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E-Government und Digitalisierung

Vorlagentyp: NR FDP

Begründung

Digitalisierung Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 30.10.2018 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: I. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, 1. welche Maßnahmen zur Digitalisierung von städtischen Dienstleistungen und magistratsinternen Verwaltungsprozessen in den verschiedenen Dezernatsbereichen bereits umgesetzt wurden bzw. welche weiteren Projekte mit welchem zeitlichen Horizont in den einzelnen Dezernaten jeweils konkret geplant sind; 2. inwieweit es ggfs. in den verschiedenen Dezernaten Unterschiede in der Intensität der Digitalisierungsbemühungen gibt und welches die Gründe für die Unterschiede sind. 3. bis wann die angekündigte "dezernatsübergreifende Digitalisierungsstrategie" vorliegen und in den Ausschüssen vorgestellt wird; 4. welche Unterschiede die neue "dezernatsübergreifende Digitalisierungsstrategie" zu bisherigen Strategien aufweist. II. Der Magistrat wird gebeten, 1. seine Bemühungen konsequent fortzuführen, die traditionelle Nutzung von Papier als Vehikel für Informationen aller Art (Vorlagen, Broschüren aller Art, Geschäftsberichte stadtnaher Gesellschaften etc.) weiter und zügig zurückzudrängen. Die digitale Verteilung von Informationen muss zum Standard und die ressourcenintensive Verteilung von Papier zur absoluten Ausnahme werden; 2. die von Magistrat und stadtnahen Gesellschaften verwendeten diversen URL-Adressen in jeweils möglichst kurzer Form zu erstellen, d. h. tunlichst mit einer geringen Anzahl von Buchstaben/Ziffern. Wörter sollten in Adressen möglichst nicht komplett ausgeschrieben, sondern sinnvoll abgekürzt werden. Begründung: Zu I.: Der Magistrat hat erfreulicherweise in den letzten Monaten des Jahres 2017 mit den Berichten B 365 und B 402 einige Projekte beschrieben. Allerdings sind insbesondere in der Vorlage B 365 nur einige Projekte ansatzweise angerissen worden. Aus den genannten Berichten geht zudem nicht klar hervor, welche Aktivitäten jeweils in den einzelnen Dezernaten derzeit im Gang sind bzw. für die nahe und mittlere Zukunft geplant sind. Nachdem die FAZ (30.05.2018) in einem Bericht Fachleute sinngemäß zitiert, Frankfurt läge beim Thema Digitalisierung im Vergleich zu anderen Kommunen weit hinten, scheint der Handlungsbedarf sehr hoch zu sein. Es ist zu vermuten, dass der Magistrat mit den in der Vorlage B 365 benannten wenigen Projekten es eher schwer haben wird, den zitierten Rückstand gegenüber anderen Kommunen spürbar aufzuholen. Zu II.: Magistrat und Verwaltung produzieren jährlich Tonnen von Papier für Bürger, Magistrat, Ämter, Stadtverordnete, Ortsbeiräte, Ehrenbeamte usw. Stadtverordnete werden beispielsweise mit einer Flut von Vorlagen, Akten, Broschüren, Geschäftsberichten stadtnaher Gesellschaften bedacht. Ein Großteil wandert mehr oder weniger beachtet und gelesen zügig in den Abfall. Die Produktion und Verteilung von derartigen Drucksachen ist teuer und aufwendig (Ablage, Platzbedarf, Transportbedarf, Transportkosten). Es macht viel mehr Sinn, Schriftstücke in digitaler Form zu verteilen oder Internetadressen bekannt zu geben, um sie runter zu laden. Der Adressat sollte nicht mit Paper bombardiert werden, sondern selbst entscheiden können, ob er lokal ausdruckt oder am PC liest. Der Magistrat sollte nach dem Motto verfahren "digital first, paper second". In der Kürze liegt die Würze. Wenn Adressen abgetippt, abgeschrieben, gemerkt, übermittelt, kopiert oder gedruckt werden müssen, sind die teilweise sehr langen städtischen Adressen eine unnötige Plage. Die nachfolgende Kreation ist eines der aktuellen Beispiele: www.stadt-frankfurt.de/forms/veranstaltungen/?id01rjv42&po=00350_18 .

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.06.2018, NR 599 Betreff: E-Government und Digitalisierung Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 30.10.2018 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: I. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, 1. welche Maßnahmen zur Digitalisierung von städtischen Dienstleistungen und magistratsinternen Verwaltungsprozessen in den verschiedenen Dezernatsbereichen bereits umgesetzt wurden bzw. welche weiteren Projekte mit welchem zeitlichen Horizont in den einzelnen Dezernaten jeweils konkret geplant sind; 2. inwieweit es ggfs. in den verschiedenen Dezernaten Unterschiede in der Intensität der Digitalisierungsbemühungen gibt und welches die Gründe für die Unterschiede sind. 3. bis wann die angekündigte "dezernatsübergreifende Digitalisierungsstrategie" vorliegen und in den Ausschüssen vorgestellt wird; 4. welche Unterschiede die neue "dezernatsübergreifende Digitalisierungsstrategie" zu bisherigen Strategien aufweist. II. Der Magistrat wird gebeten, 1. seine Bemühungen konsequent fortzuführen, die traditionelle Nutzung von Papier als Vehikel für Informationen aller Art (Vorlagen, Broschüren aller Art, Geschäftsberichte stadtnaher Gesellschaften etc.) weiter und zügig zurückzudrängen. Die digitale Verteilung von Informationen muss zum Standard und die ressourcenintensive Verteilung von Papier zur absoluten Ausnahme werden; 2. die von Magistrat und stadtnahen Gesellschaften verwendeten diversen URL-Adressen in jeweils möglichst kurzer Form zu erstellen, d. h. tunlichst mit einer geringen Anzahl von Buchstaben/Ziffern. Wörter sollten in Adressen möglichst nicht komplett ausgeschrieben, sondern sinnvoll abgekürzt werden. Begründung: Zu I.: Der Magistrat hat erfreulicherweise in den letzten Monaten des Jahres 2017 mit den Berichten B 365 und B 402 einige Projekte beschrieben. Allerdings sind insbesondere in der Vorlage B 365 nur einige Projekte ansatzweise angerissen worden. Aus den genannten Berichten geht zudem nicht klar hervor, welche Aktivitäten jeweils in den einzelnen Dezernaten derzeit im Gang sind bzw. für die nahe und mittlere Zukunft geplant sind. Nachdem die FAZ (30.05.2018) in einem Bericht Fachleute sinngemäß zitiert, Frankfurt läge beim Thema Digitalisierung im Vergleich zu anderen Kommunen weit hinten, scheint der Handlungsbedarf sehr hoch zu sein. Es ist zu vermuten, dass der Magistrat mit den in der Vorlage B 365 benannten wenigen Projekten es eher schwer haben wird, den zitierten Rückstand gegenüber anderen Kommunen spürbar aufzuholen. Zu II.: Magistrat und Verwaltung produzieren jährlich Tonnen von Papier für Bürger, Magistrat, Ämter, Stadtverordnete, Ortsbeiräte, Ehrenbeamte usw. Stadtverordnete werden beispielsweise mit einer Flut von Vorlagen, Akten, Broschüren, Geschäftsberichten stadtnaher Gesellschaften bedacht. Ein Großteil wandert mehr oder weniger beachtet und gelesen zügig in den Abfall. Die Produktion und Verteilung von derartigen Drucksachen ist teuer und aufwendig (Ablage, Platzbedarf, Transportbedarf, Transportkosten). Es macht viel mehr Sinn, Schriftstücke in digitaler Form zu verteilen oder Internetadressen bekannt zu geben, um sie runter zu laden. Der Adressat sollte nicht mit Paper bombardiert werden, sondern selbst entscheiden können, ob er lokal ausdruckt oder am PC liest. Der Magistrat sollte nach dem Motto verfahren "digital first, paper second". In der Kürze liegt die Würze. Wenn Adressen abgetippt, abgeschrieben, gemerkt, übermittelt, kopiert oder gedruckt werden müssen, sind die teilweise sehr langen städtischen Adressen eine unnötige Plage. Die nachfolgende Kreation ist eines der aktuellen Beispiele: www.stadt-frankfurt.de/forms/veranstaltungen/?id01rjv42&po=00350_18 . Antragsteller: FDP Antragstellende Person(en): Stadtv. Annette Rinn Stadtv. Stephanie Wüst Stadtv. Yanki Pürsün Stadtv. Dr. Uwe Schulz Stadtv. Stefan Freiherr von Wangenheim Stadtv. Michael Bross Stadtv. Elke Tafel-Stein Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 10.11.2017, B 365 Bericht des Magistrats vom 08.12.2017, B 402 Bericht des Magistrats vom 03.05.2019, B 160 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Versandpaket: 13.06.2018 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 20.08.2018, TO I, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Der Ziffer I. der Vorlage NR 599 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer II. der Vorlage NR 599 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu a) CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu b) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen AfD, FDP und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 26. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23.08.2018, TO II, TOP 9 Beschluss: a) Der Ziffer I. der Vorlage NR 599 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer II. der Vorlage NR 599 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu a) CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL zu b) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen AfD, FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 27. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 28.01.2019, TO I, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage NR 599 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Beschlussausfertigung(en): § 3017, 26. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 23.08.2018 § 3575, 27. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit vom 28.01.2019 Aktenzeichen: 16 1