Erneuerung der Sporthalle 1 der Otto-Hahn-Schule
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 09.03.2018, OM
2828 entstanden aus
Vorlage: OF 150/15 vom
08.03.2018 Betreff: Erneuerung der Sporthalle 1 der
Otto-Hahn-Schule Vorgang: OA 176/17 OBR 15; ST 222/18; B 24/18 Der Bericht des Magistrats B 24 wird zurückgewiesen.
Ebenso bemängelt der Ortsbeirat 15 die Stellungnahme ST 222. Der Magistrat wird aufgefordert, künftig bei
offiziellen Verlautbarungen an den Ortsbeirat konkrete und keine inhaltsleeren,
allgemeingültigen Aussagen zu tätigen. Begründung: Im Bericht des Magistrats, B 24, Seite 4, Punkt
2 findet sich die Formulierung "Die Kostenschätzung der Maßnahme in der
Turnhalle ist überarbeitet worden." In der Stellungnahme ST 222 ist hierzu formuliert:
"Für den Abriss und Neubau der Sporthalle 1 an der Otto-Hahn-Schule wurde ein
Magistratsbeschluss zur Planungsmittelfreigabe in den Geschäftsgang gegeben.
Nach erfolgter Beschlussfassung kann mit der konkreten Planung begonnen
werden." Der Ortsbeirat erwartet hingegen,
dass konkrete Aussagen, wie zum Beispiel Terminangaben, getroffen werden.
Weiterhin wünscht der Ortsbeirat, dass in Kürze mit den Instandsetzungsarbeiten
begonnen wird, wie es bereits mehrfach gefordert wurde. Es ist unerträglich,
dass der Magistrat diese absolut notwendige Maßnahme weiterhin aufschiebt und
verschleppt. Wie es dem Magistrat bekannt ist, besteht durchaus die Gefahr,
dass das baufällige Gebäude Schäden an Leib und Leben der Nutzer bzw. Besucher
hervorrufen kann. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 15
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
23.06.2017, OA 176
Bericht des
Magistrats vom 09.02.2018, B 24
Stellungnahme des
Magistrats vom 09.02.2018, ST 222
Stellungnahme des
Magistrats vom 25.06.2018, ST 1148
Aktenzeichen: 40 2