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Hochhaus Mainzer Landstraße 36

Vorlagentyp: NR CDU, GRÜNE

Begründung

Der Magistrat wird beauftragt, auf der Grundlage des neuen Hochhausentwicklungsplanes für das Grundstück Mainzer Landstraße 36 einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen und mit den Eigentümern dieser Liegenschaft einen städtebaulichen Vertrag abzuschließen. Folgende Punkte sind zu berücksichtigen

  1. Die Höhe des Hochhauses wird mit rd. 60 m festgesetzt. Den Vorgaben des Hochhausentwicklungsplanes folgend, ist ein Wettbewerbsverfahren zur architektonischen Optimierung erforderlich.
  2. Die BGF kann rund 16.000 qm betragen.
  3. Auf dem östlichen Grundstücksteil ist eine - die Büronutzung ergänzende - Wohnnutzung im Blockrand mit einer Wohnfläche von rund 1.000 qm (ab
  4. Obergeschoss) festzusetzen. Der Wohnanteil ist dauerhaft zu sichern. Die weiteren Wohnflächen, die zu den insgesamt geforderten 30% fehlen, sind entsprechend den Vorgaben des Hochhausentwicklungsplanes nachzuweisen.
  5. Das Wohngebäude hat sich in seiner Kubatur, seiner Höhe und seiner Architektur an dem Gebäudegrundstück "Mainzer Landstraße 30" zu orientieren.
  6. In den städtebaulichen Vertrag sind Fristen festzuschreiben, innerhalb derer das Bauvorhaben zu beginnen und zu beenden ist. Für den Fall, dass diese Fristen nicht eingehalten werden, muss sich der Grundstückseigentümer verpflichten auf Schadensersatzforderungen zu verzichten, wenn die Stadt den Bebauungsplan und die Ausweisungen auf den ursprünglichen Stand zurücknimmt.
  7. Die Gebäude werden entsprechend einem Konzept zur energetischen Optimierung in Passivbauweise errichtet, oder, sollte dieser Standard aus zwingenden Gründen nicht erreicht werden können, werden die Häuser zumindest eine dreißig Prozent bessere Energieeffizienz aufweisen, als die aktuelle EnEV vorschreibt. Außerdem sollte vereinbart werden, dass die Warmwasserbereitung mit solarthermischen Anlagen unterstützt wird. Begründung: Das jetzt auf dem Grundstück "Mainzer Landstraße 36" befindliche Bürogebäude steht ab diesem Jahr leer. Der Grundstückseigentümer beabsichtigt, auf diesem Grundstück ein Bürogebäude von rund 60 m Höhe sowie ein Wohngebäude mit rund 1.000 qm Wohnfläche (ab
  8. Obergeschoss) zu errichten. Der Magistrat hat diesen Hochhausstandort in seinen Entwurf es Hochhausrahmenplanes aufgenommen. Das von dem Grundstückseigentümer vorgesehene Bauvorhaben tangiert voraussichtlich keine Nachbarrechte und würde sich in den Höhenverlauf der Gebäude an der Mainzer Landstraße untergeordnet einfügen. Als Ausgleich für die erhöhte Ausnutzung des Grundstückes soll ein Wohngebäude im Anschluss an das Grundstück "Mainzer Landstraße 30" errichtet werden. Das Wohnen auf diesem Grundstücksanteil ist dauerhaft zu sichern. Alle weiteren Bestimmungen entsprechen den generellen Vorgaben des Hochhausentwicklungsplanes. Mit diesem Antrag wird der Magistrat ermächtigt, mit dem Grundstückseigentümer einen städtebaulichen Vertrag abzuschließen, der die vorstehend genannten Eckpunkte beinhaltet sowie einen Vorhaben bezogenen Bebauungsplan in die Wege zu leiten.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2008, NR 964 Betreff: Hochhaus Mainzer Landstraße 36 Der Magistrat wird beauftragt, auf der Grundlage des neuen Hochhausentwicklungsplanes für das Grundstück Mainzer Landstraße 36 einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen und mit den Eigentümern dieser Liegenschaft einen städtebaulichen Vertrag abzuschließen. Folgende Punkte sind zu berücksichtigen 1. Die Höhe des Hochhauses wird mit rd. 60 m festgesetzt. Den Vorgaben des Hochhausentwicklungsplanes folgend, ist ein Wettbewerbsverfahren zur architektonischen Optimierung erforderlich. 2. Die BGF kann rund 16.000 qm betragen. 3. Auf dem östlichen Grundstücksteil ist eine - die Büronutzung ergänzende - Wohnnutzung im Blockrand mit einer Wohnfläche von rund 1.000 qm (ab 1. Obergeschoss) festzusetzen. Der Wohnanteil ist dauerhaft zu sichern. Die weiteren Wohnflächen, die zu den insgesamt geforderten 30% fehlen, sind entsprechend den Vorgaben des Hochhausentwicklungsplanes nachzuweisen. 4. Das Wohngebäude hat sich in seiner Kubatur, seiner Höhe und seiner Architektur an dem Gebäudegrundstück "Mainzer Landstraße 30" zu orientieren. 5. In den städtebaulichen Vertrag sind Fristen festzuschreiben, innerhalb derer das Bauvorhaben zu beginnen und zu beenden ist. Für den Fall, dass diese Fristen nicht eingehalten werden, muss sich der Grundstückseigentümer verpflichten auf Schadensersatzforderungen zu verzichten, wenn die Stadt den Bebauungsplan und die Ausweisungen auf den ursprünglichen Stand zurücknimmt. 6. Die Gebäude werden entsprechend einem Konzept zur energetischen Optimierung in Passivbauweise errichtet, oder, sollte dieser Standard aus zwingenden Gründen nicht erreicht werden können, werden die Häuser zumindest eine dreißig Prozent bessere Energieeffizienz aufweisen, als die aktuelle EnEV vorschreibt. Außerdem sollte vereinbart werden, dass die Warmwasserbereitung mit solarthermischen Anlagen unterstützt wird. Begründung: Das jetzt auf dem Grundstück "Mainzer Landstraße 36" befindliche Bürogebäude steht ab diesem Jahr leer. Der Grundstückseigentümer beabsichtigt, auf diesem Grundstück ein Bürogebäude von rund 60 m Höhe sowie ein Wohngebäude mit rund 1.000 qm Wohnfläche (ab 1. Obergeschoss) zu errichten. Der Magistrat hat diesen Hochhausstandort in seinen Entwurf es Hochhausrahmenplanes aufgenommen. Das von dem Grundstückseigentümer vorgesehene Bauvorhaben tangiert voraussichtlich keine Nachbarrechte und würde sich in den Höhenverlauf der Gebäude an der Mainzer Landstraße untergeordnet einfügen. Als Ausgleich für die erhöhte Ausnutzung des Grundstückes soll ein Wohngebäude im Anschluss an das Grundstück "Mainzer Landstraße 30" errichtet werden. Das Wohnen auf diesem Grundstücksanteil ist dauerhaft zu sichern. Alle weiteren Bestimmungen entsprechen den generellen Vorgaben des Hochhausentwicklungsplanes. Mit diesem Antrag wird der Magistrat ermächtigt, mit dem Grundstückseigentümer einen städtebaulichen Vertrag abzuschließen, der die vorstehend genannten Eckpunkte beinhaltet sowie einen Vorhaben bezogenen Bebauungsplan in die Wege zu leiten. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 06.06.2008, M 106 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 18.06.2008 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 2 am 11.08.2008, TO I, TOP 30 Beschluss: 1. a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 106 ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage NR 964 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 271/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 23. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 18.08.2008, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 106 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 964 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF 25. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.08.2008, TO II, TOP 9 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 106 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 964 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF 26. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2008, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung OA 723 2008 1. Die Vorlage M 106 wird unter Hinweis auf die Vorlage OA 723 abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 964 dient zur Kenntnis. 3. Die Vorlage NR 1052 dient zur Kenntnis. 4. Die Vorlage OF 271/2 wurde zurückgezogen. 5. Die Vorlage OF 294/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass a) im ersten Satz die Worte "und an den Magistrat zur Überarbeitung zurückgegeben" gestrichen werden, b) der dritte Satz durch den Satz "Der Magistrat wird aufgefordert, eine neue Vorlage zu erarbeiten, in der folgende Punkte berücksichtigt werden:" und c) der zweite Spiegelstrich unter Ziffer 4. zu Ziffer 5. wird. Abstimmung: zu 1. CDU, 2 GRÜNE, SPD, FDP, LINKE. und BFF; 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 5. Ziffer 1. bis 4.: CDU, 2 GRÜNE, SPD, FDP, 1 LINKE. und BFF; 1 GRÜNE und 1 LINKE. (= Enthaltung) Ziffer 5.: CDU, 1 SPD und FDP gegen 2 GRÜNE., 1 SPD und LINKE. (= Ablehnung); 1 GRÜNE und 1 BFF (= Enthaltung) 24. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 15.09.2008, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 106 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 964 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 1046 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 1052 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 723 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF 26. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.09.2008, TO I, TOP 33 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 106 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 964 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 1046 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 1052 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 723 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF 27. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.09.2008, TO II, TOP 34 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 106 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 964 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 1046 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 1052 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 723 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF 25. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 27.10.2008, TO I, TOP 58 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 106 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 964 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage NR 1046 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 1052 wird abgelehnt. 5. Der Vorlage NR 1137 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 6. a) Die Vorlage OA 723 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Es dient zur Kenntnis, dass Herr Stadtverordneter Vowinckel gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung der Vorlagen M 106, NR 964, NR 1046, NR 1052, NR 1137 und OA 723 nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen hat. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen LINKE. und BFF (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 1052); SPD und FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen LINKE. (= Ablehnung); SPD und FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. NR 1046 Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD und BFF (= Annahme); FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Ziffern 2. bis 9.: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung); FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 4. NR 1052 Ziffern 1. und 3.: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD und FDP (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung); FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen FDP (= Annahme) und BFF (= Prüfung und Berichterstattung); FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 5. CDU, GRÜNE und FDP; SPD, LINKE., FAG und BFF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 6. OA 723 Ziffern 1. und 2.: CDU und GRÜNE gegen SPD und LINKE. (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) und BFF (= Prüfung und Berichterstattung); FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Ziffern 3. und 4.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FDP (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung); FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Ziffer 5.: CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme) sowie LINKE. und FDP (= Ablehnung) und BFF (= Prüfung und Berichterstattung); FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: NPD (M 106, NR 964, NR 1052, NR 1137 und OA 723 = Ablehnung, NR 1046 = Ziffer 1. Annahme, Rest der Vorlage Ablehnung) 27. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.11.2008, TO I, TOP 15 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 106 wird im Rahmen der Vorlagen NR 964, NR 1104, NR 1137 und NR 1138 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 964 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage NR 1046 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 1052 wird abgelehnt. 5. Der Vorlage NR 1137 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 6. Die Vorlage NR 1152 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage OA 723 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 8. Die Vorlage OA 763 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1052) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD, LINKE. und FAG (= Ablehnung) zu 3. Ziffern 1. bis 4.: CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD, FAG und BFF (= Annahme) Ziffern 5. bis 7.: CDU, GRÜNE, LINKE. und FAG gegen SPD und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffern 8. und 9.: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, FAG und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 4. Ziffern 1. und 3.: CDU, GRÜNE, LINKE. und FAG gegen SPD und FDP (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen FDP und FAG (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 5. CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung im Rahmen der Vorlage NR 1046) sowie FAG und BFF (= Ablehnung) zu 6. CDU, GRÜNE und FDP gegen LINKE., FAG und BFF (= Annahme); SPD (= Enthaltung) zu 7. Ziffern 1. und 2.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffern 3. und 4.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und FAG (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffer 5.: CDU und GRÜNE gegen SPD und FAG (= Annahme) sowie LINKE. und FDP (= Ablehnung) und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 8. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: REP (M 106, NR 1046, NR 1052, NR 1152 und OA 723 = Ablehnung, OA 763 = Annahme) NPD (M 106, NR 1052, NR 1152, OA 723 und OA 763 = Ablehnung, NR 1046 = Ziffer 1. Annahme, Ziffern 2. bis 9. Ablehnung) ÖkoLinX-ARL (M 106, NR 1046, NR 1052 und OA 723 = Ablehnung, NR 1152 = Annahme) 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2008, TO I, TOP 8 Dem Geschäftsordnungsantrag der SPD, die Vorlagen NR 964 und NR 1137 zur Abstimmung zu stellen und die weiteren Vorlagen dieses Tagesordnungspunktes bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird entsprochen. Beschluss: 1. Die Vorlage M 106 wird auf die Tagesordnung II der nächsten turnusmäßigen Sitzung vertagt. 2. a) Der Vorlage NR 964 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Es dient zur Kenntnis, dass Stadtverordneter Vowinckel gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen hat. 3. Die Vorlage NR 1046 wird auf die Tagesordnung II der nächsten turnusmäßigen Sitzung vertagt. 4. Die Vorlage NR 1052 wird auf die Tagesordnung II der nächsten turnusmäßigen Sitzung vertagt. 5. a) Der Vorlage NR 1137 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Es dient zur Kenntnis, dass Stadtverordneter Vowinckel gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen hat. 6. Die Vorlage NR 1152 wird auf die Tagesordnung II der nächsten turnusmäßigen Sitzung vertagt. 7. Die Vorlage OA 723 wird auf die Tagesordnung II der nächsten turnusmäßigen Sitzung vertagt. 8. Die Vorlage OA 763 wird auf die Tagesordnung II der nächsten turnusmäßigen Sitzung vertagt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, BFF, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL zu 2. zu a) CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD, LINKE., FAG, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, BFF, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, BFF, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL zu 5. zu a) CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung im Rahmen der Vorlage NR 1046) sowie FAG, BFF, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, BFF, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, BFF, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, BFF, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL Beschlussausfertigung(en): § 4641, 27. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 25.09.2008 § 4819, 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2008 Aktenzeichen: 61 0