Erneuerung der Sporthalle 1 der Otto-Hahn-Schule
Begründung
Otto-Hahn-Schule Vorgang: OA 176/17 OBR 15; ST 222/18 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Bericht B24 wird zurückgewiesen. Ebenso bemängelt der Ortsbeirat 15 die Stellungnahme ST 222. Der Magistrat wird aufgefordert, künftig dem Ortsbeirat in offiziellen Verlautbarungen des Magistrats konkrete Aussagen und keine inhaltsleeren Allgemeinplätze zu tätigen. Begründung: In der B24, Seite 4, Punkt 2 findet sich die Formulierung "Die Kostenschätzung der Maßnahme in der Turnhalle ist überarbeitet worden." In der ST 222 ist hierzu formuliert: "Für den Abriss und Neubau der Sporthalle 1 an der Otto-Hahn-Schule wurde ein Magistratsbeschluss zur Planungsmittelfreigabe in den Geschäftsgang gegeben. Nach erfolgter Beschlussfassung kann mit der konkreten Planung begonnen werden. " Der Ortsbeirat erwartet hingegen (beispielsweise) Aussagen mit Terminangaben. Weiterhin wünscht der Ortsbeirat, dass in Kürze mit den Instandsetzungsarbeiten begonnen wird, wie es bereits mehrfach gefordert wurde. Es ist unerträglich, dass der Magistrat diese absolut notwendige Maßnahme weiterhin aufschiebt und verschleppt. Wie es dem Magistrat bekannt ist, besteht durchaus die Gefahr, dass das baufällige Gebäude Schäden an Leib und Leben der Nutzer bzw. Besucher hervorrufen kann.