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Bebauungsplan Nr. 879 - Nördlich Hospitalstraße - Klinikum Höchst hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 23.04.2010, M 76 Betreff: Bebauungsplan Nr. 879 - Nördlich Hospitalstraße - Klinikum Höchst hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB I.1 Für das Gebiet des Klinikums Höchst und der nord-östlich angrenzenden Freiflächen des ehemaligen Victor-Gollancz-Hauses in Frankfurt am Main - Höchst ist auf der Grundlage des vorgelegten Rahmenkonzepts ein Bebauungsplan aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplans ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan vom 08.03.2010 zum Aufstellungsbeschluss. I.2 Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung: Der Bebauungsplan soll die planungsrechtliche Voraussetzung für die Neubebauung des Klinikum Höchst auf einer derzeit als allgemeines Wohngebiet festgesetzten Fläche schaffen. Die freiwerdenden Bereiche auf dem heutigen Klinikgelände sollen für unterschiedliche Formen des Wohnungsbaus bzw. kliniknahe Bebauung entwickelt werden. Das Gebiet wird mit einer neuen Straßenfläche an das bestehende Verkehrsnetz der Windhorst-, Goten- und Liebknechtstraße angeschlossen. Nördlich und südlich dieser Verbindung werden öffentliche Grünflächen im Bereich des wertvollen Grünbestands und auf den alten Klinikflächen geschaffen. II. Der Magistrat wird ermächtigt, ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung die öffentliche Auslegung durchzuführen, da der Aufstellungsbeschluss hinreichend qualifiziert ist. Der Magistrat wird ermächtigt, den Bebauungsplanentwurf mit Begründung, der aufgrund der im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen geändert oder ergänzt wurde, ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung erneut nach § 4a (3) i.V.m. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen, sofern die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch die Änderungen oder Ergänzungen nicht berührt werden. III. Es dient der Kenntnis, dass das vorgelegte Rahmenkonzept über ein konkurrierendes Wettbewerbsverfahren unter Beteiligung von Vertretern des Ortsbeirates und der Stadtverordnetenversammlung weiterentwickelt und optimiert werden soll. IV. Der Magistrat wird beauftragt, auf der Grundlage des vorgelegten Rahmenkonzepts beim Planungsverband Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main zum gegebenen Zeitpunkt ein Änderungsverfahren zum rechtswirksamen Flächennutzungsplan einzuleiten. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE Zu I. - III. Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich der Bebauungspläne SW 6a Nr.1 und NW 6c Nr.1. Die Flächen der städtischen Kliniken Frankfurt am Main - Höchst sind als Baugrundstück für den Gemeinbedarf Krankenhaus und die nord-östlich angrenzende Baufläche des ehemaligen Victor-Gollancz-Hauses als allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Das Klinikum plant einen Neubau im laufenden Klinikbetrieb als Ersatz für das Hauptgebäude und die Kinderklinik. Zu diesem Zweck soll auf der freigeräumten Liegenschaft des ehemaligen Victor-Gollancz-Hauses der Klinikneubau errichtet werden. Nach Bezug des Neubaus und Abriss des Altbestandes entstehen im Klinikbereich Wohnbauflächenpotenziale mit einer großen Entwicklungschance für Höchst. Das Flächenpotenzial für Wohnen bietet die Chance für einen qualitätsvollen Wohnungsbau durch eine aufgelockerte Solitärbebauung unter Rücksichtnahme auf große Bestandsbäume. Der Bebauungsplanabgrenzung liegt ein städtebauliches Rahmenkonzept zugrunde, das in der Anlage abgebildet wird und mit dem Aufstellungsbeschluss von der Stadtverordnetenversammlung zustimmend zur Kenntnis genommen werden soll. Das Rahmenkonzept stellt die Nutzungsstruktur für die zukünftige städtebauliche Neuordnung des Plangebietes dar, ohne auf dieser Ebene detaillierte städtebauliche Anforderungen zu formulieren. Diese sollen über ein konkurrierendes Entwurfsverfahren unter Beteiligung von Vertretern des Ortsbeirates und der Stadtverordnetenversammlung entwickelt und optimiert werden. Auf der heutigen Wohnbaufläche des ehemaligen Victor-Gollancz-Hauses entsteht das neue Hauptgebäude der städtischen Kliniken mit dem Eingangsbereich zur Peter-Fischer-Allee. Da der künftige Klinikbau nur noch moderate Gebäudehöhen von maximal 6 Geschossen haben wird, muss von einer hohen Überbauung des Grundstücks ausgegangen werden, um die notwendigen Nutzflächen darstellen zu können. Im Bereich des heutigen Parkplatzes westlich des ehemaligen McNair-Hauptgebäudes wird eine Erweiterungsfläche vorgesehen, die in einem 2. Bauabschnitt für die Verwaltung des Klinikums, für kerngebietstypische Nutzungen (Läden, Dienstleistungen, Büros etc.) mit einem qualitätsvollen öffentlichen Platz mit Quartierszentrumsfunktion entwickelt werden kann. Durch die Neubeordnung bietet sich die Chance, freigewordene Gemeinbedarfsflächen für allgemeines Wohnen oder kliniknahe Nutzung zu entwickeln. Es ist zu untersuchen, ob es sinnvoll ist, Teile der älteren Bestandsgebäude (z.B. die Klinikbibliothek) zu integrieren. Weiter ist der wertvolle Baumbestand bei der Planung der überbaubaren Flächen, der öffentlichen Grünflächen und der Wegeverbindungen zu berücksichtigen. Eine Bebauungsstruktur der Wohnbauflächen mit unterschiedlichen Gebäude- und Wohnformen sowie die konkrete Größe künftiger Frei- und Grünflächen sollen im Rahmen eines städtebaulichen Wettbewerbsverfahrens gefunden werden. Insgesamt stellen die hohen Lagequalitäten des Standortes große Chancen dar, qualitativ hochwertige Wohnformen realisieren zu können, um damit einen wichtigen Beitrag für die Stabilisierung der Einwohnerstruktur von Höchst und Unterliederbach leisten zu können. Dieser Anspruch an gehobene Wohn- und Wohnumfeldqualität wird die anzustrebenden städtebaulichen Dichtewerte bestimmen, die zielentsprechend in einem moderaten Bereich (bis zu vier Vollgeschossen, Geschossflächenzahlen bis 1,2) liegen sollten. Ziel der städtebaulichen Neuordnung soll auch eine Verbesserung des Stadtteilverkehrs sein. Hier bei ist zu prüfen, im Sinne einer Stadtreparatur eine fehlende Straßenverbindung der Windhorststraße mit der Liebknechtstraße herzustellen. In diesem Zusammenhang soll die Neuordnung der Einbahnstraßenregelung geprüft werden Eine nach Westen verlegte Fuß- und Radwegeverbindung in einer neu zu schaffenden öffentlichen Grünfläche erhält die gebietsübergreifenden Wegebeziehungen nach Norden und Süden, die Grünfläche dient auch als Pufferzone zwischen dem Neubau des Krankenhauses und der neuen Wohnbaufläche. Eine weitere wichtige Wegeverbindung verbindet den zukünftigen Eingangsbereich des neuen Hauptgebäudes über die Peter-Fischer-Allee und die Herbesthaler Straße mit dem in der Planung befindlichen Haltepunkt "Höchst-Stadtpark" der Regionaltangente West (RTW) auf der südöstlich gelegenen Bahntrasse. Das Gebäude der zentralen Notaufnahme an der Gotenstraße bleibt voraussichtlich mit neuer medizinischer Nutzung erhalten. Zu IV. Die geplanten Nutzungen und deren Verortung im Plangebiet entsprechen weder den Darstellungen des rechtwirksamen Flächennutzungsplans des ehemaligen Umlandverbandes Frankfurt, noch denen des in Aufstellung befindlichen Regionalen Flächennutzungsplans, der den erstgenannten Flächennutzungsplan ersetzen wird. Dem Entwicklungsgebot nach § 8 (2) Baugesetzbuch (BauGB), wonach ein Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist, wird nicht entsprochen. Zur Anpassung des Flächennutzungsplans an die geänderten Planungsziele ist dieser im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB zu ändern. Derartige Parallelverfahren zur Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes führt der dafür zuständige Planungsverband Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main gegenwärtig allerdings mit Blick auf den sich in Aufstellung befindenden Regionalen Flächennutzungsplan (RegFNP) nicht mehr durch. Mit der Rechtswirksamkeit des RegFNP wird der Planungsverband wieder Änderungsanträge zum Flächennutzungsplan annehmen. Anlage _Lageplan (ca. 4 MB) Anlage _Rahmenkonzept (ca. 809 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 15.06.2010, NR 1895 Antrag vom 21.06.2010, NR 1906 Antrag vom 30.06.2010, NR 1912 Anregung vom 11.05.2010, OA 1121 Anregung vom 15.06.2010, OA 1137 Antrag vom 05.05.2010, OF 1480/6 Antrag vom 11.05.2010, OF 1481/6 Antrag vom 15.06.2010, OF 1512/6 dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 21.06.2010, A 1236 Bericht des Magistrats vom 27.05.2011, B 271 Vortrag des Magistrats vom 29.10.2012, M 238 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Soziales und Gesundheit Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 28.04.2010 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 6 am 11.05.2010, TO I, TOP 43 Beschluss: Anregung OA 1121 2010 1. a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird unter Hinweis auf OA 1121 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 76 ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 1480/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor das Wort "Ortsbeiratssitzung" durch "Informationsveranstaltung" ersetzt wird. 3. Die Vorlage OF 1481/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 41. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 17.05.2010, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 76 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 1121 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER 41. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 20.05.2010, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 76 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 1121 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER 44. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20.05.2010, TO II, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 76 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 1121 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER 44. Sitzung des OBR 6 am 15.06.2010, TO I, TOP 9 Die Vorlage OF 1512/6 wird zum gemeinsamen Antrag der CDU, der SPD, der GRÜNEN, der LINKE., der FDP und der FREIEN WÄHLER. Beschluss: Anregung OA 1137 2010 1. Der Vorlage M 76 wird unter Hinweis auf OA 1137 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1895 dient zur Kenntnis. 3. Die Vorlage OF 1481/6 wurde zurückgezogen. 4. Die Vorlage OF 1512/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Die LINKE. gibt zu Tagesordnungspunkt 9. folgende Protokollerklärung ab: "Die LINKE. lehnt eine Bebauung des bisherigen Krankenhausgeländes mit Wohnungen ab. Das Gelände sollte mit weiteren medizinischen Einrichtungen bebaut werden." 42. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.06.2010, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 76 wird im Rahmen der Vorlagen NR 1895 und OA 1137 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1895 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage OA 1121 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Der Vorlage OA 1137 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER; FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER; FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER; FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER; FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: NPD (M 76, NR 1895, OA 1121 und OA 1137 = Enthaltung) Stv. Schenk (M 76 = Annahme im Rahmen NR 1895, NR 1895 = Annahme, OA 1121 und OA 1137 = vereinfachtes Verfahren) 42. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 24.06.2010, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 76 wird im Rahmen der Vorlagen NR 1895 und OA 1137 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1895 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage NR 1906 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OA 1121 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 5. Der Vorlage OA 1137 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1895); SPD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE., und FDP; SPD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP; SPD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 4. CDU, GRÜNE und FDP gegen LINKE. (= Erledigung); SPD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 5. CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP; SPD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FAG (M 76, NR 1895, NR 1906, OA 1121 und OA 1137 = Annahme) FREIE WÄHLER (M 76, NR 1895, OA 1121 und OA 1137 = Annahme, NR 1906 = 1 FREIE WÄHLER Annahme, 1 FREIE WÄHLER Prüfung und Berichterstattung sowie 1 FREIE WÄHLER Enthaltung) NPD (M 76, NR 1895, NR 1906, OA 1121 und OA 1137 = Enthaltung) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.06.2010, TO I, TOP 20 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 76 wird unter Berücksichtigung der Vorlagen NR 1895 und OA 1137 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1895 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage NR 1906 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 1912 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OA 1121 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 6. Der Vorlage OA 1137 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD und FAG (= Annahme im Rahmen NR 1912) zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 1912) und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 1912), FAG und 1 FREIE WÄHLER (= Annahme), 1 FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung); 1 FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 4. CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) zu 5. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 1912) sowie LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 6. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 1912) und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: REP (M 76 = Annahme im Rahmen NR 1895 und OA 1137, NR 1895, OA 1121 und OA 1137 = Annahme, NR 1906 und NR 1912 = Ablehnung) NPD (M 76, NR 1895, NR 1906, OA 1121 und OA 1137 = Enthaltung) Stv. Holtz (M 76, NR 1895 und OA 1137 = Annahme) Stv. Schenk (M 76 = Annahme im Rahmen NR 1895, NR 1895 = Annahme, NR 1906 und NR 1912 = Ablehnung, OA 1121 und OA 1137 = vereinfachtes Verfahren) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.07.2010, TO II, TOP 31 Beschluss: 1. Der Vorlage M 76 wird unter Berücksichtigung der Vorlagen NR 1895 und OA 1137 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1895 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage NR 1906 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 1912 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OA 1121 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 6. Der Vorlage OA 1137 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und REP gegen SPD und FAG (= Annahme im Rahmen NR 1912), Stv. Holtz (= Annahme ohne Zusatz) sowie Stv. Schenk (= Annahme im Rahmen NR 1895); NPD (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, REP, Stv. Holtz und Stv. Schenk gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 1912) und FAG (= Prüfung und Berichterstattung); NPD (= Enthaltung) zu 3. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, REP und Stv. Schenk gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 1912), FAG und 1 FREIE WÄHLER (= Annahme), 1 FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung); 1 FREIE WÄHLER und NPD (= Enthaltung) zu 4. CDU, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER, REP und Stv. Schenk gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) zu 5. CDU, GRÜNE und Stv. Schenk gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 1912) sowie LINKE., FDP, FAG, FREIE WÄHLER und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) zu 6. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, REP und Stv. Holtz gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 1912), FAG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie Stv. Schenk (= vereinfachtes Verfahren); NPD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 8365, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.07.2010 Aktenzeichen: 61 00

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