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Hochhausentwicklungsplan Vortrag des Magistrats vom 06.06.2008, M 106

Vorlagentyp: OA

Inhalt

Anregung vom 08.09.2008, OA 723 entstanden aus Vorlage: OF 294/2 vom 08.09.2008

Betreff: Hochhausentwicklungsplan Vortrag des Magistrats vom 06.06.2008, M 106 Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage M 106 wird in der vorgelegten Form abgelehnt. Der Hochhausentwicklungsplan erfüllt u. a. nicht das selbstgestellte Leitbild, Hochhäuser an Standorten zusammenzuführen, die eine Distanz zu gewachsenen Wohnquartieren haben. Der Magistrat wird aufgefordert, eine Vorlage zu erarbeiten, in der folgende Punkte berücksichtigt werden:

  1. Standort 4 Marienstraße: Die geplanten 210 m Höhe sind u. a. wegen der möglichen Verschattung des südlichen Westends und möglicher Klimabeeinträchtigungen zu überprüfen. Zunächst muss die Stadt die geplante Verschattungsstudie vorlegen und zusätzlich großräumiger die klimatischen Auswirkungen ermitteln.

  2. Standort 5 auf dem Allianz-Areal wird wegen der Verletzung des Leitbildes abgelehnt. Die Belastung des südlichen Westends ist hinsichtlich Verschattung und anderer negativer Auswirkungen durch die vorhandenen Hochhäuser auf der Mainzer Landstraße längst erreicht. Die nun geplante Verlegung weiter in den Kettenhofweg hinein, die dem Ziel dienen soll, den Opernplatz weniger zu verschatten, verschlechtert die Situation für das südliche Westend gegenüber dem vorherigen Hochhausentwicklungsplan zusätzlich. Es wird angeregt, die wiederholte Diskussion um diesen Standort abschließend zu beenden, und den Standort auch in einer Fortschreibung des Hochhausrahmenplanes nicht mehr aufzunehmen.

  3. Standort 8 nördlich der Festhalle wird abgelehnt. Die denkmalgeschützte Festhalle und das gesamte Vorfeld des stadtseitigen Messeeinganges ist in Verbindung mit dem Congress-Center Messe, dem Messeturm und u. a. dem "hammering man" ein großzügiger "Stadteingang" nach Frankfurt aus der westlichen Richtung und unter anderem für Messebesucher "der Beginn Frankfurts". Die geplante "Fassung des Vorbereiches" ist nicht dienlich, sie würde im Gegenteil den freien Blick auf die Messehalle als einem der Wahrzeichen Frankfurts verstellen.

  4. Im Übrigen: - Die Begrenzung einzelner Standorte auf 60 m ist nicht dienlich im Sinne der gewollten Clusterbildung. Es soll geprüft werden, ob hier Hochhäuser möglich sind. Ist dies zu verneinen sollen die Bauten sich an den Höhen der umliegenden Bebauung orientieren. - Die in dem Gutachten des Büros Jourdan vorgeschlagenen weiteren Standorte in der Mainzer Landstraße werden abgelehnt.

  5. Die weiteren Standorte in der Anlage 2, die den Ortsbeirat 2 betreffen, werden begrüßt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 06.06.2008, M 106