Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Bebauungsplan Nr. 879 - Klinikum Höchst

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 24.09.2010, B 612 Betreff: Bebauungsplan Nr. 879 - Klinikum Höchst Vorgang: A 1236 FAG Zwischenbericht: 1. Wurden alternative Standorte für den Neubau geprüft? Als Standorte wurden sowohl angrenzende Grundstücksbereiche als auch die Errichtung eines Neubaus auf dem bestehenden Gelände geprüft. Die Prüfung hat ergeben, dass in unmittelbarer Nähe des bestehenden Klinikums keine andere Fläche kurzfristig zur Verfügung stand. Die Errichtung eines Ersatzneubaus auf dem bestehenden Krankenhausgelände (Bauen im Bestand), hätte durch Abriss-, Interims- und Umzugsmaßnahmen eine erhebliche finanzielle Mehrbelastung bedeutet und darüber hinaus zu großen Einschränkungen in der Qualität der Versorgung der Patientinnen und Patienten während der Bauphasen geführt. 2. Falls zutreffend: welche und mit welchem Ergebnis? Siehe 1. 3. Falls unzutreffend: warum nicht? Siehe 1. 4. Aus welchen Gründen sollen die durch den Abriss freiwerdenden Flächen für eine Wohnbebauung genutzt werden, anstatt sie für eine eventuell später notwendig werdende Erweiterung des Klinikums freizuhalten? Auf dem verbleibenden Gelände sollen sowohl Erweiterungsbauten für das Klinikum als auch klinikaffine Nutzungen und Wohnungsbau ermöglicht werden. Es werden weiterhin ausreichend Flächen für eine Erweiterung des Klinikums vorgehalten. Durch den kompakten Neubau des Klinikums mit kurzen Wegen und flexiblen Strukturen auf einem dem heutigen Klinikbereich nicht angehörenden Grundstück, das planungsrechtlich als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt ist, werden Flächen auf dem Klinikgelände frei. Die Nutzung einiger dieser freiwerdenden Flächen zu Wohnzwecken soll dem städtebaulichen Ziel dienen, das Wohnen im Stadtteil Höchst an der Grenze zu Unterliederbach zu stärken. Die Entwicklung qualitätsvoller Wohnbauflächen soll die Attraktivität von Höchst als Wohnstandort verbessern und dem Bedürfnis nach adäquatem Wohnraum gerecht werden. Die im Rahmenkonzept zur Magistratsvorlage dargestellten neuen Wohnbauflächen auf heutiger Klinikfläche stellen den damaligen Kenntnisstand der nicht mehr für Kliniknutzung benötigten Flächen dar. Eine genaue Festlegung der künftigen Nutzung wird in einem eigenen Bebauungsplanverfahren festgelegt. Die Ausführungen zum Vortrag des Magistrats vom 23.04.2010, M 76 beinhalten nur vorläufige Überlegungen und keine definitiven Festlegungen. 5. Wurde geprüft, ob die Zu- und Abfahrten angesichts der Verlagerung des Eingangsbereiches ausreichend sind? Zurzeit wird im Rahmen eines Verkehrsgutachtens sowohl die Andienung des neuen Klinikums (Ver- und Entsorgung) als auch die künftige Parkraumsituation einer Begutachtung unterzogen. Die Ergebnisse werden dem Ortsbeirat, der Anwohnerschaft, dem Klinikum und dem Stadtparlament vorgestellt. 6. Welche Parkmöglichkeiten bestehen in Zukunft für die Mitarbeiter und Besucher des Klinikums? Siehe 5. 7. Welche konkrete neue Nutzung ist für die zentrale Notaufnahme vorgesehen? Da das Gebäude K (Zentrale Notaufnahme) überwiegend mit Fördermitteln des Landes Hessens errichtet wurde, ist auch weiterhin eine medizinische Nutzung durch das Klinikum Frankfurt Höchst vorgesehen. 8. Welche Größe wurde für den Neubau vorgesehen und wie errechnet sich diese (Nutzfläche, Anzahl Betten, Funktionsbereiche etc.)? Für den Neubau des Klinikums sind rund 36.000 qm Nutzfläche vorgesehen. Das neue Klinikum wird nach derzeitigem Planungsstand alle medizinischen und pflegerischen Fachbereiche aufnehmen können. Nicht eingeplant sind die Psychiatrie, das Sozialpädiatrische Zentrum, die ambulanten Bereiche und die patientenferne Verwaltung des Klinikums. Zusätzlich zum Neubau bleiben voraussichtlich die Gebäude D (9 161 m2 NF), K (3 786 m2 NF) und die neueren Teile des Gebäudes C (Physikalische Therapie, 1326 m2 NF) für das Klinikum erhalten. Eine mögliche Nutzung wird derzeit mit dem Klinikum erarbeitet. 9. Wer ist Eigentümer des neu zu bebauenden Areals? Die für eine Neubebauung vorgesehenen Flächen befinden sich im Eigentum der WOHNHEIM GmbH und der Frankfurter Aufbau AG, bzw. als Erbbaurechtsgeberin, des Almosenkastens. Die Stadt Frankfurt am Main soll Eigentümerin bzw. Erbbauberechtigte werden. 10. Ist ein Erwerb oder eine Erbpacht des Areals vorgesehen? Grundsätzlich sollen die Flächen getauscht werden. Da sich ein kleiner Teil des zu überbauenden Geländes im Eigentum der stadtnahen Stiftung "Almosenkasten" befindet, wird für diesen Teil eine Erbpacht fällig werden. 11. Wer soll als Erwerberin bzw. Erbpachtberechtigte auftreten (GmbH oder die Stadt Frankfurt am Main)? Die Stadt Frankfurt am Main. 12. Sollen die freiwerdenden Flächen veräußert oder in Erbpacht vergeben werden? Die Stadt Frankfurt am Main befindet sich derzeit in Abstimmungen mit der stadteigenen WOHNHEIM GmbH um einen möglichst wertneutralen Flächentausch zu erzielen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 21.06.2010, A 1236 Anfrage vom 08.10.2010, A 1309 Bericht des Magistrats vom 27.05.2011, B 261 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 29.09.2010 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 6 am 26.10.2010, TO I, TOP 53 Beschluss: Die Vorlage B 612 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 06.12.2010, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 612 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG gegen SPD (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER und NPD (= Kenntnis) 46. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 09.12.2010, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 612 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER 47. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 20.01.2011, TO I, TOP 10 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 612 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER 48. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 17.02.2011, TO I, TOP 9 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 612 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER Beschlussausfertigung(en): § 9382, 48. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 17.02.2011 Aktenzeichen: 61 00