Istanbul-Konvention umsetzen - Bestandsaufnahme und Sicherung von Gewaltschutz- und Unterstützungseinrichtungen bei geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und Mädchen und Verhütung und Bekämpfung häuslicher Gewalt
Begründung
Bestandsaufnahme und Sicherung von Gewaltschutz- und Unterstützungseinrichtungen bei geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und Mädchen und Verhütung und Bekämpfung häuslicher Gewalt Geschlechtsspezifische Gewalt, Gewalt gegen Frauen und Mädchen, ist eine schwerwiegende Menschenrechtsverletzung. Die Istanbul Konvention verpflichtet zu einer bedarfsdeckenden, wohnortnahen, allgemein zugänglichen und angemessenen Infrastruktur, um Gewaltschutz und Unterstützung zu garantieren. In Deutschland ist die Istanbul-Konvention durch ein Bundesgesetz im Februar 2018 in Kraft getreten. Die Maßnahmen zu Gewaltschutz und Unterstützung sind nicht länger freiwillige Leistungen der Daseinsvorsorge der Kommunen, sondern staatliche Pflichtaufgaben. Die Hessische Landesregierung hat sich die Umsetzung der Istanbul Konvention im Koalitionsvertrag zum Ziel gemacht. Auch in Frankfurt sind geschlechtsspezifische Gewalterfahrungen für Frauen und Mädchen sowie häusliche Gewalt durchaus Alltag. Die Hilfsangebote und Interventionseinrichtungen in Frankfurt sind durch die jahrzehntelange gute Arbeit des Frauen-, Gesundheits-, Integrations- und Sozialdezernates, das vielfältige Engagement der Trägerinnen und Träger von Gewaltschutzmaßnahmen und die zuletzt mit dem Koalitionsvertrag vereinbarte Erhöhung der Mittel umfangreich, aber keineswegs ausreichend. Das hängt auch mit dem durchaus verbesserungswürdigen finanziellen Engagement von Bund und Ländern zusammen. Frauenhäuser müssen Frauen abweisen, Beratungsstellen arbeiten häufig am Limit und ohne finanzielle, wenigstens mittelfristige Sicherheit, immer bedroht durch Haushaltsvorbehalte. Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. eine Bestandanalyse, z. B. unter Beachtung des gerade entstehenden Darmstädter Modells durchzuführen, und zu prüfen, welche Defizite es aufzuheben gilt, damit die Istanbul Konvention auf kommunaler Ebene umgesetzt werden kann. Dabei wird evaluiert in wie weit und durch welche Maßnahmen und Einrichtungen derzeit Gewaltschutz und Unterstützung bedarfsdeckend, wohnortnah, allgemein zugänglich und angemessen garantiert ist und wo, in Absprache mit den Trägern der Beratungsstellen und Interventionseinrichtungen, ggf. noch Handlungsbedarf besteht. Für den Bereich der häuslichen Gewalt sind Strukturen und Angebote für betroffene Kinder ausdrücklich mit einzubeziehen. 2. der Stadtverordnetenversammlung diese Bestandanalyse und den zusätzlichen Bedarf umgehend zu berichten und die noch fehlenden Maßnahmen im kommunalen Verantwortungsbereich umzusetzen. 3. die Fördermittel im Haushalt, die zur Finanzierung von Einrichtungen, Maßnahmen und Projekten zu Gewaltschutz und Unterstützung von Frauen und Mädchen zum Inhalt haben zu identifizieren und zu kennzeichnen. 4. mit dem Land Gespräche aufzunehmen, wie die zur Sicherung und zum Ausbau von Maßnahmen und Strukturen erforderlichen Mittel auch vor dem Vorliegen einer möglichen bundesweiten Gesamtstrategie zur Verfügung gestellt werden können.
Inhalt
Antrag vom 27.09.2019, NR 984
Betreff: Istanbul-Konvention umsetzen - Bestandsaufnahme und Sicherung von Gewaltschutz- und Unterstützungseinrichtungen bei geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und Mädchen und Verhütung und Bekämpfung häuslicher Gewalt Geschlechtsspezifische Gewalt, Gewalt gegen Frauen und Mädchen, ist eine schwerwiegende Menschenrechtsverletzung. Die Istanbul Konvention verpflichtet zu einer bedarfsdeckenden, wohnortnahen, allgemein zugänglichen und angemessenen Infrastruktur, um Gewaltschutz und Unterstützung zu garantieren. In Deutschland ist die Istanbul-Konvention durch ein Bundesgesetz im Februar 2018 in Kraft getreten. Die Maßnahmen zu Gewaltschutz und Unterstützung sind nicht länger freiwillige Leistungen der Daseinsvorsorge der Kommunen, sondern staatliche Pflichtaufgaben. Die Hessische Landesregierung hat sich die Umsetzung der Istanbul Konvention im Koalitionsvertrag zum Ziel gemacht. Auch in Frankfurt sind geschlechtsspezifische Gewalterfahrungen für Frauen und Mädchen sowie häusliche Gewalt durchaus Alltag. Die Hilfsangebote und Interventionseinrichtungen in Frankfurt sind durch die jahrzehntelange gute Arbeit des Frauen-, Gesundheits-, Integrations- und Sozialdezernates, das vielfältige Engagement der Trägerinnen und Träger von Gewaltschutzmaßnahmen und die zuletzt mit dem Koalitionsvertrag vereinbarte Erhöhung der Mittel umfangreich, aber keineswegs ausreichend. Das hängt auch mit dem durchaus verbesserungswürdigen finanziellen Engagement von Bund und Ländern zusammen. Frauenhäuser müssen Frauen abweisen, Beratungsstellen arbeiten häufig am Limit und ohne finanzielle, wenigstens mittelfristige Sicherheit, immer bedroht durch Haushaltsvorbehalte. Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten,
- eine Bestandanalyse, z. B. unter Beachtung des gerade entstehenden Darmstädter Modells durchzuführen, und zu prüfen, welche Defizite es aufzuheben gilt, damit die Istanbul Konvention auf kommunaler Ebene umgesetzt werden kann. Dabei wird evaluiert in wie weit und durch welche Maßnahmen und Einrichtungen derzeit Gewaltschutz und Unterstützung bedarfsdeckend, wohnortnah, allgemein zugänglich und angemessen garantiert ist und wo, in Absprache mit den Trägern der Beratungsstellen und Interventionseinrichtungen, ggf. noch Handlungsbedarf besteht. Für den Bereich der häuslichen Gewalt sind Strukturen und Angebote für betroffene Kinder ausdrücklich mit einzubeziehen.
- der Stadtverordnetenversammlung diese Bestandanalyse und den zusätzlichen Bedarf umgehend zu berichten und die noch fehlenden Maßnahmen im kommunalen Verantwortungsbereich umzusetzen.
- die Fördermittel im Haushalt, die zur Finanzierung von Einrichtungen, Maßnahmen und Projekten zu Gewaltschutz und Unterstützung von Frauen und Mädchen zum Inhalt haben zu identifizieren und zu kennzeichnen.
- mit dem Land Gespräche aufzunehmen, wie die zur Sicherung und zum Ausbau von Maßnahmen und Strukturen erforderlichen Mittel auch vor dem Vorliegen einer möglichen bundesweiten Gesamtstrategie zur Verfügung gestellt werden können.Nebenvorlage: Antrag vom 28.10.2019, NR 1011
Beratungsverlauf 5 Sitzungen
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