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Der Hochhausentwicklung einen klaren Rahmen setzen

Vorlagentyp: NR SPD

Begründung

Rahmen setzen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Die M 106 wird abgelehnt, da das vorgelegte Hochhausrahmenplänchen weder mutig ist noch nachvollziehbaren Kriterien folgt. Ein "Rahmen" ist beim besten Willen nicht erkennbar. Stattdessen wurden Hochhäuser willkürlich und planlos über das Stadtgebiet gestreut. Selbst bei den Höhenbegrenzungen wurden die Vorschläge des beauftragten Planungsbüros in fast allen Fällen negiert. Kriterium für eine Ausweisung war offensichtlich einzig und alleine das Interesse von Investoren und das nicht nachvollziehbare, über einjährige Hinterzimmergeklüngel der Koalition. Die Hochhausplanung einer Metropole darf jedoch nicht auf dem Niveau eines Lego-Spieles stattfinden.
  2. Die Stadt bekennt sich zu dem Grundsatz, die Hochhausstandorte zu konzentrieren, um auf diese Weise - die Attraktivität der Stadt als Wirtschaftsstandort zu erhalten und zu stärken, - die fernwirksame Hochhaussilhouette als eine der wichtigsten Marken- und Identifikationszeichen der Stadt noch stärker herauszuarbeiten, - den künftigen Standort der Europäischen Zentralbank der Bedeutung der Institution entsprechend als alleinstehenden Solitär heraustreten zu lassen, - ein Ausfransen der Hochhausentwicklung, insbesondere in die Wohngebiete, aber auch in Gebiete, die für andere gewerbliche Zwecke reserviert bleiben sollten (Hanauer Landstraße), zu verhindern und der Grundstücksspekulation entgegenzuwirken, - die Hochhausstandorte in Bereichen hoher Erschließungsqualität für den öffentlichen Nahverkehr zu konzentrieren.
  3. Entsprechend dem Grundsatz der Konzentration wird für die weitere Hochhausentwicklung in Frankfurt eine Hochhausentwicklungsfläche entsprechend der beigefügten Anlage definiert. Der "Bankenviertel-Cluster" und der "Messe-Cluster" sind das weithin sichtbare Zeichen der Metropole und ihrer konzentrierten Wirtschaftskraft.
  4. Innerhalb der so gesetzten Grenzen ist der Bau von Hochhäusern grundsätzlich möglich. Ausgeschlossen sind lediglich folgende Standorte:
    • a)durch Wallservitut geschützte Flächen,
    • b)denkmalgeschützte Gebäude,
    • c)geschlossene Straßenfronten, insbesondere aus der Gründerzeit,
    • d)Wohngebäude, es sei denn, es wird für die Bewohner gleichwertiger Ersatz in unmittelbarer Nähe geschaffen.
  5. Die Höhen bleiben im Grundsatz unbeschränkt, eine allgemeine Höhenbeschränkung unterbleibt. Eine Höhenbeschränkung im Einzelfall wird nur dann ausgesprochen, wenn dies aus nachvollziehbaren Gründen (Schattenwurf, Luftzirkulation) erforderlich ist.
  6. Auf dem einbezogenen Geländeteil der Messe ist der Bau von Hochhäusern zu-lässig, soweit sie in unmittelbarer Nähe zu den vorhandenen bzw. geplanten vier U- und S-Bahnstationen liegen und das Kerngeschäft der Messe nicht beeinträchtigen.
  7. Von den Investoren wird die Schaffung auch von Wohnraum erwartet. Werden Hochhäuser innerhalb historischer Straßenkarrees errichtet, wirkt die Stadt daraufhin, wieder die geschlossenen Straßenfronten herzustellen.
  8. Für das Gesamtgebiet wird ein Klimagutachten erstellt, das den Berechnungen für die Luftzirkulation zu Grunde gelegt wird.
  9. Außerhalb der Fläche des Hochhausrahmenplanes werden keine neuen Hochhäuser genehmigt. Vorhaben, für die bereits Planungsrecht besteht, bleiben davon unberührt. Anlage 1 (ca. 1,7 MB) #

Inhalt

Antrag vom 27.08.2008, NR 1046

Betreff: Der Hochhausentwicklung einen klaren Rahmen setzen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Die M 106 wird abgelehnt, da das vorgelegte Hochhausrahmenplänchen weder mutig ist noch nachvollziehbaren Kriterien folgt. Ein "Rahmen" ist beim besten Willen nicht erkennbar. Stattdessen wurden Hochhäuser willkürlich und planlos über das Stadtgebiet gestreut. Selbst bei den Höhenbegrenzungen wurden die Vorschläge des beauftragten Planungsbüros in fast allen Fällen negiert. Kriterium für eine Ausweisung war offensichtlich einzig und alleine das Interesse von Investoren und das nicht nachvollziehbare, über einjährige Hinterzimmergeklüngel der Koalition. Die Hochhausplanung einer Metropole darf jedoch nicht auf dem Niveau eines Lego-Spieles stattfinden.

  2. Die Stadt bekennt sich zu dem Grundsatz, die Hochhausstandorte zu konzentrieren, um auf diese Weise - die Attraktivität der Stadt als Wirtschaftsstandort zu erhalten und zu stärken, - die fernwirksame Hochhaussilhouette als eine der wichtigsten Marken- und Identifikationszeichen der Stadt noch stärker herauszuarbeiten, - den künftigen Standort der Europäischen Zentralbank der Bedeutung der Institution entsprechend als alleinstehenden Solitär heraustreten zu lassen, - ein Ausfransen der Hochhausentwicklung, insbesondere in die Wohngebiete, aber auch in Gebiete, die für andere gewerbliche Zwecke reserviert bleiben sollten (Hanauer Landstraße), zu verhindern und der Grundstücksspekulation entgegenzuwirken, - die Hochhausstandorte in Bereichen hoher Erschließungsqualität für den öffentlichen Nahverkehr zu konzentrieren.

  3. Entsprechend dem Grundsatz der Konzentration wird für die weitere Hochhausentwicklung in Frankfurt eine Hochhausentwicklungsfläche entsprechend der beigefügten Anlage definiert. Der "Bankenviertel-Cluster" und der "Messe-Cluster" sind das weithin sichtbare Zeichen der Metropole und ihrer konzentrierten Wirtschaftskraft.

  4. Innerhalb der so gesetzten Grenzen ist der Bau von Hochhäusern grundsätzlich möglich. Ausgeschlossen sind lediglich folgende Standorte:
    • a)durch Wallservitut geschützte Flächen,
    • b)denkmalgeschützte Gebäude,
    • c)geschlossene Straßenfronten, insbesondere aus der Gründerzeit,
    • d)Wohngebäude, es sei denn, es wird für die Bewohner gleichwertiger Ersatz in unmittelbarer Nähe geschaffen.

  5. Die Höhen bleiben im Grundsatz unbeschränkt, eine allgemeine Höhenbeschränkung unterbleibt. Eine Höhenbeschränkung im Einzelfall wird nur dann ausgesprochen, wenn dies aus nachvollziehbaren Gründen (Schattenwurf, Luftzirkulation) erforderlich ist.

  6. Auf dem einbezogenen Geländeteil der Messe ist der Bau von Hochhäusern zu-lässig, soweit sie in unmittelbarer Nähe zu den vorhandenen bzw. geplanten vier U- und S-Bahnstationen liegen und das Kerngeschäft der Messe nicht beeinträchtigen.

  7. Von den Investoren wird die Schaffung auch von Wohnraum erwartet. Werden Hochhäuser innerhalb historischer Straßenkarrees errichtet, wirkt die Stadt daraufhin, wieder die geschlossenen Straßenfronten herzustellen.

  8. Für das Gesamtgebiet wird ein Klimagutachten erstellt, das den Berechnungen für die Luftzirkulation zu Grunde gelegt wird.

  9. Außerhalb der Fläche des Hochhausrahmenplanes werden keine neuen Hochhäuser genehmigt. Vorhaben, für die bereits Planungsrecht besteht, bleiben davon unberührt. Anlage 1 (ca. 1,7 MB) #Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 06.06.2008, M 106 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 03.09.2008

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