Verbot des Verkaufs von Lachgas an Kinder und Jugendliche
Bericht
Die neue Gefahrenabwehrverordnung "Lachgas" ist seit dem 21.05.2025 in Kraft. Ergänzend dazu hat der Magistrat am 10.06.2025 (M 89) die Änderung der Gefahrenabwehrverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf und an den Straßen, Grün- und Spielanlagen, auf Gewässern, im Wald sowie den unterirdischen Anlagen in der Stadt Frankfurt am Main beschlossen. Durch diese Änderung soll der Konsum von Lachgas auf Spielplätzen, Ballspielplätzen, Schulhöfen, Grünanlagen, Fußgängerzonen und sonstigen für Kinder- und Jugendlichen vorgesehenen Flächen auch für Erwachsene untersagt werden. Neben dem Erlass bzw. der Änderungen der Gefahrenabwehrverordnungen setzt der Magistrat auf ein Bündel präventiver, aufklärender und ordnungsrechtlicher Maßnahmen, um die Verfügbarkeit und Attraktivität von Lachgas für junge Menschen zu reduzieren. Dazu zählen u. a.:
- Zielgerichtete Aufklärungsarbeit an Schulen, Jugendhäusern und in sozialen Einrichtungen über Wirkweise und Risiken des Konsums.
- Präventionskampagnen im öffentlichen Raum, etwa unter dem Motto "Kein Spaß mit Gas" - unterstützt durch Social Media und direkte Ansprache.
- Koordinierte Kontrollaktionen durch Ordnungsamt, Jugend- und Gesundheitsdezernat, Gefahrgutangelegenheiten (Amt 36), Kassen- und Steueramt, sowie Polizei - insbesondere an bekannten Verkaufsstellen (Kioske, Automaten), in Kombination mit Betreiberberatung.
- Kooperation mit Online-Plattformen und Großhändlern zur Eindämmung der Online-Verfügbarkeit
- Zielgruppengerechte Präventionsformate, initiiert durch die Stabsstelle Sauberes Frankfurt, um Jugendliche direkt anzusprechen und frühzeitig zu sensibilisieren.
- Aufbau einer zentralen städtischen Informationsplattform auf der neuen Webseite des Präventionsrats, die umfassend über gesundheitliche Risiken, Rechtslage, Anlaufstellen und kommunale Maßnahmen aufklärt. Diese Maßnahmen folgen einem integrierten und interdisziplinären Ansatz, der Aufklärung, Kontrolle und ordnungspolitische Steuerung miteinander verbindet.