E-Government-Strategie der Stadt Frankfurt am Main Roadmap und Finanzkonzept
Vorlagentyp: M
Inhalt
Vortrag des Magistrats vom 06.06.2014, M 107
Betreff: E-Government-Strategie der Stadt Frankfurt am Main Roadmap und Finanzkonzept Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 04.07.2013, § 3348 (M 81)
- Es dient zur Kenntnis, dass die einmaligen Aufwendungen für die im M 81/2013 definierten E-Government-Vorhaben im Zeitraum von 2015 bis 2020 nach qualifizierter Schätzung rund 4,9 Mio. EUR und die laufenden Kosten insgesamt rund 720.000 EUR p. a. betragen.
- Dem finanziellen Gesamtrahmen wird zugestimmt.
- Für die Umsetzung der E-Government-Strategie auf Grundlage der vorgelegten Roadmap sind der Stabsstelle E-Government ab dem Haushaltsjahr 2015 Projektmittel in Höhe von jährlich 1,45 Mio. EUR im Finanzhaushalt und 720.000 EUR im Ergebnishaushalt zur Verfügung zu stellen. Begründung: A. Zielsetzung Die von Magistrat und Stadtverordnetenversammlung mit dem M 81/2013 beschlossene städtische E-Government-Strategie hat vorrangig folgende Zielsetzung: - Erfüllung rechtlicher Anforderungen - Senkung rechtlicher Risiken - Geschäftsprozessoptimierung (höhere Wirtschaftlichkeit) - Verbesserung des Bürger- und Unternehmensservices - Erhöhung der Transparenz des Verwaltungshandelns Ziele und Nutzen sind im Einzelnen im M-Vortrag 81/2013 dargelegt, auf den vollumfänglich Bezug genommen wird. Der Magistrat legt unter Bezugnahme auf die Ziffern 4 und 7 des o. g. M-Vortrags eine E-Government-Roadmap (Anlage 1) sowie das zugehörige Finanzkonzept vor. Ziel dieses M-Vortrags ist die Bereitstellung der Haushaltsmittel für die Umsetzung der E-Government-Vorhaben ab dem Doppelhaushalt 2015/2016. B. Alternativen Der Verzicht auf die Bereitstellung der erforderlichen finanziellen Mittel würde bedeuten: - Die im M-Vortrag 81/2013 dargelegten Ziele können nicht erreicht werden. - Soweit bereits rechtliche Regelungen zu E-Government bestehen oder in Vorbereitung sind, können diese nicht erfüllt werden. - Der Erwartungshaltung von Bürgern und Unternehmen kann nicht entsprochen werden. - Aktuelle politische Anforderungen können nicht adäquat umgesetzt werden. - Rechtliche Risiken nehmen zu. - Prozessoptimierungspotentiale - und damit Einsparpotentiale - werden nicht genutzt. - Eine zentrale Steuerung ist nicht möglich; in der Folge entstehen vermeidbare Mehrfachaufwände, weil die notwendigen IT-Dienste mehrfach dezentral geschaffen werden. - Insbesondere ist die Einführung des dringend benötigten Dokumentenmanagementsystems zur Sicherstellung der rechts- und revisionssicheren Aufbewahrung elektronischer Dokumente nicht möglich. - Die Umsetzung eines geordneten Wissensmanagements im Rahmen eines Mitarbeiterportals wäre nicht möglich. C. Lösung Die Umsetzung der E-Government-Strategie soll unter Beachtung der Haushalts-Rahmenbedingungen kostenbewusst erfolgen. Um die zu veranschlagenden Kosten zu senken, wird die Zusammenarbeit mit anderen Kommunen angestrebt, wodurch einerseits kostspielige Sonderlösungen vermieden und andererseits die entstehenden Kosten auf mehrere Beteiligte verteilt werden. Zur Wahrung der Flexibilität und Ermöglichung einer Projektpriorisierung wird ein Finanzrahmen bereitgestellt, innerhalb dessen die Umsetzung der E-Government-Projektvorhaben vollzogen wird. Ein solcher Finanzrahmen bietet die notwendige Flexibilität, um auf aktuelle Entwicklungen eingehen zu können, z. B. die Umsetzung des in Vorbereitung befindlichen E-Government-Gesetzes des Landes Hessen. Die Vorgehensweise bei der Umsetzung unterliegt einer strikten Abfolge: - Bevor konkrete E-Government-Dienstleistungen zur Verfügung gestellt werden können, müssen zunächst E-Government-Basisdienste geschaffen werden, auf denen die konkreten Dienstleistungen aufbauen. - Bei den E-Government-Basisdiensten besteht keine Entscheidungsoption, ob einzelne Dienste umgesetzt werden. Nur wenn die definierten Basisdienste vollständig zur Verfügung stehen, sind konkrete E-Government-Dienstleistungen möglich. So ist z. B. Online-Antragsmanagement nur möglich, wenn Dienste für die Authentifizierung, die elektronische Bezahlung und die Dokumentenablage zur Verfügung stehen. D. Kosten Die für die Umsetzung der E-Government-Strategie geschätzten Kosten ergeben sich aus dem obigen Beschlusstext und im Detail aus folgender Tabelle: Nr. Handlungsbereich Einmalige Kosten Laufende Kosten p.a. A Steuerung und Planung 670.000 EUR 0 EUR B Dokumente und Daten 1.385.000 EUR 140.000 EUR C Elektronische Prozesse 2.825.000 EUR 570.000 EUR D Service-Infrastrukturen 25.000 EUR 10.000 EUR E Infrastruktur optimieren und konsolidieren 0 EUR 0 EUR Summe 4.905.000 EUR 720.000 EUR Die genannten Kosten fallen vor allem für die Realisierung folgender E-Government-Basisdienste und E-Government-Dienstleistungen an: - Dokumentenmanagement und Archivierung (intern)
- Antragsmanagement und dafür erforderliche Basisdienste (extern) - Mitarbeiterportal (intern) Die Kostenangaben basieren auf Werten aus vergleichbaren Referenz-Projekten. Die genannten Summen enthalten nicht die Umsetzung infolge der Bedarfsanalyse aus durchzuführenden Vorstudien sowie andere heute nicht abschätzbare Kosten, z. B. Aufwendungen, die aus dem kommenden E-Government-Gesetz des Landes Hessen resultieren werden. Auch wurden Aufwände, die anderweitig finanziert werden, hier nicht berücksichtigt. Die genannten einmaligen Kosten in Höhe von rund 4,9 Mio. EUR umfassen die Zeitspanne bis einschließlich - Für die Errechnung eines linearen Ansatzes wurden die Jahre von 2015 bis 2017 herangezogen, in denen die notwendigen Investitionen schwerpunktmäßig anfallen. Der für diese Jahre ermittelte Investitionskostenanteil beträgt rund 4,325 Mio. EUR. Diese Investitionen wurden linear über die Jahre von 2015 bis 2017 verteilt, woraus sich ein Mittelbedarf in Höhe von 1,45 Mio. EUR pro Jahr ergibt. Für die Folgejahre ist mit einem geringeren investiven Mittelbedarf zu rechnen, welcher sich in der Fortschreibung von Roadmap und Finanzkonzept sowie in einer Reduktion der Mittelanmeldungen widerspiegeln wird. Anlage 1 (ca. 279 KB)Nebenvorlage: Antrag vom 16.07.2014, NR 971
Beratungsverlauf 6 Sitzungen
Sitzung
31
Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit
TO I, TOP
14
1. Die Beratung der Vorlage M 107 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 971 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
CDU Grüne SPD FDP Freie Wähler Römer
Sitzung
32
Haupt- und Finanzausschusses
TO II, TOP 8
1. Die Beratung der Vorlage M 107 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 971 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
CDU Grüne SPD FDP Freie Wähler Römer
Sitzung
33
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 34
1. Die Beratung der Vorlage M 107 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 971 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
CDU Grüne SPD FDP Freie Wähler Römer
Sitzung
32
Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit
TO I, TOP
14
1. Der Vorlage M 107 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 971 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
Zustimmung:
CDU Grüne SPD FDP Römer Linke Freie Wähler
Sitzung
33
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 41
1. Der Vorlage M 107 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 971 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
Zustimmung:
CDU Grüne SPD Linke FDP Römer
Ablehnung:
Elf Piraten Freie Wähler Und Römer
Sitzung
34
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 22
1. Der Vorlage M 107 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 971 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
Zustimmung:
CDU Grüne SPD Linke FDP Römer REP
Ablehnung:
Elf Piraten ÖkoLinX-ARL Freie Wähler NPD