E-Government-Strategie der Stadt Frankfurt am Main
Vorlagentyp: M
Inhalt
Vortrag des Magistrats vom 17.05.2013, M 81
Betreff: E-Government-Strategie der Stadt Frankfurt am Main
- Die nachstehend in der Anlage beschriebene grundlegende E-Government-Strategie der Stadt Frankfurt am Main wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
- Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen,
- a)ob und wie mit hoher Priorität eine Konsolidierung der städtischen IT erreicht werden kann
- b)ob und wie eine zentrale Hardwarebeschaffung für IT-Komponenten eingerichtet werden kann
- c)ob und wie ein elektronisches Antragsmanagement eingerichtet und umgesetzt werden kann.
- Der Magistrat wird beauftragt, einen E-Government-Lenkungskreis einzurichten, der anhand von Projektanträgen über die Aufnahme von E-Government-Projekten in eine mittelfristige Projektplanung entscheidet und die Bereitstellung finanzieller und personeller Ressourcen vorbereitet, um eine wirksame Steuerung städtischer E-Government-Projekte in einem Genehmigungsverfahren zu gewährleisten.
- Der Magistrat wird beauftragt, jährlich einen E-Government-Strategiebericht, einen E-Government-Leistungskatalog sowie im
- Halbjahr 2013 eine E-Government-Roadmap vorzulegen.
- Alle Dezernate, insbesondere die Dezernate I und III mit Personal- und Organisationsamt und Stadtkämmerei, werden gebeten, die vorgenannten Maßnahmen zu unterstützen.
- Das Projekt "net.ffm" gilt als beendet, die Berichtspflichten entfallen.
- Im Rahmen der Umsetzung der E-Government-Maßnahmen wird der Stadtverordnetenversammlung zeitnah eine aktuelle, alle E-Government-Maßnahmen umfassende Finanzplanung zur Beschlussfassung vorgelegt. Diese Finanzplanung wird regelmäßig aktualisiert und der Stadtkämmerei im Rahmen der jährlichen Haushaltsplanaufstellung zugeleitet. A. Zielsetzung Die Stadt Frankfurt am Main stellt mit E-Government im Außenverhältnis umfangreiche, zeitgemäße und qualitativ hochwertige Dienstleistungen und Kommunikationswege zur Verfügung. Im Innenverhältnis werden die Geschäftsprozesse optimiert und Arbeitsabläufe zukunftssicher gestaltet. Mit E-Government will die Stadt Frankfurt am Main vor allem - den Bürger- und Unternehmensservice verbessern und die Transparenz des Verwaltungshandelns erhöhen, - die Beteiligungsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger optimieren, - eine Kostenreduktion (Verbesserung der Effizienz) herbeiführen und - dem Nachhaltigkeitsaspekt (Green IT und ressourcenschonende Geschäftsprozesse) Rechnung tragen. E-Government besitzt seit der Einführung von Art. 91c GG Verfassungsrang. Darüber hinaus schafft das kommende E-Government-Gesetz konkrete Pflichten, die noch der Umsetzung in Landesrecht bedürfen. Der Magistrat trägt dieser Entwicklung vorausschauend Rechnung. B. Alternativen Der Verzicht auf einen Ausbau von E-Government-Dienstleistungen bedeutet: - Der Erwartungshaltung von Bürgern und Unternehmen an eine moderne, schnelle, effiziente und transparente Verwaltung kann nicht entsprochen werden. - Die zeitgemäß notwendige Interaktivität des städtischen Internet-Auftritts lässt sich nicht erreichen. - Aktuelle politische Anforderungen wie "Open Government", "Open Data" oder "One-Stop-Government" können nicht adäquat umgesetzt werden. - Die Voraussetzungen für die Umsetzung des E-Government-Gesetzes werden nicht geschaffen. - Prozessoptimierungspotentiale werden nicht wahrgenommen und damit finanzielle Einsparungspotenziale nicht genutzt. Der Verzicht auf eine wirksame zentrale E-Government-Steuerung bedeutet: - keine Priorisierung, keine Aufgabenwahrnehmung aus "Konzernsicht", kein übergeordnetes Controlling und Qualitätsmanagement, - unzureichende Standardisierung der städtischen IT; hieraus folgend Kompatibilitätsprobleme und unnötige Mehraufwände für Beschaffung, Gerätesupport und mehrfache Datenpflege, - zu geringe Fachkräfte-Spezialisierung, - Gefährdung der Sicherheit wegen mangelnder einheitlicher Vorgaben und verminderter Sicherheitsstandards, - keine Durchsetzbarkeit von Querschnittsanwendungen, - Mehrfachaufwände, weil gleichartige Projekte in mehreren dezentralen Rechenzentren durchgeführt werden, - Mehrausgaben, weil gleichartige Dienstleistungen mehrfach aus dezentralen Etats an unterschiedlichen Stellen finanziert werden (,z.B. für separate Internetauftritte). C. Lösung Im Hinblick auf die bestehenden Anforderungen, aber auch unter betriebswirtschaftlichen Aspekten, hat der Magistrat die in Anlage ausgeführte E-Government-Strategie entwickelt. Sie entspricht allgemein anerkannten Grundsätzen und dient als Dach für konkrete E-Government-Projekte. Der Magistrat wird prüfen, inwieweit angesichts der personellen und finanziellen Rahmenbedingungen eine Umsetzung unter Nutzung von Kooperationen mit anderen Gemeinden oder kommunalen IT-Dienstleistern möglich ist ("Make-or-buy-Entscheidung"). D. Kosten Die notwendigen Sach- und Personalaufwendungen für den Ausbau von E-Government-Dienstleistungen - sowohl Basisdienstleistungen als auch konkrete, nach außen wirkende Dienstleistungen - können nicht aus den Mittelansätzen für 16A und 16 gedeckt werden. Die aus Vorjahren verbliebenen Haushaltsreste mussten in 2012 zwingend für die Gewährleistung der Betriebssicherheit vorhandener Systeme eingesetzt werden. Für den Haushalt 2013 wurden Mittelanmeldungen für die Umsetzung von E-Government-Projekten nicht berücksichtigt. Aus der Umsetzung der E-Government-Strategie lassen sich langfristig hohe Einsparpotentiale entwickeln. Gleichwohl sind zunächst geringfügige Investitionen notwendig, ein "Return On Investment" tritt gemäß der Begründung des Entwurfs für ein E-Government-Gesetz des Bundes innerhalb von 10 Jahren ein. Zwingend erforderlich ist allerdings eine Prozesserhebung und -analyse, um konkrete Einsparungen nennen zu können. Schon aus der Änderung des Genehmigungsverfahrens für IT-Projekte wird resultieren, dass die Einsparpotentiale in den Projektanträgen differenziert und nachvollziehbar dargestellt werden. Daher unterliegen E-Government-Projekte künftig in Abhängigkeit von ihren Auswirkungen einem Genehmigungsvorbehalt. Entsprechende Projektanträge werden nach Etablierung eines formellen Genehmigungsverfahrens unter Nennung des Projektziels, des zu erwartenden Nutzens, der zu erwartenden einmaligen und laufenden Kosten, der personellen Aufwendungen sowie des Projektrisikos zur Entscheidung vorgelegt. Anlage E-Government_Strategie_Papier (ca. 645 KB)