Alte Sporthalle an der Otto-Hahn-Schule Berichte des Magistrats vom 19.05.2017, B 154 und B 158
Vorlagentyp: OA
Inhalt
Anregung vom 23.06.2017, OA 176 entstanden aus Vorlage: OF 112/15 vom 08.06.2017
Betreff: Alte Sporthalle an der Otto-Hahn-Schule Berichte des Magistrats vom 19.05.2017, B 154 und B 158 Vorgang: OA 105/15 17; Beschluss d. Stv-V. vom 23.02.2017, § 1099 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Die Vorlagen B 154 und B 158 werden zurückgewiesen.
- Der Magistrat wird aufgefordert, umgehend mit der Planung und der Umsetzung des Baus einer neuen Sporthalle anstelle der jetzigen maroden Sporthalle zu beginnen. Begründung: Begründungen wurden seit über einem Jahrzehnt mehrfach und deutlich angezeigt, jetzt muss die Umsetzung endlich in Angriff genommen werden. Der Neubau kollidiert nicht mit den anderen geplanten Sanierungen, da es keinen direkten örtlichen Zusammenhang gibt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 19.05.2017, B 154 Bericht des Magistrats vom 19.05.2017, B 158
Beratungsverlauf 5 Sitzungen
Sitzung
13
Ausschusses für Bildung und Integration
TO I, TOP 15
1. Die Vorlage B 154 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 176 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF FRAKTION Frankfurter
Sitzung
13
Ausschusses für Bildung und Integration
TO I, TOP 17
1. Die Vorlage B 158 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 176 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF FRAKTION Frankfurter
Sitzung
16
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 52
1. Die Vorlage B 154 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 176 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF FRAKTION Frankfurter
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Sitzung
16
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 53
1. Die Vorlage B 158 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 176 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF FRAKTION Frankfurter
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Sitzung
18
OBR
15
TO I, TOP 6
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle