Einrichtung eines „Ständigen Sicherheitsbeirats“ und eines Arbeitskreises „Sicherheit und Ordnung im ÖPNV“ für die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr
Begründung
"Ständigen Sicherheitsbeirats" und eines Arbeitskreises "Sicherheit und Ordnung im ÖPNV" für die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr Vorgang: Zwischenbescheide des Magistrats vom 11.05.2012, 17.09.2012 und 16.01.2013 Im Magistratsbericht B 128/11 macht der Magistrat umfangreiche Ausführungen zur Beantwortung des Antrages Nr. 1738 der CDU-Fraktion vom 22. Februar 2010 hinsichtlich der Steuerung und Verbesserung der gesamtstädtischen Struktur der Gefahrenabwehr, des Brand- und Katastrophenschutzes sowie des Rettungsdienstes. Danach sind für den Magistrat derzeit insbesondere zwei Maßnahmen organisatorischer Art vorstellbar: - die Einrichtung eines regelmäßigen Arbeitskreises "Sicherheit und Ordnung im ÖPNV" im Verantwortungsbereich von traffiQ und - die Einrichtung einer ständigen Sicherheitskommission, die aus Vertretern der mit der Gefahrenabwehr befassten Organisationen sowie politisch Verantwortlichen zu besetzen ist. Gerade die ständige Sicherheitskommission, für die sich eher der Begriff "Ständiger Sicherheitsbeirat" eignet, soll danach die Gefahrenabwehrstrukturen und die internen Prozesse im Rahmen einer strategisch ausgerichteten Betrachtung transparent weiterentwickeln und verbessern. Dabei verweist der Magistrat auf vergleichbare Einrichtungen in anderen europäischen Großstädten. Vor diesem Hintergrund möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen:
- Die Einrichtung eines regelmäßigen Arbeitskreises "Sicherheit und Ordnung im ÖPNV" sowie eines "Ständigen Sicherheitsbeirats" im Bereich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr wird begrüßt.
- Der Magistrat wird beauftragt, die konkreten Aufgaben und die Zusammensetzung beider Institutionen zu beschreiben und der Stadtverordnetenversammlung zu berichten, sowie über die Ergebnisse deren Arbeit regelmäßig einmal im Jahr zu informieren.
Inhalt
Antrag vom 25.01.2012, NR 210
Betreff: Einrichtung eines "Ständigen Sicherheitsbeirats" und eines Arbeitskreises "Sicherheit und Ordnung im ÖPNV" für die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr Vorgang: Zwischenbescheide des Magistrats vom 11.05.2012, 17.09.2012 und 16.01.2013 Im Magistratsbericht B 128/11 macht der Magistrat umfangreiche Ausführungen zur Beantwortung des Antrages Nr. 1738 der CDU-Fraktion vom 22. Februar 2010 hinsichtlich der Steuerung und Verbesserung der gesamtstädtischen Struktur der Gefahrenabwehr, des Brand- und Katastrophenschutzes sowie des Rettungsdienstes. Danach sind für den Magistrat derzeit insbesondere zwei Maßnahmen organisatorischer Art vorstellbar: - die Einrichtung eines regelmäßigen Arbeitskreises "Sicherheit und Ordnung im ÖPNV" im Verantwortungsbereich von traffiQ und
- die Einrichtung einer ständigen Sicherheitskommission, die aus Vertretern der mit der Gefahrenabwehr befassten Organisationen sowie politisch Verantwortlichen zu besetzen ist. Gerade die ständige Sicherheitskommission, für die sich eher der Begriff "Ständiger Sicherheitsbeirat" eignet, soll danach die Gefahrenabwehrstrukturen und die internen Prozesse im Rahmen einer strategisch ausgerichteten Betrachtung transparent weiterentwickeln und verbessern. Dabei verweist der Magistrat auf vergleichbare Einrichtungen in anderen europäischen Großstädten. Vor diesem Hintergrund möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen:
- Die Einrichtung eines regelmäßigen Arbeitskreises "Sicherheit und Ordnung im ÖPNV" sowie eines "Ständigen Sicherheitsbeirats" im Bereich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr wird begrüßt.
- Der Magistrat wird beauftragt, die konkreten Aufgaben und die Zusammensetzung beider Institutionen zu beschreiben und der Stadtverordnetenversammlung zu berichten, sowie über die Ergebnisse deren Arbeit regelmäßig einmal im Jahr zu informieren.
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