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Die Digitalisierung weiter vorantreiben

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 08.12.2017, B 402 Betreff: Die Digitalisierung weiter vorantreiben Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 01.06.2017, § 1429 + Anl. 7 - E 88/17 CDU/SPD/GRÜNE - Die für den Stellenplan 2017 beschlossene Bereitstellung einer zusätzlichen Stelle wurde beordnet und obliegt nun dem Vorbehalt der Haushaltsgenehmigung durch die Aufsichts-behörde. Im Vorgriff hierauf befindet sich die Stelle derzeit im Besetzungsverfahren. Es ist beabsichtigt, den Tätigkeitsschwerpunkt der Stabsstelle E-Government stärker auf strategische Aufgaben auszurichten und das Aufgabengebiet um das übergeordnete Thema "Digitale Transformation" zu erweitern. Hierbei sind zunehmend rechtliche Vorschriften von Relevanz, die über eine Standardisierung die Interoperabilität in einem diskriminierungsfreien EU-Wirtschaftsraum sicherstellen sollen. Diese Entwicklungen sind in der international geprägten Stadt Frankfurt am Main als Standortfaktor von besonderer Bedeutung. Die Interoperabilität soll die gegenseitige Anerkennung elektronischer Identitäten und die länderübergreifende Antragstellung, z. B. bei Existenzgründungen, Grunderwerb, dauerhaftem Zuzug und temporärer Arbeitsstätte im EU-Wirtschaftsraum ermöglichen. Als weitere konkrete Handlungsschritte sind geplant: - Istaufnahme bestehender intern und extern wirkender Digitalisierungskomponenten und -leistungen. - Dialog mit ansässigen Unternehmen und wissenschaftlichen Einrichtungen, Bedarfsabfrage; Prüfung von Kooperationsmöglichkeiten. - Anstoß innovativer Handlungsfelder, in denen durch zunehmende Digitalisierung Geschäftsprozesse, Kommunikation, Verwaltungsdienstleistungen, Lebensqualität und Bürgerfreundlichkeit verbessert werden können. - Erarbeitung einer Digitalisierungsstrategie, die Handlungsfelder benennt und Prioritäten setzt. - Entwicklung einer Roadmap, die konkrete Umsetzungsprojekte benennt. - Erarbeitung einer Beschlussvorlage zur Finanzierung von Projekten der Digitalen Transformation. - Pilotierung neuer Technologien (z.B. IoT, Blockchain, Big Data) anhand konkreter Nutzungsfelder zur Bewertung und Erfahrungssammlung. - Nutzung von Synergien durch Standardisierung und Nutzen von Handlungs-möglichkeiten nach Art. 91 c GG. - Prüfung von EU-Förderungsmöglichkeiten für Smart-City-Projekte. Es ist beabsichtigt, für die Istaufnahme und die Strategieentwicklung externe Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Der Magistrat wird unaufgefordert über den weiteren Projektverlauf berichten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 26.04.2017, E 88 Antrag vom 12.06.2018, NR 599 Bericht des Magistrats vom 02.11.2018, B 350 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Versandpaket: 13.12.2017 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 29.01.2018, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 402 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE. (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 2188, 17. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit vom 29.01.2018 Aktenzeichen: 16 1