Bebauungsplan Nr. 879 - Nördlich Hospitalstraße - Klinikum Höchst hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 23.04.2010, M
76 Betreff:
Bebauungsplan Nr. 879 -
Nördlich Hospitalstraße - Klinikum Höchst hier: Aufstellungsbeschluss - § 2
(1) BauGB I.1 Für das Gebiet des Klinikums Höchst und der
nord-östlich angrenzenden Freiflächen des ehemaligen Victor-Gollancz-Hauses in
Frankfurt am Main - Höchst ist auf der Grundlage des vorgelegten Rahmenkonzepts
ein Bebauungsplan aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des neu
aufzustellenden Bebauungsplans ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan vom
08.03.2010 zum Aufstellungsbeschluss. I.2 Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der
ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele
und Zwecke der Planung zu veröffentlichen. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung: Der Bebauungsplan soll die planungsrechtliche
Voraussetzung für die Neubebauung des Klinikum Höchst auf einer derzeit als
allgemeines Wohngebiet festgesetzten Fläche schaffen. Die freiwerdenden
Bereiche auf dem heutigen Klinikgelände sollen für unterschiedliche Formen des
Wohnungsbaus bzw. kliniknahe Bebauung entwickelt werden. Das Gebiet wird mit einer neuen Straßenfläche an das
bestehende Verkehrsnetz der Windhorst-, Goten- und Liebknechtstraße
angeschlossen. Nördlich und südlich dieser Verbindung werden öffentliche
Grünflächen im Bereich des wertvollen Grünbestands und auf den alten
Klinikflächen geschaffen. II. Der Magistrat wird ermächtigt, ohne einen
weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung die öffentliche Auslegung
durchzuführen, da der Aufstellungsbeschluss hinreichend qualifiziert ist.
Der Magistrat wird ermächtigt, den
Bebauungsplanentwurf mit Begründung, der aufgrund der im Rahmen der
öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen geändert
oder ergänzt wurde, ohne einen weiteren Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung erneut nach § 4a (3) i.V.m. § 3 (2) BauGB
öffentlich auszulegen, sofern die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung
durch die Änderungen oder Ergänzungen nicht berührt werden. III. Es dient der Kenntnis, dass das vorgelegte
Rahmenkonzept über ein konkurrierendes Wettbewerbsverfahren unter Beteiligung
von Vertretern des Ortsbeirates und der Stadtverordnetenversammlung
weiterentwickelt und optimiert werden soll. IV. Der Magistrat wird beauftragt, auf der Grundlage
des vorgelegten Rahmenkonzepts beim Planungsverband Ballungsraum
Frankfurt/Rhein-Main zum gegebenen Zeitpunkt ein Änderungsverfahren zum
rechtswirksamen Flächennutzungsplan einzuleiten. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE
Zu I. - III. Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich der
Bebauungspläne SW 6a Nr.1 und NW 6c Nr.1. Die Flächen der städtischen Kliniken
Frankfurt am Main - Höchst sind als Baugrundstück für den Gemeinbedarf
Krankenhaus und die nord-östlich angrenzende Baufläche des ehemaligen
Victor-Gollancz-Hauses als allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Das Klinikum plant einen Neubau im laufenden
Klinikbetrieb als Ersatz für das Hauptgebäude und die Kinderklinik. Zu diesem
Zweck soll auf der freigeräumten Liegenschaft des ehemaligen
Victor-Gollancz-Hauses der Klinikneubau errichtet werden. Nach Bezug des
Neubaus und Abriss des Altbestandes entstehen im Klinikbereich
Wohnbauflächenpotenziale mit einer großen Entwicklungschance für Höchst. Das
Flächenpotenzial für Wohnen bietet die Chance für einen qualitätsvollen
Wohnungsbau durch eine aufgelockerte Solitärbebauung unter Rücksichtnahme auf
große Bestandsbäume. Der Bebauungsplanabgrenzung liegt ein
städtebauliches Rahmenkonzept zugrunde, das in der Anlage abgebildet wird und
mit dem Aufstellungsbeschluss von der Stadtverordnetenversammlung zustimmend
zur Kenntnis genommen werden soll. Das Rahmenkonzept stellt die Nutzungsstruktur für
die zukünftige städtebauliche Neuordnung des Plangebietes dar, ohne auf dieser
Ebene detaillierte städtebauliche Anforderungen zu formulieren. Diese sollen
über ein konkurrierendes Entwurfsverfahren unter Beteiligung von Vertretern des
Ortsbeirates und der Stadtverordnetenversammlung entwickelt und optimiert
werden. Auf der heutigen Wohnbaufläche des
ehemaligen Victor-Gollancz-Hauses entsteht das neue Hauptgebäude der
städtischen Kliniken mit dem Eingangsbereich zur Peter-Fischer-Allee. Da der
künftige Klinikbau nur noch moderate Gebäudehöhen von maximal 6 Geschossen
haben wird, muss von einer hohen Überbauung des Grundstücks ausgegangen werden,
um die notwendigen Nutzflächen darstellen zu können. Im Bereich des heutigen
Parkplatzes westlich des ehemaligen McNair-Hauptgebäudes wird eine
Erweiterungsfläche vorgesehen, die in einem 2. Bauabschnitt für die Verwaltung
des Klinikums, für kerngebietstypische Nutzungen (Läden, Dienstleistungen,
Büros etc.) mit einem qualitätsvollen öffentlichen Platz mit
Quartierszentrumsfunktion entwickelt werden kann. Durch die Neubeordnung bietet sich die Chance,
freigewordene Gemeinbedarfsflächen für allgemeines Wohnen oder kliniknahe
Nutzung zu entwickeln. Es ist zu untersuchen, ob es sinnvoll ist, Teile der
älteren Bestandsgebäude (z.B. die Klinikbibliothek) zu integrieren. Weiter ist
der wertvolle Baumbestand bei der Planung der überbaubaren Flächen, der
öffentlichen Grünflächen und der Wegeverbindungen zu berücksichtigen. Eine
Bebauungsstruktur der Wohnbauflächen mit unterschiedlichen Gebäude- und
Wohnformen sowie die konkrete Größe künftiger Frei- und Grünflächen sollen im
Rahmen eines städtebaulichen Wettbewerbsverfahrens gefunden werden. Insgesamt stellen die hohen Lagequalitäten des
Standortes große Chancen dar, qualitativ hochwertige Wohnformen realisieren zu
können, um damit einen wichtigen Beitrag für die Stabilisierung der
Einwohnerstruktur von Höchst und Unterliederbach leisten zu können. Dieser
Anspruch an gehobene Wohn- und Wohnumfeldqualität wird die anzustrebenden
städtebaulichen Dichtewerte bestimmen, die zielentsprechend in einem moderaten
Bereich (bis zu vier Vollgeschossen, Geschossflächenzahlen bis 1,2) liegen
sollten. Ziel der städtebaulichen Neuordnung
soll auch eine Verbesserung des Stadtteilverkehrs sein. Hier bei ist zu prüfen,
im Sinne einer Stadtreparatur eine fehlende Straßenverbindung der
Windhorststraße mit der Liebknechtstraße herzustellen. In diesem Zusammenhang
soll die Neuordnung der Einbahnstraßenregelung geprüft werden Eine nach Westen verlegte Fuß- und Radwegeverbindung
in einer neu zu schaffenden öffentlichen Grünfläche erhält die
gebietsübergreifenden Wegebeziehungen nach Norden und Süden, die Grünfläche
dient auch als Pufferzone zwischen dem Neubau des Krankenhauses und der neuen
Wohnbaufläche. Eine weitere wichtige Wegeverbindung verbindet den zukünftigen
Eingangsbereich des neuen Hauptgebäudes über die Peter-Fischer-Allee und die
Herbesthaler Straße mit dem in der Planung befindlichen Haltepunkt
"Höchst-Stadtpark" der Regionaltangente West (RTW) auf der südöstlich gelegenen
Bahntrasse. Das Gebäude der zentralen
Notaufnahme an der Gotenstraße bleibt voraussichtlich mit neuer medizinischer
Nutzung erhalten.
Zu IV. Die geplanten Nutzungen und deren Verortung im
Plangebiet entsprechen weder den Darstellungen des rechtwirksamen
Flächennutzungsplans des ehemaligen Umlandverbandes Frankfurt, noch denen des
in Aufstellung befindlichen Regionalen Flächennutzungsplans, der den
erstgenannten Flächennutzungsplan ersetzen wird. Dem Entwicklungsgebot nach § 8
(2) Baugesetzbuch (BauGB), wonach ein Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan
zu entwickeln ist, wird nicht entsprochen. Zur Anpassung des Flächennutzungsplans an die
geänderten Planungsziele ist dieser im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB zu
ändern. Derartige Parallelverfahren zur Änderung des rechtswirksamen
Flächennutzungsplanes führt der dafür zuständige Planungsverband Ballungsraum
Frankfurt/Rhein-Main gegenwärtig allerdings mit Blick auf den sich in
Aufstellung befindenden Regionalen Flächennutzungsplan (RegFNP) nicht mehr
durch. Mit der Rechtswirksamkeit des RegFNP wird der Planungsverband wieder
Änderungsanträge zum Flächennutzungsplan annehmen. Anlage _Lageplan (ca. 4 MB) Anlage _Rahmenkonzept (ca. 809 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Antrag vom
15.06.2010, NR 1895
Antrag vom
21.06.2010, NR 1906
Antrag vom
30.06.2010, NR 1912
Anregung vom
11.05.2010, OA 1121
Anregung vom
15.06.2010, OA 1137
Antrag vom
05.05.2010, OF
1480/6
Antrag vom 11.05.2010, OF 1481/6
Antrag vom
15.06.2010, OF
1512/6 dazugehörende Vorlage:
Anfrage vom
21.06.2010, A 1236
Bericht des
Magistrats vom 27.05.2011, B 271
Vortrag des
Magistrats vom 29.10.2012, M 238
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Ausschuss für
Soziales und Gesundheit Beratung im Ortsbeirat: 6
Versandpaket: 28.04.2010 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 6
am 11.05.2010, TO I, TOP 43 Beschluss: Anregung OA 1121 2010
1.
a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird unter Hinweis
auf OA 1121 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b)
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 76 ebenfalls
zurückzustellen.
2. Die Vorlage OF 1480/6 wird mit der Maßgabe
beschlossen, dass im Antragstenor das Wort "Ortsbeiratssitzung"
durch "Informationsveranstaltung" ersetzt wird.
3.
Die
Vorlage OF 1481/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung: zu 1.
Einstimmige Annahme zu 2.
Einstimmige Annahme zu 3.
Einstimmige Annahme 41. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 17.05.2010, TO I, TOP
21 Beschluss: nicht auf TO
1.
Die
Beratung der Vorlage M 76 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
2. Die Beratung der Vorlage OA 1121 wird bis
zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE,
LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 2.
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
41. Sitzung des
Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 20.05.2010, TO I, TOP 14
Beschluss: nicht auf TO
1.
Die
Beratung der Vorlage M 76 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
2. Die Beratung der Vorlage OA 1121 wird bis
zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE,
LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 2.
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
44. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 20.05.2010, TO II, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO
1.
Die
Beratung der Vorlage M 76 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
2. Die Beratung der Vorlage OA 1121 wird bis
zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE,
LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 2.
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
44. Sitzung des OBR 6
am 15.06.2010, TO I, TOP 9 Die Vorlage OF 1512/6
wird zum gemeinsamen Antrag der CDU, der SPD, der GRÜNEN, der LINKE., der FDP
und der FREIEN WÄHLER. Beschluss: Anregung OA 1137 2010
1.
Der Vorlage M 76 wird unter Hinweis auf OA 1137 zugestimmt.
2.
Die Vorlage NR 1895 dient zur Kenntnis.
3.
Die
Vorlage OF 1481/6 wurde zurückgezogen. 4.
Die
Vorlage OF 1512/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige
Annahme zu 2. Einstimmige
Annahme zu 4. Einstimmige
Annahme Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Die
LINKE. gibt zu Tagesordnungspunkt 9. folgende Protokollerklärung ab:
"Die LINKE. lehnt eine Bebauung des bisherigen Krankenhausgeländes mit
Wohnungen ab. Das Gelände sollte mit weiteren medizinischen Einrichtungen
bebaut werden." 42. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.06.2010, TO I, TOP
15 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Der
Vorlage M 76 wird im Rahmen der Vorlagen NR 1895 und OA 1137 zugestimmt.
2.
Der Vorlage NR 1895 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 3. Der Vorlage OA 1121 wird in der vorgelegten
Fassung zugestimmt. 4. Der Vorlage OA
1137 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE,
LINKE., FDP und FREIE WÄHLER; FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
zu
2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER; FAG
(= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3.
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER; FAG (= Votum
im Haupt- und Finanzausschuss) zu 4.
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER; FAG (= Votum
im Haupt- und Finanzausschuss)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: NPD (M 76, NR 1895, OA
1121 und OA 1137 = Enthaltung) Stv. Schenk (M 76 = Annahme im Rahmen NR
1895, NR 1895 = Annahme, OA 1121 und OA 1137 = vereinfachtes Verfahren)
42. Sitzung des
Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 24.06.2010, TO I, TOP 8
Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Der
Vorlage M 76 wird im Rahmen der Vorlagen NR 1895 und OA 1137 zugestimmt.
2.
Der Vorlage NR 1895 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 3. Die Vorlage NR 1906 wird abgelehnt.
4.
Die Vorlage OA 1121 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
5.
Der Vorlage OA 1137 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung: zu 1.
CDU, GRÜNE und FDP gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen NR
1895); SPD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
zu 2.
CDU, GRÜNE, LINKE., und FDP; SPD (= Votum im Haupt- und
Finanzausschuss)
zu 3. CDU, GRÜNE,
LINKE. und FDP; SPD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
zu 4.
CDU, GRÜNE und FDP gegen LINKE. (= Erledigung);
SPD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 5.
CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP; SPD (= Votum im Haupt- und
Finanzausschuss)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1:
FAG (M 76, NR 1895, NR 1906, OA 1121 und OA 1137 = Annahme) FREIE WÄHLER
(M 76, NR 1895, OA 1121 und OA 1137 = Annahme, NR 1906 = 1 FREIE WÄHLER
Annahme, 1 FREIE WÄHLER Prüfung und Berichterstattung sowie 1 FREIE WÄHLER
Enthaltung) NPD (M 76, NR 1895, NR 1906, OA 1121 und OA 1137 =
Enthaltung) 45. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 29.06.2010, TO I, TOP 20 Bericht: TO I Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Der
Vorlage M 76 wird unter Berücksichtigung der Vorlagen NR 1895 und OA 1137
zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1895 wird in der vorgelegten
Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage NR
1906 wird abgelehnt.
4. Die Vorlage NR 1912 wird abgelehnt.
5.
Die Vorlage OA 1121 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
6.
Der Vorlage OA 1137 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung: zu 1.
CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD und FAG (=
Annahme im Rahmen NR 1912) zu 2. CDU, GRÜNE,
LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 1912) und FAG
(= Prüfung und Berichterstattung) zu 3.
CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR
1912), FAG und 1 FREIE WÄHLER (= Annahme), 1 FREIE WÄHLER (= Prüfung und
Berichterstattung); 1 FREIE WÄHLER (= Enthaltung)
zu 4.
CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD, LINKE. und FAG (=
Annahme) zu 5. CDU und GRÜNE
gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 1912) sowie LINKE., FDP, FAG und FREIE
WÄHLER (= Annahme)
zu 6. CDU, GRÜNE,
LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 1912) und FAG
(= Prüfung und Berichterstattung)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: REP (M 76 = Annahme im
Rahmen NR 1895 und OA 1137, NR 1895, OA 1121 und OA 1137 = Annahme, NR 1906
und NR 1912 = Ablehnung) NPD (M 76, NR 1895, NR 1906, OA 1121 und OA 1137
= Enthaltung) Stv. Holtz (M 76, NR 1895 und OA 1137 = Annahme) Stv.
Schenk (M 76 = Annahme im Rahmen NR 1895, NR 1895 = Annahme, NR 1906 und NR
1912 = Ablehnung, OA 1121 und OA 1137 = vereinfachtes Verfahren)
45. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 01.07.2010, TO II, TOP 31 Beschluss: 1.
Der
Vorlage M 76 wird unter Berücksichtigung der Vorlagen NR 1895 und OA 1137
zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1895 wird in der vorgelegten
Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage NR
1906 wird abgelehnt.
4. Die Vorlage NR 1912 wird abgelehnt.
5.
Die Vorlage OA 1121 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
6.
Der Vorlage OA 1137 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung: zu 1.
CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und REP gegen SPD und
FAG (= Annahme im Rahmen NR 1912), Stv. Holtz (= Annahme ohne Zusatz) sowie
Stv. Schenk (= Annahme im Rahmen NR 1895); NPD (= Enthaltung)
zu 2.
CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, REP, Stv.
Holtz und Stv. Schenk gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 1912) und FAG (=
Prüfung und Berichterstattung); NPD (= Enthaltung)
zu 3.
CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, REP und Stv. Schenk gegen SPD (=
Annahme im Rahmen NR 1912), FAG und 1 FREIE WÄHLER (= Annahme), 1 FREIE
WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung); 1 FREIE WÄHLER und NPD (=
Enthaltung) zu 4. CDU, GRÜNE, FDP,
FREIE WÄHLER, REP und Stv. Schenk gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme)
zu 5.
CDU, GRÜNE und Stv. Schenk gegen SPD (= Annahme im
Rahmen NR 1912) sowie LINKE., FDP, FAG, FREIE WÄHLER und REP (= Annahme); NPD
(= Enthaltung)
zu 6. CDU, GRÜNE,
LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, REP und Stv. Holtz gegen SPD (= Annahme im Rahmen
NR 1912), FAG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie Stv. Schenk (=
vereinfachtes Verfahren); NPD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en):
§ 8365, 45. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 01.07.2010 Aktenzeichen: 61 00