Istanbul-Konvention umsetzen - Bestandsaufnahme und Sicherung von Gewaltschutz- und Unterstützungseinrichtungen bei geschlechterspezifischer Gewalt gegen Frauen und Mädchen und Verhütung und Bekämpfung häuslicher Gewalt
Bericht
Wie in den Stellungnahmen zum Bericht des Magistrats vom 20.05.2022, B 226 bereits ausgeführt, wurde zur Umsetzung der Istanbul Konvention eine dezernatsübergreifende Steuerungsgruppe unter Beteiligung relevanter Akteur*innen aus Justiz, Polizei und Gewaltschutzstellen eingerichtet. Die Koordinierungsstelle Istanbul Konvention im Frauenreferat hat im Juni 2022 mit der Bestandsanalyse anhand der Artikel der Istanbul-Konvention begonnen. Die Istanbul-Konvention ist in zwölf Kapitel mit insgesamt 81 Artikeln unterteilt. Für die Bestandsanalyse wurden die ersten sieben Kapitel bearbeitet und auf Frankfurt bezogen, weil diese für die kommunale Ebene relevant sind. Um dem Auftrag einer umfassenden Bestandsaufnahme gerecht zu werden, wurde seitens der Koordinierungsstelle eine Datenabfrage für die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche entwickelt: Das Polizeipräsidium, die Amtsanwaltschaft, das Amtsgericht sowie Teile der Frankfurter Stadtverwaltung wurden zum Umsetzungsstand und zu möglichen Handlungsbedarfen befragt. Innerhalb der Stadtverwaltung wurden das Jugend- und Sozialamt, die Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe, die Stabsstelle Unterbringungsmanagement und Geflüchtete, die Stabsstelle Inklusion, das Ordnungsamt, die Geschäftsstelle des Präventionsrates, das Stadtschulamt, die Volkshochschule, das Frankfurter Kinderbüro, das Gesundheitsamt, das Drogenreferat, das Amt für multikulturelle Angelegenheiten, das Gleichberechtigungsbüro sowie der Eigenbetrieb Kita Frankfurt um eine Stellungnahme gebeten. Mittels einer digitalen Befragung wurden darüber hinaus 53 Vereine und Träger in Frankfurt um Informationen zu ihren jeweiligen Arbeitsbereichen und Zielgruppen, sowie ihren Bedarfen, zu ihrem Wissensstand bezüglich der IK, zu Netzwerkarbeit sowie zu Ideen und Plänen für die Zukunft gebeten. Weitere Instrumente der Datensammlung waren vertiefende Gespräche in acht Frankfurter Arbeitskreisen, die Sichtung aktueller Forschungsergebnisse und Berichte, die Auswertung der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) und der Jahresberichte der Träger und Vereine, eine intensive Online-Recherche sowie der Besuch von Fachtagen. Die ersten Erkenntnisse der Erhebung wurden der Steuerungsgruppe im Dezember 2022 vorgestellt. Der
- Bericht zur Bestandsaufnahme befindet sich aktuell in der Abstimmung und soll 2023 veröffentlicht werden. Der Veröffentlichung der ersten Bestandsaufnahme soll ein partizipativer Prozess folgen, in dem Lösungen für die identifizierten Handlungsbedarfe erarbeitet werden. Die Umsetzung der Maßnahmen im kommunalen Bereich fällt in die Zuständigkeit der jeweiligen Dezernate bzw. der Polizei, Justiz und der Zivilgesellschaft. Die Identifizierung und Kennzeichnung von Fördermitteln im Haushalt erfordert von zuständiger Stelle einheitliche und systematische Vorgaben für die Ämter. Das Land Hessen hat seit November 2022 eine eigene Koordinierungsstelle, die sich noch im Aufbau befindet. Eine notwendige bundesweite Gesamtstrategie wird aktuell durch das Fehlen einer bundesweiten Koordinierungsstelle erschwert.