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Den Bankenstandort Frankfurt stärken - Planungsrecht für ein weiteres Hochhaus der DZBank

Vorlagentyp: NR CDU GRÜNE

Begründung

Planungsrecht für ein weiteres Hochhaus der DZ-Bank Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen Der Hochhausentwicklungsplan wird um den zusätzlichen Standort eines Hochhauses von ca. 175 m Höhe für die die DZ-Bank am Platz der Republik ergänzt. Zusätzlich zu den allgemeinen Rahmenbedingungen des Hochhausentwicklungsplans (energetische Ziele, Wettbewerb etc.) werden folgende Festlegungen getroffen:

  1. Das erforderliche Bebauungsplanverfahren wird unter der Bedingung eingeleitet, dass die DZ-Bank gegenüber dem Magistrat so verbindlich wie möglich darlegen kann, dass das neue Hochhaus ausschließlich dem Eigenbedarf des genossenschaftlichen FinanzVerbundes an Büroflächen dient und dass am Bankenstandort Frankfurt zusätzliche Arbeitsplätze konzentriert bzw. geschaffen werden.
  2. Zum Nachweis des im Rahmen der M 106 ohnehin erforderlichen "Wohnanteils von mindestens 30 % der Bruttogeschoßfläche oberhalb der Hochhausgrenze" wird - wie von der DZ-Bank angeboten - das gegenwärtig von der Union-Investment-Gruppe genutzte Hochhaus in der Wiesenhüttenstraße zu Wohnzwecken umgenutzt. Darüber hinaus wird 1/3 des insgesamt erforderlichen Wohnungsbaus als geförderter Wohnungsbau nach dem
  3. Förderweg realisiert, wobei ein Tausch der Belegungsrechte möglich ist.
  4. Im Sinne der geforderten städtebauliche Begleitmaßnahmen im Umfeld des neuen Hochhauses wird
    • a)der genaue Standort des Hochhauses so weit wie möglich nach Südwesten verschoben, so dass die insgesamt auftretende Verschattungswirkung der drei Hochhäuser für die Wohnbebauung des Westends (der beiden benachbarten alten und des neuen Hochhauses) möglichst gering ist,
    • b)die ergänzende Blockrandbebauung zum (Lärm-)Schutz der dahinter liegenden Wohngebiete vor der hoch belasteten Mainzer Landstraße genutzt,
    • c)an der Erlenstraße eine kleine Platzfläche ausgebildet,
    • d)die Erdgeschosszone entlang der Mainzer Landstraße öffentlich genutzt.
  5. Der Hochhausrahmenplan (M 106 vom 06.06.2008) wird entsprechend angepasst. Begründung: Die Stadt Frankfurt verfügt über wenige Instrumente um den Bankenstandort zu stabilisieren und seine zentralen Institute zu stärken. Eines der wenigen Instrumente bietet das Planungsrecht, mit dem im konkreten Fall der neu entstehende Zentralbank der Volksbanken Raiffeisenbanken, die bereits in den vergangenen Jahren entgegen dem allgemeinen Trend in Frankfurt Stellen aufgebaut hat, gerade jetzt ein zusätzlicher Anreiz zur Konzentration möglichst großer Teile der Zentrale des genossenschaftlichen FinanzVerbundes gegeben werden soll. Diese standortpolitischen Argumente für den zusätzlichen Hochhausstandort erscheinen in Abwägung mit entgegenstehenden stadtplanerischen Bedenken (vor allem hinsichtlich der zusätzlichen Verschattung) eindeutig gewichtiger, zumal der Standort als Bindeglied zwischen den beiden bestehenden Hochhausclustern bereits im Gutachten des Planungsbüros Jourdan & Müller PAS zur Fortschreibung enthalten war. Die Höhe von ca. 175 m trägt dem zusätzlichen Bedarf der genossenschaftlichen Zentralbank Rechnung und stellt zusammen mit den Höhen der beiden benachbarten Hochhäuser eine sinnvolle Gesamtkonfiguration dar. Im Gegensatz zur völlig undifferenzierten und planungs- wie wirtschaftspolitischen unmotivierten "Gießkanne", wie sie Anderen vorschwebt, ist eine begründete Abwägung der einzelnen Standorte und eine gezielten Stärkung des (Banken-)Standorts sinnvoller und Erfolg versprechender.

Inhalt

Antrag vom 23.10.2008, NR 1137

Betreff: Den Bankenstandort Frankfurt stärken - Planungsrecht für ein weiteres Hochhaus der DZ-Bank Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen Der Hochhausentwicklungsplan wird um den zusätzlichen Standort eines Hochhauses von ca. 175 m Höhe für die die DZ-Bank am Platz der Republik ergänzt. Zusätzlich zu den allgemeinen Rahmenbedingungen des Hochhausentwicklungsplans (energetische Ziele, Wettbewerb etc.) werden folgende Festlegungen getroffen:

  1. Das erforderliche Bebauungsplanverfahren wird unter der Bedingung eingeleitet, dass die DZ-Bank gegenüber dem Magistrat so verbindlich wie möglich darlegen kann, dass das neue Hochhaus ausschließlich dem Eigenbedarf des genossenschaftlichen FinanzVerbundes an Büroflächen dient und dass am Bankenstandort Frankfurt zusätzliche Arbeitsplätze konzentriert bzw. geschaffen werden.

  2. Zum Nachweis des im Rahmen der M 106 ohnehin erforderlichen "Wohnanteils von mindestens 30 % der Bruttogeschoßfläche oberhalb der Hochhausgrenze" wird - wie von der DZ-Bank angeboten - das gegenwärtig von der Union-Investment-Gruppe genutzte Hochhaus in der Wiesenhüttenstraße zu Wohnzwecken umgenutzt. Darüber hinaus wird 1/3 des insgesamt erforderlichen Wohnungsbaus als geförderter Wohnungsbau nach dem

  3. Förderweg realisiert, wobei ein Tausch der Belegungsrechte möglich ist.

  4. Im Sinne der geforderten städtebauliche Begleitmaßnahmen im Umfeld des neuen Hochhauses wird
    • a)der genaue Standort des Hochhauses so weit wie möglich nach Südwesten verschoben, so dass die insgesamt auftretende Verschattungswirkung der drei Hochhäuser für die Wohnbebauung des Westends (der beiden benachbarten alten und des neuen Hochhauses) möglichst gering ist,
    • b)die ergänzende Blockrandbebauung zum (Lärm-)Schutz der dahinter liegenden Wohngebiete vor der hoch belasteten Mainzer Landstraße genutzt,
    • c)an der Erlenstraße eine kleine Platzfläche ausgebildet,
    • d)die Erdgeschosszone entlang der Mainzer Landstraße öffentlich genutzt.

  5. Der Hochhausrahmenplan (M 106 vom 06.06.2008) wird entsprechend angepasst. Begründung: Die Stadt Frankfurt verfügt über wenige Instrumente um den Bankenstandort zu stabilisieren und seine zentralen Institute zu stärken. Eines der wenigen Instrumente bietet das Planungsrecht, mit dem im konkreten Fall der neu entstehende Zentralbank der Volksbanken Raiffeisenbanken, die bereits in den vergangenen Jahren entgegen dem allgemeinen Trend in Frankfurt Stellen aufgebaut hat, gerade jetzt ein zusätzlicher Anreiz zur Konzentration möglichst großer Teile der Zentrale des genossenschaftlichen FinanzVerbundes gegeben werden soll. Diese standortpolitischen Argumente für den zusätzlichen Hochhausstandort erscheinen in Abwägung mit entgegenstehenden stadtplanerischen Bedenken (vor allem hinsichtlich der zusätzlichen Verschattung) eindeutig gewichtiger, zumal der Standort als Bindeglied zwischen den beiden bestehenden Hochhausclustern bereits im Gutachten des Planungsbüros Jourdan & Müller PAS zur Fortschreibung enthalten war. Die Höhe von ca. 175 m trägt dem zusätzlichen Bedarf der genossenschaftlichen Zentralbank Rechnung und stellt zusammen mit den Höhen der beiden benachbarten Hochhäuser eine sinnvolle Gesamtkonfiguration dar. Im Gegensatz zur völlig undifferenzierten und planungs- wie wirtschaftspolitischen unmotivierten "Gießkanne", wie sie Anderen vorschwebt, ist eine begründete Abwägung der einzelnen Standorte und eine gezielten Stärkung des (Banken-)Standorts sinnvoller und Erfolg versprechender.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 06.06.2008, M 106 Nebenvorlage: Antrag vom 03.11.2008, OF 309/2 Antrag vom 05.11.2008, OF 310/2 Antrag vom 05.11.2008, OF 311/2 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 1, 2 Versandpaket: 29.10.2008

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