Abenteuerspielplatz erhalten
Begründung
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vorlage M 83 vom 22.04.2016 - Bebauungsplan Nr. 880 - Friedberger Landstraße/Südlich Wasserpark ("Innovationsquartier") - wird zurückgestellt, bis der Magistrat für den Abenteuerspielplatz eine geeignete Lösung am Standort oder in unmittelbarer räumlicher Nähe gefunden hat. Begründung: Mit der Vorlage M 83 vom 22.04.2016 - Bebauungsplan Nr. 880 - Friedberger Landstraße / Südlich Wasserpark ("Innovationsquartier") - beantragt der Magistrat die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung zu verschiedenen Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der geplanten Bebauung des in der Vorlage bezeichneten Areals stehen. Auf dem Areal befindet sich derzeit ein Abenteuerspielplatz, dessen Erhalt vom Magistrat im Rahmen der Planung nicht vorgesehen ist. In der Vorlage M 83 wird ausgeführt, dass "für die späteren Phasen der Gebietsentwicklung (...) die Umstrukturierung oder ggf. die Verlagerung des Abenteuerspielplatzes an einen geeigneten Standort in räumlicher Nähe innerhalb der Gesamtmaßnahme "Ernst-May-Viertel" geprüft" werden soll. Der Magistrat bekundet damit zwar seinen Plan, den Abenteuerspielplatz zu erhalten, räumt diesem Ziel jedoch nur eine untergeordnete Bedeutung bei. Dies kommt bereits in der Formulierung ("soll geprüft werden") zum Ausdruck. Ganz offensichtlich bedeutet dies, dass der Abenteuerspielplatz nicht erhalten werden soll, wenn die Prüfung ergibt, dass eine Umstrukturierung oder Verlagerung an einen geeigneten Standort in der Nähe nicht möglich ist. Der Magistrat scheint auch wenig Interesse an einem Erhalt bzw. an einer Verlagerung an einen nahen Standort zu haben. Wie die FNP kürzlich berichtete, haben sich der Magistrat bzw. der zuständige Planungsdezernent bislang keine Gedanken über die Zukunft des Spielplatzes gemacht (http://www.fnp.de/lokales/frankfurt/Spielplatz-erregt-Gemueter;art675,2065057). Der Planungsdezernent beabsichtigt, zunächst die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung für die Vorlage M 83 einzuholen und sich erst dann mit der Frage des Spielplatzes zu beschäftigen. Es ist jedoch absehbar, dass nach erfolgter Zustimmung der Magistrat erklären wird, dass ein geeigneter Standort nicht zur Verfügung steht und der Spielplatz daher nicht erhalten werden kann. Die Vorlage M 83 soll daher zurückgestellt werden, bis der Magistrat für den Abenteuerspielplatz eine geeignete Lösung am Standort oder in unmittelbarer räumlicher Nähe gefunden hat.
Inhalt
Antrag vom 25.08.2016, NR 88
Betreff: Abenteuerspielplatz erhalten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vorlage M 83 vom 22.04.2016 - Bebauungsplan Nr. 880 - Friedberger Landstraße/Südlich Wasserpark ("Innovationsquartier") - wird zurückgestellt, bis der Magistrat für den Abenteuerspielplatz eine geeignete Lösung am Standort oder in unmittelbarer räumlicher Nähe gefunden hat. Begründung: Mit der Vorlage M 83 vom 22.04.2016 - Bebauungsplan Nr. 880 - Friedberger Landstraße / Südlich Wasserpark ("Innovationsquartier") - beantragt der Magistrat die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung zu verschiedenen Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der geplanten Bebauung des in der Vorlage bezeichneten Areals stehen. Auf dem Areal befindet sich derzeit ein Abenteuerspielplatz, dessen Erhalt vom Magistrat im Rahmen der Planung nicht vorgesehen ist. In der Vorlage M 83 wird ausgeführt, dass "für die späteren Phasen der Gebietsentwicklung (...) die Umstrukturierung oder ggf. die Verlagerung des Abenteuerspielplatzes an einen geeigneten Standort in räumlicher Nähe innerhalb der Gesamtmaßnahme "Ernst-May-Viertel" geprüft" werden soll. Der Magistrat bekundet damit zwar seinen Plan, den Abenteuerspielplatz zu erhalten, räumt diesem Ziel jedoch nur eine untergeordnete Bedeutung bei. Dies kommt bereits in der Formulierung ("soll geprüft werden") zum Ausdruck. Ganz offensichtlich bedeutet dies, dass der Abenteuerspielplatz nicht erhalten werden soll, wenn die Prüfung ergibt, dass eine Umstrukturierung oder Verlagerung an einen geeigneten Standort in der Nähe nicht möglich ist. Der Magistrat scheint auch wenig Interesse an einem Erhalt bzw. an einer Verlagerung an einen nahen Standort zu haben. Wie die FNP kürzlich berichtete, haben sich der Magistrat bzw. der zuständige Planungsdezernent bislang keine Gedanken über die Zukunft des Spielplatzes gemacht (http://www.fnp.de/lokales/frankfurt/Spielplatz-erregt-Gemueter;art675,2065057). Der Planungsdezernent beabsichtigt, zunächst die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung für die Vorlage M 83 einzuholen und sich erst dann mit der Frage des Spielplatzes zu beschäftigen. Es ist jedoch absehbar, dass nach erfolgter Zustimmung der Magistrat erklären wird, dass ein geeigneter Standort nicht zur Verfügung steht und der Spielplatz daher nicht erhalten werden kann. Die Vorlage M 83 soll daher zurückgestellt werden, bis der Magistrat für den Abenteuerspielplatz eine geeignete Lösung am Standort oder in unmittelbarer räumlicher Nähe gefunden hat.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.04.2016, M 83 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Verkehrsausschuss Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 31.08.2016
Beratungsverlauf 20 Sitzungen
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