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Kooperative Gesamtschule (KGS) Niederrad - Provisorium Im Mainfeld hier: Überschreitung der Gesamtkosten nach § 28 GemHVO

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 19.10.2018, M 189 Betreff: Kooperative Gesamtschule (KGS) Niederrad - Provisorium Im Mainfeld hier: Überschreitung der Gesamtkosten nach § 28 GemHVO Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 21.06.2018, § 2862 (M 90) 1. Es dient zur Kenntnis, dass für die Errichtung des Provisoriums für die Jahrgänge 7 bis 10 der sechszügigen Kooperativen Gesamtschule (KGS) Niederrad Provisorium Im Mainfeld mit Cafeteria zusätzliche Kosten anfallen werden, die eine Nachbewilligung zusätzlicher Mittel in Höhe von voraussichtlich 7.075.300 € erforderlich machen. Trotz intensiver Bemühungen, Einsparpotentiale im laufenden Verfahren zu identifizieren, kann das Budget - aufgestellt auf Basis einer Kostenschätzung - nicht eingehalten werden. 2. Es werden dementsprechend weitere Mittel von insgesamt 7.075.300 € bewilligt. Die Verrechnung der Aufwendungen für das Schulgebäude in Höhe von 6.700.069 € erfolgt auf dem Sachkonto 8078 5100, PSP-Element 5.007238.500.999.100-700. Die Aufwendungen für die Cafeteria in Höhe von 375.231 € werden unter dem Sachkonto 8078 5100, PSP-Element 5.007239.500.900.100-700 verrechnet. 3. Zur Deckung der Mehrkosten werden 7.075.300,- € von dem Projekt 5.002520 - Holzhausenschule, Sanierung und Erweiterung auf Sechszügigkeit - zur Verfügung gestellt. 4. Es dient zur Kenntnis, dass von den bewilligten Mitteln in Höhe von 22.369.000 € nach derzeitigem Ausgabenstand bisher 1.175.966,97 € (Stand 24.09.2018) für die Maßnahme aufgewendet wurden, womit das bewilligte Budget noch nicht überschritten ist. Insbesondere aufgrund der derzeit erzielten Ausschreibungsergebnisse kommt es jedoch zu einer Überschreitung von mehr als 10% der beschlossenen Gesamtkosten. Begründung: A) Zielsetzung Das Provisorium "Im Mainfeld" soll zum Schuljahr 2019/20 für den Jahrgang 7 der KGS Niederrad, die Wallschule und das Regionale Beratungs-und Förderzentrum Süd in Betrieb gehen. Hierfür wurde durch die Stadtverordnetenversammlung am 21.06.2018, § 2862 (M 90) der Bau des Provisoriums beschlossen. Für die rechtzeitige Inbetriebnahme ist der Beginn der Gründungsarbeiten im Oktober 2018 Voraussetzung. Dafür wurden bereits die verpachteten Grundstücke gekündigt und freigemacht, sowie die Beauftragung der Gründungsarbeiten erteilt. Weiter ist ein Generalunternehmer (GU) zur Erstellung des schlüsselfertigen Hochbaus Anfang November 2018 zu beauftragen. Das laufende Vergabeverfahren an den GU führt zu einer erheblichen Budgetüberschreitung gegenüber der Beschlusssumme. Mit der Prognose der noch ausstehenden Vergaben werden Gesamtkosten für das Projekt i.H.v. 29.444.876 € erwartet. B) Alternativen Es wurde die Umsetzbarkeit des Projektes mit den anstehenden Rahmenverträgen über die Lieferung und Aufstellung von Stahlcontainern bzw. Holzbauten geprüft. Das Auftragsvolumen des vorliegenden Projektes ist jedoch für die Kapazität des Stahlcontainer-Rahmenvertrages zu groß. Dessen Kapazitäten, sowie die vertraglich festgelegten Bearbeitungs- und Vorlaufzeiten sind zum derzeitigen Zeitpunkt bereits zu gering, um einen Fertigstellungstermin in 2019 gewährleisten zu können. Eine Zusage der Umsetzbarkeit über den Rahmenvertrag Holzbau konnte bis zum aktuellen Zeitpunkt ebenfalls nicht erzielt werden. Für die Einhaltung des Terminplans ist es zwingend erforderlich, das Projekt ohne weitere Unterbrechungen fortzuführen, wonach nach aktuellem Sach- und Kenntnisstand keine Alternativen für die KGS Niederrad Im Mainfeld zur Verfügung stehen. C) Lösungen Die Mehrkosten ergeben sich insbesondere aus folgenden Gründen: a. Die Bau- und Finanzierungsvorlage wurde auf Basis des Stadtverordnetenbeschlusses § 940 vom 26.01.2017 (M 233) auf Basis einer Kostenschätzung eingereicht. Dies war Teil der notwendigen Beschleunigungsmaßnahme, um den engen Terminplan dieses Projektes umsetzen zu können. Das Projekt befand sich zum Zeitpunkt der Bau- und Finanzierungsvorlage in einer frühen Planungsphase. Die sich anschließende vertiefende Planung hin zur Kostenberechnung führte zu deutlich höheren Kosten, insbesondere in den Kostengruppen 300, 400 und 500. In Folge schlägt sich dies auch auf die Kostengruppe 700 nieder. Der Zuwachs hier ergibt sich insbesondere aus den nach anrechenbaren Kosten gestiegenen Honoraren. Das Budget des "Unvorhergesehenen" wurde mit 12% der Kostengruppen 200-500 nicht ausreichend hoch veranschlagt, um die sich nun darstellende Kostenentwicklung (Kostenschätzung zu Kostenberechnung) auffangen zu können. b. Zum Zeitpunkt der Zusammenstellung der Kosten zur Bau- und Finanzierungsvorlage war die Anzahl der abzulösenden PKW-Stellplätze mit der Bauaufsicht noch nicht geklärt. Die nun fällige Stellplatzablöse für 20 PKW-Stellplätze zu je 10.000 € führen zu gesamt 200.000 €, welche vom Projektbudget nicht gedeckt sind. c. Die Angebotssituation der Hochbauvergabe spiegelt die hohe Auslastung und den fehlenden Wettbewerb am Markt und die über die Maßen gestiegenen Baupreise wider. Das Verfahren erzielte lediglich ein Angebot, welches mehr als 30% über dem Vergabewert liegt. d. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Mehrkostenvorlage sind noch nicht alle Vergaben getätigt. Aufgrund der aktuellen Markt-/Angebotssituation (vgl. Punkt c) ist ein Unsicherheitsfaktor für die noch ausstehenden Vergaben anzunehmen und entsprechende Mittel vorzuhalten. Außerdem werden unter Beachtung der vorgegebenen Standards Einsparmöglichkeiten geprüft und, soweit praktisch umsetzbar, realisiert. Für die Konkretisierung der Einsparmöglichkeiten muss zunächst die Vergabe des schlüsselfertigen Hochbaus unter den gegenwärtigen und ausgeschriebenen Bedingungen erfolgen. Im Anschluss daran wird das Anordnungsrecht des Auftraggebers auf Änderung des Bauentwurfs zur Reduzierung der Kosten wahrgenommen. Geplante Maßnahmen zur Kostenreduzierung: Änderungen 1. des Fassadenmaterials, 2. der Holzfenster zu Kunststofffenstern, 3. des Materials der Fußbodensockelleisten, 4. des Materials der Dachbegrünung zu Kies und 5. der Innenwandoberflächenqualitäten von Holz zu Gipskarton. Reduktion 6. der Fensterflächen, 7. der Ausführung von akustisch wirksamen Maßnahmen, 8. des Fliesenspiegels der Sanitärbereiche, 9. der Spiegelflächen der Sanitärbereiche, 10. der Verglasungen im Innenraum und der Innentüren, sowie 11. der Küchenausstattung gem. Anmerkungen des Revisionsamtes und des Stadtschulamtes. Entfall 12. der Sichtschutzelemente zum Technikraum, 13. der faltbaren Trennwand zwischen Mensa und Aufenthaltsraum und 14. Überprüfung der Wirtschaftlichkeit von Festeinbauten. Die konkrete Summe der Kostenreduktion kann erst nach Vergabe und Öffnung der Urkalkulation des Generalunternehmers ermittelt werden. Eine weitere Reduzierung der Standards der Stadt Frankfurt insbesondere hinsichtlich Inklusion, Wärmeschutz und Raumlufthygiene wurde als nicht zweckdienlich ausgeschlossen. D) Kosten 1. Überschreitung der Gesamtkosten: 7.075.300 € 2. Für die Baumaßnahme ist folgender zur Bau- und Finanzierungsvorlage ergänzender Finanzierungsablauf zu erwarten: Jahr Verpflichtungen Mittelablauf Bis 2018 7.075.300,00 € 0 € 2019 4.563.115 € 2020 2.400.000 € 2021 112.185 € 3. Zugehörige Folgekosten: keine 4. Jahresfolgekosten: a) personelle Folgekosten keine b) sächliche Folgekosten 4.263 € c) Kapitalkosten - Kalkulatorische Verzinsung 2,75 % 194.571 € - Abschreibung 435.831 € 5. Jahreserträge keine 6. Leistungen Dritter keine 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen keine Anlage _Kostendeckblaetter (nicht öffentlich - ca. 253 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 18.05.2018, M 90 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Bildung und Integration Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 24.10.2018 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 5 am 23.11.2018, TO I, TOP 50 Beschluss: Der Vorlage M 189 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 03.12.2018, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 189 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD, FDP, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) 26. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 03.12.2018, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 189 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) 27. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 11.12.2018, TO II, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 189 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD, FDP, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) 29. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 13.12.2018, TO II, TOP 33 Beschluss: Der Vorlage M 189 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD, FDP, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 3479, 29. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 13.12.2018 Aktenzeichen: 40 30

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