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Den Bankenstandort Frankfurt stärken - Planungsrecht für ein weiteres Hochhaus der DZBank

Vorlagentyp: NR CDU, GRÜNE

Begründung

Planungsrecht für ein weiteres Hochhaus der DZ-Bank Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen Der Hochhausentwicklungsplan wird um den zusätzlichen Standort eines Hochhauses von ca. 175 m Höhe für die die DZ-Bank am Platz der Republik ergänzt. Zusätzlich zu den allgemeinen Rahmenbedingungen des Hochhausentwicklungsplans (energetische Ziele, Wettbewerb etc.) werden folgende Festlegungen getroffen:

  1. Das erforderliche Bebauungsplanverfahren wird unter der Bedingung eingeleitet, dass die DZ-Bank gegenüber dem Magistrat so verbindlich wie möglich darlegen kann, dass das neue Hochhaus ausschließlich dem Eigenbedarf des genossenschaftlichen FinanzVerbundes an Büroflächen dient und dass am Bankenstandort Frankfurt zusätzliche Arbeitsplätze konzentriert bzw. geschaffen werden.
  2. Zum Nachweis des im Rahmen der M 106 ohnehin erforderlichen "Wohnanteils von mindestens 30 % der Bruttogeschoßfläche oberhalb der Hochhausgrenze" wird - wie von der DZ-Bank angeboten - das gegenwärtig von der Union-Investment-Gruppe genutzte Hochhaus in der Wiesenhüttenstraße zu Wohnzwecken umgenutzt. Darüber hinaus wird 1/3 des insgesamt erforderlichen Wohnungsbaus als geförderter Wohnungsbau nach dem
  3. Förderweg realisiert, wobei ein Tausch der Belegungsrechte möglich ist.
  4. Im Sinne der geforderten städtebauliche Begleitmaßnahmen im Umfeld des neuen Hochhauses wird a) der genaue Standort des Hochhauses so weit wie möglich nach Südwesten verschoben, so dass die insgesamt auftretende Verschattungswirkung der drei Hochhäuser für die Wohnbebauung des Westends (der beiden benachbarten alten und des neuen Hochhauses) möglichst gering ist, b) die ergänzende Blockrandbebauung zum (Lärm-)Schutz der dahinter liegenden Wohngebiete vor der hoch belasteten Mainzer Landstraße genutzt, c) an der Erlenstraße eine kleine Platzfläche ausgebildet, d) die Erdgeschosszone entlang der Mainzer Landstraße öffentlich genutzt.
  5. Der Hochhausrahmenplan (M 106 vom 06.06.2008) wird entsprechend angepasst. Begründung: Die Stadt Frankfurt verfügt über wenige Instrumente um den Bankenstandort zu stabilisieren und seine zentralen Institute zu stärken. Eines der wenigen Instrumente bietet das Planungsrecht, mit dem im konkreten Fall der neu entstehende Zentralbank der Volksbanken Raiffeisenbanken, die bereits in den vergangenen Jahren entgegen dem allgemeinen Trend in Frankfurt Stellen aufgebaut hat, gerade jetzt ein zusätzlicher Anreiz zur Konzentration möglichst großer Teile der Zentrale des genossenschaftlichen FinanzVerbundes gegeben werden soll. Diese standortpolitischen Argumente für den zusätzlichen Hochhausstandort erscheinen in Abwägung mit entgegenstehenden stadtplanerischen Bedenken (vor allem hinsichtlich der zusätzlichen Verschattung) eindeutig gewichtiger, zumal der Standort als Bindeglied zwischen den beiden bestehenden Hochhausclustern bereits im Gutachten des Planungsbüros Jourdan & Müller PAS zur Fortschreibung enthalten war. Die Höhe von ca. 175 m trägt dem zusätzlichen Bedarf der genossenschaftlichen Zentralbank Rechnung und stellt zusammen mit den Höhen der beiden benachbarten Hochhäuser eine sinnvolle Gesamtkonfiguration dar. Im Gegensatz zur völlig undifferenzierten und planungs- wie wirtschaftspolitischen unmotivierten "Gießkanne", wie sie Anderen vorschwebt, ist eine begründete Abwägung der einzelnen Standorte und eine gezielten Stärkung des (Banken-)Standorts sinnvoller und Erfolg versprechender.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.10.2008, NR 1137 Betreff: Den Bankenstandort Frankfurt stärken - Planungsrecht für ein weiteres Hochhaus der DZ-Bank Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen Der Hochhausentwicklungsplan wird um den zusätzlichen Standort eines Hochhauses von ca. 175 m Höhe für die die DZ-Bank am Platz der Republik ergänzt. Zusätzlich zu den allgemeinen Rahmenbedingungen des Hochhausentwicklungsplans (energetische Ziele, Wettbewerb etc.) werden folgende Festlegungen getroffen: 1. Das erforderliche Bebauungsplanverfahren wird unter der Bedingung eingeleitet, dass die DZ-Bank gegenüber dem Magistrat so verbindlich wie möglich darlegen kann, dass das neue Hochhaus ausschließlich dem Eigenbedarf des genossenschaftlichen FinanzVerbundes an Büroflächen dient und dass am Bankenstandort Frankfurt zusätzliche Arbeitsplätze konzentriert bzw. geschaffen werden. 2. Zum Nachweis des im Rahmen der M 106 ohnehin erforderlichen "Wohnanteils von mindestens 30 % der Bruttogeschoßfläche oberhalb der Hochhausgrenze" wird - wie von der DZ-Bank angeboten - das gegenwärtig von der Union-Investment-Gruppe genutzte Hochhaus in der Wiesenhüttenstraße zu Wohnzwecken umgenutzt. Darüber hinaus wird 1/3 des insgesamt erforderlichen Wohnungsbaus als geförderter Wohnungsbau nach dem 1. Förderweg realisiert, wobei ein Tausch der Belegungsrechte möglich ist. 3. Im Sinne der geforderten städtebauliche Begleitmaßnahmen im Umfeld des neuen Hochhauses wird a) der genaue Standort des Hochhauses so weit wie möglich nach Südwesten verschoben, so dass die insgesamt auftretende Verschattungswirkung der drei Hochhäuser für die Wohnbebauung des Westends (der beiden benachbarten alten und des neuen Hochhauses) möglichst gering ist, b) die ergänzende Blockrandbebauung zum (Lärm-)Schutz der dahinter liegenden Wohngebiete vor der hoch belasteten Mainzer Landstraße genutzt, c) an der Erlenstraße eine kleine Platzfläche ausgebildet, d) die Erdgeschosszone entlang der Mainzer Landstraße öffentlich genutzt. 4. Der Hochhausrahmenplan (M 106 vom 06.06.2008) wird entsprechend angepasst. Begründung: Die Stadt Frankfurt verfügt über wenige Instrumente um den Bankenstandort zu stabilisieren und seine zentralen Institute zu stärken. Eines der wenigen Instrumente bietet das Planungsrecht, mit dem im konkreten Fall der neu entstehende Zentralbank der Volksbanken Raiffeisenbanken, die bereits in den vergangenen Jahren entgegen dem allgemeinen Trend in Frankfurt Stellen aufgebaut hat, gerade jetzt ein zusätzlicher Anreiz zur Konzentration möglichst großer Teile der Zentrale des genossenschaftlichen FinanzVerbundes gegeben werden soll. Diese standortpolitischen Argumente für den zusätzlichen Hochhausstandort erscheinen in Abwägung mit entgegenstehenden stadtplanerischen Bedenken (vor allem hinsichtlich der zusätzlichen Verschattung) eindeutig gewichtiger, zumal der Standort als Bindeglied zwischen den beiden bestehenden Hochhausclustern bereits im Gutachten des Planungsbüros Jourdan & Müller PAS zur Fortschreibung enthalten war. Die Höhe von ca. 175 m trägt dem zusätzlichen Bedarf der genossenschaftlichen Zentralbank Rechnung und stellt zusammen mit den Höhen der beiden benachbarten Hochhäuser eine sinnvolle Gesamtkonfiguration dar. Im Gegensatz zur völlig undifferenzierten und planungs- wie wirtschaftspolitischen unmotivierten "Gießkanne", wie sie Anderen vorschwebt, ist eine begründete Abwägung der einzelnen Standorte und eine gezielten Stärkung des (Banken-)Standorts sinnvoller und Erfolg versprechender. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 06.06.2008, M 106 Nebenvorlage: Antrag vom 03.11.2008, OF 309/2 Antrag vom 05.11.2008, OF 310/2 Antrag vom 05.11.2008, OF 311/2 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 1, 2 Versandpaket: 29.10.2008 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 27.10.2008, TO I, TOP 58 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 106 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 964 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage NR 1046 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 1052 wird abgelehnt. 5. Der Vorlage NR 1137 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 6. a) Die Vorlage OA 723 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Es dient zur Kenntnis, dass Herr Stadtverordneter Vowinckel gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung der Vorlagen M 106, NR 964, NR 1046, NR 1052, NR 1137 und OA 723 nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen hat. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen LINKE. und BFF (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 1052); SPD und FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen LINKE. (= Ablehnung); SPD und FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. NR 1046 Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD und BFF (= Annahme); FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Ziffern 2. bis 9.: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung); FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 4. NR 1052 Ziffern 1. und 3.: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD und FDP (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung); FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen FDP (= Annahme) und BFF (= Prüfung und Berichterstattung); FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 5. CDU, GRÜNE und FDP; SPD, LINKE., FAG und BFF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 6. OA 723 Ziffern 1. und 2.: CDU und GRÜNE gegen SPD und LINKE. (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) und BFF (= Prüfung und Berichterstattung); FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Ziffern 3. und 4.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FDP (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung); FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Ziffer 5.: CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme) sowie LINKE. und FDP (= Ablehnung) und BFF (= Prüfung und Berichterstattung); FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: NPD (M 106, NR 964, NR 1052, NR 1137 und OA 723 = Ablehnung, NR 1046 = Ziffer 1. Annahme, Rest der Vorlage Ablehnung) 27. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.11.2008, TO I, TOP 15 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 106 wird im Rahmen der Vorlagen NR 964, NR 1104, NR 1137 und NR 1138 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 964 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage NR 1046 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 1052 wird abgelehnt. 5. Der Vorlage NR 1137 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 6. Die Vorlage NR 1152 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage OA 723 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 8. Die Vorlage OA 763 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1052) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD, LINKE. und FAG (= Ablehnung) zu 3. Ziffern 1. bis 4.: CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD, FAG und BFF (= Annahme) Ziffern 5. bis 7.: CDU, GRÜNE, LINKE. und FAG gegen SPD und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffern 8. und 9.: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, FAG und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 4. Ziffern 1. und 3.: CDU, GRÜNE, LINKE. und FAG gegen SPD und FDP (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen FDP und FAG (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 5. CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung im Rahmen der Vorlage NR 1046) sowie FAG und BFF (= Ablehnung) zu 6. CDU, GRÜNE und FDP gegen LINKE., FAG und BFF (= Annahme); SPD (= Enthaltung) zu 7. Ziffern 1. und 2.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffern 3. und 4.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und FAG (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffer 5.: CDU und GRÜNE gegen SPD und FAG (= Annahme) sowie LINKE. und FDP (= Ablehnung) und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 8. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: REP (M 106, NR 1046, NR 1052, NR 1152 und OA 723 = Ablehnung, OA 763 = Annahme) NPD (M 106, NR 1052, NR 1152, OA 723 und OA 763 = Ablehnung, NR 1046 = Ziffer 1. Annahme, Ziffern 2. bis 9. Ablehnung) ÖkoLinX-ARL (M 106, NR 1046, NR 1052 und OA 723 = Ablehnung, NR 1152 = Annahme) 28. Sitzung des OBR 2 am 05.11.2008, TO I, TOP 3 Auf Wunsch der GRÜNEN werden die beiden Absätze der Vorlage OF 309/2 in Ziffer 1. und Ziffer 2. unterteilt und ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung OA 763 2008 1. Die Vorlage NR 1137 dient zur Kenntnis. 2. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OF 309/2 wird abgelehnt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage OF 309/2 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird aufgefordert, das geforderte Gesamtklimagutachten zügig zu erstellen und im Ortsbeirat der Öffentlichkeit vorzustellen." c) Es dient zur Kenntnis, dass die Begründung der Vorlage OF 309/2 gestrichen wurde. 3. Die Vorlage OF 310/2 wurde zurückgezogen. 4. Die Vorlage OF 311/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und BFF gegen SPD und FDP (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung) zu 2. a) CDU und GRÜNE gegen SPD und FDP (= Annahme); LINKE. und BFF (= Enthaltung) b) CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF; LINKE. (= Enthaltung) zu 4. Einstimmige Annahme Protokollerklärung der LINKE.: Da der Ortsbeirat mit der Vorlage OA 723 bereits die Ablehnung des Hochhausrahmenplans beschlossen hat und da uns keine Fakten (Verkehrs-, Klima-, und Verschattungsgutachten usw.) vorgelegt wurden, die eine Neuberatung des Beschlusses befürwortet haben, haben wir uns bei der Abstimmung enthalten. 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2008, TO I, TOP 8 Dem Geschäftsordnungsantrag der SPD, die Vorlagen NR 964 und NR 1137 zur Abstimmung zu stellen und die weiteren Vorlagen dieses Tagesordnungspunktes bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird entsprochen. Beschluss: 1. Die Vorlage M 106 wird auf die Tagesordnung II der nächsten turnusmäßigen Sitzung vertagt. 2. a) Der Vorlage NR 964 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Es dient zur Kenntnis, dass Stadtverordneter Vowinckel gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen hat. 3. Die Vorlage NR 1046 wird auf die Tagesordnung II der nächsten turnusmäßigen Sitzung vertagt. 4. Die Vorlage NR 1052 wird auf die Tagesordnung II der nächsten turnusmäßigen Sitzung vertagt. 5. a) Der Vorlage NR 1137 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Es dient zur Kenntnis, dass Stadtverordneter Vowinckel gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen hat. 6. Die Vorlage NR 1152 wird auf die Tagesordnung II der nächsten turnusmäßigen Sitzung vertagt. 7. Die Vorlage OA 723 wird auf die Tagesordnung II der nächsten turnusmäßigen Sitzung vertagt. 8. Die Vorlage OA 763 wird auf die Tagesordnung II der nächsten turnusmäßigen Sitzung vertagt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, BFF, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL zu 2. zu a) CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD, LINKE., FAG, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, BFF, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, BFF, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL zu 5. zu a) CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung im Rahmen der Vorlage NR 1046) sowie FAG, BFF, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, BFF, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, BFF, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, BFF, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL 29. Sitzung des OBR 1 am 25.11.2008, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage NR 1137 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 4819, 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2008 Aktenzeichen: 61 0

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