E-Government-Strategie der Stadt Frankfurt am Main
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 29.08.2016, B
217 Betreff:
E-Government-Strategie der Stadt Frankfurt am Main Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom 04.07.2013,
§ 3348 (M 81) - l. B 346/15
- Seit dem letzten Bericht hat der Magistrat deutliche
Fortschritte bei der Umsetzung der E-Government-Strategie erzielt. Antrags- und Fallmanagement Einen Schwerpunkt bildete die Einführung des
universellen Antrags- und Fallmanagement-systems "Civento", mit dem die
medienbruchfreie Abwicklung von Geschäftsprozessen möglich ist. Am 01.03.2016 wurde das Online-Antragsverfahren für
den Geschäftsprozess "Bewohner-Parkausweis" (Ordnungsamt) erfolgreich in
Betrieb genommen. Der Standard-Bearbeitungs-fall wird medienbruchfrei von der
Antragstellung über die Online-Bezahlung, die Prüfung der Angaben zu
Antragsteller und KFZ bis hin zum Ausdruck abgewickelt. Innerhalb der ersten 5
Monate wurden mehr als 1.400 Online-Anträge mit dem Verfahren bearbeitet;
darüber hinaus mehr als 7.000 Fälle (Erstanträge und Verlängerungen) vor Ort im
Ordnungsamt. 60% der Neuanträge konnten über das Verfahren vollautomatisch
abgewickelt werden. Durch den Verfahrenseinsatz konnte insbesondere die
Wartezeit gegenüber E-Mail-Anträgen reduziert werden. Zugleich ist bei
Online-Anträgen ein sofortiger Ausdruck des Bewohnerparkausweises möglich, wenn
nicht eine manuelle Prüfung ergänzender Nachweise erfolgen muss. Die Stadt
Frankfurt am Main ist die erste Großstadt der Größenklasse I, die ein solches
Verfahren bereitstellt. Zum 01.06.2016 ging das Online-Antragsverfahren für
den Geschäftsprozess "Waffentransfererlaubnis" (Ordnungsamt) in den
Echteinsatz. Dieser Prozess wendet sich an ausländische Antragsteller und ist
zweisprachig umgesetzt. Durch den Verfahrenseinsatz kann der Antragsteller
deutlich besser informiert und bei der Eingabe unterstützt werden, wodurch die
Zahl unvollständiger und somit nicht genehmigungsfähiger Anträge deutlich
reduziert wird. Auch hier konnte die Bearbeitungszeit gegenüber der früheren
Verfahrensweise drastisch reduziert werden. Seit 01.07.2016 ist es möglich, die Ferienkarte der
Stadt Frankfurt am Main online zu beantragen. Zur Vermeidung von Missbrauch ist
bei der Antragstellung ein Foto des Antrag-stellers hochzuladen, das auf der
Ferienkarte aufgedruckt wird. Die Erprobungsphase der Software "Civento" verlief
erfolgreich und hat in der Praxis folgenden Nutzen für Bürger und
Stadtverwaltung nachgewiesen: - Vermeidung der Notwendigkeit der persönlichen
Vorsprache des Antragstellers bei der Behörde - Automatisierter Datenabgleich mit dem Einwohner-
und KFZ-Wesen, wo notwendig und zulässig (auch dann, wenn die Antragstellung
vor Ort in der Behörde erfolgt) - Unmittelbare Dateneingabe durch den Antragsteller,
Vermeidung der erneuten Datenerfassung durch die Behörde - Möglichkeit des Bescheidausdrucks
beim Antragsteller; ggf. sofort nach Antragstellung und Bezahlung - Im Bedarfsfall Mehrsprachigkeit
- Reduktion von Bearbeitungs- und
Durchlaufzeiten - Reduzierung
der Zahl unvollständiger Anträge, Unterstützung der Antragstellerinnen und
Antragsteller bei der Antragseingabe - Vollautomatische Fallbearbeitung, wenn kein
Ermessen auszuüben ist -
Reduktion der Notwendigkeit der Postzustellung von Bescheiddokumenten - Leichtere Bezahlung (keine Eingabe
einer Rechnungsnummer notwendig) - Automatische Zuordnung der Einnahmen im
Finanzsystem, Forderungsüberwachung Der herauszuhebende Vorteil von "Civento" ist die
Unterstützung des gesamten Geschäftsprozesses. Bei vielen Städten endet die
elektronische Unterstützung am "Briefkastenschlitz", weil zwar eine
elektronische Aufnahme der Antragsdaten erfolgt, sich dann jedoch eine manuelle
und unveränderte Bearbeitung anschließt. Es ist vorgesehen, in den Folgejahren weitere
Geschäftsprozesse mittels "Civento" umzusetzen. Dabei liegt die Priorität bei
Geschäftsprozessen mit hohen Stückzahlen und dem Potenzial der Reduzierung des
Verwaltungsaufwandes. Die geplante Ausbaustufe eines
"Bürger-/Servicekontos" wird auf die Planungen des Landes Hessen für ein
landeseinheitliches Konto ausgerichtet; in diesem Zusammenhang wird die
Unterstützung der eID des neuen Personalausweises berücksichtigt. Einführung der elektronischen Aktenführung Ein weiterer Schwerpunkt lag auf der Ausschreibung
eines Dokumentenmanagement-systems als Grundlage für die Einführung der
elektronischen Aktenführung. Diese wird benötigt, um eine rechts- und
revisionssichere Dokumentenablage zu ermöglichen und die notwendigen
Recherchezeiten für das Wiederauffinden relevanter Dokumente zu verringern.
Ziel ist die vollständig digitale Akte, die ohne Transportzeiten für alle
berechtigten Beteiligten im Zugriff ist und nach Ablauf der gesetzlichen
Aufbewahrungsfristen an das Institut für Stadtgeschichte zur
Langzeitarchivierung abgegeben werden kann. Das E-Government-Gesetz des Bundes (für Bereiche, in
denen Bundesrecht Anwendung findet) und das avisierte hessische
E-Government-Gesetz beinhalten die Forderung zur Einführung der elektronischen
Aktenführung unter Fristsetzung. Zudem legt das E-Justice-Gesetz des Bundes
fest, dass ab 01.01.2022 jegliche Anträge und Unterlagen nur noch elektronisch
an Gerichte übermittelt werden dürfen. Nach Durchführung des europaweiten
Ausschreibungsverfahrens im Jahr 2015 stand Anfang 2016 der Auftragnehmer fest.
Im April 2016 wurde mit den konkreten Einführungsvorbereitungen in mehreren
Pilotbereichen begonnen. Die Software ist inzwischen auf Serversystemen des
Amts für Informations- und Kommunikationstechnik installiert und wird
vertragsgerecht an die Anforderungen der Stadt Frankfurt am Main angepasst.
Zugleich werden mit den Ämtern die organisatorischen Gesichtspunkte der
Einführung (u.a. die Ablagesystematik) geklärt. Der Echteinsatz des Systems ist
für Herbst 2016 vorgesehen. Im ersten Vertragsjahr wird das System in mehreren
Ämtern und unterschiedlichen Einsatzszenarien pilotiert, bevor in den
Folgejahren die sukzessive Ausweitung des Einsatzes auf alle Ämter und Betriebe
erfolgt. Open-Data-Portal Im vergangenen Jahr konnte das Angebot des
Open-Data-Portals deutlich ausgebaut und die Anzahl der zur Verfügung stehenden
Datensätze verdoppelt werden. Hinzugekommen sind vor allem Wahldaten rund um
die Kommunalwahl 2016, aber auch Parkdaten und Verkehrsmeldungen. Die Nutzung
der Daten erfolgt durch kommerzielle Anbieter (z. B. Kartendienst Here) ebenso
wie durch private Entwickler (z. B. für die Smartphone-App "Baby
benamsen"). Aktuell erfolgt eine Untersuchung,
welche Datensätze im Vergleich zu anderen Großstädten im Angebot fehlen; es
schließt sich eine Prüfung an, ob solche Datensätze durch die Ämter und
Betriebe bereitgestellt werden können. Relaunch frankfurt.de Mit dem Relaunch des frankfurt.de-Auftritts werden
mehrere wichtige Ziele verfolgt: Zum einen wird die alte technische Plattform
erneuert. Zum anderen erfolgt eine Neustrukturierung der Inhalte. Mit der
Einführung eines neuen Content-Management-Systems wird nicht nur eine
zukunftsfähige Basis für die grundlegende Neugestaltung und Überarbeitung des
Internet-Auftritts geschaffen, sondern auch ein modernes Informations- und
Wissensmanage-ment ermöglicht. Vorhandene Daten werden konsequent und
einheitlich strukturiert auf der neuen technischen Plattform zusammengeführt,
wodurch Informationen noch besser und umfassender zur Verfügung gestellt werden
können. Die neue Website dient als zentrales Informations-, Kommunikations- und
Serviceportal der Stadt Frankfurt am Main. Nach Durchführung eines europaweiten
Ausschreibungsverfahrens ist im März 2016 die Auftragserteilung an die
ausführende Firma erfolgt. Neben der Installation der Softwareplattform steht
zunächst die grundsätzliche Neugestaltung der Oberfläche an, die im Spätsommer
2016 abgeschlossen wird. In stadtverwaltungsweiten Themenredaktionen wird die
neue inhaltliche Struktur besprochen. Es wird keine automatische Übernahme der
Altbeiträge geben; vielmehr wird die Aktualität und Notwendigkeit dieser
Beiträge vor der Übernahme ins neue System geprüft. Die Inbetriebnahme ist für
die Mitte des Jahres 2017 vorgesehen. IT-Steuerung Der Magistrat hat Ende 2015 die Einführung eines
Projektstellungnahmeverfahrens beschlossen. Damit soll sichergestellt werden,
dass im Vorfeld der Erteilung von Projektaufträgen für den Einsatz neuer oder
wesentlich größerer IT-Systeme die Stellungnahmen der relevanten zentralen
Stellen vorliegen. Ziel ist es, eine höhere Standardisierung zu erreichen, die
Kompatibilität zu verbessern und Mehrfachentwicklungen zu vermeiden. Schon im
ersten halben Jahr seit Einführung hat sich die Wirksamkeit des Verfahrens
herausgestellt.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 17.05.2013, M 81
Bericht des
Magistrats vom 18.09.2015, B 346
Bericht des Magistrats vom
10.11.2017, B 365
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Recht, Verwaltung und Sicherheit Versandpaket: 31.08.2016 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des
Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 10.10.2016, TO I, TOP
13 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 217 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
FRANKFURTER (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 579, 4. Sitzung des
Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit vom 10.10.2016 Aktenzeichen: 30 0