Bebauungsplan Nr. 879 - Klinikum Höchst
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 24.09.2010, B
612 Betreff:
Bebauungsplan Nr. 879 -
Klinikum Höchst Vorgang:
A 1236 FAG Zwischenbericht: 1. Wurden alternative Standorte für den Neubau
geprüft? Als Standorte wurden sowohl
angrenzende Grundstücksbereiche als auch die Errichtung eines Neubaus auf dem
bestehenden Gelände geprüft. Die Prüfung hat ergeben, dass in unmittelbarer
Nähe des bestehenden Klinikums keine andere Fläche kurzfristig zur Verfügung
stand. Die Errichtung eines Ersatzneubaus auf dem bestehenden
Krankenhausgelände (Bauen im Bestand), hätte durch Abriss-, Interims- und
Umzugsmaßnahmen eine erhebliche finanzielle Mehrbelastung bedeutet und darüber
hinaus zu großen Einschränkungen in der Qualität der Versorgung der
Patientinnen und Patienten während der Bauphasen geführt. 2. Falls zutreffend: welche und mit welchem
Ergebnis? Siehe 1. 3. Falls unzutreffend: warum nicht? Siehe 1. 4. Aus welchen Gründen sollen die durch den Abriss
freiwerdenden Flächen für eine Wohnbebauung genutzt werden, anstatt sie für
eine eventuell später notwendig werdende Erweiterung des Klinikums
freizuhalten? Auf dem verbleibenden Gelände sollen
sowohl Erweiterungsbauten für das Klinikum als auch klinikaffine Nutzungen und
Wohnungsbau ermöglicht werden. Es werden weiterhin ausreichend Flächen für eine
Erweiterung des Klinikums vorgehalten. Durch den kompakten Neubau des Klinikums mit kurzen
Wegen und flexiblen Strukturen auf einem dem heutigen Klinikbereich nicht
angehörenden Grundstück, das planungsrechtlich als Allgemeines Wohngebiet
festgesetzt ist, werden Flächen auf dem Klinikgelände frei. Die Nutzung einiger
dieser freiwerdenden Flächen zu Wohnzwecken soll dem städtebaulichen Ziel
dienen, das Wohnen im Stadtteil Höchst an der Grenze zu Unterliederbach zu
stärken. Die Entwicklung qualitätsvoller Wohnbauflächen soll die Attraktivität
von Höchst als Wohnstandort verbessern und dem Bedürfnis nach adäquatem
Wohnraum gerecht werden. Die im Rahmenkonzept zur Magistratsvorlage
dargestellten neuen Wohnbauflächen auf heutiger Klinikfläche stellen den
damaligen Kenntnisstand der nicht mehr für Kliniknutzung benötigten Flächen
dar. Eine genaue Festlegung
der künftigen Nutzung wird in einem eigenen Bebauungsplanverfahren festgelegt.
Die Ausführungen zum Vortrag des Magistrats vom 23.04.2010, M 76 beinhalten nur
vorläufige Überlegungen und keine definitiven Festlegungen. 5. Wurde geprüft, ob die Zu- und Abfahrten
angesichts der Verlagerung des Eingangsbereiches ausreichend sind? Zurzeit wird im Rahmen eines Verkehrsgutachtens
sowohl die Andienung des neuen Klinikums (Ver- und Entsorgung) als auch die
künftige Parkraumsituation einer Begutachtung unterzogen. Die Ergebnisse werden
dem Ortsbeirat, der Anwohnerschaft, dem Klinikum und dem Stadtparlament
vorgestellt. 6. Welche Parkmöglichkeiten
bestehen in Zukunft für die Mitarbeiter und Besucher des Klinikums? Siehe 5. 7. Welche konkrete neue Nutzung ist für die zentrale
Notaufnahme vorgesehen? Da das Gebäude K (Zentrale Notaufnahme) überwiegend
mit Fördermitteln des Landes Hessens errichtet wurde, ist auch weiterhin eine
medizinische Nutzung durch das Klinikum Frankfurt Höchst vorgesehen. 8. Welche Größe wurde für den Neubau vorgesehen und
wie errechnet sich diese (Nutzfläche, Anzahl Betten, Funktionsbereiche
etc.)? Für den Neubau des Klinikums sind
rund 36.000 qm Nutzfläche vorgesehen. Das neue Klinikum wird nach derzeitigem
Planungsstand alle medizinischen und pflegerischen Fachbereiche aufnehmen
können. Nicht eingeplant sind die Psychiatrie, das Sozialpädiatrische Zentrum,
die ambulanten Bereiche und die patientenferne Verwaltung des Klinikums.
Zusätzlich zum Neubau bleiben voraussichtlich die Gebäude D (9 161 m2 NF), K (3
786 m2 NF) und die neueren Teile des Gebäudes C (Physikalische Therapie, 1326
m2 NF) für das Klinikum erhalten. Eine mögliche Nutzung wird derzeit mit dem
Klinikum erarbeitet. 9. Wer ist Eigentümer des neu zu bebauenden
Areals? Die für eine Neubebauung
vorgesehenen Flächen befinden sich im Eigentum der WOHNHEIM GmbH und der
Frankfurter Aufbau AG, bzw. als Erbbaurechtsgeberin, des Almosenkastens. Die
Stadt Frankfurt am Main soll Eigentümerin bzw. Erbbauberechtigte werden.
10. Ist ein Erwerb oder eine Erbpacht des Areals
vorgesehen? Grundsätzlich sollen die Flächen
getauscht werden. Da sich ein kleiner Teil des zu überbauenden Geländes im
Eigentum der stadtnahen Stiftung "Almosenkasten" befindet, wird für diesen Teil
eine Erbpacht fällig werden. 11. Wer soll als Erwerberin bzw. Erbpachtberechtigte
auftreten (GmbH oder die Stadt Frankfurt am Main)? Die Stadt Frankfurt am Main. 12. Sollen die freiwerdenden Flächen veräußert oder
in Erbpacht vergeben werden? Die Stadt Frankfurt am Main befindet sich derzeit in
Abstimmungen mit der stadteigenen WOHNHEIM GmbH um einen möglichst
wertneutralen Flächentausch zu erzielen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anfrage vom
21.06.2010, A 1236
Anfrage vom
08.10.2010, A 1309
Bericht des
Magistrats vom 27.05.2011, B 261
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Soziales und Gesundheit
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 6
Versandpaket: 29.09.2010 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 6
am 26.10.2010, TO I, TOP 53 Beschluss: Die Vorlage B 612
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 46. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 06.12.2010, TO I, TOP
32 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 612
(Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG gegen SPD (=
Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE
WÄHLER und NPD (= Kenntnis) 46. Sitzung des
Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 09.12.2010, TO I, TOP 18
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der
Vorlage B 612 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER
47. Sitzung des
Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 20.01.2011, TO I, TOP 10
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der
Vorlage B 612 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER
48. Sitzung des
Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 17.02.2011, TO I, TOP 9
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 612
(Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
Beschlussausfertigung(en): § 9382, 48. Sitzung
des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 17.02.2011 Aktenzeichen: 61 00