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Bebauungsplan Sandelmühle

Vorlagentyp: OA

Inhalt

Anregung vom 24.01.2013, OA 315 entstanden aus Vorlage: OF 278/8 vom 09.01.2013

Betreff: Bebauungsplan Sandelmühle Vorgang: B 328/12 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird mit Bezug auf den Bebauungsplan Sandelmühle beauftragt,

  1. den generellen Verzicht auf die zweite Zufahrt zum Neubaugebiet gemäß Bericht des Magistrats vom 23.07.2012, B 328, Buchstabe a) zurückzunehmen. Der Knotenpunkt "An der Sandelmühle/Olof-Palme-Straße" muss entlastet werden;

  2. die im oben genannten Bericht unter d) angeführten beiden Verkehrszählungen (2011 und 2012) im Detail (Anzahl, Fahrtrichtung, Zählpunkte, Zählzeitraum - Tagesdatum und Tageszeitraum) dem Ortsbeirat zur Verfügung zu stellen;

  3. bei den jeweiligen Bauanträgen, die mehr Stellplätze pro Wohneinheit einplanen, als die Stellplatzsatzung vorsieht, bis zu zwei Stellplätze pro Wohneinheit nicht zu verweigern;

  4. bei den im Bebauungsgebiet als "sozialer Wohnungsbau" vorgesehenen Wohnbauten nicht - wie derzeit geübte Praxis - auf 30 Prozent der vorgeschriebenen Stellplätze zu verzichten. Begründung: zu 4.: Nach nur wenigen Jahrzehnten (z. B. 20 Jahre) läuft die Sozialbindung aus und die Stellplätze sind auf Dauer verloren. Daher sollen auch für die sozial geförderten Wohneinheiten bereits von Beginn an die für den privaten Wohnungsbau vorgeschriebenen Parkplätze in voller Zahl erstellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8