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Verbot des Verkaufs von Lachgas an Kinder und Jugendliche

Vorlagentyp: NR CDU

Antrag

1. ob ein Verbot des Verkaufs von Lachgas an minderjährige Personen einschließlich der Abgabe über Automaten auf Grundlage des Hessischen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (HSOG) möglich ist und 2. welche Schutzmaßnahmen ergriffen werden können, um den unkontrollierten Zugang zu Lachgas für Kinder und Jugendliche zu verhindern.

Begründung

In den vergangenen Jahren hat sich Distickstoffmonoxid (Lachgas) zu einer häufig verwendeten Partydroge entwickelt, die insbesondere bei Kindern und Jugendlichen an Beliebtheit gewonnen hat. Lachgas unterliegt derzeit nicht dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG), was den unkontrollierten Verkauf in Läden oder über Automaten ermöglicht und zu einer breiten Verfügbarkeit führt. Der Missbrauch birgt erhebliche Gesundheitsrisiken, die von Bewusstlosigkeit und Nervenschäden bis hin zu tödlichen Folgen reichen können. Zwar gibt es bundesweit Debatten, welche zum Ziel haben, den Zugang zu Lachgas für Minderjährige besser zu kontrollieren, jedoch gibt es derzeit keinerlei Begrenzungen. Angesichts der Dringlichkeit, Kinder und Jugendliche zeitnah vor den Risiken des Lachgaskonsums zu schützen, sollte daher nicht abgewartet und schnell gehandelt werden.

Beratungsverlauf 4 Sitzungen

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