Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und Organisationen bei der Überlassung von Räumen in Bürgerhäusern, Bürgertreffs, Stadt- und Mehrzweckhallen
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage M 90 auf die Tagesordnung II der 23. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Der Vorlage M 90 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Begründung
A. Allgemeines
Für die Entwicklung und Erhaltung der Komplexität der Kultur- und Freizeitangebote in Frankfurt am Main ist die funktionierende Wechselbeziehung einer auf breiter Basis verwurzelten Stadtteilarbeit ebenso unverzichtbar und von ebenbürtigem Stellenwert wie zentrale Angebote. Leistungsträger dieser Arbeit vor Ort sind in erster Linie Vereine und Initiativen, die für ihre Veranstaltungen auch die Räumlichkeiten der Saalbau Betriebsgesellschaft mbH anmieten. Die bisher geltenden Richtlinien sehen für aus dem Kulturbudget bezuschusste Vereine eine Bezuschussung lediglich für Raummieten vor. Die Saalbau Betriebsgesellschaft mbH beabsichtigt jedoch ab 01.07.2023 die Veränderung der Konditionen und die Erhöhung von Preisen für Veranstaltungstechnik sowie den damit verbundenen Serviceleistungen. Nicht zuletzt aufgrund der derzeitigen Preisentwicklung wird es für die Vereine immer schwieriger, Veranstaltungen zu finanzieren. Eine Änderung der Richtlinien ist daher nötig, um Anmietungen wie bisher zu erschwinglichen Konditionen zu ermöglichen. Die für den Sportbereich bereits bestehende Zuschussregelung für Technik- bzw. Ausstattungskosten bleibt unverändert.
C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Hälftige Bezuschussung der als mietzuschussberechtigt anerkannten Vereinen bei Veranstaltungstechnik und Serviceleistungen.
D. Klimaschutz
Aufgrund der noch nicht gültigen neuen Preise für Veranstaltungstechnik sowie den damit verbundenen Serviceleistungen erfolgt eine Kostenschätzung auf Basis des Bestellverhaltens im Jahr 2022. Hier fielen Kosten in Höhe von 69.900 EUR netto/83.185 EUR brutto für das Gesamtjahr an. Bedenkt man, dass aufgrund der im ersten Quartal 2022 noch geltenden Coronabeschränkungen eine Vielzahl an Veranstaltungen nicht hat stattfinden können und zudem durch die Preiserhöhungen die oben genannten Beträge künftig höher ausfallen, ist ab dem ersten vollen Jahr 2024 nach den neuen Bedingungen von einem Gesamtkostenvolumen im sechsstelligen Bereich auszugehen. Für den hälftigen Anteil, der durch die Stadt Frankfurt am Main zu tragen ist, ist daher ab dem Jahr 2024 mit Kosten von circa 60.000 EUR netto/71.400 EUR brutto zu rechnen (für das zweite Halbjahr 2023 entsprechend anteilig).