Recht auf inklusive Beschulung an Regelschulen
Begründung
Regelschulen Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Zustimmung zum Magistratsvortrag M 6/2014 mit folgenden Maßgaben: - Wahlfreiheit für Eltern: Der Halbsatz "zwischen inklusiver Beschulung an allgemeinen Schulen und der Beschulung an einer Förderschule" wird ersetzt durch "zum Förderort an einer allgemeinen Schule". - Umwandlung von stationären Förderschulen: Der Halbsatz "die Versorgung mit Förderschulen wird entsprechend angepasst" wird ersetzt durch "im Rahmen eines regionalen Fördernetzwerks in ambulante Förderzentren ohne eigene Schülerinnen und Schüler". Begründung: Im Bericht B 276/2012 bemerkt der Magistrat: "Die faktische Festschreibung eines Parallelsystems aus Regel- und Förderschulen ist von der BRK nicht gewollt und setzt für das Land Hessen, aber auch für den Schulträger, eine unwirtschaftliche Struktur fort." Elternverbände fordern eine Wahlfreiheit bezogen auf den Förderort an allgemeinen Schulen. Sie möchten einen Anspruch auf Gemeinsamen Unterricht durchsetzen, der ihnen in zahlreichen Fällen wieder ausgeredet wird (B 551/2013). Eine "Wahlfreiheit" zwischen inklusiven Schulen und Förderschulen spiegelt darum nicht den Willen der Eltern wider. Der Magistratsvortrag betont, dass mit der Modellregion "allen Kindern und Jugendlichen mit Benachteiligung oder Behinderung ein diskriminierungsfreier Zugang zum allgemeinen Schulsystem" ermöglicht werden soll. Das soll auch so umgesetzt werden.
Inhalt
Antrag vom 30.01.2014, NR 794
Betreff: Recht auf inklusive Beschulung an Regelschulen Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Zustimmung zum Magistratsvortrag M 6/2014 mit folgenden Maßgaben: - Wahlfreiheit für Eltern: Der Halbsatz "zwischen inklusiver Beschulung an allgemeinen Schulen und der Beschulung an einer Förderschule" wird ersetzt durch "zum Förderort an einer allgemeinen Schule". - Umwandlung von stationären Förderschulen: Der Halbsatz "die Versorgung mit Förderschulen wird entsprechend angepasst" wird ersetzt durch "im Rahmen eines regionalen Fördernetzwerks in ambulante Förderzentren ohne eigene Schülerinnen und Schüler". Begründung: Im Bericht B 276/2012 bemerkt der Magistrat: "Die faktische Festschreibung eines Parallelsystems aus Regel- und Förderschulen ist von der BRK nicht gewollt und setzt für das Land Hessen, aber auch für den Schulträger, eine unwirtschaftliche Struktur fort." Elternverbände fordern eine Wahlfreiheit bezogen auf den Förderort an allgemeinen Schulen. Sie möchten einen Anspruch auf Gemeinsamen Unterricht durchsetzen, der ihnen in zahlreichen Fällen wieder ausgeredet wird (B 551/2013). Eine "Wahlfreiheit" zwischen inklusiven Schulen und Förderschulen spiegelt darum nicht den Willen der Eltern wider. Der Magistratsvortrag betont, dass mit der Modellregion "allen Kindern und Jugendlichen mit Benachteiligung oder Behinderung ein diskriminierungsfreier Zugang zum allgemeinen Schulsystem" ermöglicht werden soll. Das soll auch so umgesetzt werden.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 6 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Zuständige sonstige Gremien: KAV Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 05.02.2014
Beratungsverlauf 4 Sitzungen
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