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E-Government-Strategie der Stadt Frankfurt am Main

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 07.09.2018, B 292 Betreff: E-Government-Strategie der Stadt Frankfurt am Main Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 04.07.2013, § 3348 - l. B 365/17 - Seit dem letzten Bericht hat der Magistrat weitere Fortschritte bei der Umsetzung der E-Government-Strategie erzielt. Antrags- und Fallmanagement Das universelle Antrags- und Fallmanagementsystem "civento", mit dem die Online-Beantragung von städtischen Dienstleistungen möglich ist, wurde weiter ausgebaut: - Seit 04.10.2017 ist die Eheauskunft des Standesamtes als Online-Antrag verfügbar. - Zum 15.01.2018 wurde die Online-Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes gemäß § 6 HGastG ermöglicht. - Seit 28.03.2018 ist über den Erstantrag und die Verlängerung hinaus auch die Änderung der Bewohnerparkausweise online beantragbar. - Zum 09.04.2018 wurde die Online-Beantragung der Sondernutzungserlaubnis für Sommergärten in Betrieb genommen. - Die Beantragung von standesamtlichen Urkunden befindet sich derzeit in Vorbereitung. Voraussetzung hierfür ist eine erweiterte SAP-Schnittstelle, die nahezu fertiggestellt ist. - Aktuell wird die Saison 2018 des Online-Antragsprozesses für die Ferienkarte vorbereitet; das Antragsverfahren steht voraussichtlich ab Ende Mai 2018 zur Verfügung. Es ist geplant, zu diesem Zeitpunkt generell ein adaptives Design zu unterstützen, womit die Nutzung auf unterschiedlichsten Endgerätetypen möglich ist. Die in das Online-Antragsverfahren integrierte E-Payment-Plattform wurde ausgebaut und bietet nun auch "Paydirekt" als Zahlungsmethode an. In Vorbereitung des frankfurt.de-Relaunchs wurden Online-Formulare auf die civento-Basis umgestellt. Daneben sind zahlreiche weitere Online-Antragsprozesse in Vorbereitung. Sobald das Land Hessen das hessenweit einheitliche Servicekonto bereitstellt, ist eine Integration mit "civento" vorgesehen. Das Servicekonto wird es ermöglichen, Online-Antragsprozesse für verschiedene Vertrauensniveaus rechtskonform abzubilden. Einführung der elektronischen Aktenführung Im Rahmen der Pilotierung der Software "Fabasoft eGov-Suite", die inzwischen auch als Sieger aus Vergabeverfahren beim Bund und dem Land Rheinland-Pfalz hervorgegangen ist, werden in einer ämterübergreifenden Arbeitsgruppe die notwendigen Ordnungsgrundlagen erarbeitet. Voraussetzung für den Beginn des Regelbetriebs der elektronischen Aktenführung beim Hauptamt und Stadtmarketing ist die Digitalisierung von Papierdokumenten. Es ist beabsichtigt, eine zentrale Post-Scanstelle im Hauptamt und Stadtmarketing einzurichten. Die Einführung in den weiteren Pilotbereichen Jugend- und Sozialamt, Dezernat V, Kassen- und Steueramt sowie Personal- und Organisationsamt befindet sich in Vorbereitung. Auf Grundlage der Erfahrungen aus den Pilotbereichen werden entsprechende Schulungskonzepte sowie Einführungsmethodiken erarbeitet. Ein Schulungsmodul zum Vermitteln der relevanten Grundlagen wurde für die zentralen Ausbildungsberufe konzipiert und befindet sich derzeit in der Erprobung. Relaunch frankfurt.de Der Relaunch des frankfurt.de-Webauftritts befindet sich in der Umsetzung. Aktuell werden die Inhalte des alten Frankfurt.de Schritt für Schritt in das neue System eingepflegt und weitere Funktionen bereitgestellt. Die Inbetriebnahme der sogenannten Basisstufe des neuen Frankfurt.de ist für das 3. Quartal 2018 geplant. IT-Steuerung Der IT-Strategierat tagt seit Februar 2017 im zweimonatlichen Rhythmus. Die durch ihn initiierten Arbeitsgruppen haben inzwischen erste Ergebnisse vorgelegt. Beispielhaft ist hier die Anpassung der Regelungen für den Betrieb von IT-Systemen und Anwendungen (AGA II, Ziffer 8.03) zu nennen. Zudem wurden in einer weiteren Arbeitsgruppe die Voraussetzungen für den im Jahr 2018 anstehenden Rollout von Microsoft Windows 10 und Office 2016 geschaffen. Sehr erfolgreich sind bisher die zweimal im Jahr stattfindenden Informationsveranstaltungen für die IT-Verantwortlichen der Stadtverwaltung und der städtischen Gesellschaften, zu denen der IT-Strategierat einlädt. Bewährt hat sich in diesem Zusammenhang auch die Kollaborationsplattform, die allen IT-Mitarbeitenden den fachlichen Austausch ermöglicht. Im Jahr 2018 steht unter anderem die Weiterentwicklung des bisherigen Projektstellungnahmeverfahrens an, in der eine Schärfung der beteiligungsrelevanten Maßnahmen im Rahmen der stärkeren Zentralisierung der städtischen IT erfolgen soll. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 10.11.2017, B 365 Bericht des Magistrats vom 11.05.2020, B 219 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Versandpaket: 12.09.2018 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 05.11.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 292 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 26. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 10.12.2018, TO I, TOP 12 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage B 292 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRAKTION gegen FDP (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Kenntnis) ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 29. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 13.12.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: a) Die Vorlage B 292 dient zur Kenntnis. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Purkhardt, Kliehm, Tschierschke, Christann und Wehnemann sowie von Stadtrat Schneider dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu a) CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen FDP (= Kenntnis als Zwischenbericht) und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 3444, 29. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 13.12.2018 Aktenzeichen: 16 1