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Bestellung eines Erbbaurechts an dem Grundstück Gemarkung Frankfurt, Bezirk 16, Flur 226, Flurstück 13/111, Bischofsheimer Straße 38

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 06.06.2014, M 104 Betreff: Bestellung eines Erbbaurechts an dem Grundstück Gemarkung Frankfurt, Bezirk 16, Flur 226, Flurstück 13/111, Bischofsheimer Straße 38 I. Dem Abschluss eines Erbbauvertrages wird auf folgender Grundlage zugestimmt: Erbbauberechtigte Frau Michaela Hein Herr Oliver Hasenpflug Hilligengasse 3 65929 Frankfurt am Main Erbbaugrundstück Gemarkung Frankfurt, Bezirk 16, Flur 226, Flurstück 13/111, Bischofsheimer Straße 38 hält 212 m2 Die Fläche ist aus den beigefügten Lageplänen ersichtlich. Erbbauzeit 99 Jahre Erbbauzins 2.173,00 EUR p.a. (10,25 EUR/m2) Gebäudewertentschädigung 113.526,00 EUR Anpassung Wertsicherungsklausel, Anpassung alle fünf Jahre nach Verbraucherpreisindex. Besondere Bedingungen Die Leitungen der Stadt und anderer Versorgungsträger sind dinglich zu sichern. Für den Fall eines Verkaufs des Erbbaurechts wird zu Gunsten der Stadt Frankfurt am Main ein Vorkaufsrecht begründet. Rechts- und Sachmängelhaftung: Das Grundstück wird so übergeben, wie es daliegt, ohne Haftung für offene oder verdeckte Sach- und Rechtsmängel, insbesondere für die Beschaffenheit des Untergrundes und Art und Maß der Bebaubarkeit sowie für Altlasten und/oder schädliche Bodenveränderungen gemäß Bundesbodenschutzgesetz (BBodenSchG), für Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) und wasserrechtlichen Vorschriften, sowie für Nachbaransprüche jeder Art. Kosten und Steuern Alle Kosten der Vertragsdurchführung gehen zu Lasten des Erbbauberechtigten. Ausgenommen hiervon sind etwaige Kosten der Stadt für ihre eigene Vertretung (Vollmachten etc.). Verrechnung Kontengruppe 50 - Erträge aus Erbbaurechten Der Magistrat, das Dezernat II - Liegenschaftsamt -, wird bevollmächtigt und beauftragt, die Vorlage zu vollziehen. II. Es dient zur Kenntnis, dass der aktuelle Bodenrichtwert 410,00 EUR/m2 beträgt. III. Es dient weiter zur Kenntnis, dass die Vergabe des Grundstücks in Erbpacht gegenüber einem Verkauf und der Anlage des Verkaufserlöses zum Bilanzwert zu einem Zinsverlust in Höhe von 12.731,29 € führt. IV. Es dient darüber hinaus zur Kenntnis, dass die Vergabe des Grundstücks in Erbpacht zu einer Wertminderung in Höhe von 43.771,03 € in der Vermögens- und Ergebnisrechnung führt. Begründung: Die Vergabe der Liegenschaft "Bischofsheimer Straße 38" im Erbbaurecht wurde am 16.11.2013 in der Presse und von November 2013 bis Ende Januar 2014 auf immowelt.de öffentlich ausgeschrieben. Zum Ende der Ausschreibungsfrist lagen bei einer Vielzahl von Interessenbekundungen drei Angebote vor. Der Verkehrswert des bebauten Erbbaurechts wurde vom Gutachterausschuss mit 100.000,00 EUR ermittelt. Der neben der Gebäudewertentschädigung zu zahlende Erbbauzins beträgt fünf Prozent aus dem halben Bodenrichtwert und entspricht damit dem für städtische Erbbaurechte außerhalb von Siedlungsgebieten üblichen Betrag. Die Höhe des Erbbauzinses war bei der Ausschreibung vorgegeben. Von den drei vorliegenden Angeboten stellt das Gebot von Frau Hein und Herrn Hasenpflug in Höhe von 113.526,00 EUR das wirtschaftlichste dar. Durch die miteingereichten Unterlagen ist eine ausreichende Bonität belegt. Die Mitbieterin, Frau Tran, die eine Gebäudewertentschädigung von 110.000,00 EUR angeboten hat, wurde bei der Vergabe der Liegenschaft "Weilbacher Straße 17", für die sie ebenfalls ein Gebot abgegeben hat, berücksichtigt. Das dritte Angebot liegt mit 40.000,00 EUR weit unter dem ermittelten Verkehrswert. Aufgrund des abgegebenen Höchstgebots ist eine Vergabe an Frau Hein und Herrn Hasenpflug aus wirtschaftlichen Erwägungen geboten. Maßstab 1:500 Gemarkung Bezirk 16 Flur 226 Flurstück 13/111 Maßstab 1:1000 Gemarkung Bezirk 16 Flur 226 Flurstück 13/111 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 11.06.2014 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 1 am 15.07.2014, TO I, TOP 31 Beschluss: Der Vorlage M 104 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 22.07.2014, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 104 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD und REP (= Annahme) 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 24.07.2014, TO II, TOP 32 Beschluss: Der Vorlage M 104 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten, RÖMER, NPD und REP Beschlussausfertigung(en): § 4869, 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 24.07.2014 Aktenzeichen: 23 21

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