E-Government-Strategie der Stadt Frankfurt am Main
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 07.09.2018, B
292 Betreff:
E-Government-Strategie der Stadt Frankfurt am Main Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom 04.07.2013,
§ 3348 - l. B 365/17 -
Seit dem letzten Bericht hat der Magistrat weitere
Fortschritte bei der Umsetzung der E-Government-Strategie erzielt. Antrags- und Fallmanagement Das universelle Antrags- und Fallmanagementsystem
"civento", mit dem die Online-Beantragung von städtischen Dienstleistungen
möglich ist, wurde weiter ausgebaut: - Seit 04.10.2017 ist die Eheauskunft des
Standesamtes als Online-Antrag verfügbar. - Zum 15.01.2018 wurde die Online-Anzeige eines
vorübergehenden Gaststättengewerbes gemäß § 6 HGastG ermöglicht. - Seit 28.03.2018 ist über den
Erstantrag und die Verlängerung hinaus auch die Änderung der
Bewohnerparkausweise online beantragbar. - Zum 09.04.2018 wurde die Online-Beantragung der
Sondernutzungserlaubnis für Sommergärten in Betrieb genommen. - Die Beantragung von
standesamtlichen Urkunden befindet sich derzeit in Vorbereitung. Voraussetzung
hierfür ist eine erweiterte SAP-Schnittstelle, die nahezu fertiggestellt
ist. - Aktuell wird die
Saison 2018 des Online-Antragsprozesses für die Ferienkarte vorbereitet; das
Antragsverfahren steht voraussichtlich ab Ende Mai 2018 zur Verfügung. Es ist
geplant, zu diesem Zeitpunkt generell ein adaptives Design zu unterstützen,
womit die Nutzung auf unterschiedlichsten Endgerätetypen möglich ist. Die in das Online-Antragsverfahren integrierte
E-Payment-Plattform wurde ausgebaut und bietet nun auch "Paydirekt" als
Zahlungsmethode an. In Vorbereitung des frankfurt.de-Relaunchs wurden
Online-Formulare auf die civento-Basis umgestellt. Daneben sind zahlreiche weitere
Online-Antragsprozesse in Vorbereitung. Sobald das Land Hessen das hessenweit einheitliche
Servicekonto bereitstellt, ist eine Integration mit "civento" vorgesehen. Das
Servicekonto wird es ermöglichen, Online-Antragsprozesse für verschiedene
Vertrauensniveaus rechtskonform abzubilden. Einführung der elektronischen Aktenführung
Im Rahmen der Pilotierung der Software "Fabasoft
eGov-Suite", die inzwischen auch als Sieger aus Vergabeverfahren beim Bund und
dem Land Rheinland-Pfalz hervorgegangen ist, werden in einer
ämterübergreifenden Arbeitsgruppe die notwendigen Ordnungsgrundlagen
erarbeitet. Voraussetzung für den Beginn des
Regelbetriebs der elektronischen Aktenführung beim Hauptamt und Stadtmarketing
ist die Digitalisierung von Papierdokumenten. Es ist beabsichtigt, eine
zentrale Post-Scanstelle im Hauptamt und Stadtmarketing einzurichten. Die Einführung in den weiteren Pilotbereichen Jugend-
und Sozialamt, Dezernat V, Kassen- und Steueramt sowie Personal- und
Organisationsamt befindet sich in Vorbereitung. Auf Grundlage der Erfahrungen aus den Pilotbereichen
werden entsprechende Schulungskonzepte sowie Einführungsmethodiken erarbeitet.
Ein Schulungsmodul zum Vermitteln der relevanten Grundlagen wurde für die
zentralen Ausbildungsberufe konzipiert und befindet sich derzeit in der
Erprobung. Relaunch frankfurt.de Der Relaunch des frankfurt.de-Webauftritts befindet
sich in der Umsetzung. Aktuell werden die Inhalte des alten Frankfurt.de
Schritt für Schritt in das neue System eingepflegt und weitere Funktionen
bereitgestellt. Die Inbetriebnahme der sogenannten Basisstufe des neuen
Frankfurt.de ist für das 3. Quartal 2018 geplant. IT-Steuerung Der IT-Strategierat tagt seit Februar 2017 im
zweimonatlichen Rhythmus. Die durch ihn initiierten Arbeitsgruppen haben
inzwischen erste Ergebnisse vorgelegt. Beispielhaft ist hier die Anpassung der
Regelungen für den Betrieb von IT-Systemen und Anwendungen (AGA II, Ziffer
8.03) zu nennen. Zudem wurden in einer weiteren Arbeitsgruppe die
Voraussetzungen für den im Jahr 2018 anstehenden Rollout von Microsoft Windows
10 und Office 2016 geschaffen. Sehr erfolgreich sind bisher die zweimal im Jahr
stattfindenden Informationsveranstaltungen für die IT-Verantwortlichen der
Stadtverwaltung und der städtischen Gesellschaften, zu denen der
IT-Strategierat einlädt. Bewährt hat sich in diesem Zusammenhang auch die
Kollaborationsplattform, die allen IT-Mitarbeitenden den fachlichen Austausch
ermöglicht. Im Jahr 2018 steht unter anderem die
Weiterentwicklung des bisherigen Projektstellungnahmeverfahrens an, in der eine
Schärfung der beteiligungsrelevanten Maßnahmen im Rahmen der stärkeren
Zentralisierung der städtischen IT erfolgen soll. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Bericht des
Magistrats vom 10.11.2017, B 365
Bericht des
Magistrats vom 11.05.2020, B 219
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Recht, Verwaltung und Sicherheit Versandpaket: 12.09.2018 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des
Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 05.11.2018, TO I, TOP
18 Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage B 292 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
26. Sitzung des
Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 10.12.2018, TO I, TOP
12 Bericht: TO I
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Die Vorlage B 292 dient zur
Kenntnis. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRAKTION
gegen FDP (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung:
FRANKFURTER (= Kenntnis) ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)
29. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 13.12.2018, TO I, TOP 8
Beschluss: a) Die Vorlage B 292 dient zur Kenntnis. b)
Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Purkhardt, Kliehm,
Tschierschke, Christann und Wehnemann sowie von Stadtrat Schneider dienen zur
Kenntnis. Abstimmung:
zu a) CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER gegen FDP (= Kenntnis als Zwischenbericht) und ÖkoLinX-ARL (=
Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 3444, 29. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 13.12.2018 Aktenzeichen: 16 1