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Erneuerung der Sporthalle 1 der Otto-Hahn-Schule

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.03.2018, OM 2828 entstanden aus Vorlage: OF 150/15 vom 08.03.2018 Betreff: Erneuerung der Sporthalle 1 der Otto-Hahn-Schule Vorgang: OA 176/17 OBR 15; ST 222/18; B 24/18 Der Bericht des Magistrats B 24 wird zurückgewiesen. Ebenso bemängelt der Ortsbeirat 15 die Stellungnahme ST 222. Der Magistrat wird aufgefordert, künftig bei offiziellen Verlautbarungen an den Ortsbeirat konkrete und keine inhaltsleeren, allgemeingültigen Aussagen zu tätigen. Begründung: Im Bericht des Magistrats, B 24, Seite 4, Punkt 2 findet sich die Formulierung "Die Kostenschätzung der Maßnahme in der Turnhalle ist überarbeitet worden." In der Stellungnahme ST 222 ist hierzu formuliert: "Für den Abriss und Neubau der Sporthalle 1 an der Otto-Hahn-Schule wurde ein Magistratsbeschluss zur Planungsmittelfreigabe in den Geschäftsgang gegeben. Nach erfolgter Beschlussfassung kann mit der konkreten Planung begonnen werden." Der Ortsbeirat erwartet hingegen, dass konkrete Aussagen, wie zum Beispiel Terminangaben, getroffen werden. Weiterhin wünscht der Ortsbeirat, dass in Kürze mit den Instandsetzungsarbeiten begonnen wird, wie es bereits mehrfach gefordert wurde. Es ist unerträglich, dass der Magistrat diese absolut notwendige Maßnahme weiterhin aufschiebt und verschleppt. Wie es dem Magistrat bekannt ist, besteht durchaus die Gefahr, dass das baufällige Gebäude Schäden an Leib und Leben der Nutzer bzw. Besucher hervorrufen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 23.06.2017, OA 176 Bericht des Magistrats vom 09.02.2018, B 24 Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 222 Stellungnahme des Magistrats vom 25.06.2018, ST 1148 Aktenzeichen: 40 2