Integrierte Gesamtschule Riedberg mit Turnhalle und Regionalem Beratungs- und Förderzentrum hier: Bau- und Finanzierungsvorlage
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D : Vortrag des
Magistrats vom 16.11.2018, M 223 Betreff: Integrierte Gesamtschule Riedberg
mit Turnhalle und Regionalem Beratungs- und Förderzentrum hier: Bau- und
Finanzierungsvorlage Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 04.05.2017, § 1322 (M
30) Auf Antrag des Magistrats vom
19.11.2018 1. Dem Bau der Integrierten Gesamtschule
Kalbach-Riedberg mit Cafeteria, Turnhalle und Regionalem Beratungs- und
Förderzentrum wird auf der Basis der beigefügten Unterlagen zugestimmt.
2. Das angehängte Raumprogramm wird
in vorliegender Form nach dem Modellraumprogramm M 122 beschlossen.
Hiervon bestehende Abweichungen resultieren aus den bestehenden Erfordernissen
der pädagogischen Konzeption. 3. Die Mittel gemäß der Kostenberechnung in Höhe
46.889.325,39 €
(brutto/netto) werden bewilligt. Die Verausgabung der Mittel für den Neubau der Schule
ohne Förderzentrum und ohne die Mehrwertsteueranteile für die Cafeteria und der
Turnhalle in Höhe von 35.071.826,56 € (brutto) erfolgt auf dem PSP
5.007734. Die Verausgabung der Mittel für den
Neubau Cafeteria BgA in Höhe von 1.215.022,78 € (netto) erfolgt auf dem
PSP 5.007735. Die Verausgabung der Mittel für den
Neubau Turnhalle BgA in Höhe von 5.475.702,68 € (netto) erfolgt auf
dem PSP 5.007809.
Die Verausgabung der Mittel für
den Neubau Förderzentrum in Höhe von 5.126.773.37€ (brutto) erfolgt auf
dem PSP 5.007849.
Das Projekt ist im Investitionsprogramm 2018 - 2021
mit 39.640.000 € im Haushalt angemeldet. Die Deckung der fehlenden Mittel
in Höhe von 7.249.325 € erfolgt aus den folgenden Projektdefinitionen:
Deckung für IGS Kalbach Riedberg
inkl. rBFZ Riedberg
Gesamtkosten brutto laut B+F
46.889.325 HH-Mittel PSP-Element 5.007734 +
5.007849 39.640.000 Einnahmen 0 Deckungslücke 7.249.325 PSP Element
Schule / Projekt
Deckungsbetrag
5.001337 Planungspauschale KT
300.000 5.002770 U3 Ausbau 2.649.325 5.007340 Planungsmittel Ganztag
1.000.000 5.007499 Neue Gesamtschulen 300.000 5.007500 Neue Berufsschulen 2.300.000 5.007501 Neue GOS 500.000 5.007552 Planungs- und Baumittel
Dienstwohnungen 200.000
7.249.325
Zur Eingrenzung der Netto-Neuverschuldung im
Haushaltsvollzug sind geeignete Maßnahmen zur Liquiditätssteuerung zu ergreifen. Insbesondere
werden die im Investitionsprogramm geplanten Maßnahmen unter den Vorbehalt der
Einzelgenehmigung durch den Magistrat gestellt. Ein Verzicht auf diese
Investitionsmaßnahme oder deren Streckung würde zur Erreichung dieses Zieles
beitragen. 4. Die
Baumaßnahme beginnt im März 2019. Begründung: A) Zielsetzung In der Stadt Frankfurt am Main wird auf der Grundlage
der am 07.05.1997 in Kraft getretenen Entwicklungssatzung und der
Bebauungspläne Nr. 803 Ä1 bis Ä6 die Städtebauliche Entwicklungs-maßnahme "Am
Riedberg" durchgeführt. Mit Vertrag vom 25.11./22.12.1998 hat die Stadt
Frank-furt am Main die Hessen Agentur (vormals FEH Forschungs- und
Entwicklungsgesellschaft Hessen mbH) als Entwicklungsträger beauftragt.
Der Magistrat wurde beauftragt die noch ausstehenden
Maßnahmen zur Erreichung der Ziele der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme "Am Riedberg",
unter anderem die 2. weiterführende Schule, zu realisieren (Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 16.06.2016 § 233 (M 56). Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung über
den Schulentwicklungsplan vom 16.07.2015, § 6128 (M 93), soll mit der Maßnahme Nr.
0117 eine vierzügige Integrierte Gesamtschule (IGS) in Riedberg errichtet werden.
B) Alternativen keine C) Lösung Für den neu entwickelten Stadtteil Riedberg soll eine
4-zügige Integrierte Gesamtschule (IGS) in Form eines Schulgebäudes mit
2-Feld-Sporthalle sowie Schul- und Pausenhof mit Spiel- und Bewegungsangeboten
errichtet werden. Hinzu kommen Flächen für ein regionales Beratungs- und
Förderzentrum (rBFZ), sowie eine Dienstwohnung für den Schulhausverwalter. Die
Schule wird als 4-zügige Schule für die Klassenstufen 5 bis 10, insgesamt 600
Schülerinnen und Schüler, geplant. Besonderer Wert wird dabei auf Inklusion
gelegt, ein spezieller Schwerpunkt liegt dabei auf der Förderung bei Hör- und
Sprachstörungen.
Der Betrieb ist auf die
Anforderungen der Ganztagesschule ausgelegt (Unterricht von 8:00 bis 16:30 Uhr,
zzgl. Ankommen und Tagesabschluss), das Gebäude begegnet diesen Anforderungen
durch eine erhöhte Aufenthaltsqualität auch der öffentlichen Bereiche und
Verkehrswege, in denen unterschiedliche Treffpunkte und auch individuelle
Lernzonen entstehen können. Das Konzept der Flurschule, wie man es früher
kannte, wird damit obsolet. Auch das pädagogische Konzept der Schule schlägt
sich im Raumprogramm nieder. Die Allgemeinen Unterrichtsräume der einzelnen
Klassen werden jahrgangstufenweise in Lernhäusern angeordnet, das heißt je vier
Klassenräume werden um einen zentralen, multifunktionalen und aufteilbaren
Gruppenraum angeordnet und mit einem Stützpunkt für das Lehrerteam ergänzt. So
erhält jede Jahrgangsstufe ihr überschaubare Einheit, eine eigene Adresse und
Heimat in der Schule. Die
Fachräume werden ergänzt durch Profilräume, die den Fachbereichen zugeordnet
und für die Projektarbeiten genutzt werden. Des Weiteren sollen die
öffentlichen Bereiche und Verkehrsflächen als Kommunikations- und Lernzonen,
Treffpunkte oder auch Rückzugsräume nutzbar gemacht und differenziert gestaltet
werden. Die Schulflächen werden ergänzt durch Räume für Sprach- bzw.
Inklusionstherapie, die Jugendhilfe, eine Aula mit Platz für bis zu 400
Personen, eine angeschlossene Mensa mit 112 Sitzplätzen (ausgelegt für die
Hälfte der Schülerschaft, im Drei-Schicht-Betrieb) mit Mischküche, sowie eine
Zweifach-Sporthalle mit Umkleideräumen und separatem Zugang. Die Grundstücksgröße beträgt 13.914
qm an der Gräfin-Dönhoff -Straße 11, der Stadt Frankfurt am Main wird im
Bebauungsplan B803.2 erfasst. Dieser Bebauungsplan ist am 01.09.2009
rechtsverbindlich in Kraft getreten. Das Baugrundstück Gemarkung Kalbach, Flur
12, Flurstück 587/6 ist als Fläche für den Gemeinbedarf - Schule ausgewiesen.
Das Schulgebäude wird gemäß Art. 2 (3) Nr.5 HBO als Gebäude der Gebäudeklasse 5
und nach Art. 2 (8) Nr.10 HBO als Sonderbau eingestuft, das Förderzentrum wird
in die Gebäudeklasse 3 eingestuft. Aufgrund der Nutzungsfestlegung "Schule" im
B-Plan gilt die Versammlungsstättenverordnung (VStättV) nicht, die Nutzung ist
ausschließlich für schulische Belange zulässig. Dennoch werden die
brandschutztechnischen Maßnahmen für die Aula "in Anlehnung an die VStättVO"
geplant. Nachhaltigkeit / Energiekonzept /
EnEV Das Gebäude wird
gem. Leitlinien der Stadt Frankfurt am Main zum wirtschaftlichen Bauen geplant.
Hochbau: - Die Anforderungen gem. EEWärme G werden erfüllt,
die Anforderungen der EnEV zum Jahres- primärenergiebedarf werden um 37%
unterschritten. - Es wird
eine Vielzahl von Passivhaus-Bestandteilen eingesetzt. - Alle Aufenthaltsräume werden gut mit Tageslicht
versorgt und sind natürlich zu belüften. - Das Verhältnis von verglasten und transparenten
Außenflächen wird im Hinblick auf den sommer- lichen Wärmeschutz optimiert. Die hohen Werte
an der Nordwest-Fassade der Schule generieren sich hauptsächlich aus der Sporthalle, deren
Verglasung komplett zu dieser Seite ausgerichtet ist. Die Werte an der Nordost-Fassade des
Förderzentrums entstehen durch die Ausrichtung der Büroräume und der Hausmeisterwohnung zum
Schulgarten hin. - Das
Raumklima im Sommer wird durch den Einsatz von thermischen Speichermassen
(unbe- kleidete
Betonwände und teilw. -decken), variablen Sonnenschutz, Möglichkeiten zur
Nachtlüf- tung und
begrünte Dächer stabilisiert. - Technikflächen werden zentral innerhalb der zu
versorgenden Bereichen angeordnet. Auf Grund der Aufteilung der Nutzungsbereiche gibt es
eine Lüftungszentrale für das eigentliche Schulge- bäude sowie je eine weitere Zentrale für die
Sporthalle und für den Bereich Aula/ Küche/ Mensa. Weitere Geräte für die Lüftung der Cluster
finden auf dem Dach der Lerncluster Platz. - Die Auswahl der Baustoffe erfolgt gem. den
Richtlinien der Stadt Frankfurt am Main. - Fenster werden als Holzfenster mit Aluverkleidung
ausgeführt, Pfosten-Riegel-Fassaden ebenso - Die Dämmstärken werden gem. EnEV-Berechnung
festgelegt. aus
Holzprofilen mit Alu-Bekleidung. - Die Dächer werden mit Möglichkeiten für die
Errichtung von Photovoltaikanlagen ausgelegt. D) Kosten 1. Investitionsbedarf: 46.889.325.39 €
brutto 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit
Angaben der Jahresraten Für
die aktivierungsfähigen Aufwendungen ist folgender Finanzierungsablauf zu
erwarten: Neubau Schule und Turnhalle
(brutto) PSP 5.007734
Jahr Verpflichtungen € Mittelabfluss €
2017 450.000,00 €
412.129,40 €
2018 2.021.340,33 €
2.021.340,33 €
2019 8.125.751,55 €
8.163.622,15 €
2020 14.552.414,50 €
14.552.414,50 €
2021 9.001.584,68 €
8.227.247.36 €
2022 920.735,49 €
1.695.072,81 €
Summe 35.071.826,55 €
35.071.826,55
€ Neubau Cafeteria BgA.
(netto) PSP 5.007735 Jahr
Verpflichtungen € Mittelabfluss €
2017 0,00 € 0,00 €
2018 173.090,42 €
173.090,42 €
2019 263.605,34 €
263.605,34 €
2020 450.037,66 €
450.037,66 €
2021 280.782,35 €
255.988,75 €
2022 47.507,01 €
72.300,61 €
Summe 1.215.022,78 €
1.215.022,78 €
Neubau Turnhalle BgA. (netto) PSP
5.007809
Jahr
Verpflichtungen € Mittelabfluss €
2017 0,00 € 0,00 €
2018 115.476,04 €
115.476,04 €
2019 1.355.483,36 €
1.355.483,36 €
2020 2.314.135,71 €
2.314.135,71 €
2021 1.443.809,18 €
1.318.831,04 €
2022 246.789,39 €
371.776,53 €
Summe 5.475.702,68 €
5.475.702,68 €
Neubau Förderzentrum (brutto) PSP
5.007849
Jahr
Verpflichtungen € Mittelabfluss €
2017 0,00 € 0,00 €
2018 334.243,35 €
334.243,35 €
2019 1.233.087,94 €
1.233.087,94 €
2020 2.021.886,11 €
2.021.886,11 €
2021 1.313.438,30 €
1.199.349,58 €
2022 224.117,67 €
338.206,39 €
Summe 5.126.773,37 €
5.126.773,37 €
3. Zugehörige Folgeinvestitionen:
keine 4. Jahresfolgekosten a) personelle Folgekosten keine b) sächliche Folgekosten
790.779,29 €
c) Kapitalkosten
Kalkulatorische Verzinsung 2,75
% 1.289.456 €
Abschreibung 1.197.282 €
5. Jahreserträge keine
6. Leistungen Dritter:
keine
7. Stellenplanmäßige
Auswirkungen keine Anlage _Entwurfsbeschreibung_Erlaeuterungsbericht
(ca. 1,3 MB) Anlage
_Kostendeckblatt01 (ca.
78 KB) Anlage
_Kostendeckblatt02 (ca.
78 KB) Anlage
_Kostendeckblatt03 (ca.
78 KB) Anlage
_Kostendeckblatt04 (ca.
78 KB) Anlage
_Kostendeckblatt05 (ca.
78 KB) Anlage _Raumprogramm (ca. 259 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 11.06.2010, M 122
Vortrag des Magistrats vom
29.05.2015, M 93
Vortrag des
Magistrats vom 04.03.2016, M 56
Vortrag des
Magistrats vom 03.02.2017, M 30 Zuständige
Ausschüsse:
Haupt- und Finanzausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Ausschuss für
Bildung und Integration Beratung im Ortsbeirat: 12
Versandpaket: 21.11.2018 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR
12 am 30.11.2018, TO I, TOP 20 Beschluss: Der Vorlage M 223 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 26. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration am 03.12.2018, TO I, TOP 26
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 223 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD, BFF und
FRANKFURTER (= Ablehnung); FDP und FRAKTION (= Votum im Haupt- und
Finanzausschuss)
Sonstige
Voten/Protokollerklärung: Protokollerklärung der BFF: Defizite
in der Planung könnten später zu Kostentreibern in der Ausführung werden.
26. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 03.12.2018, TO I, TOP
37 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 223 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER
gegen AfD und BFF (= Ablehnung); FDP (= Votum im Ausschuss für Bildung und
Integration) Sonstige
Voten/Protokollerklärung: Protokollnotiz der BFF: Defizite in der
Planung könnten später zu Kostentreibern in der Ausführung werden.
27. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 11.12.2018, TO I, TOP 37
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 223 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER
gegen AfD und BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung:
FDP (= Ablehnung) ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
29. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 13.12.2018, TO II, TOP 50
Beschluss: Der Vorlage M 223 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und
ÖkoLinX-ARL gegen AfD, FDP und BFF (= Ablehnung)
Beschlussausfertigung(en):
§ 3495, 29. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 13.12.2018 Aktenzeichen: 40 30