Hochhausentwicklungsplan Frankfurt am Main - Fortschreibung 2008
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 06.06.2008, M
106 Betreff:
Hochhausentwicklungsplan Frankfurt am Main - Fortschreibung 2008
Vorgang: Beschl. d. Stv.-V.
vom 18.03.1999, § 3809 (M 199) I. Die Stadtverordnetenversammlung begrüßt die
Absicht des Magistrats, den Hochhausentwicklungsplan als Rahmen für die
planungsrechtliche Absicherung und bauliche Umsetzung weiterer fernwirksamer
Hochhäuser in Frankfurt am Main fortzuschreiben. Das zu diesem Zwecke
erarbeitete Gutachten des Planungsbüros Jourdan & Müller PAS (Anlage 1)
wird zur Kenntnis genommen. II. Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem in
Anlage 2 dargestellten Leitbild für die Höhenentwicklung und den Vorschlägen
für neue Hochhausstandorte der Stadt Frankfurt am Main zu. III. Der Magistrat wird beauftragt, die im Leitbild
beschriebenen Grundsätze bei allen städtebaulichen Planungen umzusetzen sowie
entsprechende Bebauungsplanverfahren unter Beachtung folgender Maßgaben
vorzubereiten:
- Die Änderung oder erstmalige
Aufstellung eines Bebauungsplanes soll nur dann erfolgen, wenn
Investitionsinteressen für ein oder mehrere Hochhäuser hinreichend
konkretisiert und glaubhaft gemacht wurden. - Davon abweichend kann ein so begründeter
Bebauungsplan Standorte anderer Hochhäuser, für die Investitionsinteressen noch
nicht verdeutlicht wurden, zusätzlich absichern, wenn dies aus dem
städtebaulichen Zusammenhang heraus als erforderlich oder sinnfällig erscheint.
Das gleiche gilt für Bebauungspläne, die vorrangig aus anderen städtebaulichen
Gründen geändert oder aufgestellt werden. - Davon abweichend kann ein Bebauungsplan geändert
oder erstmalig aufgestellt werden, um Standorte für Wohnhochhäuser abzusichern.
IV. Es dient zur Kenntnis, dass der
Magistrat beabsichtigt, im Zusammenhang mit der Vorbereitung von
Bebauungsplanverfahren mit den Eigentümern der betroffenen Grundstücke
städtebauliche Verträge zu verhandeln und abzuschließen, die städtebauliche
Maßnahmen außerhalb der Baugrundstücke regeln. Dabei kann es sich um Maßnahmen
handeln, - die die Nutzungsmischung
benachbarter Stadtquartiere insbesondere durch Ausweitung der Wohnnutzung
intensivieren, - die öffentliche Straßen, Plätze und
Grünanlagen in ihrer Aufenthaltsqualität und in ihrer lokalklimatischen und
allgemeinen ökologischen Leistungsfähigkeit verbessern, - die die Erreichbarkeit der neuen Hochhaus-Standorte
durch Ausbau und Aufwertung der Verkehrsinfrastruktur verbessern, - oder die das Stadtbild durch Umbau des äußeren
Erscheinungsbildes von Gebäuden oder durch Abbruch störender Hochhäuser
aufwerten. V. Der Magistrat beabsichtigt darüber
hinaus den Abschluss städtebaulicher Verträge, um Kosten städtebaulicher
Planungen auf betroffene Grundstückseigentümer zu übertragen und um diese zur
Durchführung von Wettbewerben oder wettbewerbsähnlichen Verfahren zur Erlangung
bestmöglicher Realisierungspläne für die jeweiligen Hochhäuser zu
verpflichten. Bei allen städtebaulichen Verträgen
sind die Anforderungen des § 11 BauGB zu beachten. Insbesondere können
städtebauliche Maßnahmen nur insoweit geregelt werden, als sie Voraussetzung
oder Folge der geplanten Hochhausvorhaben sind. Die vereinbarten Leistungen der Grundstückseigentümer
müssen in einem angemessenen Verhältnis zu den wirtschaftlichen Vorteilen des
angestrebten neuen Planungsrechtes stehen. Die Vereinbarung einer privaten
Leistung ist unzulässig, wenn der Vertragspartner zum Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses bereits einen Rechtsanspruch auf Erteilung von
Baugenehmigungen besitzt. Begründung: Die Hochhausentwicklungsplanung
für Frankfurt am Main hat sich als Instrument der Fixierung
stadtentwicklungspolitischer, stadträumlicher und wirtschaftlicher
Rahmenbedingungen und zur städtebaulichen Steuerung einer spezifischen Bau- und
Nutzungsform in der Stadt bewährt. Sie dient auf der einen Seite als Baustein
zur Sicherung und Stärkung der Stadt Frankfurt am Main als europäisches Finanz-
und Dienstleistungszentrum und damit mittelbar auch zur Stabilisierung des
Arbeitsmarktes. Zudem sorgt sie für die weitere Konturierung Frankfurts als
Stadt der Hochhäuser und trägt damit zur Identitäts- und Profilbildung bei. Auf
der anderen Seite hat sich der Respekt der gezielten räumlichen Ordnung vor den
gewachsenen Wohnquartieren bewährt und diese vor weiteren stadtstrukturellen
Eingriffen bewahren können. Die mit Beschluss § 3809 vom 18.03.1999 fixierten
Standortvorschläge des Hochhausentwicklungsplans aus dem Jahre1998 wurden den
Vorgaben entsprechend im Bereich des Bankenviertels und des Messeviertels
komplett planungsrechtlich gesichert. Die zur Umsetzung vorgeschlagenen
Standorte im Bereich des angedachten Projektes "Frankfurt 21" auf dem
Gleisvorfeld des Hauptbahnhofs konnten aufgrund des Scheiterns dieses
Konversionsprojektes nicht gesichert werden. Planungsrechtlich gesichert wurden
- über die Festlegungen der Hochhausentwicklungsplanung hinaus - weitere
Hochhausstandorte im Zusammenhang mit Konversionsprojekten, die im Jahre 1998
noch nicht bekannt oder erkennbar waren (etwa im Rahmen des Projektes
"FrankfurtHochVier" oder der Standortentwicklung Großmarkthallenareal /
Europäische Zentralbank) oder die - basierend auf der Standortstudie aus 1998 -
später für tragfähig erachtet wurden (etwa der Standort ehemals "Telenorma" am
Güterplatz). Auffällig ist, dass die überwiegende Zahl der auf
Basis des Beschlusses zur Hochhausentwicklungsplanung 1999 gesicherten
Standorte bisher baulich noch nicht umgesetzt wurde. Für sechs von zehn
Standorten wurden zwischenzeitlich allerdings konkurrierende Verfahren zur
Realisierungsvorbereitung durchgeführt, für ein Projekt liegt eine bisher nicht
ausgeübte Baugenehmigung vor. Dennoch wurden seit 1999 16 Hochhäuser in
Frankfurt am Main genehmigt und errichtet oder finden sich zurzeit noch im Bau.
Die Zulässigkeit dieser Gebäude basiert auf älterem, vor 1999 geschaffenem
Planungsrecht oder ergibt sich im Zusammenhang mit der Umsetzung singulärer
Entwicklungsprojekte wie etwa "FrankfurtHochVier" oder neues Stadtquartier
"Westhafen". Die Zahlen verdeutlichen, dass die
Realisierung von Hochhäusern in der Regel einen langen zeitlichen Vorlauf
erfordert. Zwischen der Sicherung und Ausübung von Baurechten wird offenbar zur
Projektvorbereitung und -absicherung auf Bauherrenseite ein mehrere Jahre
umfassendes Zeitfenster erforderlich. Ein Überprüfen der Raumstrukturen mit dem
Ziel der Ableitung weiterer stadträumlich tragfähiger Standorte ist daher heute
wieder geboten, stehen doch zurzeit lediglich 13 planungsrechtlich gesicherte
Standorte zur Verfügung. Vor allem im Spiegel dieser Erkenntnis ist die
Fortschreibung zur Hochhausentwicklungsplanung 2008 zu verstehen. Die Fortschreibung zum Hochhausentwicklungsplan 2008
bereitet im Ergebnis 15 neue Hochhausstandorte mit insgesamt 22 Einzelvorhaben
zu. Damit bereitet der Plan einen maximalen Flächenzuwachs von rund 750.000
Quadratmeter Bruttogeschossfläche vor. Der tatsächliche Zuwachs an
Bruttogeschossfläche wird aber geringer ausfallen, weil mit der Baureifmachung
der Grundstücke in der Regel alte Bausubstanz abgebrochen werden muss.
Angesichts der dargelegten Entwicklungszyklen erscheint dieses zusätzliche
Angebot trotz momentaner Leerstandsreserve, aber bei derzeit begrenztem
Flächenangebot im besonders repräsentativen Segment der Hochhausbürofläche als
gerechtfertigt. Für vier der Standortvorschläge wird eine überwiegende
Wohnnutzung (insgesamt 65.000 Quadratmeter Bruttogeschossfläche)
vorgeschlagen. Stadtgestalterisch entwickelt die
Fortschreibung zum Hochhausrahmenplan 2008 den Untersuchungsansatz der Planung
aus 1998 fort. Sie folgt dem Grundgedanken einer in seiner Höhenentwicklung
weitgehend ruhigen, flächigen Bebauung in der Stadt, die nur an besonderen
Punkten oder in besonderen Quartieren eine Höhenakzentuierung erfährt. Auch mit
der Fortschreibung der Hochhausentwicklungsplanung 2008 wird die Schwelle der
Fernwirksamkeit von Hochhäusern weiterhin bei 100 Metern gesehen. Die konzeptionellen
Überlegungen beziehen innerhalb der vorhandenen Hochhauscluster und -achsen
nunmehr aber auch mögliche Baukörper mit einem Höhenmaß zwischen 60 und 100
Metern mit in die stadträumliche Betrachtung ein. Räumlich-konzeptionell knüpft die
Hochhausentwicklungsplanung 2008 an die Grundsätze der Planung von 1998 an und
reiht sich damit in die stadtstrukturell bewährte Kontinuität der bisherigen
Planungspolitik der Stadt Frankfurt am Main ein. Die stadtstrukturellen und
stadtgestalterischen Vorzüge der Cluster- bzw. Pulkbildung von Hochhäusern
(Ausprägung einer eindeutigen Stadtkrone, Schutz gewachsener Stadtquartiere mit
sensibler Wohnnutzung, Berücksichtigung der Belüftungsverhältnisse im
Stadtgefüge, volkswirtschaftlich sinnvolle Ausnutzung der hervorragend
ausgebauten Nahverkehrsinfrastruktur) werden weiterhin anerkannt. Die großen
Cluster Banken- und Messeviertel werden durch wenige Standorte ergänzt.
Kleinere bestehende Hochhauscluster wie etwa im Bereich der Stiftstraße werden
sinnvoll weiterentwickelt. In Ergänzung zu den beiden großen Clustern
Bankenviertel und Messe wird die Achse Mainzer Landstraße mit ihren an der
Nordseite positionierten Hochhäusern als verbindendes Element verstanden. Hier
werden Standortergänzungen zur Komplettierung eines klaren linearen Gefüges
oder als Gelenkpunkte zur Überleitung in die beiden großen Cluster
vorgeschlagen. Abweichend vom Gedanken der
räumlichen Verdichtung und Ausprägung einer eindeutigen Stadtkrone sieht die
Fortschreibung 2008 zwei singuläre Hochhausstandorte vor. Sie sollen als
Raumzeichen bedeutende Orte innerhalb des Stadtgefüges auch fernwirksam
erkennbar machen und betonen. Zum einen soll mit einem Hochhaus südlich des
Hauptbahnhofs dieser besondere Verflechtungspunkt in der Stadt markiert werden.
Zum anderen soll mit einem Kopfgebäude auf der westlichen Spitze der
Osthafenmole der neue Brückenschlag über den Main nach historischem Vorbild
akzentuiert werden. Nachrichtlich ist die Aufnahme der im Rahmen der
Entwicklung des Europaviertels verfolgten Konzeption von Hochpunkten in
Portalsituationen entlang der Europa-Allee zu verstehen. Auch der Vorschlag der
nördlichen Ergänzung des Hochhausclusters Messeviertel durch drei weitere
Standorte zwischen Rober-Mayer-Straße und Georg-Voigt-Straße entstammt den
Wettbewerbsergebnissen und der Rahmenplanung für die Umstrukturierung der
heutigen Universitätsflächen in Bockenheim und ist als nachrichtliche Übernahme
in die Hochhausentwicklungsplanung zu verstehen. Der Magistrat ist der Auffassung, dass mit der
dargelegten planerischen Strategie zur Fortschreibung der
Hochhausentwicklungsplanung 2008 künftige Hochhäuser in Frankfurt am Main auch
weiterhin einen Beitrag zur nachhaltigen Stadtentwicklung leisten werden.
Angesichts der begrenzten Flächenressource in der Stadt wird diese informelle
Planungsebene als wesentliches Element der ökonomischen wie ökologischen
Weiterentwicklung der Stadt begriffen. In den nachfolgend erforderlichen
Untersuchungen der Einzelstandorte zur Vorbereitung von Bauleitplanverfahren
sind insbesondere die jeweiligen stadträumlichen und klimatischen Auswirkungen
zu beurteilen und zu lösen. Dies wird in der Regel zur Konkretisierung, im
Einzelfall aber auch zu Veränderungen an den Standortvorschlägen führen.
Hinsichtlich der allgemeinen lokalklimatischen Auswirkungen kann die für den
letzten Hochhausentwicklungsplan durch aufwändige numerische
Simulationsverfahren attestierte Verträglichkeit auch auf den fortgeschriebenen
Hochhausentwicklungsplan übertragen werden. B) Alternativen Der Magistrat hat sich mit Alternativen im
Zusammenhang der Erarbeitung der Studie des Büros Jourdan & Müller PAS
auseinandergesetzt und verweist insoweit auf Anlage 1. C) Lösung Den Empfehlungen des Gutachtens des Planungsbüros
Jourdan & Müller PAS zur Fortschreibung der Hochhausentwicklungsplanung
2008 wird im Grundsatz gefolgt. Allerdings werden nur die Standortvorschläge in
Anlage 2 empfohlen. Sie sind als neue Hochhausstandorte für Frankfurt am Main
planungsrechtlich zu sichern, soweit die im Beschlussantrag genannten
Voraussetzungen vorliegen. D) Kosten Aus der Fortschreibung der
Hochhausentwicklungsplanung resultieren keine unmittelbaren finanziellen
Auswirkungen. Sie ist Grundlage für weitere städtebauliche Planungen wie etwa
Bebauungspläne, die aber gesonderter Entscheidungen bedürfen. Weitergehende
städtebauliche Maßnahmen zur Verbesserung des Umfeldes neu vorgeschlagener
Hochhausstandorte sollen im Zusammenhang mit den erforderlichen Bauleitplänen
im Wege vertraglicher Vereinbarungen auf Basis der §§ 11 und 124 BauGB
privaten Projektentwicklern oder Bauherren übertragen werden. Anlage 1 (ca. 45,9 MB) Anlage 2 (ca. 1,6 MB) # Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Antrag vom
16.06.2008, NR 964
Antrag vom
27.08.2008, NR 1046
Antrag vom
05.09.2008, NR 1052
Antrag vom
23.10.2008, NR 1137
Antrag vom
04.11.2008, NR 1152
Antrag vom
08.12.2008, NR 1200
Anregung vom
08.09.2008, OA 723
Anregung vom
05.11.2008, OA 763
Antrag vom
20.07.2008, OF
271/2
Antrag vom 08.09.2008, OF 294/2
Antrag vom
25.08.2008, OF
445/1
Antrag vom 08.10.2008, OF 571/3
Antrag vom
28.01.2009, OF
631/3 dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 13.11.1998, M 199
Vortrag des
Magistrats vom 19.04.2024, M 45 Zuständige
Ausschüsse:
Haupt- und Finanzausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4
Versandpaket: 11.06.2008 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 2
am 11.08.2008, TO I, TOP 30 Beschluss: 1. a) Die
Beratung des Tagesordnungspunktes wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die
Vorlage M 106 ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage
NR 964 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
3. Die Vorlage
OF 271/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 1
am 12.08.2008, TO I, TOP 17 Beschluss: a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird bis
zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 106 ebenfalls
zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 4
am 12.08.2008, TO II, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage M 106 wird abgelehnt.
Abstimmung:
SPD und GRÜNE gegen CDU (= Annahme) bei Enthaltung
LINKE. und FDP 23. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 18.08.2008, TO I, TOP
18 Beschluss: nicht auf TO
1. Die Beratung
der Vorlage M 106 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Beratung
der Vorlage NR 964 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
25. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 26.08.2008, TO II, TOP 9
Beschluss: nicht auf TO
1. Die Beratung
der Vorlage M 106 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Beratung
der Vorlage NR 964 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
26. Sitzung des OBR 2
am 08.09.2008, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung OA 723 2008
1. Die Vorlage
M 106 wird unter Hinweis auf die Vorlage OA 723 abgelehnt.
2. Die Vorlage
NR 964 dient zur Kenntnis. 3. Die Vorlage
NR 1052 dient zur Kenntnis. 4. Die Vorlage
OF 271/2 wurde zurückgezogen. 5. Die Vorlage
OF 294/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass a) im ersten Satz die
Worte "und an den Magistrat zur Überarbeitung zurückgegeben"
gestrichen werden, b) der dritte Satz durch den Satz "Der Magistrat
wird aufgefordert, eine neue Vorlage zu erarbeiten, in der folgende Punkte
berücksichtigt werden:" und c) der zweite Spiegelstrich unter
Ziffer 4. zu Ziffer 5. wird. Abstimmung:
zu 1. CDU, 2 GRÜNE, SPD, FDP, LINKE. und BFF; 1 GRÜNE (=
Enthaltung) zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 5. Ziffer 1. bis 4.: CDU, 2 GRÜNE, SPD, FDP, 1 LINKE.
und BFF; 1 GRÜNE und 1 LINKE. (= Enthaltung) Ziffer 5.: CDU, 1 SPD und
FDP gegen 2 GRÜNE., 1 SPD und LINKE. (= Ablehnung); 1 GRÜNE und 1 BFF (=
Enthaltung) 27. Sitzung des OBR 1
am 09.09.2008, TO I, TOP 4 Beschluss: Auskunftsersuchen V 743 2008
1. Der Vorlage
M 106 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1052 wird zurückgewiesen.
3. Die Vorlage
OF 445/1 wird als Anfrage an den Magistrat beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE (=
Ablehnung) zu 2. SPD, GRÜNE und LINKE. gegen CDU und FDP (=
Kenntnis) zu 3. Einstimmige Annahme 24. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 15.09.2008, TO I, TOP
19 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 106 auf den Haupt-
und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung
der Vorlage NR 964 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
3. Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung
der Vorlage NR 1046 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
4. Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung
der Vorlage NR 1052 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
5. Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung
der Vorlage OA 723 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
26. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 23.09.2008, TO I, TOP 33
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 106 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung
der Vorlage NR 964 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
3. Die Beratung der Vorlage NR 1046 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung
der Vorlage NR 1052 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
5. Die Beratung der Vorlage OA 723 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
27. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 25.09.2008, TO II, TOP 34
Beschluss: 1. Die Beratung
der Vorlage M 106 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Beratung
der Vorlage NR 964 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
3. Die Beratung der Vorlage NR 1046 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung
der Vorlage NR 1052 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
5. Die Beratung der Vorlage OA 723 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
27. Sitzung des OBR 3
am 23.10.2008, TO I, TOP 37 Beschluss: 1. a) Die
Beratung des Tagesordnungspunktes wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die
Vorlage M 106 ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage
OF 571/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 25. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 27.10.2008, TO I, TOP
58 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 106 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 964 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 3. Die Vorlage NR 1046 wird abgelehnt.
4. Die Vorlage
NR 1052 wird abgelehnt. 5. Der Vorlage NR 1137 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 6. a) Die Vorlage OA 723 wird im vereinfachten
Verfahren erledigt. b) Es dient zur Kenntnis, dass Herr Stadtverordneter
Vowinckel gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung der Vorlagen M 106,
NR 964, NR 1046, NR 1052, NR 1137 und OA 723 nicht teilgenommen und den
Sitzungssaal verlassen hat. Abstimmung:
zu 1. CDU und GRÜNE gegen LINKE. und BFF (= Ablehnung)
sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 1052); SPD und FAG (= Votum im Haupt- und
Finanzausschuss)
zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen LINKE. (= Ablehnung);
SPD und FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
zu 3. NR 1046 Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen
SPD und BFF (= Annahme); FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Ziffern 2. bis 9.: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD und BFF (= Annahme) sowie
FDP (= Prüfung und Berichterstattung); FAG (= Votum im Haupt- und
Finanzausschuss)
zu 4. NR 1052 Ziffern 1. und 3.: CDU, GRÜNE und LINKE.
gegen SPD und FDP (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung);
FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE
und LINKE. gegen FDP (= Annahme) und BFF (= Prüfung und Berichterstattung);
FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 5. CDU, GRÜNE und FDP; SPD, LINKE., FAG und BFF (=
Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 6. OA 723 Ziffern 1. und 2.: CDU und GRÜNE gegen SPD
und LINKE. (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) und BFF (= Prüfung und
Berichterstattung); FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Ziffern
3. und 4.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FDP (= Annahme) sowie BFF (=
Prüfung und Berichterstattung); FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Ziffer 5.: CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme) sowie LINKE. und FDP (=
Ablehnung) und BFF (= Prüfung und Berichterstattung); FAG (= Votum im Haupt-
und Finanzausschuss)
Sonstige
Voten/Protokollerklärung zu 1: NPD (M 106, NR 964, NR 1052, NR 1137
und OA 723 = Ablehnung, NR 1046 = Ziffer 1. Annahme, Rest der Vorlage
Ablehnung) 27. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 04.11.2008, TO I, TOP 15
Bericht: TO I
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 106 wird im Rahmen der Vorlagen NR
964, NR 1104, NR 1137 und NR 1138 zugestimmt. 2. Der Vorlage
NR 964 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
3. Die Vorlage
NR 1046 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 1052 wird abgelehnt.
5. Der Vorlage
NR 1137 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
6. Die Vorlage
NR 1152 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage OA 723 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. 8. Die Vorlage OA 763 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. Abstimmung:
zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (=
Ablehnung) sowie FDP (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1052)
zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD, LINKE. und FAG
(= Ablehnung) zu 3. Ziffern 1. bis 4.: CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen
SPD, FAG und BFF (= Annahme) Ziffern 5. bis 7.: CDU, GRÜNE, LINKE. und
FAG gegen SPD und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und
Berichterstattung) Ziffern 8. und 9.: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD,
FAG und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung)
zu 4. Ziffern 1. und 3.: CDU, GRÜNE, LINKE. und FAG gegen
SPD und FDP (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung)
Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen FDP und FAG (= Annahme) sowie BFF
(= Prüfung und Berichterstattung) zu 5. CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD (= Prüfung und
Berichterstattung im Rahmen der Vorlage NR 1046) sowie FAG und BFF (=
Ablehnung) zu 6. CDU, GRÜNE und FDP gegen LINKE., FAG und BFF (=
Annahme); SPD (= Enthaltung) zu 7. Ziffern 1. und 2.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE.
und FAG (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) und BFF (= Prüfung und
Berichterstattung) Ziffern 3. und 4.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE.,
FDP und FAG (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung)
Ziffer 5.: CDU und GRÜNE gegen SPD und FAG (= Annahme) sowie LINKE. und FDP
(= Ablehnung) und BFF (= Prüfung und Berichterstattung)
zu 8. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und BFF
(= Annahme) Sonstige
Voten/Protokollerklärung zu 1: REP (M 106, NR 1046, NR 1052, NR 1152
und OA 723 = Ablehnung, OA 763 = Annahme) NPD (M 106, NR 1052, NR
1152, OA 723 und OA 763 = Ablehnung, NR 1046 = Ziffer 1. Annahme,
Ziffern 2. bis 9. Ablehnung) ÖkoLinX-ARL (M 106, NR 1046, NR 1052 und OA
723 = Ablehnung, NR 1152 = Annahme) 28. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2008, TO I, TOP 8
Dem Geschäftsordnungsantrag der SPD, die Vorlagen NR 964
und NR 1137 zur Abstimmung zu stellen und die weiteren Vorlagen dieses
Tagesordnungspunktes bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen,
wird entsprochen. Beschluss:
1. Die Vorlage
M 106 wird auf die Tagesordnung II der nächsten turnusmäßigen Sitzung
vertagt. 2. a) Der Vorlage NR 964 wird in der vorgelegten
Fassung zugestimmt. b) Es dient zur Kenntnis, dass Stadtverordneter
Vowinckel gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen
und den Sitzungssaal verlassen hat. 3. Die Vorlage
NR 1046 wird auf die Tagesordnung II der nächsten turnusmäßigen Sitzung
vertagt. 4. Die Vorlage NR 1052 wird auf die Tagesordnung II
der nächsten turnusmäßigen Sitzung vertagt. 5. a) Der
Vorlage NR 1137 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Es
dient zur Kenntnis, dass Stadtverordneter Vowinckel gemäß § 25 HGO an der
Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen
hat. 6. Die Vorlage NR 1152 wird auf die Tagesordnung II
der nächsten turnusmäßigen Sitzung vertagt. 7. Die Vorlage
OA 723 wird auf die Tagesordnung II der nächsten turnusmäßigen Sitzung
vertagt. 8. Die Vorlage OA 763 wird auf die Tagesordnung II der
nächsten turnusmäßigen Sitzung vertagt. Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, BFF, REP, NPD
und ÖkoLinX-ARL
zu 2. zu a) CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD, LINKE.,
FAG, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, BFF, REP, NPD
und ÖkoLinX-ARL
zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, BFF, REP, NPD
und ÖkoLinX-ARL
zu 5. zu a) CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD (=
Prüfung und Berichterstattung im Rahmen der Vorlage NR 1046) sowie FAG, BFF,
REP, NPD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, BFF, REP, NPD
und ÖkoLinX-ARL
zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, BFF, REP, NPD
und ÖkoLinX-ARL
zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, BFF, REP, NPD
und ÖkoLinX-ARL 28. Sitzung des OBR 3
am 27.11.2008, TO I, TOP 22 Beschluss: 1. a) Die
Beratung des Tagesordnungspunktes wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die
Vorlage M 106 ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage
OF 571/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 28. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 09.12.2008, TO I, TOP 52
Bericht: TO I
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 106 wird im Rahmen der Vorlagen NR
964, NR 1104, NR 1137 und NR 1138 mit der Maßgabe zugestimmt, dass a)
Voraussetzung für die Bebauung des Standortes 8 - nördlich Festhalle - eine
Ausrichtung und Architektur des Gebäudes ist, die die Hauptsichtbeziehungen
auf die Festhalle beibehält. Bei einer Bebauung dieses Standorts ist
insgesamt das Vorfeld der Festhalle zur Friedrich-Ebert-Anlage optisch
ansprechend, möglichst unter Wegnahme des heutigen Zauns, neu zu beordnen;
b) der Standort 13 - westlicher Molenkopf Osthafen - planungsrechtlich so
entwickelt und abgesichert wird, dass Bestand und Entwicklung des Gewerbes im
Osthafen, auch durch Umwidmungen der Gebäudenutzung, nicht gefährdet wird.
Wenn notwendig, sind dabei auch entsprechende Dienstbarkeiten einzutragen.
2. Die Vorlage
NR 1046 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1052 wird abgelehnt.
4. Die Vorlage
NR 1152 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 1200 wird abgelehnt.
6. Die Vorlage
OA 723 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
7. Die Vorlage
OA 763 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung:
zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FAG (=
Ablehnung) sowie FDP (= Annahme mit Maßgabe) zu 2. Ziffern 1. bis 4.: CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen
SPD und FAG (= Annahme) Ziffern 5. bis 7.: CDU, GRÜNE, LINKE. und FAG
gegen SPD (= Annahme) und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffern
8. und 9.: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD und FAG (= Annahme) sowie FDP (=
Prüfung und Berichterstattung) zu 3. Ziffern 1. und 3.: CDU, GRÜNE, LINKE. und FAG gegen
SPD und FDP (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen FDP
und FAG (= Annahme)
zu 4. CDU, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und FAG (=
Annahme); SPD (= Enthaltung) zu 5. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (=
Annahme) zu 6. Ziffern 1. und 2.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE.
und FAG (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Ziffern 3. und 4.: CDU und
GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und FAG (= Annahme) Ziffer 5.: CDU und
GRÜNE gegen SPD und FAG (= Annahme) sowie LINKE. und FDP (= Ablehnung)
zu 7. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (=
Annahme) Sonstige
Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF (M 106 = Ablehnung, NR 1046, NR
1152 und OA 763 = Annahme, NR 1052 und OA 723 = Prüfung und
Berichterstattung) REP (M 106, NR 1046, NR 1052, NR 1152 und OA 723 =
Ablehnung, NR 1200 und OA 763 = Annahme) NPD (M 106, NR 1052, NR 1152,
OA 723 und OA 763 = Ablehnung, NR 1046 = Ziffer 1. Annahme, Ziffern 2. bis 4.
Ablehnung) ÖkoLinX-ARL (M 106, NR 1046, NR 1052 und OA 723 = Ablehnung,
NR 1152, NR 1200 und OA 763 = Annahme) 29. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2008, TO I, TOP 7
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 106 wird im Rahmen der Vorlagen NR 964, NR 1104, NR 1137 und NR 1138 mit
der Maßgabe zugestimmt, dass a) Voraussetzung für die Bebauung des
Standortes 8 - nördlich Festhalle - eine Ausrichtung und Architektur des
Gebäudes ist, die die Hauptsichtbeziehungen auf die Festhalle beibehält. Bei
einer Bebauung dieses Standorts ist insgesamt das Vorfeld der Festhalle zur
Friedrich-Ebert-Anlage optisch ansprechend, möglichst unter Wegnahme des
heutigen Zauns, neu zu beordnen; b) der Standort 13 - westlicher
Molenkopf Osthafen - planungsrechtlich so entwickelt und abgesichert wird,
dass Bestand und Entwicklung des Gewerbes im Osthafen, auch durch Umwidmungen
der Gebäudenutzung, nicht gefährdet wird. Wenn notwendig, sind dabei auch
entsprechende Dienstbarkeiten einzutragen. 2. Die Vorlage
NR 1046 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1052 wird abgelehnt.
4. Die Vorlage
NR 1152 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 1200 wird abgelehnt.
6. Die Vorlage
OA 723 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
7. a) Die
Vorlage OA 763 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die
Wortmeldungen der Stadtverordneten Zieran, Heumann, Oesterling, Dr. von
Beckh, Volpp, Dr. Lehr, Reifschneider-Groß und Reininger sowie von Stadtrat
Schwarz dienen zur Kenntnis. c) Es dient zur Kenntnis, dass Herr
Stadtverordneter Vowinckel gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung
nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen hat. Die
Außenlautsprecherübertragung war abgeschaltet. Abstimmung:
zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG, BFF, REP und
NPD (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme mit Maßgabe)
zu 2. NR 1046: Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und REP
gegen SPD, FAG, BFF und NPD (= Annahme) Ziffern 2. bis 4.: CDU, GRÜNE,
LINKE., FDP, REP und NPD gegen SPD, FAG und BFF (= Annahme) Ziffern 5.
bis 7.: CDU, GRÜNE, LINKE., FAG, REP und NPD gegen SPD und BFF (= Annahme)
sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffern 8. und 9.: CDU,
GRÜNE, LINKE., REP und NPD gegen SPD, FAG und BFF (= Annahme) sowie FDP (=
Prüfung und Berichterstattung) zu 3. NR 1052 Ziffern 1. und 3.: CDU, GRÜNE, LINKE., FAG,
REP und NPD gegen SPD und FDP (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und
Berichterstattung) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., REP und NPD gegen
FDP und FAG (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung)
zu 4. NR 1152: CDU, GRÜNE, FDP, REP und NPD gegen LINKE.,
FAG und BFF (= Annahme); SPD (= Enthaltung) zu 5. NR 1200: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG,
BFF und REP (= Annahme) zu 6. OA 723 Ziffern 1. und 2.: CDU und
GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) und FDP, REP und NPD (=
Ablehnung) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffern 3. und 4.:
CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und FAG (= Annahme) sowie REP und NPD (=
Ablehnung) Ziffer 5.: CDU und GRÜNE gegen SPD und FAG (= Annahme) sowie
LINKE., FDP, REP und NPD (= Ablehnung) sowie BFF (= Prüfung und
Berichterstattung)
zu 7. OA 763: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG,
BFF und REP (= Annahme) sowie NPD (= Ablehnung)*
29. Sitzung des OBR 3
am 22.01.2009, TO I, TOP 21 Beschluss: 1. Die Vorlage
M 106 wird auf Wunsch der LINKE. bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
2. Die Vorlage OF 571/3 wird auf Wunsch der LINKE. bis
zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 3
am 12.02.2009, TO I, TOP 15 Beschluss: 1. Die Vorlage
M 106 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage
OF 571/3 wurde zurückgezogen. 3. Die
Ortsvorsteherin wird beauftragt, zur Mai-Sitzung des Ortsbeirates Vertreter
des Magistrats einzuladen, die über den Hochhausentwicklungsplan Frankfurt
und insbesondere auf die besonderen, bezüglich des Nordends zu erwartenden
Auswirkungen informieren, da begründet zu vermuten ist, dass eine
Hochhausbebauung im Areal des Eschenheimer Turms verschiedene Auswirkungen
auf das Nordend haben wird. Abstimmung:
zu 1. 4 GRÜNE, CDU und FDP gegen 1 GRÜNE, SPD, LINKE. und
ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung)
zu 3. GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 3 CDU (=
Ablehnung); 1 CDU und FDP (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en):
§ 4641, 27. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 25.09.2008 § 4819, 28. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2008 § 5022, 29. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2008 Aktenzeichen: 61 00