Istanbul-Konvention umsetzen - Bestandsaufnahme und Sicherung von Gewaltschutz- und Unterstützungseinrichtungen bei geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und Mädchen und Verhütung und Bekämpfung häuslicher Gewalt
Vorlagentyp: B
Bericht
Wie in dem Bericht B 226 vom 20.05.2022 bereits ausgeführt, wurde zur Umsetzung der Istanbul-Konvention eine dezernatsübergreifende Steuerungsgruppe unter Beteiligung relevanter Akteur:innen aus Justiz, Polizei und Gewaltschutzstellen eingerichtet. Zu
- Wie in dem Bericht B 475 vom 18.12.2023 ausgeführt, hat die Koordinierungsstelle Istanbul-Konvention im Frauenreferat im Juni 2022 mit der Bestandsaufnahme anhand der Artikel der Istanbul-Konvention begonnen. Aufgrund der erfreulich großen Beteiligung an der Bestandsaufnahme, dem damit folglich hohem Aufkommen an auszuwertendem Material und dem ausgiebigen Abstimmungsprozess mit den verschiedenen Akteur.innen liegt der Bericht nun vor. Der
- Bericht Istanbul Konvention in Frankfurt: Bestandsaufnahme wurde zudem mit der Steuerungsgruppe abgestimmt (siehe Anlage). Zu
- Der Stadtverordnetenversammlung liegt diese Bestandsaufnahme mit diesem Bericht vor. Die in der Bestandsaufnahme identifizierten Handlungsbedarfe sollen in einem gesamtstädtischen partizipativen Prozess bearbeitet werden, der im Mai 2024 mit einer Auftaktveranstaltung für die relevanten Dezernate, Ämter, Polizei, Justiz, Beratungsstellen und Politik starten soll. Die Umsetzung der erarbeiteten Maßnahmen im kommunalen Bereich fällt in die Zuständigkeit der jeweiligen Dezernate bzw. der Polizei, Justiz und der Zivilgesellschaft. Zu
- Zur Abstimmung der Kennzeichnung der Fördermittel im Haushalt wurde ein erstes Gespräch zwischen Frauenreferat und Kämmerei geführt. Die Umsetzung soll 2024 vorbereitet werden und die Kennzeichnung für den Haushalt 2026 erfolgen. Zu
- Das Land Hessen hat im November 2022 eine eigene Koordinierungsstelle eingerichtet. Nach der Einrichtung der Landeskoordinierungsstelle erfolgte ein erstes Gespräch mit der Koordinierungsstelle der Stadt Frankfurt in dem Zielsetzung, Struktur und Vorgehen auf Landesebene vorgestellt wurden. Die Landeskoordinierungsstelle ist im regelmäßigen Austausch mit den Koordinierungsstellen der Kommunen und Kreise. Auf Bundesebene ist bisher noch keine Koordinierungsstelle eingerichtet worden. Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) mit dem unabhängigen Monitoring (Berichterstattung) der Umsetzung der Istanbul-Konvention des Europarates in Deutschland betraut worden und hat hierfür die Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt eingerichtet. Die Berichterstattung zur Einrichtung einer Steuerungsgruppe und zur Bestandsaufnahme (unter 1.) ist hiermit abgeschlossen. Zur Umsetzung des Beteiligungsprozesses und der Handlungsempfehlungen (unter 2.) sowie zu den Punkten 3. und 4. wird in einem Jahr berichtet.
Beratungsverlauf 4 Sitzungen
Sitzung
26
Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen
TO I, TOP
23
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 124 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke VOLT
Enthaltung:
ÖkoLinX-ELF
Sitzung
26
Ausschusses für Soziales und Gesundheit
TO I, TOP 30
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 124 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
Grüne SPD FDP VOLT
Ablehnung:
CDU Linke AFD ÖkoLinX-ELF
Sitzung
27
Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen
TO I, TOP
12
nicht auf TO Die Vorlage B 124 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP Linke VOLT BFF-BIG
Ablehnung:
AFD ÖkoLinX-ELF FRAKTION
Sitzung
27
Ausschusses für Soziales und Gesundheit
TO I, TOP 13
nicht auf TO Die Vorlage B 124 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP Linke AFD VOLT
Ablehnung:
FRAKTION BFF-BIG