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Modellregion Inklusion - schnellstmögliche Klarheit schaffen Inklusion - Gemeinsam auf einen guten Weg bringen

Vorlagentyp: B

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 09.05.2014, B 152

Betreff: Modellregion Inklusion - schnellstmögliche Klarheit schaffen Inklusion - Gemeinsam auf einen guten Weg bringen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 30.01.2014, § 4145 - NR 779/14 SPD, NR 786/14 FDP - Zunächst werden die Fragen der Vorlage NR 779 wie folgt beantwortet: Zu

    • a)Die Grundstruktur der "Modellregion für inklusive Schulentwicklung Frankfurt am Main" wird sich an der Wahlfreiheit für Eltern ausrichten, zwischen inklusiver Beschulung an allgemeinen Schulen und der Beschulung an einer Förderschule auszuwählen. Darüber hinaus ist die Modellregion an den Vorgaben des hessischen Kultusministeriums, am Hessischen Schulgesetz (HSchG) und der Verordnung über Unterricht, Erziehung und sonderpädagogische Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen und Behinderungen (VOSB) auszurichten. Ziel dieser Vorgaben ist, stationäre Fördersysteme zugunsten der inklusiven Unterrichtung in der allgemeinen Schule umzuwandeln. Die Erfahrungen des Verbundsystems Nord und der Pilotregion-Süd werden bei der konzeptionellen Entwicklung der stadtweiten Modellregion einfließen. Nach dem vorgesehenen Implementierungskonzept, das aus vier Teilkonzeptionen besteht (= Kooperationsvereinbarung, Teil-Fortschreibung Schulentwicklungsplan, Gesamtkonzeption, Kommunikationskonzeption), werden die Eckpunkte der Modellregion in der Kooperationsvereinbarung dargestellt. Die daraus abzuleitenden konzeptionellen Detailbeschreibungen der Modellregion werden in der Gesamtkonzeption abgebildet.
    • b)Im inklusiven Verbundsystem der Pilotregion-Süd sind drei Grundschulen (Gruneliusschule, Willemerschule, Frauenhofschule), eine weiterführende Schule (Carl-von-Weinberg-Schule), das regionale Beratungs- und Förderzentrum Wallschule und das Zentrum für Erziehungshilfe beteiligt. Diese Schulen und sonderpädagogischen Unterstützungssysteme arbeiten in einer Konzeptgruppe zusammen, in der ebenfalls Vertreter/innen der beteiligten Fachämter eingebunden sind sowie die beiden Koordinationsfachkräfte des Stadtschulamtes und des Staatlichen Schulamtes. Die Moderation der Konzeptgruppe liegt in den Händen einer Inklusionsberaterin des Staatlichen Schulamtes, die in Personalunion auch Grundschulleiterin und Mitwirkende im Verbundsystem Nord ist.
    • c)Das inklusive Verbundsystem ist komplett aufgestellt. Themen- bzw. anlassbezogen werden weitere Akteure mit einbezogen. Zu

  1. Die Beteiligung der allgemeinbildenden Schulen ist unter Pkt.7 dargestellt. Darüber hinaus werden die Erfahrungen der allgemeinbildenden Schulen fortlaufend und schulformbezogen im Staatlichen Schulamt erfasst und reflektiert. Hierzu zählen auch die Erfahrungen aus dem ersten Jahr mit der VOSB. Diese wertvollen Erkenntnisse werden in die Gesamtkonzeption einfließen, in der u.a. die personalorganisatorischen Rahmenbedingungen der inklusiven Unterrichtung zu fixieren sind. Die Gesamtkonzeption liegt in der Federführung des Staatlichen Schulamtes und wird in Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachämtern, dem Gesamtpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer und weiteren relevanten Akteuren entwickelt. Zu

  2. a) Der Magistrat ist beauftragt, ein Konzept zur Inklusion für die Frankfurter Schulen zu erarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. Darin werden auch Aussagen zu den genannten Schulen getroffen werden. Parallel führt der Magistrat ab Mai 2014 ein interaktives Verfahren für einen neuen Schulentwicklungsplan durch, der erstmals gemeinsam für allgemeine und Förderschulen unter Beachtung von Inklusion aufgestellt wird. Zu

    • a)Wenn es im Rahmen der Modellregion zu einer sukzessiven Aufhebung bzw. Umwandlung von Förderschulstandorten kommt, dann werden die freiwerdenden sonderpädagogischen Stellen bis zum Schuljahr 2019/20 zugunsten der inklusiven Unterrichtung stadtweit in die allgemeine Schule gelenkt. Dieser Steuerungsprozess obliegt dem Staatlichen Schulamt.
    • b)Das HSchG sieht vor, dass die sonderpädagogischen Stellen über das Staatliche Schulamt bedarfsorientiert an die regionalen Beratungs- und Förderzentren gelenkt werden.
    • c)Grundsätzlich würde es der Magistrat begrüßen, wenn Förderlehrerinnen und Förderlehrer fester Bestandteil des Kollegiums der allgemeinen Schule wären. Aufgrund der bestehenden Gesetzeslage ist eine solche kontinuierliche Zuordnung, wie sie im Rahmen des ehemaligen Gemeinsamen Unterrichts möglich war, leider nicht mehr gegeben. Hier gilt es abzuwarten, welche konkreten Veränderungen die neuen Entwicklungen auf Landesebene hervorbringen.
    • d)Der Gesamtpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer wird bei der Entwicklung der Gesamtkonzeption von Beginn an mit einbezogen. Darüber hinaus ist vorgesehen, dass der Gesamtpersonalrat der Stadt Frankfurt am Main im Rahmen der bestehenden Routinen über die Entwicklungsstände der Modellregion informiert wird. Zu

  3. Diese Steuerungsfrage wird in der Gesamtkonzeption im Detail beantwortet und jährlich weiterentwickelt. Das heißt, die zwischen der Stadt Frankfurt am Main und dem Hessischen Kultusministerium vereinbarte Grundstruktur der Modellregion (= Kooperationsvereinbarung, Siehe 1.a)) wird in diesem Steuerungsprozess konkretisiert und umgesetzt. Zu

  4. Die Verteilung erfolgt auf der Grundlage der Gesamtkonzeption, bei der das Staatliche Schulamt die Federführung innehat. Der Magistrat wird in seinen Verhandlungen mit dem Hessischen Kultusministerium zur Kooperationsvereinbarung darauf hinwirken, dass die besondere Situation Frankfurts in Hinblick auf steigende Schülerzahlen angemessen berücksichtigt wird. Zu

  5. Das Stadtschulamt Frankfurt hat das Institut für partizipatives Gestalten IPG mit der Erstellung des neuen "Schulentwicklungsplans allgemeinbildende Schulen und sonderpädagogische Förderung der Stadt Frankfurt am Main" beauftragt. Das zentrale Anliegen der Inklusion bildet in diesem Prozess einen besonderen Schwerpunkt und ist selbst Leitgedanke des Planungs- und Beteiligungsprozesses. Das öffentliche Beteiligungsverfahren "Stadtwerkstatt Schulentwicklung" lässt die Stadt Frankfurt mit Themen-, Konzept- und Planungsbezirkswerkräumen über ein Jahr zu einer kontinuierlichen Werkstatt zur Schulentwicklungsplanung werden. Zur Beteiligung eingeladen sind alle Akteursgruppen der Frankfurter Bildungslandschaft. Ein Fachbeirat mit Vertretern aus Verwaltung, Politik, Wissenschaft, Schule, Gemeinsam leben Frankfurt e.V, Stadtelternbeirat, Stadtschülerrat, Gesamtpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer berät und unterstützt das Stadtschulamt und das Institut für partizipatives Gestalten zu fachlich-inhaltlichen Fragestellungen. Die weitere Beteiligung von Eltern, Schulen und Verbänden wird darüber hinaus im Kommunikationskonzept der Modellregion geregelt werden. Grundsätzlich wird es darum gehen, ein hohes Maß an Transparenz und Information im gesamten Entwicklungs- und Umsetzungsprozess zu gewährleisten. Zu

  6. Die Verankerung des Ressourcenvorbehalts im Hessischen Schulgesetz hat der Magistrats in den vergangenen Jahren in mehreren Stellungnahmen stets sehr kritisch gewürdigt. Sofern eine Rücknahme des Ressourcenvorbehalts weiterhin ausbleibt, wird sich an dieser fachlichen Einschätzung nichts ändern. Es folgt die Beantwortung der Vorlage NR 786: Zu

  7. Einen ersten größeren Schritt in Richtung Inklusion wird mit der Implementierung der "Modellregion für inklusive Schulentwicklung Frankfurt am Main" gegangen. Auf der Grundlage der abzuschließenden Kooperationsvereinbarung wird das Staatliche Schulamt mit den relevanten Akteuren aus den Bereichen der allgemeinen Schule, den Förderschulen, den sonderpädagogischen Unterstützungssystemen, dem Gesamtpersonalrat der Frankfurter Lehrerinnen und Lehrern, der Elternvertretung sowie mit den zuständigen Fachämtern und Betrieben der Stadt Frankfurt am Main eine Gesamtkonzeption erarbeiten und gegebenenfalls prozessbegleitend fortschreiben. Darüber hinaus werden die Frankfurter Schulen im Rahmen der pädagogischen Schulentwicklung von den zuständigen Fachteams und den Inklusionsberaterinnen des Staatlichen Schulamtes unterstützt. Falls in diesem Zusammenhang der Schulträger anzuhören ist, kann dies anlassbezogen realisiert werden. Inwieweit einzelne berufsständige Organisationen diesen Prozess fachlich unterstützen können, haben die Schulen in ihrer Autonomie zu entscheiden. Zu

  8. Dieser Steuerungsprozess wird im Rahmen der Gesamtkonzeption und vor dem Hintergrund des Verlaufs der Förderausschüsse (vgl. § 54, Abs. 3 HSchG) erfolgen. Zu

  9. Die Frage der Öffnung der Förderschulen für Regelschülerinnen und -schüler (= "umgekehrte" Inklusion) wird im Zusammenhang mit der Schulentwicklungsplanung auch ein Prüfkriterium sein. Schon jetzt wird diese Perspektiverweiterung konzeptionell im Rahmen der Erweiterten Schulischen Betreuung (ESB) aufgenommen und zunächst an einem Förderschulstandort erprobt. Zu

  10. Nach Angaben des Staatlichen Schulamts umfasst die Grundzuweisung im Schuljahr 2013/14 insgesamt rund 361 Stellen für sonderpädagogische Lehrkräfte. Davon sind 217,31 Stellen in den stationären Fördersystemen, d.h. alle Förderschulen in den verschiedenen Förderschwerpunkten, angesiedelt. Weitere vier Stellen sind für mobile Vertretungsreserven im Bereich der Förderschulen vorgesehen. Darüber hinaus sind 139,77 Stellen für den inklusiven Unterricht (Prävention = vorbeugende Maßnahmen; inklusive Beschulung in den Jahrgängen 1, 2 und 5,6) zugewiesen. Diese Stellen werden jedoch von mehreren Personen ("Köpfen") gearbeitet. Außerdem beinhalten diese Stellen auch die Ressourcen, die durch das Zentrum für Erziehungshilfe im Sinne der präventiven Erziehungshilfe gesteuert werden. Weiterhin weist das Staatliche Schulamt daraufhin, dass keine Schule entgegen des Vorschlags im Förderausschuss mit der inklusiven Beschulung begonnen hat. D.h. es ist davon auszugehen, dass an allen Regelschulen, die im Schuljahr 2013/14 inklusiv unterrichten, eine angemessene personelle und räumlich-sächliche Ausstattung gegeben ist. Eine Einschränkung ist anzumerken: Teilweise kam es zu deutlichen Verzögerungen oder Ablehnungen im Kontext der Beantragung von Integrationsassistenzen. Zu

  11. Die Frage der Attraktivitätssteigerung des Berufsbildes der Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen kann die Stadt Frankfurt am Main nur indirekt befördern, da die Personalbewirtschaftung in der Verantwortung des Landes Hessen liegt. Wir werden prüfen, welche Möglichkeiten in staatlich-kommunaler Verantwortung tragfähig sind, um den sich abzeichnenden Mangel an sonderpädagogischen Fachpersonal in Frankfurt zu begegnen bzw. abzuwenden. Zu

  12. Der Artikel 24 "Bildung" der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) wird ein Leitmotiv sein für die Entwicklung der Frankfurter Schullandschaft in den kommenden Jahren und Jahrzehnten. Die Schulentwicklungsplanung ist der gesetzliche Rahmen, in dem mit den relevanten Akteuren aus den Regel- und Förderschulsystemen gemeinsame Entwicklungs- und Umsetzungsschritte im Kontext der UN-BRK erarbeitet werden. Ein separat zu erstellender Umsetzungsplan wird daher nicht für zielführend erachtet.

Beratungsverlauf 6 Sitzungen

Sitzung 31
OBR 6
TO I, TOP 27
Angenommen
Die Vorlage B 152 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 31
OBR 5
TO I, TOP 43
Zurückgestellt / Beraten
Die Vorlage B 152 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 32
OBR 1
TO I, TOP 50
Angenommen
Die Vorlage B 152 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 21
Jugendhilfeausschusses
TO I, TOP 1
Angenommen
Die Vorlage B 152 dient zur Kenntnis.
Sitzung 31
Ausschusses für Bildung und Integration
TO I, TOP 15
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage B 152 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
CDU Grüne SPD Linke FDP Freie Wähler Elf Piraten Römer
Sitzung 32
OBR 5
TO I, TOP 18
Angenommen
Die Vorlage B 152 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle

Verknüpfte Vorlagen