Die Digitalisierung weiter vorantreiben
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 08.12.2017, B
402 Betreff:
Die Digitalisierung weiter vorantreiben Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 01.06.2017, §
1429 + Anl. 7 - E 88/17
CDU/SPD/GRÜNE -
Die für den Stellenplan 2017 beschlossene
Bereitstellung einer zusätzlichen Stelle wurde beordnet und obliegt nun dem
Vorbehalt der Haushaltsgenehmigung durch die Aufsichts-behörde. Im Vorgriff
hierauf befindet sich die Stelle derzeit im Besetzungsverfahren. Es ist beabsichtigt, den Tätigkeitsschwerpunkt der
Stabsstelle E-Government stärker auf strategische Aufgaben auszurichten und das
Aufgabengebiet um das übergeordnete Thema "Digitale Transformation" zu
erweitern. Hierbei sind zunehmend rechtliche
Vorschriften von Relevanz, die über eine Standardisierung die Interoperabilität
in einem diskriminierungsfreien EU-Wirtschaftsraum sicherstellen sollen. Diese
Entwicklungen sind in der international geprägten Stadt Frankfurt am Main als
Standortfaktor von besonderer Bedeutung. Die Interoperabilität soll die
gegenseitige Anerkennung elektronischer Identitäten und die länderübergreifende
Antragstellung, z. B. bei Existenzgründungen, Grunderwerb, dauerhaftem
Zuzug und temporärer Arbeitsstätte im EU-Wirtschaftsraum ermöglichen. Als weitere konkrete Handlungsschritte sind
geplant: - Istaufnahme bestehender intern und
extern wirkender Digitalisierungskomponenten und -leistungen. - Dialog mit ansässigen Unternehmen
und wissenschaftlichen Einrichtungen, Bedarfsabfrage; Prüfung von
Kooperationsmöglichkeiten. -
Anstoß innovativer Handlungsfelder, in denen durch zunehmende Digitalisierung
Geschäftsprozesse, Kommunikation, Verwaltungsdienstleistungen, Lebensqualität
und Bürgerfreundlichkeit verbessert werden können. - Erarbeitung einer Digitalisierungsstrategie, die
Handlungsfelder benennt und Prioritäten setzt. - Entwicklung einer Roadmap, die konkrete
Umsetzungsprojekte benennt. -
Erarbeitung einer Beschlussvorlage zur Finanzierung von Projekten der Digitalen
Transformation. - Pilotierung
neuer Technologien (z.B. IoT, Blockchain, Big Data) anhand konkreter
Nutzungsfelder zur Bewertung und Erfahrungssammlung. - Nutzung von Synergien durch Standardisierung und
Nutzen von Handlungs-möglichkeiten nach Art. 91 c GG. - Prüfung von EU-Förderungsmöglichkeiten für
Smart-City-Projekte. Es ist beabsichtigt, für die Istaufnahme und die
Strategieentwicklung externe Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Der Magistrat wird
unaufgefordert über den weiteren Projektverlauf berichten. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Etatantrag vom
26.04.2017, E 88
Antrag vom
12.06.2018, NR 599
Bericht des
Magistrats vom 02.11.2018, B 350
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Recht, Verwaltung und Sicherheit Versandpaket: 13.12.2017 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des
Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 29.01.2018, TO I, TOP
28 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 402 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE. (=
Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung:
BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en):
§ 2188, 17. Sitzung
des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit vom 29.01.2018 Aktenzeichen: 16 1