Istanbul-Konvention umsetzen - Bestandsaufnahme und Sicherung von Gewaltschutz- und Unterstützungseinrichtungen bei geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und Mädchen und Verhütung und Bekämpfung häuslicher Gewalt
Bericht
Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 15.07.2021, § 261 - NR 984/19 CDU/SPD/GRÜNE, B 145/21 - Zwischenbericht: Voraussetzung für die Bestandsaufnahme und Sicherung von Gewaltschutz- und Unterstützungseinrichtungen ist die Einrichtung der Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention im Frauenreferat. Die Grundlagen für die personelle Besetzung der Koordinierungsstelle sind geschaffen: - Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vom 04.06.2020, § 5705 (B 41), vom 01.10.2020, § 6325 (B 361) und vom 28.01.2021, § 6913 (B 623) - Inanspruchnahme der Stellenreserve zur Umsetzung der Istanbul-Konvention, Magistratsbeschluss vom 21.08.2020 - Organisationsverfügung des Oberbürgermeisters zur Einrichtung einer Koordinierungsstelle vom 28.01.2021. Die Organisationsverfügung liegt vor und das Stellenbesetzungsverfahren wurde durchgeführt. Die Besetzungen werden voraussichtlich im Oktober 2021 erfolgen. Zu den Aufgaben der Koordinierungsstelle gehört, eine an den Vorgaben der Istanbul Konvention orientierten Bestandsaufnahme durchzuführen, Handlungsbedarfe zu identifizieren und in die Umsetzung zu bringen. Da die Umsetzung der Istanbul Konvention eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, bedarf es einer Beteiligungsstruktur, die alle relevanten Dezernate, Ämter Politik, Polizei, Justiz, Beratungsstellen, Frauenhäuser u.a. umfasst. In diesem Rahmen sollen auch die Punkte 2. - 4. umgesetzt werden. Die Umsetzung wird evaluiert und ist als permanenter Prozess zu verstehen.