Dauer verloren. Daher sollen auch für die sozial geförderten Wohneinheiten bereits von Beginn an die für den privaten Wohnungsbau vorgeschriebenen Parkplätze in voller Zahl erstellt werden.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.01.2013, OF 278/8 Betreff: Bebauungsplan Sandelmühle Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, zu beschließen: 1. Der generelle Verzicht auf die zweite Zufahrt zum Neubaugebiet (B 328 vom 23.07.2012 Abs. a)) wird zurückgenommen. Der Knotenpunkt "An der Sandelmühle/Olaf-Palme-Straße" muss entlastet werden. 2. Die in der B328 Abs. d) angeführten beiden Verkehrszählungen (2011 und 2012) werden im Detail (Anzahl, Fahrtrichtung, Zählpunkte, Zählzeitraum (Tagesdatum und Tageszeitraum)) zur Verfügung gestellt. 3. Werden bei den jeweiligen Bauanträgen mehr Stellplätze pro Wohneinheit eingeplant, als dies in der Stellplatzsatzung vorgesehen ist, werden bis zu zwei Stellplätze pro Wohneinheit nicht verweigert. 4. Bei den im Bebauungsgebiet vorgesehenen Wohnbauten als "Sozialer Wohnungsbau" wird nicht - wie derzeit geübte Praxis - auf 30% der vorgeschriebenen Stellplätze verzichtet. Nach nur wenigen Jahrzehnten (z.B. 20 Jahre) läuft die Sozialbindung aus und die Stellplätze sind auf Dauer verloren. Daher sollen auch für die sozial geförderten Wohneinheiten bereits von Beginn an die für den privaten Wohnungsbau vorgeschriebenen Parkplätze in voller Zahl erstellt werden. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 8 am 24.01.2013, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung OA 315 2013 Die Vorlage OF 278/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung)

Verknüpfte Vorlagen