Bestellung eines Erbbaurechts an dem Grundstück Gemarkung Frankfurt, Bezirk 16, Flur 226, Flurstück 13/111, Bischofsheimer Straße 38
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 06.06.2014, M
104 Betreff: Bestellung eines Erbbaurechts an dem
Grundstück Gemarkung Frankfurt, Bezirk 16, Flur 226, Flurstück 13/111,
Bischofsheimer Straße 38 I. Dem Abschluss eines Erbbauvertrages wird auf
folgender Grundlage zugestimmt:
Erbbauberechtigte
Frau Michaela Hein
Herr Oliver Hasenpflug
Hilligengasse 3
65929 Frankfurt am Main
Erbbaugrundstück Gemarkung Frankfurt, Bezirk 16,
Flur 226, Flurstück 13/111, Bischofsheimer Straße 38 hält 212
m2 Die Fläche ist aus den beigefügten
Lageplänen ersichtlich. Erbbauzeit 99 Jahre
Erbbauzins 2.173,00 EUR p.a. (10,25 EUR/m2)
Gebäudewertentschädigung
113.526,00 EUR
Anpassung Wertsicherungsklausel, Anpassung
alle fünf Jahre nach Verbraucherpreisindex.
Besondere Bedingungen
Die Leitungen der Stadt und
anderer Versorgungsträger sind dinglich zu sichern.
Für den Fall eines Verkaufs des
Erbbaurechts wird zu Gunsten der Stadt Frankfurt am Main ein Vorkaufsrecht
begründet. Rechts- und Sachmängelhaftung:
Das Grundstück wird so
übergeben, wie es daliegt, ohne Haftung für offene oder verdeckte Sach- und
Rechtsmängel, insbesondere für die Beschaffenheit des Untergrundes und Art
und Maß der Bebaubarkeit sowie für Altlasten und/oder schädliche
Bodenveränderungen gemäß Bundesbodenschutzgesetz (BBodenSchG), für Ansprüche
nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) und wasserrechtlichen Vorschriften,
sowie für Nachbaransprüche jeder Art. Kosten und Steuern Alle Kosten der
Vertragsdurchführung gehen zu Lasten des Erbbauberechtigten. Ausgenommen
hiervon sind etwaige Kosten der Stadt für ihre eigene Vertretung (Vollmachten
etc.). Verrechnung Kontengruppe 50 - Erträge aus
Erbbaurechten Der Magistrat, das Dezernat II - Liegenschaftsamt -,
wird bevollmächtigt und beauftragt, die Vorlage zu vollziehen. II. Es dient zur Kenntnis, dass der aktuelle
Bodenrichtwert 410,00 EUR/m2 beträgt. III. Es dient weiter zur Kenntnis, dass die Vergabe
des Grundstücks in Erbpacht gegenüber einem Verkauf und der Anlage des
Verkaufserlöses zum Bilanzwert zu einem Zinsverlust in Höhe von 12.731,29
€ führt. IV. Es dient darüber hinaus zur Kenntnis, dass die
Vergabe des Grundstücks in Erbpacht zu einer Wertminderung in Höhe von
43.771,03 € in der Vermögens- und Ergebnisrechnung
führt. Begründung: Die Vergabe der Liegenschaft "Bischofsheimer Straße
38" im Erbbaurecht wurde am 16.11.2013 in der Presse und von November 2013 bis
Ende Januar 2014 auf immowelt.de öffentlich ausgeschrieben. Zum Ende der
Ausschreibungsfrist lagen bei einer Vielzahl von Interessenbekundungen drei
Angebote vor. Der Verkehrswert des bebauten Erbbaurechts wurde vom
Gutachterausschuss mit 100.000,00 EUR ermittelt. Der neben der Gebäudewertentschädigung zu zahlende
Erbbauzins beträgt fünf Prozent aus dem halben Bodenrichtwert und entspricht
damit dem für städtische Erbbaurechte außerhalb von Siedlungsgebieten üblichen
Betrag. Die Höhe des Erbbauzinses war bei der Ausschreibung vorgegeben. Von den drei vorliegenden Angeboten
stellt das Gebot von Frau Hein und Herrn Hasenpflug in Höhe von 113.526,00 EUR
das wirtschaftlichste dar. Durch die miteingereichten Unterlagen ist eine
ausreichende Bonität belegt. Die Mitbieterin, Frau Tran, die eine
Gebäudewertentschädigung von 110.000,00 EUR angeboten hat, wurde bei der
Vergabe der Liegenschaft "Weilbacher Straße 17", für die sie ebenfalls ein
Gebot abgegeben hat, berücksichtigt. Das dritte Angebot liegt mit 40.000,00 EUR
weit unter dem ermittelten Verkehrswert. Aufgrund des abgegebenen Höchstgebots
ist eine Vergabe an Frau Hein und Herrn Hasenpflug aus wirtschaftlichen
Erwägungen geboten. Maßstab 1:500
Gemarkung Bezirk 16
Flur 226 Flurstück 13/111
Maßstab 1:1000
Gemarkung Bezirk 16
Flur 226
Flurstück 13/111
Vertraulichkeit: Nein
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket:
11.06.2014 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 1
am 15.07.2014, TO I, TOP 31 Beschluss: Der Vorlage M 104 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 32. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 22.07.2014, TO I, TOP 11
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 104 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF
Piraten und RÖMER
Sonstige
Voten/Protokollerklärung: NPD und REP (= Annahme)
33. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 24.07.2014, TO II, TOP 32
Beschluss: Der Vorlage M 104 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF
Piraten, RÖMER, NPD und REP Beschlussausfertigung(en): § 4869, 33. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 24.07.2014 Aktenzeichen: 23 21