Hochhaus Mainzer Landstraße 36
Vorlagentyp: NR CDU, GRÜNE
Begründung
Der Magistrat wird beauftragt, auf der Grundlage des neuen Hochhausentwicklungsplanes für das Grundstück Mainzer Landstraße 36 einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen und mit den Eigentümern dieser Liegenschaft einen städtebaulichen Vertrag abzuschließen. Folgende Punkte sind zu berücksichtigen
- Die Höhe des Hochhauses wird mit rd. 60 m festgesetzt. Den Vorgaben des Hochhausentwicklungsplanes folgend, ist ein Wettbewerbsverfahren zur architektonischen Optimierung erforderlich.
- Die BGF kann rund 16.000 qm betragen.
- Auf dem östlichen Grundstücksteil ist eine - die Büronutzung ergänzende - Wohnnutzung im Blockrand mit einer Wohnfläche von rund 1.000 qm (ab
- Obergeschoss) festzusetzen. Der Wohnanteil ist dauerhaft zu sichern. Die weiteren Wohnflächen, die zu den insgesamt geforderten 30% fehlen, sind entsprechend den Vorgaben des Hochhausentwicklungsplanes nachzuweisen.
- Das Wohngebäude hat sich in seiner Kubatur, seiner Höhe und seiner Architektur an dem Gebäudegrundstück "Mainzer Landstraße 30" zu orientieren.
- In den städtebaulichen Vertrag sind Fristen festzuschreiben, innerhalb derer das Bauvorhaben zu beginnen und zu beenden ist. Für den Fall, dass diese Fristen nicht eingehalten werden, muss sich der Grundstückseigentümer verpflichten auf Schadensersatzforderungen zu verzichten, wenn die Stadt den Bebauungsplan und die Ausweisungen auf den ursprünglichen Stand zurücknimmt.
- Die Gebäude werden entsprechend einem Konzept zur energetischen Optimierung in Passivbauweise errichtet, oder, sollte dieser Standard aus zwingenden Gründen nicht erreicht werden können, werden die Häuser zumindest eine dreißig Prozent bessere Energieeffizienz aufweisen, als die aktuelle EnEV vorschreibt. Außerdem sollte vereinbart werden, dass die Warmwasserbereitung mit solarthermischen Anlagen unterstützt wird. Begründung: Das jetzt auf dem Grundstück "Mainzer Landstraße 36" befindliche Bürogebäude steht ab diesem Jahr leer. Der Grundstückseigentümer beabsichtigt, auf diesem Grundstück ein Bürogebäude von rund 60 m Höhe sowie ein Wohngebäude mit rund 1.000 qm Wohnfläche (ab
- Obergeschoss) zu errichten. Der Magistrat hat diesen Hochhausstandort in seinen Entwurf es Hochhausrahmenplanes aufgenommen. Das von dem Grundstückseigentümer vorgesehene Bauvorhaben tangiert voraussichtlich keine Nachbarrechte und würde sich in den Höhenverlauf der Gebäude an der Mainzer Landstraße untergeordnet einfügen. Als Ausgleich für die erhöhte Ausnutzung des Grundstückes soll ein Wohngebäude im Anschluss an das Grundstück "Mainzer Landstraße 30" errichtet werden. Das Wohnen auf diesem Grundstücksanteil ist dauerhaft zu sichern. Alle weiteren Bestimmungen entsprechen den generellen Vorgaben des Hochhausentwicklungsplanes. Mit diesem Antrag wird der Magistrat ermächtigt, mit dem Grundstückseigentümer einen städtebaulichen Vertrag abzuschließen, der die vorstehend genannten Eckpunkte beinhaltet sowie einen Vorhaben bezogenen Bebauungsplan in die Wege zu leiten.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 16.06.2008, NR 964 Betreff: Hochhaus Mainzer Landstraße 36
Der Magistrat wird
beauftragt, auf der Grundlage des neuen Hochhausentwicklungsplanes für das
Grundstück Mainzer Landstraße 36 einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan
aufzustellen und mit den Eigentümern dieser Liegenschaft einen städtebaulichen
Vertrag abzuschließen. Folgende Punkte sind zu berücksichtigen 1. Die Höhe des Hochhauses wird mit rd. 60 m
festgesetzt. Den Vorgaben des Hochhausentwicklungsplanes folgend, ist ein
Wettbewerbsverfahren zur architektonischen Optimierung erforderlich. 2. Die BGF kann rund 16.000 qm betragen. 3. Auf dem östlichen Grundstücksteil ist eine - die
Büronutzung ergänzende - Wohnnutzung im Blockrand mit einer Wohnfläche von rund
1.000 qm (ab 1. Obergeschoss) festzusetzen. Der Wohnanteil ist dauerhaft zu
sichern. Die weiteren Wohnflächen, die zu den insgesamt geforderten 30% fehlen,
sind entsprechend den Vorgaben des Hochhausentwicklungsplanes nachzuweisen.
4. Das Wohngebäude hat sich in seiner Kubatur, seiner
Höhe und seiner Architektur an dem Gebäudegrundstück "Mainzer Landstraße 30" zu
orientieren. 5. In den städtebaulichen Vertrag
sind Fristen festzuschreiben, innerhalb derer das Bauvorhaben zu beginnen
und zu beenden ist. Für den Fall, dass diese Fristen nicht eingehalten werden,
muss sich der Grundstückseigentümer verpflichten auf Schadensersatzforderungen
zu verzichten, wenn die Stadt den Bebauungsplan und die Ausweisungen auf den
ursprünglichen Stand zurücknimmt. 6. Die Gebäude werden entsprechend einem Konzept zur
energetischen Optimierung in Passivbauweise errichtet, oder, sollte dieser
Standard aus zwingenden Gründen nicht erreicht werden können, werden die Häuser
zumindest eine dreißig Prozent bessere Energieeffizienz aufweisen, als die
aktuelle EnEV vorschreibt. Außerdem sollte vereinbart werden, dass die
Warmwasserbereitung mit solarthermischen Anlagen unterstützt wird. Begründung: Das jetzt auf dem Grundstück
"Mainzer Landstraße 36" befindliche Bürogebäude steht ab diesem Jahr leer. Der
Grundstückseigentümer beabsichtigt, auf diesem Grundstück ein Bürogebäude von
rund 60 m Höhe sowie ein Wohngebäude mit rund 1.000 qm Wohnfläche (ab 1.
Obergeschoss) zu errichten. Der Magistrat hat diesen Hochhausstandort in seinen
Entwurf es Hochhausrahmenplanes aufgenommen. Das von dem Grundstückseigentümer
vorgesehene Bauvorhaben tangiert voraussichtlich keine Nachbarrechte und würde
sich in den Höhenverlauf der Gebäude an der Mainzer Landstraße untergeordnet
einfügen. Als Ausgleich für die erhöhte
Ausnutzung des Grundstückes soll ein Wohngebäude im Anschluss an das Grundstück
"Mainzer Landstraße 30" errichtet werden. Das Wohnen auf diesem
Grundstücksanteil ist dauerhaft zu sichern. Alle weiteren Bestimmungen entsprechen den generellen
Vorgaben des Hochhausentwicklungsplanes. Mit diesem Antrag wird der Magistrat ermächtigt, mit
dem Grundstückseigentümer einen städtebaulichen Vertrag abzuschließen, der die
vorstehend genannten Eckpunkte beinhaltet sowie einen Vorhaben bezogenen
Bebauungsplan in die Wege zu leiten. Antragsteller:
CDU
GRÜNE
Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 06.06.2008, M 106
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 2
Versandpaket: 18.06.2008 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 2
am 11.08.2008, TO I, TOP 30 Beschluss: 1. a) Die
Beratung des Tagesordnungspunktes wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die
Vorlage M 106 ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage
NR 964 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
3. Die Vorlage
OF 271/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 23. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 18.08.2008, TO I, TOP
18 Beschluss: nicht auf TO
1. Die Beratung
der Vorlage M 106 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Beratung
der Vorlage NR 964 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
25. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 26.08.2008, TO II, TOP 9
Beschluss: nicht auf TO
1. Die Beratung
der Vorlage M 106 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Beratung
der Vorlage NR 964 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
26. Sitzung des OBR 2
am 08.09.2008, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung OA 723 2008
1. Die Vorlage
M 106 wird unter Hinweis auf die Vorlage OA 723 abgelehnt.
2. Die Vorlage
NR 964 dient zur Kenntnis. 3. Die Vorlage
NR 1052 dient zur Kenntnis. 4. Die Vorlage
OF 271/2 wurde zurückgezogen. 5. Die Vorlage
OF 294/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass a) im ersten Satz die
Worte "und an den Magistrat zur Überarbeitung zurückgegeben"
gestrichen werden, b) der dritte Satz durch den Satz "Der Magistrat
wird aufgefordert, eine neue Vorlage zu erarbeiten, in der folgende Punkte
berücksichtigt werden:" und c) der zweite Spiegelstrich unter
Ziffer 4. zu Ziffer 5. wird. Abstimmung:
zu 1. CDU, 2 GRÜNE, SPD, FDP, LINKE. und BFF; 1 GRÜNE (=
Enthaltung) zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 5. Ziffer 1. bis 4.: CDU, 2 GRÜNE, SPD, FDP, 1 LINKE.
und BFF; 1 GRÜNE und 1 LINKE. (= Enthaltung) Ziffer 5.: CDU, 1 SPD und
FDP gegen 2 GRÜNE., 1 SPD und LINKE. (= Ablehnung); 1 GRÜNE und 1 BFF (=
Enthaltung) 24. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 15.09.2008, TO I, TOP
19 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 106 auf den Haupt-
und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung
der Vorlage NR 964 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
3. Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung
der Vorlage NR 1046 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
4. Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung
der Vorlage NR 1052 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
5. Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung
der Vorlage OA 723 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
26. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 23.09.2008, TO I, TOP 33
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 106 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung
der Vorlage NR 964 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
3. Die Beratung der Vorlage NR 1046 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung
der Vorlage NR 1052 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
5. Die Beratung der Vorlage OA 723 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
27. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 25.09.2008, TO II, TOP 34
Beschluss: 1. Die Beratung
der Vorlage M 106 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Beratung
der Vorlage NR 964 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
3. Die Beratung der Vorlage NR 1046 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung
der Vorlage NR 1052 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
5. Die Beratung der Vorlage OA 723 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
25. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 27.10.2008, TO I, TOP
58 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 106 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 964 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 3. Die Vorlage NR 1046 wird abgelehnt.
4. Die Vorlage
NR 1052 wird abgelehnt. 5. Der Vorlage NR 1137 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 6. a) Die Vorlage OA 723 wird im vereinfachten
Verfahren erledigt. b) Es dient zur Kenntnis, dass Herr Stadtverordneter
Vowinckel gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung der Vorlagen M 106,
NR 964, NR 1046, NR 1052, NR 1137 und OA 723 nicht teilgenommen und den
Sitzungssaal verlassen hat. Abstimmung:
zu 1. CDU und GRÜNE gegen LINKE. und BFF (= Ablehnung)
sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 1052); SPD und FAG (= Votum im Haupt- und
Finanzausschuss)
zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen LINKE. (= Ablehnung);
SPD und FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
zu 3. NR 1046 Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen
SPD und BFF (= Annahme); FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Ziffern 2. bis 9.: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD und BFF (= Annahme) sowie
FDP (= Prüfung und Berichterstattung); FAG (= Votum im Haupt- und
Finanzausschuss)
zu 4. NR 1052 Ziffern 1. und 3.: CDU, GRÜNE und LINKE.
gegen SPD und FDP (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung);
FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE
und LINKE. gegen FDP (= Annahme) und BFF (= Prüfung und Berichterstattung);
FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 5. CDU, GRÜNE und FDP; SPD, LINKE., FAG und BFF (=
Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 6. OA 723 Ziffern 1. und 2.: CDU und GRÜNE gegen SPD
und LINKE. (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) und BFF (= Prüfung und
Berichterstattung); FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Ziffern
3. und 4.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FDP (= Annahme) sowie BFF (=
Prüfung und Berichterstattung); FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Ziffer 5.: CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme) sowie LINKE. und FDP (=
Ablehnung) und BFF (= Prüfung und Berichterstattung); FAG (= Votum im Haupt-
und Finanzausschuss)
Sonstige
Voten/Protokollerklärung zu 1: NPD (M 106, NR 964, NR 1052, NR 1137
und OA 723 = Ablehnung, NR 1046 = Ziffer 1. Annahme, Rest der Vorlage
Ablehnung) 27. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 04.11.2008, TO I, TOP 15
Bericht: TO I
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 106 wird im Rahmen der Vorlagen NR
964, NR 1104, NR 1137 und NR 1138 zugestimmt. 2. Der Vorlage
NR 964 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
3. Die Vorlage
NR 1046 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 1052 wird abgelehnt.
5. Der Vorlage
NR 1137 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
6. Die Vorlage
NR 1152 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage OA 723 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. 8. Die Vorlage OA 763 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. Abstimmung:
zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (=
Ablehnung) sowie FDP (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1052)
zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD, LINKE. und FAG
(= Ablehnung) zu 3. Ziffern 1. bis 4.: CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen
SPD, FAG und BFF (= Annahme) Ziffern 5. bis 7.: CDU, GRÜNE, LINKE. und
FAG gegen SPD und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und
Berichterstattung) Ziffern 8. und 9.: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD,
FAG und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung)
zu 4. Ziffern 1. und 3.: CDU, GRÜNE, LINKE. und FAG gegen
SPD und FDP (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung)
Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen FDP und FAG (= Annahme) sowie BFF
(= Prüfung und Berichterstattung) zu 5. CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD (= Prüfung und
Berichterstattung im Rahmen der Vorlage NR 1046) sowie FAG und BFF (=
Ablehnung) zu 6. CDU, GRÜNE und FDP gegen LINKE., FAG und BFF (=
Annahme); SPD (= Enthaltung) zu 7. Ziffern 1. und 2.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE.
und FAG (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) und BFF (= Prüfung und
Berichterstattung) Ziffern 3. und 4.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE.,
FDP und FAG (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung)
Ziffer 5.: CDU und GRÜNE gegen SPD und FAG (= Annahme) sowie LINKE. und FDP
(= Ablehnung) und BFF (= Prüfung und Berichterstattung)
zu 8. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und BFF
(= Annahme) Sonstige
Voten/Protokollerklärung zu 1: REP (M 106, NR 1046, NR 1052, NR 1152
und OA 723 = Ablehnung, OA 763 = Annahme) NPD (M 106, NR 1052, NR
1152, OA 723 und OA 763 = Ablehnung, NR 1046 = Ziffer 1. Annahme,
Ziffern 2. bis 9. Ablehnung) ÖkoLinX-ARL (M 106, NR 1046, NR 1052 und OA
723 = Ablehnung, NR 1152 = Annahme) 28. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2008, TO I, TOP 8
Dem Geschäftsordnungsantrag der SPD, die Vorlagen NR 964
und NR 1137 zur Abstimmung zu stellen und die weiteren Vorlagen dieses
Tagesordnungspunktes bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen,
wird entsprochen. Beschluss:
1. Die Vorlage
M 106 wird auf die Tagesordnung II der nächsten turnusmäßigen Sitzung
vertagt. 2. a) Der Vorlage NR 964 wird in der vorgelegten
Fassung zugestimmt. b) Es dient zur Kenntnis, dass Stadtverordneter
Vowinckel gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen
und den Sitzungssaal verlassen hat. 3. Die Vorlage
NR 1046 wird auf die Tagesordnung II der nächsten turnusmäßigen Sitzung
vertagt. 4. Die Vorlage NR 1052 wird auf die Tagesordnung II
der nächsten turnusmäßigen Sitzung vertagt. 5. a) Der
Vorlage NR 1137 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Es
dient zur Kenntnis, dass Stadtverordneter Vowinckel gemäß § 25 HGO an der
Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen
hat. 6. Die Vorlage NR 1152 wird auf die Tagesordnung II
der nächsten turnusmäßigen Sitzung vertagt. 7. Die Vorlage
OA 723 wird auf die Tagesordnung II der nächsten turnusmäßigen Sitzung
vertagt. 8. Die Vorlage OA 763 wird auf die Tagesordnung II der
nächsten turnusmäßigen Sitzung vertagt. Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, BFF, REP, NPD
und ÖkoLinX-ARL
zu 2. zu a) CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD, LINKE.,
FAG, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, BFF, REP, NPD
und ÖkoLinX-ARL
zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, BFF, REP, NPD
und ÖkoLinX-ARL
zu 5. zu a) CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD (=
Prüfung und Berichterstattung im Rahmen der Vorlage NR 1046) sowie FAG, BFF,
REP, NPD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, BFF, REP, NPD
und ÖkoLinX-ARL
zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, BFF, REP, NPD
und ÖkoLinX-ARL
zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, BFF, REP, NPD
und ÖkoLinX-ARL Beschlussausfertigung(en): § 4641, 27. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 25.09.2008 § 4819, 28. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2008 Aktenzeichen: 61 0