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Recht auf inklusive Beschulung an Regelschulen

Vorlagentyp: NR Piraten

Begründung

Regelschulen Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Zustimmung zum Magistratsvortrag M 6/2014 mit folgenden Maßgaben: - Wahlfreiheit für Eltern: Der Halbsatz "zwischen inklusiver Beschulung an allgemeinen Schulen und der Beschulung an einer Förderschule" wird ersetzt durch "zum Förderort an einer allgemeinen Schule". - Umwandlung von stationären Förderschulen: Der Halbsatz "die Versorgung mit Förderschulen wird entsprechend angepasst" wird ersetzt durch "im Rahmen eines regionalen Fördernetzwerks in ambulante Förderzentren ohne eigene Schülerinnen und Schüler". Begründung: Im Bericht B 276/2012 bemerkt der Magistrat: "Die faktische Festschreibung eines Parallelsystems aus Regel- und Förderschulen ist von der BRK nicht gewollt und setzt für das Land Hessen, aber auch für den Schulträger, eine unwirtschaftliche Struktur fort." Elternverbände fordern eine Wahlfreiheit bezogen auf den Förderort an allgemeinen Schulen. Sie möchten einen Anspruch auf Gemeinsamen Unterricht durchsetzen, der ihnen in zahlreichen Fällen wieder ausgeredet wird (B 551/2013). Eine "Wahlfreiheit" zwischen inklusiven Schulen und Förderschulen spiegelt darum nicht den Willen der Eltern wider. Der Magistratsvortrag betont, dass mit der Modellregion "allen Kindern und Jugendlichen mit Benachteiligung oder Behinderung ein diskriminierungsfreier Zugang zum allgemeinen Schulsystem" ermöglicht werden soll. Das soll auch so umgesetzt werden.

Inhalt

Antrag vom 30.01.2014, NR 794

Betreff: Recht auf inklusive Beschulung an Regelschulen Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Zustimmung zum Magistratsvortrag M 6/2014 mit folgenden Maßgaben: - Wahlfreiheit für Eltern: Der Halbsatz "zwischen inklusiver Beschulung an allgemeinen Schulen und der Beschulung an einer Förderschule" wird ersetzt durch "zum Förderort an einer allgemeinen Schule". - Umwandlung von stationären Förderschulen: Der Halbsatz "die Versorgung mit Förderschulen wird entsprechend angepasst" wird ersetzt durch "im Rahmen eines regionalen Fördernetzwerks in ambulante Förderzentren ohne eigene Schülerinnen und Schüler". Begründung: Im Bericht B 276/2012 bemerkt der Magistrat: "Die faktische Festschreibung eines Parallelsystems aus Regel- und Förderschulen ist von der BRK nicht gewollt und setzt für das Land Hessen, aber auch für den Schulträger, eine unwirtschaftliche Struktur fort." Elternverbände fordern eine Wahlfreiheit bezogen auf den Förderort an allgemeinen Schulen. Sie möchten einen Anspruch auf Gemeinsamen Unterricht durchsetzen, der ihnen in zahlreichen Fällen wieder ausgeredet wird (B 551/2013). Eine "Wahlfreiheit" zwischen inklusiven Schulen und Förderschulen spiegelt darum nicht den Willen der Eltern wider. Der Magistratsvortrag betont, dass mit der Modellregion "allen Kindern und Jugendlichen mit Benachteiligung oder Behinderung ein diskriminierungsfreier Zugang zum allgemeinen Schulsystem" ermöglicht werden soll. Das soll auch so umgesetzt werden.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 6 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Zuständige sonstige Gremien: KAV Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 05.02.2014

Beratungsverlauf 4 Sitzungen

Sitzung 27
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 30
Angenommen
1. Der Vorlage M 6 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 779 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage NR 786 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage NR 794 wird abgelehnt.
Zustimmung:
CDU Grüne SPD Römer
Ablehnung:
Linke Freie Wähler FDP Piraten Gegen Spd
Sitzung 28
Stadtverordnetenversammlung
TO I, TOP 8
Angenommen
1. Der Vorlage M 6 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 779 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage NR 786 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. a) Die Vorlage NR 794 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Stock, Sylvia Weber, von Wangenheim, Fischer, Thiele, Brillante, Hübner, Lang und Kliehm sowie von Stadträtin Sorge dienen zur Kenntnis.
Zustimmung:
CDU Grüne SPD Römer ÖkoLinX-ARL Freie Wähler FDP
Ablehnung:
Linke Piraten Gegen Spd
Sitzung 15
KAV
TO I, TOP 1
Angenommen
1. Der Vorlage M 6 wird zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 779 wird zugestimmt. 3. Der Vorlage NR 786 wird zugestimmt. 4. Der Vorlage NR 794 wird zugestimmt.
Sitzung 18
Jugendhilfeausschusses
TO I, TOP 11
Zurückgestellt / Beraten
Die Vorlage NR 794 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Beschlussausfertigung(en): § 4145,

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