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Inklusion - Gemeinsam auf einen guten Weg bringen

Vorlagentyp: NR FDP

Begründung

bringen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1 Der Magistrat wird aufgefordert, mit den Förderschulen und Förderzentren in einen Dialog zu treten, um zur Verwirklichung des Ziels des gemeinsamen Lernens Inklusionspläne für Frankfurter Schulen zu entwickeln. Bei der Entwicklung eines Inklusionsplans für Frankfurter Schulen sollen auch Vertreter der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hinreichend mit einbezogen werden. 2. Des Weiteren wird der Magistrat aufgefordert gemeinsam mit dem Staatlichen Schulamt und dem Stadtschulamt sukzessive nach dem Wahlverhalten der Eltern, die Förderschullehrkräfte in die Regelschulen um zusteuern. 3. Der Magistrat wird zusätzlich darum gebeten zu prüfen und zu berichten, ob vorhandene Förderschulen auch für andere Schüler geöffnet werden können? Auf diese Weise wäre Inklusion von zwei Seiten möglich. 4. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten in Absprache mit dem Staatlichen Schulamt zu berichten, wie viele sonderpädagogische Lehrkräfte an Frankfurts Schulen vorhanden sind und welche Regelschulen in Frankfurt über die nötige Ausstattung für den inklusiven Unterricht verfügen. 5. Der Magistrat wird aufgefordert Maßnahmen zu entwickeln, durch die das Berufsbild der Sonderpädagogen interessanter gemacht wird und mehr Fachpersonal sich in Frankfurt ansiedelt, um den anhaltenden Mangel an sonderpädagogischem Fachpersonal in Frankfurt entgegenzuwirken. 6. Ferner wird der Magistrat aufgefordert, in Zusammenarbeit mit Förderschulen und Förderzentren einen Umsetzungsplan zu erstellen, aus dem ersichtlich wird, welche Schritte unternommen werden, um die UN-Konventionen im Bereich des Schulwesens umzusetzen. Begründung: Mit der Ratifikation der UN-Behindertenrechtskonvention und der neuen rechtlichen Grundlagen entwickelt sich der aktuelle gemeinsame Unterricht zum landesweiten inklusiven Unterricht weiter. Die Umsetzung der Inklusion im Schulwesen erfordert einen planvollen und durchdachten Veränderungsprozess. Aus diesem Grund benötigt Inklusion klare Zeitpläne und Konzepte. Kinder mit erheblichem Förderungsbedarf dürfen nicht unbedacht in eine auf ihre besonderen Bedürfnisse unvorbereitete Schule verwiesen werden. Gemeinsame Aktivitäten von Regel- und Förderschulen sind wichtig. Eine ausreichende Unterstützung und Hilfen für alle Schulen und Schüler erforderlich. Die Diskussion in der regionalen Presse hat gezeigt, dass die bisherige Vorgehensweise des Magistrates nicht transparent genug zu sein scheint und viele Fragen bei den Betroffenen offen sind. Daher ist es wichtig, dass die Stadt Frankfurt als Schulträger in einen aktiven Dialog mit Frankfurts Förderschulen und Förderzentren tritt, um gemeinsam einen fundierten, zielorientierten Inklusionsplan für die Stadt Frankfurt zu entwickeln. Inhalte des Inklusionsplanes muss ein präziser Zeitplan sein, aus dem ersichtlich wird, bis wann welche Maßnahmen ergriffen werden. Ziel sollte es sein, mehr Kinder in allgemeinen Schulen zu fördern, die guten Angebote von Förderschulen zu wahren und das gemeinsame Lernen unter einem Dach zu unterstützen. Selbstverständlich müssen aber auch die jeweiligen sächlichen, räumlichen und personellen Voraussetzungen vor Ort berücksichtigt werden. In einem längeren Prozess müssen Ressourcen gestärkt und Voraussetzungen geschaffen werden. Inklusion muss von den betroffenen Kindern und ihren Eltern getragen werden.

Inhalt

Antrag vom 27.01.2014, NR 786

Betreff: Inklusion - Gemeinsam auf einen guten Weg bringen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1 Der Magistrat wird aufgefordert, mit den Förderschulen und Förderzentren in einen Dialog zu treten, um zur Verwirklichung des Ziels des gemeinsamen Lernens Inklusionspläne für Frankfurter Schulen zu entwickeln. Bei der Entwicklung eines Inklusionsplans für Frankfurter Schulen sollen auch Vertreter der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hinreichend mit einbezogen werden. 2. Des Weiteren wird der Magistrat aufgefordert gemeinsam mit dem Staatlichen Schulamt und dem Stadtschulamt sukzessive nach dem Wahlverhalten der Eltern, die Förderschullehrkräfte in die Regelschulen um zusteuern. 3. Der Magistrat wird zusätzlich darum gebeten zu prüfen und zu berichten, ob vorhandene Förderschulen auch für andere Schüler geöffnet werden können? Auf diese Weise wäre Inklusion von zwei Seiten möglich. 4. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten in Absprache mit dem Staatlichen Schulamt zu berichten, wie viele sonderpädagogische Lehrkräfte an Frankfurts Schulen vorhanden sind und welche Regelschulen in Frankfurt über die nötige Ausstattung für den inklusiven Unterricht verfügen. 5. Der Magistrat wird aufgefordert Maßnahmen zu entwickeln, durch die das Berufsbild der Sonderpädagogen interessanter gemacht wird und mehr Fachpersonal sich in Frankfurt ansiedelt, um den anhaltenden Mangel an sonderpädagogischem Fachpersonal in Frankfurt entgegenzuwirken. 6. Ferner wird der Magistrat aufgefordert, in Zusammenarbeit mit Förderschulen und Förderzentren einen Umsetzungsplan zu erstellen, aus dem ersichtlich wird, welche Schritte unternommen werden, um die UN-Konventionen im Bereich des Schulwesens umzusetzen. Begründung: Mit der Ratifikation der UN-Behindertenrechtskonvention und der neuen rechtlichen Grundlagen entwickelt sich der aktuelle gemeinsame Unterricht zum landesweiten inklusiven Unterricht weiter. Die Umsetzung der Inklusion im Schulwesen erfordert einen planvollen und durchdachten Veränderungsprozess. Aus diesem Grund benötigt Inklusion klare Zeitpläne und Konzepte. Kinder mit erheblichem Förderungsbedarf dürfen nicht unbedacht in eine auf ihre besonderen Bedürfnisse unvorbereitete Schule verwiesen werden. Gemeinsame Aktivitäten von Regel- und Förderschulen sind wichtig. Eine ausreichende Unterstützung und Hilfen für alle Schulen und Schüler erforderlich. Die Diskussion in der regionalen Presse hat gezeigt, dass die bisherige Vorgehensweise des Magistrates nicht transparent genug zu sein scheint und viele Fragen bei den Betroffenen offen sind. Daher ist es wichtig, dass die Stadt Frankfurt als Schulträger in einen aktiven Dialog mit Frankfurts Förderschulen und Förderzentren tritt, um gemeinsam einen fundierten, zielorientierten Inklusionsplan für die Stadt Frankfurt zu entwickeln. Inhalte des Inklusionsplanes muss ein präziser Zeitplan sein, aus dem ersichtlich wird, bis wann welche Maßnahmen ergriffen werden. Ziel sollte es sein, mehr Kinder in allgemeinen Schulen zu fördern, die guten Angebote von Förderschulen zu wahren und das gemeinsame Lernen unter einem Dach zu unterstützen. Selbstverständlich müssen aber auch die jeweiligen sächlichen, räumlichen und personellen Voraussetzungen vor Ort berücksichtigt werden. In einem längeren Prozess müssen Ressourcen gestärkt und Voraussetzungen geschaffen werden. Inklusion muss von den betroffenen Kindern und ihren Eltern getragen werden.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 6

Beratungsverlauf 4 Sitzungen

Sitzung 27
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 30
Angenommen
1. Der Vorlage M 6 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 779 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage NR 786 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage NR 794 wird abgelehnt.
Zustimmung:
CDU Grüne SPD Römer
Ablehnung:
Linke Freie Wähler FDP Piraten Gegen Spd
Sitzung 28
Stadtverordnetenversammlung
TO I, TOP 8
Angenommen
1. Der Vorlage M 6 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 779 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage NR 786 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. a) Die Vorlage NR 794 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Stock, Sylvia Weber, von Wangenheim, Fischer, Thiele, Brillante, Hübner, Lang und Kliehm sowie von Stadträtin Sorge dienen zur Kenntnis.
Zustimmung:
CDU Grüne SPD Römer ÖkoLinX-ARL Freie Wähler FDP
Ablehnung:
Linke Piraten Gegen Spd
Sitzung 15
KAV
TO I, TOP 1
Angenommen
1. Der Vorlage M 6 wird zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 779 wird zugestimmt. 3. Der Vorlage NR 786 wird zugestimmt. 4. Der Vorlage NR 794 wird zugestimmt.
Sitzung 18
Jugendhilfeausschusses
TO I, TOP 10
Zurückgestellt / Beraten
Die Vorlage NR 786 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Beschlussausfertigung(en): § 4145,

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