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Erstellung von Klimagutachten für neue Hochhäuser

Vorlagentyp: NR FAG

Begründung

Hochhäuser Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für sämtliche im Hochhausentwicklungsplan vorgesehenen Hochhäuser werden durch unabhängige Sachverständige (z. B. Deutscher Wetterdienst) Klimagutachten erstellt. Begründung: Durch die Errichtung von Hochhäusern treten infolge von Verschattung und Luftströmungen (v. a. Fallwinde) Veränderungen im Mikroklima der Umgebung auf. Die Aufenthaltsqualität in angrenzenden Plätzen kann daher deutlich reduziert sein (z.B. Willy-Brandt-Platz). Bei der Planung von Hochhausstandorten bzw. Hochhäusern ist dieser Aspekt in die Überlegungen und Abwägungen einzubeziehen. Im Einzelfall sollte - bei besonders negativen Effekten - auf die Genehmigung eines Hochhauses verzichtet werden. Zur sachgerechten Bewertung und Abwägung ist daher für jeden einzelnen Hochhausstandort und für jedes einzelne Projekt ein Klimagutachten erforderlich, das durch einen neutralen Sachverständigen (z. B. Deutscher Wetterdienst) zu erstellen ist.

Inhalt

Antrag vom 08.12.2008, NR 1200

Betreff: Erstellung von Klimagutachten für neue Hochhäuser Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für sämtliche im Hochhausentwicklungsplan vorgesehenen Hochhäuser werden durch unabhängige Sachverständige (z. B. Deutscher Wetterdienst) Klimagutachten erstellt. Begründung: Durch die Errichtung von Hochhäusern treten infolge von Verschattung und Luftströmungen (v. a. Fallwinde) Veränderungen im Mikroklima der Umgebung auf. Die Aufenthaltsqualität in angrenzenden Plätzen kann daher deutlich reduziert sein (z.B. Willy-Brandt-Platz). Bei der Planung von Hochhausstandorten bzw. Hochhäusern ist dieser Aspekt in die Überlegungen und Abwägungen einzubeziehen. Im Einzelfall sollte - bei besonders negativen Effekten - auf die Genehmigung eines Hochhauses verzichtet werden. Zur sachgerechten Bewertung und Abwägung ist daher für jeden einzelnen Hochhausstandort und für jedes einzelne Projekt ein Klimagutachten erforderlich, das durch einen neutralen Sachverständigen (z. B. Deutscher Wetterdienst) zu erstellen ist.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 06.06.2008, M 106 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 10.12.2008

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