Kooperative Gesamtschule (KGS) Niederrad - Provisorium Im Mainfeld hier: Überschreitung der Gesamtkosten nach § 28 GemHVO
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 19.10.2018, M
189 Betreff:
Kooperative Gesamtschule (KGS) Niederrad - Provisorium Im Mainfeld
hier: Überschreitung der Gesamtkosten nach § 28 GemHVO Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom 21.06.2018,
§ 2862 (M 90) 1. Es dient zur Kenntnis, dass für die Errichtung des
Provisoriums für die Jahrgänge 7 bis 10 der sechszügigen Kooperativen
Gesamtschule (KGS) Niederrad Provisorium Im Mainfeld mit Cafeteria zusätzliche
Kosten anfallen werden, die eine Nachbewilligung zusätzlicher Mittel in Höhe
von voraussichtlich 7.075.300 € erforderlich machen. Trotz intensiver
Bemühungen, Einsparpotentiale im laufenden Verfahren zu identifizieren, kann
das Budget - aufgestellt auf Basis einer Kostenschätzung - nicht eingehalten
werden. 2. Es werden dementsprechend weitere
Mittel von insgesamt 7.075.300 € bewilligt. Die Verrechnung der Aufwendungen für das Schulgebäude
in Höhe von 6.700.069 € erfolgt auf dem Sachkonto 8078 5100, PSP-Element
5.007238.500.999.100-700. Die Aufwendungen für die Cafeteria in Höhe von
375.231 € werden unter dem Sachkonto 8078 5100, PSP-Element
5.007239.500.900.100-700 verrechnet. 3. Zur Deckung der Mehrkosten werden 7.075.300,-
€ von dem Projekt 5.002520 - Holzhausenschule, Sanierung und Erweiterung
auf Sechszügigkeit - zur Verfügung gestellt. 4. Es dient zur Kenntnis, dass
von den bewilligten Mitteln in Höhe von 22.369.000 € nach derzeitigem
Ausgabenstand bisher 1.175.966,97 € (Stand 24.09.2018) für die Maßnahme
aufgewendet wurden, womit das bewilligte Budget noch nicht überschritten ist.
Insbesondere aufgrund der derzeit erzielten Ausschreibungsergebnisse kommt es
jedoch zu einer Überschreitung von mehr als 10% der beschlossenen
Gesamtkosten. Begründung: A) Zielsetzung Das Provisorium "Im Mainfeld" soll zum Schuljahr
2019/20 für den Jahrgang 7 der KGS Niederrad, die Wallschule und das Regionale
Beratungs-und Förderzentrum Süd in Betrieb gehen. Hierfür wurde durch die Stadtverordnetenversammlung
am 21.06.2018, § 2862 (M 90) der Bau des Provisoriums beschlossen. Für die rechtzeitige Inbetriebnahme ist der Beginn
der Gründungsarbeiten im Oktober 2018 Voraussetzung. Dafür wurden bereits die
verpachteten Grundstücke gekündigt und freigemacht, sowie die Beauftragung der
Gründungsarbeiten erteilt. Weiter ist ein Generalunternehmer (GU) zur Erstellung
des schlüsselfertigen Hochbaus Anfang November 2018 zu beauftragen. Das
laufende Vergabeverfahren an den GU führt zu einer erheblichen
Budgetüberschreitung gegenüber der Beschlusssumme. Mit der Prognose der noch
ausstehenden Vergaben werden Gesamtkosten für das Projekt i.H.v. 29.444.876
€ erwartet.
B) Alternativen Es wurde die Umsetzbarkeit des Projektes mit den
anstehenden Rahmenverträgen über die Lieferung und Aufstellung von
Stahlcontainern bzw. Holzbauten geprüft. Das Auftragsvolumen des vorliegenden
Projektes ist jedoch für die Kapazität des Stahlcontainer-Rahmenvertrages zu
groß. Dessen Kapazitäten, sowie die vertraglich festgelegten Bearbeitungs- und
Vorlaufzeiten sind zum derzeitigen Zeitpunkt bereits zu gering, um einen
Fertigstellungstermin in 2019 gewährleisten zu können. Eine Zusage der Umsetzbarkeit über den Rahmenvertrag
Holzbau konnte bis zum aktuellen Zeitpunkt ebenfalls nicht erzielt werden. Für
die Einhaltung des Terminplans ist es zwingend erforderlich, das Projekt ohne
weitere Unterbrechungen fortzuführen, wonach nach aktuellem Sach- und
Kenntnisstand keine Alternativen für die KGS Niederrad Im Mainfeld zur
Verfügung stehen.
C) Lösungen Die Mehrkosten ergeben sich insbesondere aus
folgenden Gründen: a. Die Bau- und Finanzierungsvorlage wurde auf Basis
des Stadtverordnetenbeschlusses § 940 vom 26.01.2017 (M 233) auf Basis einer
Kostenschätzung eingereicht. Dies war Teil der notwendigen
Beschleunigungsmaßnahme, um den engen Terminplan dieses Projektes umsetzen zu
können. Das Projekt befand sich zum Zeitpunkt der Bau- und Finanzierungsvorlage
in einer frühen Planungsphase. Die sich anschließende vertiefende Planung hin zur
Kostenberechnung führte zu deutlich höheren Kosten, insbesondere in den
Kostengruppen 300, 400 und 500. In Folge schlägt sich dies auch auf die
Kostengruppe 700 nieder. Der Zuwachs hier ergibt sich insbesondere aus den nach
anrechenbaren Kosten gestiegenen Honoraren. Das Budget des "Unvorhergesehenen" wurde mit 12% der
Kostengruppen 200-500 nicht ausreichend hoch veranschlagt, um die sich nun
darstellende Kostenentwicklung (Kostenschätzung zu Kostenberechnung) auffangen
zu können. b. Zum Zeitpunkt der Zusammenstellung
der Kosten zur Bau- und Finanzierungsvorlage war die Anzahl der abzulösenden
PKW-Stellplätze mit der Bauaufsicht noch nicht geklärt. Die nun fällige
Stellplatzablöse für 20 PKW-Stellplätze zu je 10.000 € führen zu gesamt
200.000 €, welche vom Projektbudget nicht gedeckt sind. c. Die Angebotssituation der Hochbauvergabe spiegelt
die hohe Auslastung und den fehlenden Wettbewerb am Markt und die über die
Maßen gestiegenen Baupreise wider. Das Verfahren erzielte lediglich ein
Angebot, welches mehr als 30% über dem Vergabewert liegt. d. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser
Mehrkostenvorlage sind noch nicht alle Vergaben getätigt. Aufgrund der
aktuellen Markt-/Angebotssituation (vgl. Punkt c) ist ein Unsicherheitsfaktor
für die noch ausstehenden Vergaben anzunehmen und entsprechende Mittel
vorzuhalten. Außerdem werden unter Beachtung der
vorgegebenen Standards Einsparmöglichkeiten geprüft und, soweit praktisch
umsetzbar, realisiert. Für die Konkretisierung der Einsparmöglichkeiten muss
zunächst die Vergabe des schlüsselfertigen Hochbaus unter den gegenwärtigen und
ausgeschriebenen Bedingungen erfolgen. Im Anschluss daran wird das
Anordnungsrecht des Auftraggebers auf Änderung des Bauentwurfs zur Reduzierung
der Kosten wahrgenommen. Geplante Maßnahmen zur Kostenreduzierung:
Änderungen 1. des Fassadenmaterials, 2. der Holzfenster zu Kunststofffenstern, 3. des Materials der
Fußbodensockelleisten, 4. des
Materials der Dachbegrünung zu Kies und 5. der Innenwandoberflächenqualitäten von Holz zu
Gipskarton. Reduktion 6. der Fensterflächen, 7. der Ausführung von akustisch wirksamen
Maßnahmen, 8. des
Fliesenspiegels der Sanitärbereiche, 9. der Spiegelflächen der Sanitärbereiche, 10. der Verglasungen im Innenraum und
der Innentüren, sowie 11. der
Küchenausstattung gem. Anmerkungen des Revisionsamtes und des
Stadtschulamtes.
Entfall 12. der Sichtschutzelemente zum Technikraum, 13. der faltbaren Trennwand zwischen
Mensa und Aufenthaltsraum und 14. Überprüfung der Wirtschaftlichkeit von
Festeinbauten. Die konkrete Summe der
Kostenreduktion kann erst nach Vergabe und Öffnung der Urkalkulation des
Generalunternehmers ermittelt werden. Eine weitere Reduzierung der Standards der Stadt
Frankfurt insbesondere hinsichtlich Inklusion, Wärmeschutz und Raumlufthygiene
wurde als nicht zweckdienlich ausgeschlossen. D) Kosten
1. Überschreitung der
Gesamtkosten: 7.075.300 € 2. Für die Baumaßnahme ist folgender zur Bau- und
Finanzierungsvorlage ergänzender Finanzierungsablauf zu erwarten: Jahr Verpflichtungen Mittelablauf
Bis 2018 7.075.300,00 €
0
€ 2019 4.563.115 €
2020 2.400.000 €
2021 112.185
€
3. Zugehörige
Folgekosten: keine
4.
Jahresfolgekosten: a) personelle Folgekosten
keine
b) sächliche Folgekosten
4.263 €
c) Kapitalkosten
- Kalkulatorische
Verzinsung 2,75 % 194.571 € - Abschreibung 435.831 €
5. Jahreserträge keine 6. Leistungen Dritter
keine
7. Stellenplanmäßige
Auswirkungen keine
Anlage _Kostendeckblaetter (nicht öffentlich - ca. 253 KB)
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 18.05.2018, M 90 Zuständige
Ausschüsse:
Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau
Ausschuss für
Bildung und Integration
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket:
24.10.2018 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 5
am 23.11.2018, TO I, TOP 50 Beschluss: Der Vorlage M 189 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 26. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration am 03.12.2018, TO I, TOP 10
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 189 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD,
FDP, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) 26. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 03.12.2018, TO I, TOP
15 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 189 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD, BFF
und FRANKFURTER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung:
FDP (= Ablehnung) ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
27. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 11.12.2018, TO II, TOP 7
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 189 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD,
FDP, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) 29. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 13.12.2018, TO II, TOP 33
Beschluss: Der Vorlage M 189 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD,
FDP, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
Beschlussausfertigung(en): § 3479, 29. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 13.12.2018 Aktenzeichen: 40 30