Gewalt gegen Frauen* und Mädchen* bekämpfen: Istanbul-Konvention umsetzen!
Begründung
bekämpfen: Istanbul-Konvention umsetzen! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, unverzüglich einen Maßnahmenkatalog zur Umsetzung der "Istanbul-Konvention" in Frankfurt am Main vorzulegen. Begründung: 2011 hat Deutschland in Istanbul die Europarats-Konvention "Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt" (im Sprachgebrauch "Istanbul-Konvention" genannt) unterzeichnet. Ratifiziert wurde diese von der Bundesregierung erst im Oktober 2017. Seit dem
- Februar 2018 ist die Konvention in Kraft und insbesondere in den Kommunen umzusetzen. In Bezug auf Prävention, Intervention, finanzieller und personeller Ausstattung von Schutzhäusern und Hilfsangeboten, Opferschutz, Einbindung der Zivilgesellschaft, Weiterbildung, Dokumentation, Monitoring u. v. m. enthält die Konvention Maßnahmen, die auch für die Kommunen verpflichtend umzusetzen sind. Der Inhalt der Konvention ist bereits seit 2011 bekannt. Spätestens seit der Ratifizierung durch Deutschland 2017 und dem Inkrafttreten im Februar 2018 hätte der Magistrat tätig werden müssen, um den Auftrag in Frankfurt am Main umzusetzten.
Inhalt
Antrag vom 26.08.2019, NR 945
Betreff: Gewalt gegen Frauen* und Mädchen* bekämpfen: Istanbul-Konvention umsetzen! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, unverzüglich einen Maßnahmenkatalog zur Umsetzung der "Istanbul-Konvention" in Frankfurt am Main vorzulegen. Begründung: 2011 hat Deutschland in Istanbul die Europarats-Konvention "Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt" (im Sprachgebrauch "Istanbul-Konvention" genannt) unterzeichnet. Ratifiziert wurde diese von der Bundesregierung erst im Oktober 2017. Seit dem
- Februar 2018 ist die Konvention in Kraft und insbesondere in den Kommunen umzusetzen. In Bezug auf Prävention, Intervention, finanzieller und personeller Ausstattung von Schutzhäusern und Hilfsangeboten, Opferschutz, Einbindung der Zivilgesellschaft, Weiterbildung, Dokumentation, Monitoring u. v. m. enthält die Konvention Maßnahmen, die auch für die Kommunen verpflichtend umzusetzen sind. Der Inhalt der Konvention ist bereits seit 2011 bekannt. Spätestens seit der Ratifizierung durch Deutschland 2017 und dem Inkrafttreten im Februar 2018 hätte der Magistrat tätig werden müssen, um den Auftrag in Frankfurt am Main umzusetzten. Bericht des Magistrats vom 07.02.2020, B 41 Bericht des Magistrats vom 17.08.2020, B 361 Bericht des Magistrats vom 23.11.2020, B 623 Bericht des Magistrats vom 06.04.2021, B 145 Bericht des Magistrats vom 20.05.2022, B 226 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 28.08.2019
Beratungsverlauf 6 Sitzungen
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