Korrekturen am Hochhausrahmenplan
Vorlagentyp: NR FDP
Begründung
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Die Höhenbegrenzung für die Solitär-Standorte wird aufgehoben, statt dessen werden entsprechend der Empfehlungen von Jourdan & Müller für diese Gebäude Bauhöhen von deutlich über 60 Meter vorgesehen.
- Das als Ergänzung des Clusters "Messeviertel" vorgeschlagene Hochhaus in unmittelbarer Nachbarschaft zu Messeturm und Festhalle wird aus dem Hochhausentwicklungsplan (Fortschreibung 2008) gestrichen. Der Platz vor Festhalle und Messeturm soll unbebaut bleiben.
- Auf den Hochpunkt an der Molenspitze, der im Rahmenplan als Hotelnutzung vorgesehen ist, wird verzichtet. Begründung: Zu 1) Die dem Hochhausentwicklungsplan zu Grunde liegenden Empfehlungen von Jourdan & Müller sehen für die Solitär-Standorte Gebäude ("Hochpunkte") vor, deren Höhen zum Teil deutlich über 60 m liegen. Es gibt daher aus städtebaulicher und fachlicher Sicht keinen zwingenden Grund, sich bei den genannten Standorten auf eine Gebäudehöhe von maximal 60 Meter zu beschränken. Die Hochpunkte mit Gebäudehöhen über 60 Metern werden das zukünftige Stadtbild noch deutlicher prägen und akzentuieren als dies bei der bisher vorgesehenen Höhenlimitierung möglich ist. Das im Hochhausrahmenplan angestrebte Prinzip der Zusammenführung von Hochhäusern ("Clusterbildung") wird dadurch nicht in Frage gestellt. Zu 2) Der als Standort vorgesehen Platz im Eingangsbereich zur City wird eindrucksvoll von zwei architektonisch bedeutsamen Gebäuden geprägt: dem ca. 260 Meter hohen Messeturm einerseits und der im Jahr 1908 errichteten Festhalle andererseits. Zusammen mit dem Congress Center Messe rahmen diese Gebäude einen großzügigen freien Platz ein, von dem aus man freie Sicht zu den genannten Bauten hat, aber auch zu dem nicht minder eindruckvollen Bauten Castor und Pollux im Verlauf der Friedrich-Ebert-Allee. Ein zusätzlicher 60 Meter-Bau auf der im Rahmenplan vorgesehenen Stelle würde einerseits die ausgewogenen Balance der Bebauungsdichte stören, und andererseits die Blickbeziehung zu Festhalle und Messeturm verbauen. Nicht ohne Grund sieht das dem Hochhausentwicklungsplan zugrunde liegende Konzept von Jourdan & Müller an besagter Stelle keine Hochhausbebauung vor. Zu 3) Die Bebauung der Mole am Hafenbecken mit einem Hotelhochhaus kann unter Umständen auf längere Sicht den Bestand und die Weiterentwicklung des Frankfurter Hafens gefährden. Nach einer entsprechenden Bebauung kann durch eventuelle Änderungen der Vorschriften hinsichtlich der Lärm- und Umweltemissionen nicht gewährleistet werden, dass die Zukunft des Frankfurter Hafens gesichert ist. Auch erscheint das betroffene Grundstück auf Grund des in unmittelbarer Nähe geplanten Kreisverkehrs und der Anbindung der neu zu errichtenden Mainbrücke Ost zu klein und somit für einen Hotelstandort wenig geeignet zu sein.
Inhalt
Antrag vom 05.09.2008, NR 1052
Betreff: Korrekturen am Hochhausrahmenplan Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Die Höhenbegrenzung für die Solitär-Standorte wird aufgehoben, statt dessen werden entsprechend der Empfehlungen von Jourdan & Müller für diese Gebäude Bauhöhen von deutlich über 60 Meter vorgesehen.
- Das als Ergänzung des Clusters "Messeviertel" vorgeschlagene Hochhaus in unmittelbarer Nachbarschaft zu Messeturm und Festhalle wird aus dem Hochhausentwicklungsplan (Fortschreibung 2008) gestrichen. Der Platz vor Festhalle und Messeturm soll unbebaut bleiben.
- Auf den Hochpunkt an der Molenspitze, der im Rahmenplan als Hotelnutzung vorgesehen ist, wird verzichtet. Begründung: Zu 1) Die dem Hochhausentwicklungsplan zu Grunde liegenden Empfehlungen von Jourdan & Müller sehen für die Solitär-Standorte Gebäude ("Hochpunkte") vor, deren Höhen zum Teil deutlich über 60 m liegen. Es gibt daher aus städtebaulicher und fachlicher Sicht keinen zwingenden Grund, sich bei den genannten Standorten auf eine Gebäudehöhe von maximal 60 Meter zu beschränken. Die Hochpunkte mit Gebäudehöhen über 60 Metern werden das zukünftige Stadtbild noch deutlicher prägen und akzentuieren als dies bei der bisher vorgesehenen Höhenlimitierung möglich ist. Das im Hochhausrahmenplan angestrebte Prinzip der Zusammenführung von Hochhäusern ("Clusterbildung") wird dadurch nicht in Frage gestellt. Zu 2) Der als Standort vorgesehen Platz im Eingangsbereich zur City wird eindrucksvoll von zwei architektonisch bedeutsamen Gebäuden geprägt: dem ca. 260 Meter hohen Messeturm einerseits und der im Jahr 1908 errichteten Festhalle andererseits. Zusammen mit dem Congress Center Messe rahmen diese Gebäude einen großzügigen freien Platz ein, von dem aus man freie Sicht zu den genannten Bauten hat, aber auch zu dem nicht minder eindruckvollen Bauten Castor und Pollux im Verlauf der Friedrich-Ebert-Allee. Ein zusätzlicher 60 Meter-Bau auf der im Rahmenplan vorgesehenen Stelle würde einerseits die ausgewogenen Balance der Bebauungsdichte stören, und andererseits die Blickbeziehung zu Festhalle und Messeturm verbauen. Nicht ohne Grund sieht das dem Hochhausentwicklungsplan zugrunde liegende Konzept von Jourdan & Müller an besagter Stelle keine Hochhausbebauung vor. Zu 3) Die Bebauung der Mole am Hafenbecken mit einem Hotelhochhaus kann unter Umständen auf längere Sicht den Bestand und die Weiterentwicklung des Frankfurter Hafens gefährden. Nach einer entsprechenden Bebauung kann durch eventuelle Änderungen der Vorschriften hinsichtlich der Lärm- und Umweltemissionen nicht gewährleistet werden, dass die Zukunft des Frankfurter Hafens gesichert ist. Auch erscheint das betroffene Grundstück auf Grund des in unmittelbarer Nähe geplanten Kreisverkehrs und der Anbindung der neu zu errichtenden Mainbrücke Ost zu klein und somit für einen Hotelstandort wenig geeignet zu sein.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 06.06.2008, M 106 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 1, 2 Versandpaket: 10.09.2008
Reden im Parlament
Reden werden geladen...
Fehler beim Laden der Reden
Keine Reden zu dieser Vorlage gefunden