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Integrierte Gesamtschule Riedberg mit Turnhalle und Regionalem Beratungs- und Förderzentrum hier: Bau- und Finanzierungsvorlage

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 16.11.2018, M 223 Betreff: Integrierte Gesamtschule Riedberg mit Turnhalle und Regionalem Beratungs- und Förderzentrum hier: Bau- und Finanzierungsvorlage Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 04.05.2017, § 1322 (M 30) Auf Antrag des Magistrats vom 19.11.2018 1. Dem Bau der Integrierten Gesamtschule Kalbach-Riedberg mit Cafeteria, Turnhalle und Regionalem Beratungs- und Förderzentrum wird auf der Basis der beigefügten Unterlagen zugestimmt. 2. Das angehängte Raumprogramm wird in vorliegender Form nach dem Modellraumprogramm M 122 beschlossen. Hiervon bestehende Abweichungen resultieren aus den bestehenden Erfordernissen der pädagogischen Konzeption. 3. Die Mittel gemäß der Kostenberechnung in Höhe 46.889.325,39 € (brutto/netto) werden bewilligt. Die Verausgabung der Mittel für den Neubau der Schule ohne Förderzentrum und ohne die Mehrwertsteueranteile für die Cafeteria und der Turnhalle in Höhe von 35.071.826,56 € (brutto) erfolgt auf dem PSP 5.007734. Die Verausgabung der Mittel für den Neubau Cafeteria BgA in Höhe von 1.215.022,78 € (netto) erfolgt auf dem PSP 5.007735. Die Verausgabung der Mittel für den Neubau Turnhalle BgA in Höhe von 5.475.702,68 € (netto) erfolgt auf dem PSP 5.007809. Die Verausgabung der Mittel für den Neubau Förderzentrum in Höhe von 5.126.773.37€ (brutto) erfolgt auf dem PSP 5.007849. Das Projekt ist im Investitionsprogramm 2018 - 2021 mit 39.640.000 € im Haushalt angemeldet. Die Deckung der fehlenden Mittel in Höhe von 7.249.325 € erfolgt aus den folgenden Projektdefinitionen: Deckung für IGS Kalbach Riedberg inkl. rBFZ Riedberg Gesamtkosten brutto laut B+F 46.889.325 HH-Mittel PSP-Element 5.007734 + 5.007849 39.640.000 Einnahmen 0 Deckungslücke 7.249.325 PSP Element Schule / Projekt Deckungsbetrag 5.001337 Planungspauschale KT 300.000 5.002770 U3 Ausbau 2.649.325 5.007340 Planungsmittel Ganztag 1.000.000 5.007499 Neue Gesamtschulen 300.000 5.007500 Neue Berufsschulen 2.300.000 5.007501 Neue GOS 500.000 5.007552 Planungs- und Baumittel Dienstwohnungen 200.000 7.249.325 Zur Eingrenzung der Netto-Neuverschuldung im Haushaltsvollzug sind geeignete Maßnahmen zur Liquiditätssteuerung zu ergreifen. Insbesondere werden die im Investitionsprogramm geplanten Maßnahmen unter den Vorbehalt der Einzelgenehmigung durch den Magistrat gestellt. Ein Verzicht auf diese Investitionsmaßnahme oder deren Streckung würde zur Erreichung dieses Zieles beitragen. 4. Die Baumaßnahme beginnt im März 2019. Begründung: A) Zielsetzung In der Stadt Frankfurt am Main wird auf der Grundlage der am 07.05.1997 in Kraft getretenen Entwicklungssatzung und der Bebauungspläne Nr. 803 Ä1 bis Ä6 die Städtebauliche Entwicklungs-maßnahme "Am Riedberg" durchgeführt. Mit Vertrag vom 25.11./22.12.1998 hat die Stadt Frank-furt am Main die Hessen Agentur (vormals FEH Forschungs- und Entwicklungsgesellschaft Hessen mbH) als Entwicklungsträger beauftragt. Der Magistrat wurde beauftragt die noch ausstehenden Maßnahmen zur Erreichung der Ziele der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme "Am Riedberg", unter anderem die 2. weiterführende Schule, zu realisieren (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 16.06.2016 § 233 (M 56). Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung über den Schulentwicklungsplan vom 16.07.2015, § 6128 (M 93), soll mit der Maßnahme Nr. 0117 eine vierzügige Integrierte Gesamtschule (IGS) in Riedberg errichtet werden. B) Alternativen keine C) Lösung Für den neu entwickelten Stadtteil Riedberg soll eine 4-zügige Integrierte Gesamtschule (IGS) in Form eines Schulgebäudes mit 2-Feld-Sporthalle sowie Schul- und Pausenhof mit Spiel- und Bewegungsangeboten errichtet werden. Hinzu kommen Flächen für ein regionales Beratungs- und Förderzentrum (rBFZ), sowie eine Dienstwohnung für den Schulhausverwalter. Die Schule wird als 4-zügige Schule für die Klassenstufen 5 bis 10, insgesamt 600 Schülerinnen und Schüler, geplant. Besonderer Wert wird dabei auf Inklusion gelegt, ein spezieller Schwerpunkt liegt dabei auf der Förderung bei Hör- und Sprachstörungen. Der Betrieb ist auf die Anforderungen der Ganztagesschule ausgelegt (Unterricht von 8:00 bis 16:30 Uhr, zzgl. Ankommen und Tagesabschluss), das Gebäude begegnet diesen Anforderungen durch eine erhöhte Aufenthaltsqualität auch der öffentlichen Bereiche und Verkehrswege, in denen unterschiedliche Treffpunkte und auch individuelle Lernzonen entstehen können. Das Konzept der Flurschule, wie man es früher kannte, wird damit obsolet. Auch das pädagogische Konzept der Schule schlägt sich im Raumprogramm nieder. Die Allgemeinen Unterrichtsräume der einzelnen Klassen werden jahrgangstufenweise in Lernhäusern angeordnet, das heißt je vier Klassenräume werden um einen zentralen, multifunktionalen und aufteilbaren Gruppenraum angeordnet und mit einem Stützpunkt für das Lehrerteam ergänzt. So erhält jede Jahrgangsstufe ihr überschaubare Einheit, eine eigene Adresse und Heimat in der Schule. Die Fachräume werden ergänzt durch Profilräume, die den Fachbereichen zugeordnet und für die Projektarbeiten genutzt werden. Des Weiteren sollen die öffentlichen Bereiche und Verkehrsflächen als Kommunikations- und Lernzonen, Treffpunkte oder auch Rückzugsräume nutzbar gemacht und differenziert gestaltet werden. Die Schulflächen werden ergänzt durch Räume für Sprach- bzw. Inklusionstherapie, die Jugendhilfe, eine Aula mit Platz für bis zu 400 Personen, eine angeschlossene Mensa mit 112 Sitzplätzen (ausgelegt für die Hälfte der Schülerschaft, im Drei-Schicht-Betrieb) mit Mischküche, sowie eine Zweifach-Sporthalle mit Umkleideräumen und separatem Zugang. Die Grundstücksgröße beträgt 13.914 qm an der Gräfin-Dönhoff -Straße 11, der Stadt Frankfurt am Main wird im Bebauungsplan B803.2 erfasst. Dieser Bebauungsplan ist am 01.09.2009 rechtsverbindlich in Kraft getreten. Das Baugrundstück Gemarkung Kalbach, Flur 12, Flurstück 587/6 ist als Fläche für den Gemeinbedarf - Schule ausgewiesen. Das Schulgebäude wird gemäß Art. 2 (3) Nr.5 HBO als Gebäude der Gebäudeklasse 5 und nach Art. 2 (8) Nr.10 HBO als Sonderbau eingestuft, das Förderzentrum wird in die Gebäudeklasse 3 eingestuft. Aufgrund der Nutzungsfestlegung "Schule" im B-Plan gilt die Versammlungsstättenverordnung (VStättV) nicht, die Nutzung ist ausschließlich für schulische Belange zulässig. Dennoch werden die brandschutztechnischen Maßnahmen für die Aula "in Anlehnung an die VStättVO" geplant. Nachhaltigkeit / Energiekonzept / EnEV Das Gebäude wird gem. Leitlinien der Stadt Frankfurt am Main zum wirtschaftlichen Bauen geplant. Hochbau: - Die Anforderungen gem. EEWärme G werden erfüllt, die Anforderungen der EnEV zum Jahres- primärenergiebedarf werden um 37% unterschritten. - Es wird eine Vielzahl von Passivhaus-Bestandteilen eingesetzt. - Alle Aufenthaltsräume werden gut mit Tageslicht versorgt und sind natürlich zu belüften. - Das Verhältnis von verglasten und transparenten Außenflächen wird im Hinblick auf den sommer- lichen Wärmeschutz optimiert. Die hohen Werte an der Nordwest-Fassade der Schule generieren sich hauptsächlich aus der Sporthalle, deren Verglasung komplett zu dieser Seite ausgerichtet ist. Die Werte an der Nordost-Fassade des Förderzentrums entstehen durch die Ausrichtung der Büroräume und der Hausmeisterwohnung zum Schulgarten hin. - Das Raumklima im Sommer wird durch den Einsatz von thermischen Speichermassen (unbe- kleidete Betonwände und teilw. -decken), variablen Sonnenschutz, Möglichkeiten zur Nachtlüf- tung und begrünte Dächer stabilisiert. - Technikflächen werden zentral innerhalb der zu versorgenden Bereichen angeordnet. Auf Grund der Aufteilung der Nutzungsbereiche gibt es eine Lüftungszentrale für das eigentliche Schulge- bäude sowie je eine weitere Zentrale für die Sporthalle und für den Bereich Aula/ Küche/ Mensa. Weitere Geräte für die Lüftung der Cluster finden auf dem Dach der Lerncluster Platz. - Die Auswahl der Baustoffe erfolgt gem. den Richtlinien der Stadt Frankfurt am Main. - Fenster werden als Holzfenster mit Aluverkleidung ausgeführt, Pfosten-Riegel-Fassaden ebenso - Die Dämmstärken werden gem. EnEV-Berechnung festgelegt. aus Holzprofilen mit Alu-Bekleidung. - Die Dächer werden mit Möglichkeiten für die Errichtung von Photovoltaikanlagen ausgelegt. D) Kosten 1. Investitionsbedarf: 46.889.325.39 € brutto 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angaben der Jahresraten Für die aktivierungsfähigen Aufwendungen ist folgender Finanzierungsablauf zu erwarten: Neubau Schule und Turnhalle (brutto) PSP 5.007734 Jahr Verpflichtungen € Mittelabfluss € 2017 450.000,00 € 412.129,40 € 2018 2.021.340,33 € 2.021.340,33 € 2019 8.125.751,55 € 8.163.622,15 € 2020 14.552.414,50 € 14.552.414,50 € 2021 9.001.584,68 € 8.227.247.36 € 2022 920.735,49 € 1.695.072,81 € Summe 35.071.826,55 € 35.071.826,55 € Neubau Cafeteria BgA. (netto) PSP 5.007735 Jahr Verpflichtungen € Mittelabfluss € 2017 0,00 € 0,00 € 2018 173.090,42 € 173.090,42 € 2019 263.605,34 € 263.605,34 € 2020 450.037,66 € 450.037,66 € 2021 280.782,35 € 255.988,75 € 2022 47.507,01 € 72.300,61 € Summe 1.215.022,78 € 1.215.022,78 € Neubau Turnhalle BgA. (netto) PSP 5.007809 Jahr Verpflichtungen € Mittelabfluss € 2017 0,00 € 0,00 € 2018 115.476,04 € 115.476,04 € 2019 1.355.483,36 € 1.355.483,36 € 2020 2.314.135,71 € 2.314.135,71 € 2021 1.443.809,18 € 1.318.831,04 € 2022 246.789,39 € 371.776,53 € Summe 5.475.702,68 € 5.475.702,68 € Neubau Förderzentrum (brutto) PSP 5.007849 Jahr Verpflichtungen € Mittelabfluss € 2017 0,00 € 0,00 € 2018 334.243,35 € 334.243,35 € 2019 1.233.087,94 € 1.233.087,94 € 2020 2.021.886,11 € 2.021.886,11 € 2021 1.313.438,30 € 1.199.349,58 € 2022 224.117,67 € 338.206,39 € Summe 5.126.773,37 € 5.126.773,37 € 3. Zugehörige Folgeinvestitionen: keine 4. Jahresfolgekosten a) personelle Folgekosten keine b) sächliche Folgekosten 790.779,29 € c) Kapitalkosten Kalkulatorische Verzinsung 2,75 % 1.289.456 € Abschreibung 1.197.282 € 5. Jahreserträge keine 6. Leistungen Dritter: keine 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen keine Anlage _Entwurfsbeschreibung_Erlaeuterungsbericht (ca. 1,3 MB) Anlage _Kostendeckblatt01 (ca. 78 KB) Anlage _Kostendeckblatt02 (ca. 78 KB) Anlage _Kostendeckblatt03 (ca. 78 KB) Anlage _Kostendeckblatt04 (ca. 78 KB) Anlage _Kostendeckblatt05 (ca. 78 KB) Anlage _Raumprogramm (ca. 259 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 11.06.2010, M 122 Vortrag des Magistrats vom 29.05.2015, M 93 Vortrag des Magistrats vom 04.03.2016, M 56 Vortrag des Magistrats vom 03.02.2017, M 30 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Bildung und Integration Beratung im Ortsbeirat: 12 Versandpaket: 21.11.2018 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 12 am 30.11.2018, TO I, TOP 20 Beschluss: Der Vorlage M 223 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 03.12.2018, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 223 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung); FDP und FRAKTION (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Protokollerklärung der BFF: Defizite in der Planung könnten später zu Kostentreibern in der Ausführung werden. 26. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 03.12.2018, TO I, TOP 37 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 223 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Ablehnung); FDP (= Votum im Ausschuss für Bildung und Integration) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Protokollnotiz der BFF: Defizite in der Planung könnten später zu Kostentreibern in der Ausführung werden. 27. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 11.12.2018, TO I, TOP 37 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 223 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 29. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 13.12.2018, TO II, TOP 50 Beschluss: Der Vorlage M 223 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, FDP und BFF (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 3495, 29. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 13.12.2018 Aktenzeichen: 40 30

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