Modernisierung und barrierefreier Ausbau der Verkehrsstation Frankfurt-Griesheim hier: Bau- und Finanzierungsvorlage
Beschlussvorschlag
I. Dem geplanten barrierefreien Umbau des Bahnhofs Frankfurt Griesheim durch die DB Station&Service AG (DB S&S AG) wird entsprechend der vorgelegten Planunterlagen zugestimmt. II. Die erforderlichen Mittel für den städtischen Kostenanteil in Höhe von 4.709 T€ werden als Investitionskostenzuschuss bewilligt und freigegeben. III. Es dient zur Kenntnis, dass Mittel für den städtischen Investitionskostenzuschuss in der Produktgruppe 16.11 Förderung Öffentlicher Personennahverkehr unter der Projektdefinition 5.002465 "Bf. Griesheim" in Höhe von 5.206 T€ zur Verfügung stehen, von denen bereits 458 T€ (Stand Dezember 2022) als Investitionszuwendung für Planungskosten verausgabt wurden. Die Mittel für den städtischen Investitionskostenzuschuss stehen unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung des Magistrates zum Jahresabschluss 2022 (rund 3.000 T€) bzw. unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung zum Haushalt 2023. IV. Der Magistrat wird beauftragt, auf dieser Finanzierungsgrundlage einen Realisierungs- und Finanzierungsvertrag mit der DB S&S AG abzuschließen. V. Es dient weiter zur Kenntnis, dass a. sich aus den Rahmenvereinbarungen RV II und RV II neo des Landes Hessen und der Verkehrsverbünde mit der DB S&S AG heraus für die Stadt Frankfurt am Main keine Verpflichtung zu einem Investitionskostenzuschuss für die geplante Baumaßnahme ergibt, b. die Gesamtkosten für den barrierefreien Umbau des Bahnhofs Frankfurt Griesheim 29.424 T€ betragen, c. die Finanzierung der Jahresfolgekosten in Höhe von rund 391 T€ sichergestellt ist, d. die Stadt Frankfurt am Main bei den zuständigen Landesbehörden keinen Zuschussantrag nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) sowie den Finanzausgleich (FAG) stellen wird, da die Fördermittel bereits von der Deutsche Bahn AG (DB AG) in Anspruch genommen werden und dies bei der Berechnung des städtischen Kostenanteils bereits berücksichtigt ist. Die für die Maßnahme abzuschließende Realisierung- und Finanzierungsvereinbarung (RuFV) beinhaltet die Kostenbeteiligung des Landes.
Begründung
A. Allgemeines
Zur Modernisierung und Qualitätsverbesserung von Personenbahnhöfen und damit zur Steigerung der Attraktivität im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in Hessen haben das Land Hessen, die Verkehrsverbünde als Aufgabenträger für den SPNV und die DB S&S AG als Betreiberin der Personenbahnhöfe im Jahr 2011 eine Rahmenvereinbarung (RV II) abgeschlossen. Diese regelt die Grundsätze für die Durchführung und Finanzierung dieses sogenannten Bahnhofsmodernisierungsprogramms in Hessen im Zeitraum 2011 bis 2019. In der Nachfolgeregelung (RV II neo) ist der Bahnhof Frankfurt Griesheim aufgenommen worden. Der Bahnhof Frankfurt Griesheim ist damit Bestandteil der RV II und der RV II neo. Die Modernisierungs- und Ausbaumaßnahmen an den Personenbahnhöfen umfassen zum Beispiel deren möglichst durchgehende barrierefreie Gestaltung einschließlich der notwendigen Anpassung der Bahnsteighöhen, die Verbesserung der Aufenthaltsqualität durch Erneuerung der Bahnsteigausstattung, die Modernisierung von Zugangsanlagen, die Verbesserung der Kundeninformation und Infrastrukturmaßnahmen, die zur Verbesserung der Betriebsqualität beitragen. Gegenstand der RV II und der RV II neo sind die Grundsätze der Planung und Realisierung sowie die Vorhaltung der verschiedenen genannten Einzelmaßnahmen durch die DB S&S AG und deren Finanzierung aus Mitteln, die das Land, die Aufgabenträger sowie die DB S&S AG bereitstellen. Dabei gehen die Vertragsparteien davon aus, dass sich auch die jeweiligen Gebietskörperschaften an der Finanzierung beteiligen. Der Bahnhof Frankfurt Griesheim stellt einen wichtigen Verkehrsknotenpunkt im öffentlichen Personennahverkehr im Stadtgebiet dar. Ungefähr 14.000 Reisende (Mittelwert Werktag) nutzen diesen Bahnhof täglich. Der Bahnhof ist heute nur teilweise barrierefrei zugänglich. Er soll nun komplett barrierefrei ausgebaut werden. Vorhabenträgerin ist die DB S&S AG.
B. Finanzielle Auswirkungen
Aus den o. g. Rahmenvereinbarungen heraus ergibt sich für die Stadt Frankfurt am Main keine Verpflichtung zu einem Investitionskostenzuschuss für die geplante Baumaßnahme. Wird eine Zustimmung zu dem vorgeschlagenen Vorgehen verweigert, wird der geplante barrierefreie Ausbau des Bahnhofs Frankfurt Griesheim auf unbestimmte Zeit verzögert oder gar ganz gestoppt. Da die Stadt Frankfurt am Main ein originäres Interesse daran hat, dass die Bahnhöfe im Stadtgebiet in naher Zukunft barrierefrei und attraktiv ausgebaut werden, sollte dieses Risiko nicht eingegangen werden.
C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Mit dem barrierefreien Ausbau des Bahnhofs Frankfurt Griesheim wird eine der wichtigsten Verkehrsstationen im Frankfurter Stadtgebiet für alle Nutzer attraktiver gestaltet. Die Baumaßnahme wird in zwei Bauabschnitte unterteilt.