Den Bankenstandort Frankfurt stärken - Planungsrecht für ein weiteres Hochhaus der DZBank
Vorlagentyp: NR CDU, GRÜNE
Begründung
Planungsrecht für ein weiteres Hochhaus der DZ-Bank Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen Der Hochhausentwicklungsplan wird um den zusätzlichen Standort eines Hochhauses von ca. 175 m Höhe für die die DZ-Bank am Platz der Republik ergänzt. Zusätzlich zu den allgemeinen Rahmenbedingungen des Hochhausentwicklungsplans (energetische Ziele, Wettbewerb etc.) werden folgende Festlegungen getroffen:
- Das erforderliche Bebauungsplanverfahren wird unter der Bedingung eingeleitet, dass die DZ-Bank gegenüber dem Magistrat so verbindlich wie möglich darlegen kann, dass das neue Hochhaus ausschließlich dem Eigenbedarf des genossenschaftlichen FinanzVerbundes an Büroflächen dient und dass am Bankenstandort Frankfurt zusätzliche Arbeitsplätze konzentriert bzw. geschaffen werden.
- Zum Nachweis des im Rahmen der M 106 ohnehin erforderlichen "Wohnanteils von mindestens 30 % der Bruttogeschoßfläche oberhalb der Hochhausgrenze" wird - wie von der DZ-Bank angeboten - das gegenwärtig von der Union-Investment-Gruppe genutzte Hochhaus in der Wiesenhüttenstraße zu Wohnzwecken umgenutzt. Darüber hinaus wird 1/3 des insgesamt erforderlichen Wohnungsbaus als geförderter Wohnungsbau nach dem
- Förderweg realisiert, wobei ein Tausch der Belegungsrechte möglich ist.
- Im Sinne der geforderten städtebauliche Begleitmaßnahmen im Umfeld des neuen Hochhauses wird a) der genaue Standort des Hochhauses so weit wie möglich nach Südwesten verschoben, so dass die insgesamt auftretende Verschattungswirkung der drei Hochhäuser für die Wohnbebauung des Westends (der beiden benachbarten alten und des neuen Hochhauses) möglichst gering ist, b) die ergänzende Blockrandbebauung zum (Lärm-)Schutz der dahinter liegenden Wohngebiete vor der hoch belasteten Mainzer Landstraße genutzt, c) an der Erlenstraße eine kleine Platzfläche ausgebildet, d) die Erdgeschosszone entlang der Mainzer Landstraße öffentlich genutzt.
- Der Hochhausrahmenplan (M 106 vom 06.06.2008) wird entsprechend angepasst. Begründung: Die Stadt Frankfurt verfügt über wenige Instrumente um den Bankenstandort zu stabilisieren und seine zentralen Institute zu stärken. Eines der wenigen Instrumente bietet das Planungsrecht, mit dem im konkreten Fall der neu entstehende Zentralbank der Volksbanken Raiffeisenbanken, die bereits in den vergangenen Jahren entgegen dem allgemeinen Trend in Frankfurt Stellen aufgebaut hat, gerade jetzt ein zusätzlicher Anreiz zur Konzentration möglichst großer Teile der Zentrale des genossenschaftlichen FinanzVerbundes gegeben werden soll. Diese standortpolitischen Argumente für den zusätzlichen Hochhausstandort erscheinen in Abwägung mit entgegenstehenden stadtplanerischen Bedenken (vor allem hinsichtlich der zusätzlichen Verschattung) eindeutig gewichtiger, zumal der Standort als Bindeglied zwischen den beiden bestehenden Hochhausclustern bereits im Gutachten des Planungsbüros Jourdan & Müller PAS zur Fortschreibung enthalten war. Die Höhe von ca. 175 m trägt dem zusätzlichen Bedarf der genossenschaftlichen Zentralbank Rechnung und stellt zusammen mit den Höhen der beiden benachbarten Hochhäuser eine sinnvolle Gesamtkonfiguration dar. Im Gegensatz zur völlig undifferenzierten und planungs- wie wirtschaftspolitischen unmotivierten "Gießkanne", wie sie Anderen vorschwebt, ist eine begründete Abwägung der einzelnen Standorte und eine gezielten Stärkung des (Banken-)Standorts sinnvoller und Erfolg versprechender.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 23.10.2008, NR 1137 Betreff: Den Bankenstandort Frankfurt stärken -
Planungsrecht für ein weiteres Hochhaus der DZ-Bank Die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen Der Hochhausentwicklungsplan wird um
den zusätzlichen Standort eines Hochhauses von ca. 175 m Höhe für die die
DZ-Bank am Platz der Republik ergänzt. Zusätzlich zu den allgemeinen
Rahmenbedingungen des Hochhausentwicklungsplans (energetische Ziele, Wettbewerb
etc.) werden folgende Festlegungen getroffen: 1. Das erforderliche Bebauungsplanverfahren wird
unter der Bedingung eingeleitet, dass die DZ-Bank gegenüber dem Magistrat so
verbindlich wie möglich darlegen kann, dass das neue Hochhaus ausschließlich
dem Eigenbedarf des genossenschaftlichen FinanzVerbundes an Büroflächen dient
und dass am Bankenstandort Frankfurt zusätzliche Arbeitsplätze konzentriert
bzw. geschaffen werden. 2. Zum Nachweis des im Rahmen der M 106 ohnehin
erforderlichen "Wohnanteils von mindestens 30 % der Bruttogeschoßfläche
oberhalb der Hochhausgrenze" wird - wie von der DZ-Bank angeboten - das
gegenwärtig von der Union-Investment-Gruppe genutzte Hochhaus in der
Wiesenhüttenstraße zu Wohnzwecken umgenutzt. Darüber hinaus wird 1/3 des
insgesamt erforderlichen Wohnungsbaus als geförderter Wohnungsbau nach dem 1.
Förderweg realisiert, wobei ein Tausch der Belegungsrechte möglich ist. 3. Im Sinne der geforderten städtebauliche
Begleitmaßnahmen im Umfeld des neuen Hochhauses wird a) der genaue Standort des Hochhauses so weit wie
möglich nach Südwesten verschoben, so dass die insgesamt auftretende
Verschattungswirkung der drei Hochhäuser für die Wohnbebauung des Westends (der
beiden benachbarten alten und des neuen Hochhauses) möglichst gering ist,
b) die ergänzende
Blockrandbebauung zum (Lärm-)Schutz der dahinter liegenden Wohngebiete vor der
hoch belasteten Mainzer Landstraße genutzt, c) an der Erlenstraße eine kleine Platzfläche
ausgebildet, d) die
Erdgeschosszone entlang der Mainzer Landstraße öffentlich genutzt. 4. Der Hochhausrahmenplan (M 106 vom 06.06.2008) wird
entsprechend angepasst. Begründung: Die Stadt Frankfurt verfügt
über wenige Instrumente um den Bankenstandort zu stabilisieren und seine
zentralen Institute zu stärken. Eines der wenigen Instrumente bietet das
Planungsrecht, mit dem im konkreten Fall der neu entstehende Zentralbank der
Volksbanken Raiffeisenbanken, die bereits in den vergangenen Jahren entgegen
dem allgemeinen Trend in Frankfurt Stellen aufgebaut hat, gerade jetzt ein
zusätzlicher Anreiz zur Konzentration möglichst großer Teile der Zentrale des
genossenschaftlichen FinanzVerbundes gegeben werden soll. Diese standortpolitischen Argumente für den
zusätzlichen Hochhausstandort erscheinen in Abwägung mit entgegenstehenden
stadtplanerischen Bedenken (vor allem hinsichtlich der zusätzlichen
Verschattung) eindeutig gewichtiger, zumal der Standort als Bindeglied zwischen
den beiden bestehenden Hochhausclustern bereits im Gutachten des Planungsbüros
Jourdan & Müller PAS zur Fortschreibung enthalten war. Die Höhe von ca. 175
m trägt dem zusätzlichen Bedarf der genossenschaftlichen Zentralbank Rechnung
und stellt zusammen mit den Höhen der beiden benachbarten Hochhäuser eine
sinnvolle Gesamtkonfiguration dar. Im Gegensatz zur völlig undifferenzierten und
planungs- wie wirtschaftspolitischen unmotivierten "Gießkanne", wie sie Anderen
vorschwebt, ist eine begründete Abwägung der einzelnen Standorte und eine
gezielten Stärkung des (Banken-)Standorts sinnvoller und Erfolg versprechender.
Antragsteller:
CDU
GRÜNE
Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 06.06.2008, M 106
Nebenvorlage:
Antrag vom 03.11.2008, OF 309/2
Antrag vom
05.11.2008, OF
310/2
Antrag vom 05.11.2008, OF 311/2
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 1, 2
Versandpaket: 29.10.2008 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 27.10.2008, TO I, TOP
58 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 106 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 964 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 3. Die Vorlage NR 1046 wird abgelehnt.
4. Die Vorlage
NR 1052 wird abgelehnt. 5. Der Vorlage NR 1137 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 6. a) Die Vorlage OA 723 wird im vereinfachten
Verfahren erledigt. b) Es dient zur Kenntnis, dass Herr Stadtverordneter
Vowinckel gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung der Vorlagen M 106,
NR 964, NR 1046, NR 1052, NR 1137 und OA 723 nicht teilgenommen und den
Sitzungssaal verlassen hat. Abstimmung:
zu 1. CDU und GRÜNE gegen LINKE. und BFF (= Ablehnung)
sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 1052); SPD und FAG (= Votum im Haupt- und
Finanzausschuss)
zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen LINKE. (= Ablehnung);
SPD und FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
zu 3. NR 1046 Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen
SPD und BFF (= Annahme); FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Ziffern 2. bis 9.: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD und BFF (= Annahme) sowie
FDP (= Prüfung und Berichterstattung); FAG (= Votum im Haupt- und
Finanzausschuss)
zu 4. NR 1052 Ziffern 1. und 3.: CDU, GRÜNE und LINKE.
gegen SPD und FDP (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung);
FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE
und LINKE. gegen FDP (= Annahme) und BFF (= Prüfung und Berichterstattung);
FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 5. CDU, GRÜNE und FDP; SPD, LINKE., FAG und BFF (=
Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 6. OA 723 Ziffern 1. und 2.: CDU und GRÜNE gegen SPD
und LINKE. (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) und BFF (= Prüfung und
Berichterstattung); FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Ziffern
3. und 4.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FDP (= Annahme) sowie BFF (=
Prüfung und Berichterstattung); FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Ziffer 5.: CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme) sowie LINKE. und FDP (=
Ablehnung) und BFF (= Prüfung und Berichterstattung); FAG (= Votum im Haupt-
und Finanzausschuss)
Sonstige
Voten/Protokollerklärung zu 1: NPD (M 106, NR 964, NR 1052, NR 1137
und OA 723 = Ablehnung, NR 1046 = Ziffer 1. Annahme, Rest der Vorlage
Ablehnung) 27. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 04.11.2008, TO I, TOP 15
Bericht: TO I
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 106 wird im Rahmen der Vorlagen NR
964, NR 1104, NR 1137 und NR 1138 zugestimmt. 2. Der Vorlage
NR 964 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
3. Die Vorlage
NR 1046 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 1052 wird abgelehnt.
5. Der Vorlage
NR 1137 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
6. Die Vorlage
NR 1152 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage OA 723 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. 8. Die Vorlage OA 763 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. Abstimmung:
zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (=
Ablehnung) sowie FDP (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1052)
zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD, LINKE. und FAG
(= Ablehnung) zu 3. Ziffern 1. bis 4.: CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen
SPD, FAG und BFF (= Annahme) Ziffern 5. bis 7.: CDU, GRÜNE, LINKE. und
FAG gegen SPD und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und
Berichterstattung) Ziffern 8. und 9.: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD,
FAG und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung)
zu 4. Ziffern 1. und 3.: CDU, GRÜNE, LINKE. und FAG gegen
SPD und FDP (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung)
Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen FDP und FAG (= Annahme) sowie BFF
(= Prüfung und Berichterstattung) zu 5. CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD (= Prüfung und
Berichterstattung im Rahmen der Vorlage NR 1046) sowie FAG und BFF (=
Ablehnung) zu 6. CDU, GRÜNE und FDP gegen LINKE., FAG und BFF (=
Annahme); SPD (= Enthaltung) zu 7. Ziffern 1. und 2.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE.
und FAG (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) und BFF (= Prüfung und
Berichterstattung) Ziffern 3. und 4.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE.,
FDP und FAG (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung)
Ziffer 5.: CDU und GRÜNE gegen SPD und FAG (= Annahme) sowie LINKE. und FDP
(= Ablehnung) und BFF (= Prüfung und Berichterstattung)
zu 8. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und BFF
(= Annahme) Sonstige
Voten/Protokollerklärung zu 1: REP (M 106, NR 1046, NR 1052, NR 1152
und OA 723 = Ablehnung, OA 763 = Annahme) NPD (M 106, NR 1052, NR
1152, OA 723 und OA 763 = Ablehnung, NR 1046 = Ziffer 1. Annahme,
Ziffern 2. bis 9. Ablehnung) ÖkoLinX-ARL (M 106, NR 1046, NR 1052 und OA
723 = Ablehnung, NR 1152 = Annahme) 28. Sitzung des OBR 2
am 05.11.2008, TO I, TOP 3 Auf Wunsch der GRÜNEN werden die beiden Absätze der
Vorlage OF 309/2 in Ziffer 1. und Ziffer 2. unterteilt und ziffernweise
abgestimmt. Beschluss:
Anregung
OA 763 2008
1. Die Vorlage
NR 1137 dient zur Kenntnis. 2. a) Die
Ziffer 1. der Vorlage OF 309/2 wird abgelehnt. b) Die Ziffer 2. der
Vorlage OF 309/2 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen:
"Der Magistrat wird aufgefordert, das geforderte
Gesamtklimagutachten zügig zu erstellen und im Ortsbeirat der Öffentlichkeit
vorzustellen." c) Es dient zur Kenntnis, dass die Begründung
der Vorlage OF 309/2 gestrichen wurde. 3. Die Vorlage
OF 310/2 wurde zurückgezogen. 4. Die Vorlage
OF 311/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE und BFF gegen SPD und FDP (= Ablehnung);
LINKE. (= Enthaltung) zu 2. a) CDU und GRÜNE gegen SPD und FDP
(= Annahme); LINKE. und BFF (= Enthaltung) b) CDU, GRÜNE, SPD, FDP und
BFF; LINKE. (= Enthaltung) zu 4. Einstimmige Annahme
Protokollerklärung der LINKE.: Da der Ortsbeirat mit der Vorlage OA 723
bereits die Ablehnung des Hochhausrahmenplans beschlossen hat und da uns
keine Fakten (Verkehrs-, Klima-, und Verschattungsgutachten usw.) vorgelegt
wurden, die eine Neuberatung des Beschlusses befürwortet haben, haben wir uns
bei der Abstimmung enthalten. 28. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2008, TO I, TOP 8
Dem Geschäftsordnungsantrag der SPD, die Vorlagen NR 964
und NR 1137 zur Abstimmung zu stellen und die weiteren Vorlagen dieses
Tagesordnungspunktes bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen,
wird entsprochen. Beschluss:
1. Die Vorlage
M 106 wird auf die Tagesordnung II der nächsten turnusmäßigen Sitzung
vertagt. 2. a) Der Vorlage NR 964 wird in der vorgelegten
Fassung zugestimmt. b) Es dient zur Kenntnis, dass Stadtverordneter
Vowinckel gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen
und den Sitzungssaal verlassen hat. 3. Die Vorlage
NR 1046 wird auf die Tagesordnung II der nächsten turnusmäßigen Sitzung
vertagt. 4. Die Vorlage NR 1052 wird auf die Tagesordnung II
der nächsten turnusmäßigen Sitzung vertagt. 5. a) Der
Vorlage NR 1137 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Es
dient zur Kenntnis, dass Stadtverordneter Vowinckel gemäß § 25 HGO an der
Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen
hat. 6. Die Vorlage NR 1152 wird auf die Tagesordnung II
der nächsten turnusmäßigen Sitzung vertagt. 7. Die Vorlage
OA 723 wird auf die Tagesordnung II der nächsten turnusmäßigen Sitzung
vertagt. 8. Die Vorlage OA 763 wird auf die Tagesordnung II der
nächsten turnusmäßigen Sitzung vertagt. Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, BFF, REP, NPD
und ÖkoLinX-ARL
zu 2. zu a) CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD, LINKE.,
FAG, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, BFF, REP, NPD
und ÖkoLinX-ARL
zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, BFF, REP, NPD
und ÖkoLinX-ARL
zu 5. zu a) CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD (=
Prüfung und Berichterstattung im Rahmen der Vorlage NR 1046) sowie FAG, BFF,
REP, NPD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, BFF, REP, NPD
und ÖkoLinX-ARL
zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, BFF, REP, NPD
und ÖkoLinX-ARL
zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, BFF, REP, NPD
und ÖkoLinX-ARL 29. Sitzung des OBR 1
am 25.11.2008, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage NR 1137 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. (= Ablehnung)
Beschlussausfertigung(en): § 4819, 28. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2008 Aktenzeichen: 61 0