Ungenügende Festlegungen zum Planungsrecht für DZ-Bank-Hochhaus
Vorlagentyp: NR FAG
Begründung
Planungsrecht für DZ-Bank-Hochhaus Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die antragstellenden Fraktionen werden aufgefordert, den Antrag NR 1137 vom 23.10.2008 zurückzuziehen und nach Überarbeitung ggf. erneut einzureichen. Begründung: Der Antrag zur planungsrechtlichen Sicherung eines neuen Hochhauses für die DZ-Bank am Platz der Republik ist im Grundsatz nachvollziehbar und ggf. auch zustimmungsfähig, da mit diesem Antrag das Ziel verfolgt werden soll, den Bankenstandort durch Schaffung entsprechender Flächen für die DZ-Bank zu stärken. Der Antrag ist jedoch hinsichtlich der Festlegungen völlig unbestimmt und daher in der vorgelegten Fassung abzulehnen.
- Zunächst wird als Bedingung genannt, dass die "DZ-Bank gegenüber dem Magistrat so verbindlich wie möglich darlegen kann, dass das neue Hochhaus ausschließlich dem Eigenbedarf des genossenschaftlichen FinanzVerbundes an Büroflächen dient und dass am Bankenstandort Frankfurt zusätzliche Arbeitsplätze konzentriert bzw. geschaffen werden." Hier ist zum einen unverständlich, was mit "so verbindlich wie möglich" gemeint sein soll, und zum anderen fehlt eine verbindliche Zusicherung der Schaffung einer bestimmten Anzahl von Arbeitsplätzen.
- Ähnliches gilt für den vorgesehenen Standort, der so gewählt werden soll, dass die insgesamt auftretende Verschattungswirkung möglichst gering ist. Dies bedeutet nur, dass das Gebäude entsprechend auf dem Grundstück auszurichten ist, sagt jedoch nichts über das tatsächliche Ausmaß der Verschattung. Für das vorgesehene Vorhaben müsste in jedem Fall jedoch eine Abwägung zwischen Gebäudehöhe und Ausmaß der Verschattung erfolgen.
- Weiterhin wird in der Vorlage ausgeführt, dass "an der Erlenstraße eine kleine Platzfläche ausgebildet" werden soll. Auch hier bleibt unklar, was damit gemeint sein soll. Es ist weder die Größe der Fläche noch deren Beschaffenheit oder Zweckbestimmung festgelegt. Eine betonierte Fläche von einem Quadratmeter würde daher die in der Vorlage genannte Bedingung erfüllen.
- Als weitere Bedingung wird genannt, dass "die Erdgeschosszone entlang der Mainzer Landstraße öffentlich genutzt" werden soll. Auch hier bleibt völlig unklar, was unter dem Begriff "Erdgeschosszone" zu verstehen ist und welche konkrete öffentliche Nutzung geplant ist. Die Vorlage soll daher von den antragstellenden Fraktionen überarbeitet werden.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 04.11.2008, NR 1152 Betreff: Ungenügende Festlegungen zum
Planungsrecht für DZ-Bank-Hochhaus Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die antragstellenden Fraktionen werden aufgefordert,
den Antrag NR 1137 vom 23.10.2008 zurückzuziehen und nach Überarbeitung ggf.
erneut einzureichen. Begründung: Der Antrag zur
planungsrechtlichen Sicherung eines neuen Hochhauses für die DZ-Bank am Platz
der Republik ist im Grundsatz nachvollziehbar und ggf. auch zustimmungsfähig,
da mit diesem Antrag das Ziel verfolgt werden soll, den Bankenstandort durch
Schaffung entsprechender Flächen für die DZ-Bank zu stärken. Der Antrag ist
jedoch hinsichtlich der Festlegungen völlig unbestimmt und daher in der
vorgelegten Fassung abzulehnen. 1. Zunächst wird als Bedingung genannt, dass die
"DZ-Bank gegenüber dem Magistrat so verbindlich wie möglich darlegen kann, dass
das neue Hochhaus ausschließlich dem Eigenbedarf des genossenschaftlichen
FinanzVerbundes an Büroflächen dient und dass am Bankenstandort Frankfurt
zusätzliche Arbeitsplätze konzentriert bzw. geschaffen werden." Hier ist zum einen unverständlich, was mit "so
verbindlich wie möglich" gemeint sein soll, und zum anderen fehlt eine
verbindliche Zusicherung der Schaffung einer bestimmten Anzahl von
Arbeitsplätzen.
2. Ähnliches gilt für den
vorgesehenen Standort, der so gewählt werden soll, dass die insgesamt
auftretende Verschattungswirkung möglichst gering ist. Dies bedeutet nur, dass
das Gebäude entsprechend auf dem Grundstück auszurichten ist, sagt jedoch
nichts über das tatsächliche Ausmaß der Verschattung. Für das vorgesehene Vorhaben müsste in jedem Fall
jedoch eine Abwägung zwischen Gebäudehöhe und Ausmaß der Verschattung
erfolgen. 3. Weiterhin wird in der Vorlage
ausgeführt, dass "an der Erlenstraße eine kleine Platzfläche ausgebildet"
werden soll. Auch hier bleibt unklar, was damit gemeint sein soll. Es ist weder die Größe der Fläche noch deren
Beschaffenheit oder Zweckbestimmung festgelegt. Eine betonierte Fläche von
einem Quadratmeter würde daher die in der Vorlage genannte Bedingung erfüllen.
4. Als weitere Bedingung wird
genannt, dass "die Erdgeschosszone entlang der Mainzer Landstraße öffentlich
genutzt" werden soll. Auch hier bleibt völlig unklar, was unter dem Begriff
"Erdgeschosszone" zu verstehen ist und welche konkrete öffentliche Nutzung
geplant ist. Die Vorlage soll daher von den
antragstellenden Fraktionen überarbeitet werden. Antragsteller:
FAG
Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 06.06.2008, M 106
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket:
05.11.2008 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 04.11.2008, TO I, TOP 15
Bericht: TO I
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 106 wird im Rahmen der Vorlagen NR
964, NR 1104, NR 1137 und NR 1138 zugestimmt. 2. Der Vorlage
NR 964 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
3. Die Vorlage
NR 1046 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 1052 wird abgelehnt.
5. Der Vorlage
NR 1137 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
6. Die Vorlage
NR 1152 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage OA 723 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. 8. Die Vorlage OA 763 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. Abstimmung:
zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (=
Ablehnung) sowie FDP (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1052)
zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD, LINKE. und FAG
(= Ablehnung) zu 3. Ziffern 1. bis 4.: CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen
SPD, FAG und BFF (= Annahme) Ziffern 5. bis 7.: CDU, GRÜNE, LINKE. und
FAG gegen SPD und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und
Berichterstattung) Ziffern 8. und 9.: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD,
FAG und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung)
zu 4. Ziffern 1. und 3.: CDU, GRÜNE, LINKE. und FAG gegen
SPD und FDP (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung)
Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen FDP und FAG (= Annahme) sowie BFF
(= Prüfung und Berichterstattung) zu 5. CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD (= Prüfung und
Berichterstattung im Rahmen der Vorlage NR 1046) sowie FAG und BFF (=
Ablehnung) zu 6. CDU, GRÜNE und FDP gegen LINKE., FAG und BFF (=
Annahme); SPD (= Enthaltung) zu 7. Ziffern 1. und 2.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE.
und FAG (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) und BFF (= Prüfung und
Berichterstattung) Ziffern 3. und 4.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE.,
FDP und FAG (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung)
Ziffer 5.: CDU und GRÜNE gegen SPD und FAG (= Annahme) sowie LINKE. und FDP
(= Ablehnung) und BFF (= Prüfung und Berichterstattung)
zu 8. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und BFF
(= Annahme) Sonstige
Voten/Protokollerklärung zu 1: REP (M 106, NR 1046, NR 1052, NR 1152
und OA 723 = Ablehnung, OA 763 = Annahme) NPD (M 106, NR 1052, NR
1152, OA 723 und OA 763 = Ablehnung, NR 1046 = Ziffer 1. Annahme,
Ziffern 2. bis 9. Ablehnung) ÖkoLinX-ARL (M 106, NR 1046, NR 1052 und OA
723 = Ablehnung, NR 1152 = Annahme) 28. Sitzung des OBR 2
am 05.11.2008, TO I, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage NR 1152 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (=
Ablehnung) 28. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2008, TO I, TOP 8
Dem Geschäftsordnungsantrag der SPD, die Vorlagen NR 964
und NR 1137 zur Abstimmung zu stellen und die weiteren Vorlagen dieses
Tagesordnungspunktes bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen,
wird entsprochen. Beschluss:
1. Die Vorlage
M 106 wird auf die Tagesordnung II der nächsten turnusmäßigen Sitzung
vertagt. 2. a) Der Vorlage NR 964 wird in der vorgelegten
Fassung zugestimmt. b) Es dient zur Kenntnis, dass Stadtverordneter
Vowinckel gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen
und den Sitzungssaal verlassen hat. 3. Die Vorlage
NR 1046 wird auf die Tagesordnung II der nächsten turnusmäßigen Sitzung
vertagt. 4. Die Vorlage NR 1052 wird auf die Tagesordnung II
der nächsten turnusmäßigen Sitzung vertagt. 5. a) Der
Vorlage NR 1137 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Es
dient zur Kenntnis, dass Stadtverordneter Vowinckel gemäß § 25 HGO an der
Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen
hat. 6. Die Vorlage NR 1152 wird auf die Tagesordnung II
der nächsten turnusmäßigen Sitzung vertagt. 7. Die Vorlage
OA 723 wird auf die Tagesordnung II der nächsten turnusmäßigen Sitzung
vertagt. 8. Die Vorlage OA 763 wird auf die Tagesordnung II der
nächsten turnusmäßigen Sitzung vertagt. Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, BFF, REP, NPD
und ÖkoLinX-ARL
zu 2. zu a) CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD, LINKE.,
FAG, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, BFF, REP, NPD
und ÖkoLinX-ARL
zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, BFF, REP, NPD
und ÖkoLinX-ARL
zu 5. zu a) CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD (=
Prüfung und Berichterstattung im Rahmen der Vorlage NR 1046) sowie FAG, BFF,
REP, NPD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, BFF, REP, NPD
und ÖkoLinX-ARL
zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, BFF, REP, NPD
und ÖkoLinX-ARL
zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, BFF, REP, NPD
und ÖkoLinX-ARL 28. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 09.12.2008, TO I, TOP 52
Bericht: TO I
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 106 wird im Rahmen der Vorlagen NR
964, NR 1104, NR 1137 und NR 1138 mit der Maßgabe zugestimmt, dass a)
Voraussetzung für die Bebauung des Standortes 8 - nördlich Festhalle - eine
Ausrichtung und Architektur des Gebäudes ist, die die Hauptsichtbeziehungen
auf die Festhalle beibehält. Bei einer Bebauung dieses Standorts ist
insgesamt das Vorfeld der Festhalle zur Friedrich-Ebert-Anlage optisch
ansprechend, möglichst unter Wegnahme des heutigen Zauns, neu zu beordnen;
b) der Standort 13 - westlicher Molenkopf Osthafen - planungsrechtlich so
entwickelt und abgesichert wird, dass Bestand und Entwicklung des Gewerbes im
Osthafen, auch durch Umwidmungen der Gebäudenutzung, nicht gefährdet wird.
Wenn notwendig, sind dabei auch entsprechende Dienstbarkeiten einzutragen.
2. Die Vorlage
NR 1046 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1052 wird abgelehnt.
4. Die Vorlage
NR 1152 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 1200 wird abgelehnt.
6. Die Vorlage
OA 723 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
7. Die Vorlage
OA 763 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung:
zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FAG (=
Ablehnung) sowie FDP (= Annahme mit Maßgabe) zu 2. Ziffern 1. bis 4.: CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen
SPD und FAG (= Annahme) Ziffern 5. bis 7.: CDU, GRÜNE, LINKE. und FAG
gegen SPD (= Annahme) und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffern
8. und 9.: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD und FAG (= Annahme) sowie FDP (=
Prüfung und Berichterstattung) zu 3. Ziffern 1. und 3.: CDU, GRÜNE, LINKE. und FAG gegen
SPD und FDP (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen FDP
und FAG (= Annahme)
zu 4. CDU, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und FAG (=
Annahme); SPD (= Enthaltung) zu 5. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (=
Annahme) zu 6. Ziffern 1. und 2.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE.
und FAG (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Ziffern 3. und 4.: CDU und
GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und FAG (= Annahme) Ziffer 5.: CDU und
GRÜNE gegen SPD und FAG (= Annahme) sowie LINKE. und FDP (= Ablehnung)
zu 7. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (=
Annahme) Sonstige
Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF (M 106 = Ablehnung, NR 1046, NR
1152 und OA 763 = Annahme, NR 1052 und OA 723 = Prüfung und
Berichterstattung) REP (M 106, NR 1046, NR 1052, NR 1152 und OA 723 =
Ablehnung, NR 1200 und OA 763 = Annahme) NPD (M 106, NR 1052, NR 1152,
OA 723 und OA 763 = Ablehnung, NR 1046 = Ziffer 1. Annahme, Ziffern 2. bis 4.
Ablehnung) ÖkoLinX-ARL (M 106, NR 1046, NR 1052 und OA 723 = Ablehnung,
NR 1152, NR 1200 und OA 763 = Annahme) 29. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2008, TO I, TOP 7
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 106 wird im Rahmen der Vorlagen NR 964, NR 1104, NR 1137 und NR 1138 mit
der Maßgabe zugestimmt, dass a) Voraussetzung für die Bebauung des
Standortes 8 - nördlich Festhalle - eine Ausrichtung und Architektur des
Gebäudes ist, die die Hauptsichtbeziehungen auf die Festhalle beibehält. Bei
einer Bebauung dieses Standorts ist insgesamt das Vorfeld der Festhalle zur
Friedrich-Ebert-Anlage optisch ansprechend, möglichst unter Wegnahme des
heutigen Zauns, neu zu beordnen; b) der Standort 13 - westlicher
Molenkopf Osthafen - planungsrechtlich so entwickelt und abgesichert wird,
dass Bestand und Entwicklung des Gewerbes im Osthafen, auch durch Umwidmungen
der Gebäudenutzung, nicht gefährdet wird. Wenn notwendig, sind dabei auch
entsprechende Dienstbarkeiten einzutragen. 2. Die Vorlage
NR 1046 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1052 wird abgelehnt.
4. Die Vorlage
NR 1152 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 1200 wird abgelehnt.
6. Die Vorlage
OA 723 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
7. a) Die
Vorlage OA 763 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die
Wortmeldungen der Stadtverordneten Zieran, Heumann, Oesterling, Dr. von
Beckh, Volpp, Dr. Lehr, Reifschneider-Groß und Reininger sowie von Stadtrat
Schwarz dienen zur Kenntnis. c) Es dient zur Kenntnis, dass Herr
Stadtverordneter Vowinckel gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung
nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen hat. Die
Außenlautsprecherübertragung war abgeschaltet. Abstimmung:
zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG, BFF, REP und
NPD (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme mit Maßgabe)
zu 2. NR 1046: Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und REP
gegen SPD, FAG, BFF und NPD (= Annahme) Ziffern 2. bis 4.: CDU, GRÜNE,
LINKE., FDP, REP und NPD gegen SPD, FAG und BFF (= Annahme) Ziffern 5.
bis 7.: CDU, GRÜNE, LINKE., FAG, REP und NPD gegen SPD und BFF (= Annahme)
sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffern 8. und 9.: CDU,
GRÜNE, LINKE., REP und NPD gegen SPD, FAG und BFF (= Annahme) sowie FDP (=
Prüfung und Berichterstattung) zu 3. NR 1052 Ziffern 1. und 3.: CDU, GRÜNE, LINKE., FAG,
REP und NPD gegen SPD und FDP (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und
Berichterstattung) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., REP und NPD gegen
FDP und FAG (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung)
zu 4. NR 1152: CDU, GRÜNE, FDP, REP und NPD gegen LINKE.,
FAG und BFF (= Annahme); SPD (= Enthaltung) zu 5. NR 1200: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG,
BFF und REP (= Annahme) zu 6. OA 723 Ziffern 1. und 2.: CDU und
GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) und FDP, REP und NPD (=
Ablehnung) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffern 3. und 4.:
CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und FAG (= Annahme) sowie REP und NPD (=
Ablehnung) Ziffer 5.: CDU und GRÜNE gegen SPD und FAG (= Annahme) sowie
LINKE., FDP, REP und NPD (= Ablehnung) sowie BFF (= Prüfung und
Berichterstattung)
zu 7. OA 763: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG,
BFF und REP (= Annahme) sowie NPD (= Ablehnung)*
Beschlussausfertigung(en):
§ 4819, 28. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2008 § 5022, 29. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2008 Aktenzeichen: 61 00