Die Digitalisierung weiter vorantreiben
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Bericht des Magistrats vom 08.12.2017, B 402
Betreff: Die Digitalisierung weiter vorantreiben Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 01.06.2017, § 1429 + Anl. 7 - E 88/17 CDU/SPD/GRÜNE - Die für den Stellenplan 2017 beschlossene Bereitstellung einer zusätzlichen Stelle wurde beordnet und obliegt nun dem Vorbehalt der Haushaltsgenehmigung durch die Aufsichts-behörde. Im Vorgriff hierauf befindet sich die Stelle derzeit im Besetzungsverfahren. Es ist beabsichtigt, den Tätigkeitsschwerpunkt der Stabsstelle E-Government stärker auf strategische Aufgaben auszurichten und das Aufgabengebiet um das übergeordnete Thema "Digitale Transformation" zu erweitern. Hierbei sind zunehmend rechtliche Vorschriften von Relevanz, die über eine Standardisierung die Interoperabilität in einem diskriminierungsfreien EU-Wirtschaftsraum sicherstellen sollen. Diese Entwicklungen sind in der international geprägten Stadt Frankfurt am Main als Standortfaktor von besonderer Bedeutung. Die Interoperabilität soll die gegenseitige Anerkennung elektronischer Identitäten und die länderübergreifende Antragstellung, z. B. bei Existenzgründungen, Grunderwerb, dauerhaftem Zuzug und temporärer Arbeitsstätte im EU-Wirtschaftsraum ermöglichen. Als weitere konkrete Handlungsschritte sind geplant: - Istaufnahme bestehender intern und extern wirkender Digitalisierungskomponenten und -leistungen. - Dialog mit ansässigen Unternehmen und wissenschaftlichen Einrichtungen, Bedarfsabfrage; Prüfung von Kooperationsmöglichkeiten. - Anstoß innovativer Handlungsfelder, in denen durch zunehmende Digitalisierung Geschäftsprozesse, Kommunikation, Verwaltungsdienstleistungen, Lebensqualität und Bürgerfreundlichkeit verbessert werden können. - Erarbeitung einer Digitalisierungsstrategie, die Handlungsfelder benennt und Prioritäten setzt. - Entwicklung einer Roadmap, die konkrete Umsetzungsprojekte benennt. - Erarbeitung einer Beschlussvorlage zur Finanzierung von Projekten der Digitalen Transformation. - Pilotierung neuer Technologien (z.B. IoT, Blockchain, Big Data) anhand konkreter Nutzungsfelder zur Bewertung und Erfahrungssammlung. - Nutzung von Synergien durch Standardisierung und Nutzen von Handlungs-möglichkeiten nach Art. 91 c GG. - Prüfung von EU-Förderungsmöglichkeiten für Smart-City-Projekte. Es ist beabsichtigt, für die Istaufnahme und die Strategieentwicklung externe Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Der Magistrat wird unaufgefordert über den weiteren Projektverlauf berichten.