E-Government-Strategie der Stadt Frankfurt am Main Roadmap und Finanzkonzept
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 06.06.2014, M
107 Betreff:
E-Government-Strategie der Stadt Frankfurt am Main Roadmap und
Finanzkonzept Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 04.07.2013, § 3348 (M 81)
1. Es dient zur Kenntnis, dass
die einmaligen Aufwendungen für die im M 81/2013 definierten
E-Government-Vorhaben im Zeitraum von 2015 bis 2020 nach qualifizierter
Schätzung rund 4,9 Mio. EUR und die laufenden Kosten insgesamt rund 720.000 EUR
p. a. betragen.
2. Dem finanziellen Gesamtrahmen
wird zugestimmt.
3. Für die Umsetzung der
E-Government-Strategie auf Grundlage der vorgelegten Roadmap sind der
Stabsstelle E-Government ab dem Haushaltsjahr 2015 Projektmittel in Höhe von
jährlich 1,45 Mio. EUR im Finanzhaushalt und 720.000 EUR im
Ergebnishaushalt zur Verfügung zu stellen. Begründung: A. Zielsetzung Die von Magistrat und Stadtverordnetenversammlung mit
dem M 81/2013 beschlossene städtische E-Government-Strategie hat vorrangig
folgende Zielsetzung: - Erfüllung rechtlicher Anforderungen - Senkung rechtlicher Risiken - Geschäftsprozessoptimierung (höhere
Wirtschaftlichkeit) -
Verbesserung des Bürger- und Unternehmensservices - Erhöhung der Transparenz des
Verwaltungshandelns Ziele und Nutzen sind im Einzelnen im M-Vortrag
81/2013 dargelegt, auf den vollumfänglich Bezug genommen wird. Der Magistrat legt unter Bezugnahme auf die Ziffern 4
und 7 des o. g. M-Vortrags eine E-Government-Roadmap (Anlage 1) sowie das
zugehörige Finanzkonzept vor. Ziel dieses M-Vortrags ist die Bereitstellung der
Haushaltsmittel für die Umsetzung der E-Government-Vorhaben ab dem
Doppelhaushalt 2015/2016. B. Alternativen Der Verzicht auf die Bereitstellung der
erforderlichen finanziellen Mittel würde bedeuten: - Die im M-Vortrag 81/2013 dargelegten Ziele können
nicht erreicht werden. -
Soweit bereits rechtliche Regelungen zu E-Government bestehen oder in
Vorbereitung sind, können diese nicht erfüllt werden. - Der Erwartungshaltung von Bürgern und Unternehmen
kann nicht entsprochen werden. - Aktuelle politische Anforderungen können nicht
adäquat umgesetzt werden. -
Rechtliche Risiken nehmen zu. - Prozessoptimierungspotentiale - und damit
Einsparpotentiale - werden nicht genutzt. - Eine zentrale Steuerung ist nicht möglich; in der
Folge entstehen vermeidbare Mehrfachaufwände, weil die notwendigen IT-Dienste
mehrfach dezentral geschaffen werden. - Insbesondere ist die Einführung des dringend
benötigten Dokumentenmanagementsystems zur Sicherstellung der rechts- und
revisionssicheren Aufbewahrung elektronischer Dokumente nicht möglich. - Die Umsetzung eines geordneten
Wissensmanagements im Rahmen eines Mitarbeiterportals wäre nicht möglich.
C. Lösung Die Umsetzung der E-Government-Strategie soll unter
Beachtung der Haushalts-Rahmenbedingungen kostenbewusst erfolgen. Um die zu veranschlagenden Kosten zu senken, wird die
Zusammenarbeit mit anderen Kommunen angestrebt, wodurch einerseits kostspielige
Sonderlösungen vermieden und andererseits die entstehenden Kosten auf mehrere
Beteiligte verteilt werden. Zur Wahrung der Flexibilität und Ermöglichung einer
Projektpriorisierung wird ein Finanzrahmen bereitgestellt, innerhalb dessen die
Umsetzung der E-Government-Projektvorhaben vollzogen wird. Ein solcher
Finanzrahmen bietet die notwendige Flexibilität, um auf aktuelle Entwicklungen
eingehen zu können, z. B. die Umsetzung des in Vorbereitung befindlichen
E-Government-Gesetzes des Landes Hessen. Die Vorgehensweise bei der Umsetzung unterliegt einer
strikten Abfolge:
- Bevor konkrete
E-Government-Dienstleistungen zur Verfügung gestellt werden können, müssen
zunächst E-Government-Basisdienste geschaffen werden, auf denen die konkreten
Dienstleistungen aufbauen. -
Bei den E-Government-Basisdiensten besteht keine Entscheidungsoption, ob
einzelne Dienste umgesetzt werden. Nur wenn die definierten Basisdienste
vollständig zur Verfügung stehen, sind konkrete E-Government-Dienstleistungen
möglich. So ist z. B. Online-Antragsmanagement nur möglich, wenn Dienste für
die Authentifizierung, die elektronische Bezahlung und die Dokumentenablage zur
Verfügung stehen.
D. Kosten Die für die Umsetzung der E-Government-Strategie
geschätzten Kosten ergeben sich aus dem obigen Beschlusstext und im Detail aus
folgender Tabelle:
Nr. Handlungsbereich Einmalige Kosten Laufende Kosten p.a. A Steuerung und
Planung 670.000 EUR 0 EUR B Dokumente und Daten
1.385.000 EUR 140.000 EUR
C Elektronische
Prozesse 2.825.000 EUR 570.000 EUR
D Service-Infrastrukturen 25.000 EUR 10.000 EUR
E Infrastruktur optimieren
und konsolidieren 0 EUR 0 EUR
Summe 4.905.000 EUR 720.000 EUR
Die genannten Kosten fallen vor allem
für die Realisierung folgender E-Government-Basisdienste und
E-Government-Dienstleistungen an: - Dokumentenmanagement und Archivierung (intern)
- Antragsmanagement und dafür
erforderliche Basisdienste (extern) - Mitarbeiterportal (intern) Die Kostenangaben basieren auf Werten aus
vergleichbaren Referenz-Projekten. Die genannten Summen enthalten nicht die
Umsetzung infolge der Bedarfsanalyse aus durchzuführenden Vorstudien sowie
andere heute nicht abschätzbare Kosten, z. B. Aufwendungen, die aus dem
kommenden E-Government-Gesetz des Landes Hessen resultieren werden. Auch wurden
Aufwände, die anderweitig finanziert werden, hier nicht berücksichtigt. Die genannten einmaligen Kosten
in Höhe von rund 4,9 Mio. EUR umfassen die Zeitspanne bis einschließlich 2020.
Für die Errechnung eines linearen Ansatzes wurden die Jahre von 2015 bis 2017
herangezogen, in denen die notwendigen Investitionen schwerpunktmäßig anfallen.
Der für diese Jahre ermittelte Investitionskostenanteil beträgt rund 4,325 Mio.
EUR. Diese Investitionen wurden linear über die Jahre von 2015 bis 2017
verteilt, woraus sich ein Mittelbedarf in Höhe von 1,45 Mio. EUR pro Jahr
ergibt. Für die Folgejahre ist mit einem
geringeren investiven Mittelbedarf zu rechnen, welcher sich in der
Fortschreibung von Roadmap und Finanzkonzept sowie in einer Reduktion der
Mittelanmeldungen widerspiegeln wird. Anlage 1 (ca.
279 KB)
Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Antrag vom
16.07.2014, NR 971
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 17.05.2013, M 81
Antrag vom
08.11.2022, NR 523
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und Finanzausschuss
Ausschuss für
Recht, Verwaltung und Sicherheit Versandpaket: 11.06.2014 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des
Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 21.07.2014, TO I, TOP
14 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 107 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung
der Vorlage NR 971 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER
zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER
32. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 22.07.2014, TO II, TOP 8
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 107 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung
der Vorlage NR 971 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER
zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER
33. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 24.07.2014, TO II, TOP 34
Beschluss: 1. Die Beratung
der Vorlage M 107 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Beratung
der Vorlage NR 971 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER
zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER
32. Sitzung des
Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 22.09.2014, TO I, TOP
14 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 107 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 971 wird dem Magistrat zur Prüfung
und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und RÖMER; LINKE. (= Votum im
Haupt- und Finanzausschuss), FREIE WÄHLER (= Enthaltung)
zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER gegen
LINKE. (= Annahme)
Sonstige
Voten/Protokollerklärung zu 1: ELF Piraten (M 107 = Annahme im Rahmen
NR 971, NR 971 = Annahme) 33. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 23.09.2014, TO I, TOP 41
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 107 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 971 wird dem Magistrat zur Prüfung
und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER gegen ELF
Piraten (= Annahme im Rahmen NR 971); FREIE WÄHLER (= Enthaltung)
zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER gegen
LINKE. und ELF Piraten (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: ÖkoLinX-ARL (M 107 = Ablehnung, NR 971 = Annahme) NPD (M 107
= Enthaltung, NR 971 = Prüfung und Berichterstattung) REP (M 107 =
Annahme, NR 971 = Prüfung und Berichterstattung)
34. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 25.09.2014, TO II, TOP 22
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 107 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2. Die Vorlage
NR 971 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, RÖMER und REP gegen
ELF Piraten (= Annahme im Rahmen NR 971) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); FREIE
WÄHLER und NPD (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER, NPD und
REP gegen LINKE., ELF Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Beschlussausfertigung(en): § 4871, 33. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 24.07.2014 § 5077, 34. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 25.09.2014 Aktenzeichen: 16 1