Einrichtung eines „Ständigen Sicherheitsbeirats“ und eines Arbeitskreises „Sicherheit und Ordnung im ÖPNV“ für die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr
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Bericht des Magistrats vom 25.01.2019, B 16
Betreff: Einrichtung eines "Ständigen Sicherheitsbeirats" und eines Arbeitskreises "Sicherheit und Ordnung im ÖPNV" für die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 01.03.2012, § 1301 - NR 210/12 CDU, B 354/17 - Der Sicherheitsbeirat hat zuletzt am 12.11.2018 getagt. Den Schwerpunkt der Sitzung stellten die aktuelle Situation im Rettungsdienst und die Entwicklung der letzten Jahre dar. Seit Jahren ist bundesweit ein deutlicher Anstieg der Rettungsdiensteinsätze zu verzeichnen, wodurch sich eine kontinuierliche Vorhalteerhöhung ergibt. Die Einführung des Ausbildungsberufes Notfallsanitäterin/Notfallsanitäter, verbunden mit einer länger andauernden Ausbildung, hat die Situation weiter verschärft. Es fehlt an ausgebildeten Fachkräften, insbesondere Notfallsanitäterinnen und -sanitäter. In Frankfurt sind seit Juni 2018 zunehmend höhere Abmeldequoten von Fahrzeugen zu verzeichnen, weil eine Besetzung mit den erforderlichen Qualifikationen nur zum Teil sichergestellt werden kann. Aufgrund des Personalmangels können in der Folge vorgeschriebene und geplante Fortbildungen und Zertifizierungen nicht durchgeführt und kontrolliert werden, was die Situation weiter eskaliert. Gemäß § 1 des Hessischen Rettungsdienstgesetzes (HRDG) hat der Rettungsdienst die bedarfsgerechte, wirtschaftliche und dem aktuellen Stand der Medizin und Technik entsprechende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransports sicherzustellen. Gemäß § 15 Abs. 4 HRDG sind die Landkreise und kreisfreien Städte zur Sicherstellung der Aufgabenerfüllung verpflichtet. Die Stadt Frankfurt am Main gewährleistet damit die notwendige Versorgung der Bürgerinnen und Bürger mit rettungsdienstlichen Leistungen. Sofern ein Leistungserbringer Fahrzeuge abmeldet und demnach für die Erbringung der Leistung ausfällt, muss der Rettungsdienstträger dies kompensieren. Die Feuerwehr ist deswegen selbst Leistungserbringer im Rettungsdienst mit ca. 25 % und etwa 100 hierfür vorgesehenen Stellen. Zur aktuellen Situation wurden folgende Akutmaßnahmen und Lösungsansätze aufgezeigt: - Einführung des Notfall-Krankentransportwagens (N-KTW) in 2017: bestimmte "leichte" Indikationen werden nicht durch Rettungstransportwagen (RTW) gefahren, sondern durch N-KTW, die nicht mit Notfallsanitäterinnen und -sanitätern besetzt sind. - Die Leistungserbringer helfen sich gegenseitig. - Das Deutsche Rote Kreuz übernimmt interimsweise einen RTW vom Maltester Hilfsdienst. - Die Feuerwehr übernimmt ab 01.03.2019 dauerhaft einen RTW vom Malteser Hilfsdienst (Überstunden bei der Feuerwehr werden dann ansteigen, für 2019 um ca. 15.000 Stunden). - Re-Aktivierung eines Hilfsstellen-Pools zur Entlastung der Rettungsdienstkräfte der Feuerwehr. - Schaffung eines Stellen-Pools für Springerfunktionen im Stellenplan 2020/2021, um Fahrzeugabmeldungen bei den Hilfsorganisationen zu vermeiden und Personalausfälle zu kompensieren. - Neues Fortbildungskonzept mit flexiblen Modulen. Es wurde vereinbart, die Berichterstattung im Sicherheitsbeirat in 2019 fortzusetzen, insbesondere zu den Entwicklungen im Bereich N-KTW.