Hochhäuser nicht ohne Erkenntnisse über die Folgen planen
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 09.09.2008, V 743
entstanden aus Vorlage:
OF 445/1 vom
25.08.2008 Betreff: Hochhäuser nicht ohne Erkenntnisse über die
Folgen planen Vorgang: M 106/08 Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: 1. Kann für den gesamten Gültigkeitsbereich des
Hochhausentwicklungsplans (inklusive aller bestehenden und in Planung
befindlichen Hochhäuser über sieben Stockwerke) ein Klimagutachten angefertigt
werden? 2. Welche Auswirkungen sind vom Hochhausentwicklungsplan mit seinen
besonders hochpreisigen Wohnhochhäusern auf den Wohnungsmarkt zu erwarten
(Aufwertungsdruck, Verdrängung einkommensschwacher Schichten)? 3. Ist eine
Überarbeitung des Generalverkehrsplans aufgrund des Hochhausentwicklungsplans
vorgesehen? 4. Welche Auswirkungen hat ein erhöhtes Kfz-Aufkommen durch den
Hochhausentwicklungsplan auf die Luft- und Lärmbelastung der umliegenden
Stadtteile? 5. Ist geplant, durch Anreize wie zum Beispiel Umwelt- oder
Jobticket die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel zu fördern und den MIV zu
beeinflussen? 6. Ist geplant, zum Beispiel durch Einführung einer City-Maut
wie in Stockholm, die zu erwartende Verkehrsbelastung durch den motorisierten
Individualverkehr zu senken? 7. Wie werden sich die Lichtverhältnisse bei
Tag und Nacht verändern (Verschattung, Lichtsmog)? 8. Hochhäuser
verschlingen durch ihre Technik (Versorgung und Entsorgung,
Sicherheitsvorkehrungen und ähnliche) elektrische Energie, und zwar umso mehr,
je höher sie gebaut werden. Wie verträgt sich das mit den auf allen staatlichen
und privaten Ebenen deklarierten Energiesparmaßnahmen? 9. Welche
Auswirkungen hat der Hochhausentwicklungsplan auf die Einzelhandelsstruktur in
Bezug auf wohnortnahe Angebote von Dienstleistungen des Alltags? 10. Wie
sind die Auswirkungen auf die innerstädtische Sicherheitslage
("tote" Quartiere nach 19:00 Uhr) einzuschätzen? 11. Wie wird sich die
Erweiterung des Büroflächenangebots auf das Gesamtangebot an Büroraum (Problem
der Verlagerung von Leerständen) auswirken? 12. Es lässt sich feststellen,
dass rings um die bisher erstellten Hochhäuser urbanes Stadtleben (kulturell
und sozial) verkümmert, ausstirbt und neu so gut wie nicht zustande kommt.
Beispiele dafür sind unter anderem in der Mainzer Landstraße, der Neuen Mainzer
Straße, der Bockenheimer Landstraße, der "Welle" am Reuterweg und in der
Bürostadt Niederrad zu besichtigen. Wie soll diesem Trend im Falle der
Realisierung weiterer Hochhäuser begegnet werden? Welche Pläne gibt es in
diesem Zusammenhang zur Belebung der Stadt? Begründung: Der Frankfurter
Planungsdezernent hatte bereits im April vor der Presse neue Hochhausstandorte
vorgestellt (Frankfurter Rundschau vom 26.April 2008). Seit dem 6.Juni 2008
kann man die Pläne in der Magistrats-Drucksache M 106 mit dem Titel
"Hochhausentwicklungsplan Frankfurt am Main - Fortschreibung 2008"
nachlesen. "Geburtshelfer" ist das Architekturbüro Jourdan & Müller.
Überlegungen für weitere Standorte von Hochhäusern in der Stadt waren bereits
2007 veröffentlicht und kontrovers diskutiert worden. Dessen ungeachtet
enthalten die neuen Pläne noch einmal zusätzliche Hochhausstandorte. Angeblich
soll damit Planungssicherheit für die Zukunft erreicht werden. Ein Blick in die
Hochhausgeschichte Frankfurts lehrt aber, dass mit solchen Planungsvorgaben nur
weiteren Forderungen von Investoren nach verdichteten Baumassen innerhalb der
vorhandenen Stadtquartiere Vorschub geleistet wird. Der neue Hochhausentwicklungsplan sieht sage und
schreibe 22 neue Hochhäuser vor. Das ist ein volles Drittel mehr als der
gegenwärtige Bestand, einschließlich der im Bau bzw. in konkreter Planung
befindlichen Hochhäuser. Ein gewaltiges Bauvolumen, das der Stadt hier
verordnet werden soll. Mit zur Zeit noch überhaupt nicht absehbaren
Folgen für die Entwicklung in der Stadt wie die Auswirkungen auf den Verkehr,
auf das Klima und das innerstädtische Wohnen, um die wesentlichen Aspekte zu
nennen. Zu diesen Folgen schweigen sich die jüngsten Frankfurter Hochhauspläne
aus. Es ist deshalb völlig ausgeschlossen, sie vernünftig und angemessen zu
beurteilen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 1
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 29.10.2008, ST 1513
Aktenzeichen: 61 0