Vorplanung Bahnhof Griesheim
Vorlagentyp: M
Inhalt
Vortrag des Magistrats vom 03.11.2006, M 213
Betreff: Vorplanung Bahnhof Griesheim Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 14.03.2005, § 8879 - B 48/05 -
- Der vorgelegten verkehrlichen Vorplanung zum barrierefreien Umbau und der Umgestaltung der S-Bahnstation Frankfurt am Main-Griesheim wird nach Maßgabe der Ausführung in der Begründung dieses Magistratsvortrags zugestimmt. II. Der Magistrat wird beauftragt:
- a)auf Grundlage der Vorplanung und unter Berücksichtigung der Ausführungen in der Begründung dieses Magistratsvortrags die Gestaltungsplanung des Bahnhofsvorplatzes in Abstimmung mit der DB AG zu erarbeiten.
- b)eine Bau- und Finanzierungsvorlage unter Berücksichtigung von Zuwendungen nach GVFG und FAG sowie Mitteln aus dem Programm "Schöneres Frankfurt" und ggf. Stellplatzablösemitteln zu erstellen, der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen und entsprechende Finanzierungsmittel in den künftigen Haushalt einzustellen. III. Es dient zur Kenntnis:
- a)Eine Zustimmungserklärung zur vorgelegten Planung zwischen der DB AG und dem Magistrat, die allen Planungsbeteiligten eine 2-jährige Planungssicherheit gewährleistet, befindet sich derzeit im Geschäftsgang. Innerhalb dieses Zeit-raumes soll ein Kooperationsvertrag zwischen DB AG, RMV und der Stadt hinsichtlich der weiterführenden Planungsschritte abgeschlossen werden.
- b)Die geschätzten Gesamtkosten der Maßnahme inklusive der Planungskosten belaufen sich auf rund 7,65 Mio €. Begründung: A - Zielsetzung Die Stadt Frankfurt am Main, die Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH, die DB Station&Service AG sowie DB Netz AG planen im Rahmen des Stationsentwicklungsplanes (STEP) den barrierefreien Umbau und die Umgestaltung des Bahnhofes Frankfurt am Main-Griesheim. Ziel dieses Programms ist die Steigerung der Attraktivität der Bahnhöfe und Stationen, die Verbesserung der Zugänglichkeit, die Beseitigung von Barrieren für mobilitätseingeschränkte Personenkreise und eine verbesserte städtebauliche Integration. Im Rahmen der vorliegenden Planung sollen die Zugänge zu den Bahnsteigen und die Stadtteilquerung (Unterführung - Achse "Alte Falterstraße") barrierefrei benutzbar werden. Derzeit sind nur Treppenanlagen vorhanden. Des Weiteren soll das subjektive Sicherheitsempfinden wegen der räumlichen Enge und der Lichtverhältnisse in der östlichen Unterführung verbessert werden. Die Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes sowie eine Verbesserung der Systemverknüpfung S-Bahn - Buslinienverkehr, Taxiverkehr, Radverkehr und des MIV's soll im Zuge der Gesamtmaßnahme realisiert werden. Das vorhandene Bahnhofsgebäude entspricht nicht mehr den heutigen Standards, es steht daher zur Disposition. Bedingt durch eine erforderliche Querschnittsänderung des östlichen Endes des Mittelbahnsteiges ist auch eine Veränderung im Gleisbild des Bahnhofes erforderlich. B - Alternativen Im Rahmen der Planerarbeitung wurden bezüglich der Standorte der Aufzugsanlagen 2 Varianten (1. Unterführung Alte Falterstraße,
- Unterführung Bahnhofswestseite) untersucht. Die Aufzugsstandorte in der Achse "Alte Falterstraße" erwiesen sich als günstiger, da dieser Standort neben der barrierefreien Erreichbarkeit des Mittelbahnsteiges auch eine barrierefreie Stadtteilquerung möglich macht. Rampenlösungen wurden nördlich des Bahnhofs als Zugänge zum Mittelbahnsteig untersucht und unter anderem auf Grund erforderlicher Eingriffe in private Liegenschaften nicht weiterverfolgt. Zur Lage der Bushaltestellen wurden mehrere Alternativen untersucht. Hierbei handelte es sich um Bushaltestellen in Sägezahnaufstellung sowie verschieden angeordnete Bushaltepositionen auf dem Bahnhofsvorplatz und westlich des Bahnhofs. Die in dieser verkehr-lichen Vorplanung dargestellte Lösung ist ein funktionaler Lösungsvorschlag, der im Zuge der Platzgestaltung noch veränderbar ist. C - Lösung Bei der vorliegenden Planung verändert sich das gesamte Erscheinungsbild des Bahn-hofes Frankfurt-Griesheim. Die Unterführung in der Achse der "Alten Falterstraße" wird in ihrem Querschnitt von 3,00 m auf 6,00 m verbreitert. Die Treppenaufgänge auf der nördlichen und südlichen Seite werden in Form von Kreissegmenten aufgeweitet. Diese Maßnahmen führen zu verbesserten Lichtverhältnissen und dadurch zu einem erhöhten Sicherheitsempfinden der Benutzer. Die Unterführung auf der Westseite des Bahnhofes bleibt in ihrem baulichen Bestand unverändert. Es wird eine Sanierung der Treppenanlagen und der Fassaden durchgeführt. Die Barrierefreiheit an der östlichen stadtteilquerenden Unterführung und dem Zugang zum Mittelbahnsteig wird durch drei Aufzugsanlagen gewährleistet. Die Aufzugsanlage zum Mittelbahnsteig wird östlich der Unterführung angeordnet, um das Erreichen des Bahnsteiges westlich des seitlich nach Süden versetzten Treppenaufganges richtlinienkonform sicher zu stellen. Diese Anordnung ist erforderlich, da durch die von der DB vorgegebene Gleislage die Querschnittsbreite des Mittelbahnsteiges nach Osten hin abnimmt. Der Außenbahnsteig wird vom Bahnhofsvorplatz aus mittels einer kurzen Rampe barrierefrei erreicht. Die Bahnsteige (Mittel- und Seitenbahnsteig) werden von 76 auf 96 cm Bahnsteigkantenhöhe angehoben, die Bahnsteigdächer in den Bereichen der Treppenaufgänge zu den Bahnsteigen werden abgerissen und neu erstellt. Die Aufgänge der Unterführung "Alte Falterstraße" zu den beiden Stadtteilen bleiben unüberdacht. Die Anordnung der verkehrlichen Einrichtungen sowie die Einteilung der Flächen auf dem Bahnhofsvorplatz sind in der vorgelegten verkehrlichen Vorplanung funktionaler Art. Lage und Dimension der Unterführungen sowie die zugehörigen Treppen und Aufzüge sind aus Sicht des Magistrats fixiert. Die anderen, in der Vorplanung dargestellten Elemente wie insbesondere Stellplätze für PKW und Fahrräder, Bushaltestellen, Schutzdächer, Stützmauern sowie Treppen und Rampen zwischen Bahnhofsvorplatz und Seitenbahnsteig können und sollen in ihrer Lage und in ihrer Dimension im Rahmen einer weiterführenden Gestaltungsplanung überprüft und optimiert werden. Der Magistrat hält es angesichts der Bedeutung des Bahnhofsvorplatzes für Griesheim für angesagt, Gestaltungsalternativen von drei Planungsbüros in intensiver Abstimmung mit Ortsbeirat und interessierter Öffentlichkeit erarbeiten zu lassen und einer Entscheidung zuzuführen. Die nun vorgelegte Vorplanung stellt insofern notwendige Verkehrsfunktionen dar, die in anderer Form auch realisiert werden können. Der Magistrat hielt es aber für erforderlich, in dem noch zu erarbeitenden Gestaltungsplan mindestens die Verkehrsbedürfnisse zu erfüllen, die auch von der hier vorgelegten Vorplanung befriedigt werden. Derzeit wird eine Zustimmungserklärung zwischen der DB AG und der Stadt zu der vorliegenden verkehrlichen Vorplanung abgeschlossen, die allen Planungsbeteiligten eine Planungssicherheit für die Dauer von 2 Jahren gewährleistet. Innerhalb dieses Zeitraumes soll ein Kooperationsvertrag zwischen DB AG, RMV und der Stadt hinsichtlich der weiterführenden Planungsschritte abgeschlossen werden. D - Kosten Die auf Grundlage der Vorplanung geschätzten Gesamtkosten der Maßnahme inklusive der Planungskosten belaufen sich auf rund 7,65 Mio €. In der Kostenschätzung sind die Kosten für die zur verkehrlichen und barrierefreien Erschließung benötigten Bauwerke und Gleisbildveränderungen des Bahnhofes sowie der Abriss des Empfangsgebäudes und die Platzgestaltung enthalten. Eine Kostenaufteilung soll im weiteren Verfahren zwischen den Beteiligten vereinbart werden. Anlage 1 (ca. 1,1 MB) #Nebenvorlage: Antrag vom 25.11.2006, OF 288/6