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Sozialrathaus Am Bügel

Vorlagentyp: OF GRÜNE

Begründung

In der M 84 vom 17.5.2013 (. . Zusammenlegung zweier Sozialrathäuser) und im B 254 vom 17.05.2012 (Organisation der Sozialrathäuser) wird weitgehend wortgleich auf eine geplant Zusammenlegung von Sozialrathäuser eingegangen. So soll auch das Sozialrathaus Am Bügel geschlossen und mit dem Sozianrathaus Nordweststadt zusammengelegt und beide zusammen in einem noch zu errichtenden Neubau im Mertonviertel untergebracht werden. Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, das Sozialrathaus Am Bügel am bisherigen Stzandort weiter zu betreiben. Mit dem Vermieter des jetzt genutzten Gebäudes ist eine Senkung der Miete zu verhandeln. Begründung: Das Wohngebiet Am Bügel mit cirka 5 bis 6.000 Einwohnern ist ein Bereich mit überwiegender Sozialwohnungsstruktur. Der Anteil der Sozialwohnungen liegt je nach Wohnungsunternehmen bei bis zu 100%. Auch wurde die Belegungspolitik (zumindest in der Vergangenheit mit Auswirkungen bis heute) nicht an einer "guten Mischungung" ausgerichte, was bis heute das Leben der Bewohner und das Zusammenleben Am Bügel deutlich beeinflußt. Die soziale Struktur im Wohngebiet Am Bügel ist nicht mit anderen Stadtteilen vergleichbar (auch nicht mit dem Mertonviertel). Dies führt (leider) zu einem deutlich erhöhten sozialen Betreuungsbedarf. Das Sozialrathaus Am Bügel wurde Anfang der 1990er Jahre gezielt und bewußt am jetzigen Standort eingerichtet, um seine Angebote vor Ort im direkten (fußläufigen) Kontakt mit der dortigen Bevölkerung anbieten und Vertrauen aufbauen zu können. Das Sozialrathaus konnte somit einen guten und gezielten Einfluß auf das Wohngebiet ausüben. Leider ist dies jedoch nach wie vor von Nöten. Das Gebäude wurde damals genau zu Zwecken eines Sozialrathauses ausgelegt und errichtet. Eine Folgenutzung und die dabei anfallenden Kosten sind bisher nicht untersucht worden. Der Eigentümer des jetzigen Gebäudes ist die Saalbau GmbH, ein 100%ige Tochter der ABG Holdung, der Wohnungs- und Immobilienkonzern der Stadt Frankfurt. Die Mietkosten verbleiben also im Bereich der Stadt Frankfurt (wenn auch sie im Rahmen eines neuen Mietvertrags gesenkt werden können). Eine Folgenutzung des jetzigen Gebäudes ist nicht untersucht beziehungsweise angegeben worden, die dabei anfallenden Kosten für die Stadt Frankfurt (auch bei einem Leerstand) nicht beziffert. Diese sollten jedoch realistischerweise den erwünschten Einsparungen gegenübergestelt werden. Ein neues Gebäude ist erst noch zu errichten, die Kosten sind nicht beziffert, die angestreben Einsparungen der Mietkosten sind hypothetisch und ggfs nicht erzielbar.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.05.2013, OF 174/15 Betreff: Sozialrathaus Am Bügel In der M 84 vom 17.5.2013 (. . Zusammenlegung zweier Sozialrathäuser) und im B 254 vom 17.05.2012 (Organisation der Sozialrathäuser) wird weitgehend wortgleich auf eine geplant Zusammenlegung von Sozialrathäuser eingegangen. So soll auch das Sozialrathaus Am Bügel geschlossen und mit dem Sozianrathaus Nordweststadt zusammengelegt und beide zusammen in einem noch zu errichtenden Neubau im Mertonviertel untergebracht werden. Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, das Sozialrathaus Am Bügel am bisherigen Stzandort weiter zu betreiben. Mit dem Vermieter des jetzt genutzten Gebäudes ist eine Senkung der Miete zu verhandeln. Begründung: Das Wohngebiet Am Bügel mit cirka 5 bis 6.000 Einwohnern ist ein Bereich mit überwiegender Sozialwohnungsstruktur. Der Anteil der Sozialwohnungen liegt je nach Wohnungsunternehmen bei bis zu 100%. Auch wurde die Belegungspolitik (zumindest in der Vergangenheit mit Auswirkungen bis heute) nicht an einer "guten Mischungung" ausgerichte, was bis heute das Leben der Bewohner und das Zusammenleben Am Bügel deutlich beeinflußt. Die soziale Struktur im Wohngebiet Am Bügel ist nicht mit anderen Stadtteilen vergleichbar (auch nicht mit dem Mertonviertel). Dies führt (leider) zu einem deutlich erhöhten sozialen Betreuungsbedarf. Das Sozialrathaus Am Bügel wurde Anfang der 1990er Jahre gezielt und bewußt am jetzigen Standort eingerichtet, um seine Angebote vor Ort im direkten (fußläufigen) Kontakt mit der dortigen Bevölkerung anbieten und Vertrauen aufbauen zu können. Das Sozialrathaus konnte somit einen guten und gezielten Einfluß auf das Wohngebiet ausüben. Leider ist dies jedoch nach wie vor von Nöten. Das Gebäude wurde damals genau zu Zwecken eines Sozialrathauses ausgelegt und errichtet. Eine Folgenutzung und die dabei anfallenden Kosten sind bisher nicht untersucht worden. Der Eigentümer des jetzigen Gebäudes ist die Saalbau GmbH, ein 100%ige Tochter der ABG Holdung, der Wohnungs- und Immobilienkonzern der Stadt Frankfurt. Die Mietkosten verbleiben also im Bereich der Stadt Frankfurt (wenn auch sie im Rahmen eines neuen Mietvertrags gesenkt werden können). Eine Folgenutzung des jetzigen Gebäudes ist nicht untersucht beziehungsweise angegeben worden, die dabei anfallenden Kosten für die Stadt Frankfurt (auch bei einem Leerstand) nicht beziffert. Diese sollten jedoch realistischerweise den erwünschten Einsparungen gegenübergestelt werden. Ein neues Gebäude ist erst noch zu errichten, die Kosten sind nicht beziffert, die angestreben Einsparungen der Mietkosten sind hypothetisch und ggfs nicht erzielbar. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 15 am 24.05.2013, TO I, TOP 16 Die Vorlage OF 174/15 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU, GRÜNE, SPD und FREIE WÄHLER erklärt. Beschluss: Anregung OA 387 2013 Die Vorlage OF 174/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme