Istanbul-Konvention umsetzen - Bestandsaufnahme und Sicherung von Gewaltschutz- und Unterstützungseinrichtungen bei geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und Mädchen und Verhütung und Bekämpfung häuslicher Gewalt
Bericht
Wie bereits im Bericht des Magistrats B 226 vom 20.05.2022 ausgeführt, wurde zur Umsetzung der Istanbul-Konvention eine dezernatsübergreifende Steuerungsgruppe unter Beteiligung relevanter Akteur:innen aus Justiz, Polizei und Gewaltschutzstellen eingerichtet. Die Koordinierungsstelle Istanbul-Konvention im Frauenreferat hat im Juni 2022 mit der Bestandsanalyse anhand der Artikel der Istanbul-Konvention begonnen. Die ersten Erkenntnisse der Erhebung wurden der Steuerungsgruppe im Dezember 2022 vorgestellt. Die Veröffentlichung des ersten Berichtes zur Bestandsaufnahme verzögert sich aufgrund von finalen Abstimmungen mit einzelnen Akteur:innen. Die in der Bestandsanalyse identifizierten Handlungsbedarfe sollen in einem gesamtstädtischen partizipativen Prozess bearbeitet werden. Die Umsetzung der erarbeiteten Maßnahmen im kommunalen Bereich fällt in die Zuständigkeit der jeweiligen Dezernate bzw. der Polizei, Justiz und der Zivilgesellschaft. Zur Abstimmung der Kennzeichnung der Fördermittel im Haushalt wurde ein erstes Gespräch zwischen Frauenreferat und Kämmerei geführt. Die Umsetzung soll 2024 vorbereitet werden und die Kennzeichnung für den Haushalt 2026 erfolgen. Das Land Hessen hat seit November 2022 eine eigene Koordinierungsstelle. In einem ersten Gespräch zwischen Landeskoordinierungsstelle und der Frankfurter Koordinierungsstelle wurden Zielsetzung, Struktur und Vorgehensweise auf Landesebene vorgestellt. Auf Bundesebene ist bisher noch keine Koordinierungsstelle eingerichtet worden.