Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung)
Beschlussvorschlag
- Die im Entwurf vorgelegte Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund-und Gewerbesteuer wird beschlossen (Hebesatzsatzung).
- Der Magistrat wird beauftragt, alles Weitere, auch hinsichtlich der Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main, zu veranlassen.
- Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat plant, ein Konzept zum Umgang mit Härtefällen zu erarbeiten und zum Beschluss vorzulegen.
Begründung
A. Allgemeines
Das Bundesverfassungsgericht hat das bisherige System der grundsteuerlichen Bewertung mit Urteil vom 10.04.2018 für verfassungswidrig erklärt, da es gegen das im Grundgesetz verankerte Gebot der Gleichbehandlung verstieß. Der Bundestag hat am 10. Juni 2021 den Entwurf der Bundesregierung zum Umsetzungsgesetz zur Grundsteuerreform verabschiedet. Mit der Reform werden die Vorgaben des Urteils des Bundesverfassungsgerichts im Grundsteuer-und Bewertungsgesetz sowie in weiteren damit zusammenhängenden Vorschriften umgesetzt und die Grundsteuer unter Berücksichtigung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts fortentwickelt.
B. Finanzielle Auswirkungen
Da der Hauptveranlagungszeitraum nach § 8 Abs. 2 HGrStG zum 01.01.2025 neu beginnt, müssen für die Zeit ab 2025 bei der Grundsteuer rechtzeitig neue Hebesätze beschlossen und bekannt gemacht werden, da ansonsten für das Haushaltsjahr 2025 keine Grundsteuern eingenommen werden.